1819 / 25 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 27 Mar 1819 18:00:01 GMT) scan diff

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Hat, wie die Hrn. Stadtverordne⸗ ten behaupten, die Einnahme für 1818 betragen, so sind hiervon verwendet worden: .

a) regelmäßiger Servis⸗... b) Zuschüße zu den Miethen de Officiers wegen erhöhter Miethe A, ooo 175,488

131,486

Was den Ueberrest von 69g, 199 betrift, so sind, nach der Versicherung der Herrn Stadtverordneten, die alten Servisschulden der Stadt dadurch getilgt worden. Diese Schuldenzahlung geht aber das laufende Servis-Wesen nichts an, sie muß viel— mehr zu den anderweiten Kommunalzwecken der Stadt gerechnet werden. Ob nicht auch die Administrations— Rosten der Lokat-Behörde à 27,000 Rthl. davon be— richtiget sind, ist uns unbekannt und für unsre Nach— weisung entbehrlich. Genug daß der laufende Servis jahrlich nur 175,488 Rthlr. betragen, und das Militair in dieser Beziehung der Stadt nicht mehr gekostet hat.

2) Was die Natural-Einquartirung betrift, so ist die Nachweisung der Herren Stadtverordneten nicht aus Akten und Rechnungen gezogen, sondern beruht auf willkürlichen Fiktionen.

a) Sie behaupten, daß die Garnison im Durch— schnitt der Jahre 1817u. 1818 5,859 Mann betra— gen habe. Für jedes einzelne Jahr giebt dieses ein falsches Resultat, und die Absicht der Herren Stadt⸗ verordneten, ihre Mitbürger über die der malige Last u belehren und zu beruhigen, wird ganz verfehlt. Im Jahr 1817 betrug der Durchschnitt 6, 560 Mann,

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im J. 1518 nur a, 400 Das J. 1819 hebt mit 5, 424 M. an.

b) Sie sagen ganz apodiktisch, daß der Mann dem Eigenthümer im Durchschnitt monatlich 2 Rthl. 18 Gr. koste, miethen dem gemäß 5839 einzelne Stuben für eben so viel einzelne Mann, und gründen hierauf ihre Berechnung zu 160,156 Rihl. Unser Korrespondent, der sein Haus für ein Normal-Haus hält, bezahlt nur 2 Rthl. 12 Gr. Eine vernünftige Oekonomie scheint zwar zu ergeben, daß die Kosten weit geringer seyn müßen, wenn man 2 und z Mann in Ein Quartier legt, da man an Raum, Holz und Licht spart. In⸗ deß mag es seyn, daß die Personen, welche die Mann— schaft miethweise einnehmen, hierauf nicht rechnen, und daß man für 2 Mann doppelt so viel bezahlen muß, als für Einen. Aber abgesehn davon, daß die Lokalbehörde wohl hätte Maaßregeln nehmen können, um das Zusammenlegen mehrer Mannschaft auf wohl— feilere Art zu befördern: so muß man doch nicht ver— geßen, daß ein sehr beträchtlicher Theil der Hausei— genthümer die Einquartirung nicht ausmiethet. Die— sen kostet sie nicht die Hälfte, und die Herrn Stadtver— ordneten können ihren Kalkul auf sie nicht anwenden.

Die Berechnung der Herren Stadtverordneten über die Kosten für durchmarschirende und zum Manoeuvre eingerückte Truppen dürfen wir, als eben so willkürlich, auf sich beruhen laßen. Nur hätten sie für den Zweck, ih⸗ ren Mitbürgern nachzuweisen, wie nach und nach diese Last der Einquartirung, eine Folge der Kriegsereigniße, sich ver⸗ mindern, und zuletzt ganz unmerklich erscheinen werde, die Bemerkung nicht unterdrücken sollen, daß seit der Zurückziehung der Truppen aus Frankreich die Durch— möärsche fast gar nicht mehr und nur in den seltnen Fällen eintreten dürften, wenn ein durch Militairver— hältniße gebotner Garnisonwechsel es nöthig macht. Die Summe von den 419,561 Rthlrn., welche die Herrn Stadtverordneten ihren Mitbürgern nachweisen, schrumpft daher nicht blos für das laufende Jahr, fon⸗ dern auch für das J. 1818 wenigstens auf die Hälfte ein. Es wäre übrigens sehr zu wünschen, daß von der Lokalbehörde über den Haushalt der Stadt Berlin, wenn auch nur ungefähr, so wie es für Königsberg geschehen ist, eine gnüg ende Auskunft ertheilt und

ffentlich bekannt gemacht würde. Wir sind überzeugt, daß die Einwohner aus einer solchen Nachweisung des öffentlichen Zustandes ihrer Stadt die beste Beruhi⸗

gung schöpfen und gewahr werden würden, in wel

chem Fortschreiten sich der Wohlstand befinde, welch. Erleichterungen die Regierung, in Verhältniß der nur nach und nach sich erholenden Kräfte des Staates, zu gewähren bemüht sey, und welcher Vortheil jedem Ge— werbe durch den Vorzug zuwachse, der Hauptstadt det Reiches und der Residenz des Monarchen anzugehören.

Durch eine unvollständige, willkürliche, die Gegenwart und die Vergangenheit verwirrt in einander mischende Auskunft über einen einzelnen Gegenstand, welchen löblichen Zweck man auch haben möge, wird dasjenige

nicht erreicht, was jede Behörde, als unverrücktes Ziel ihrer Bestrebungen unabläßig im Auge haben muß, unter allen Stürmen der Zeit die Liebe zum Va terlande, die Anhänglichkeit an den Thron und die von uns Brandenbargern noch nie gewichne treue Erge— benheit an die Person des Königs lebendig zu erhalten. Worüber wir klagen, sind vorübergehende Uebel, und die Nachwehen einer schweren Vergangenheit. Auch unsre Väter haben gelitten im dreißigjährigen Kriege, viel mehr als wir, aber aus den rau— chenden Aschen ist ein Phönix, freudig un ruhm voll, aufgestiegen.

Die Mennoniten in Frankreich. (Aus der Chronique religieuse.)

Die Taufgesinnten in Frankreich, friedliche Nach— kommen unruhiger Voreltern, stammen von den Wie— dertäufern ab, die von dem Magistrate zu Straßburg im Jahr 1644, und in demselben Jahrhundert aus der Schweiz, besonders dem Kanton Bern, vertrieben wurden. So heftig die ersten Wiedertäufer auftraten, so ruhig sind die heutigen in beiden Welttheilen. Si— haben den Schwindelgeist, der die Sekte bei ihrer Ent— stehang beseelte, ganz und gar abgeschworen. Ihre Zahl mag zwölf bis funfzehnhundert Seelen betragen. Sie sind in Teutsch-Lothringen, dem Elsaß und eini— gen benachbarten Departements zerstreut. Ihr Haupistt ist in den Vogesen zu Salm, einer kleinen Dorfschaft,

die ausschließlich von ihnen bewohnt wird. Ich glaube

nicht, daß man eine einzige Familie in den Städten findet; sie bewirthschaften abgesonderte Pachthöfe, da sie sich insgesamt dem Landbau ergeben haben. Arbeirsam und verständig haben sie durch Erfahrungen die Mangel der Theorie ergänzt und alle Zweige der Feldwirthscheft vervollkomnet. Diese Rücksicht, die treue Erfüllung der Verträge, die Pünktlichkeit in der Bezahlung verschaf— fen ihnen jederzeit den Vorzug bei Verpachtungen. Sie verstanden sich schwer dazu, die dreifarbige Ko— karde zu tragen, als man eine Pflicht daraus machte. Wenn sie grüßen, nehmen sie den Hut ab, aber, wie die Quäker, schwören sie nicht und tragen keine Waffen. Der National-Konvent wollte sie dazu z zin— gen; sie machten dagegen den Antrag, sie beim Fuhr— wesen anzustellen, welches an einen Ausschuß verwiesen und angenommen wurde. Indeß haben Einige ihrer Konscribirten gedient, statt Stellvertreter anzunehmen. Man hat zu ihrem Lobe bemerkt, daß sie nicht, wie so viele Andre, ihre Gläubiger mit werthlosen Aßignaten bezahlt oder vielmehr bestohlen haben. Sie enthalten

sich des Tabacks, spielen nicht Karten; Musik und Man

lerei sind ihnen fremd, sie hüten sich vor Prozeßen, sorgen für ihre Arme und unterstützen ihre Glaubens—

brüder, die durch Unfälle und nicht durch eigne Schuld

zurückgekemmen sind. Im Ganzen sind sie sehr un— wißend, aber ehrlich, mäßig nnd sittlich. (In der topographisch-statistischen Beschreibung

von Frankreich wird von den Mennoniten im Mosel-⸗

Departement gesagt: einige Familien der Taufgesinn— ten sind in diesem Departement zerstreut; sie sind ins— gesamt Landleute und zeichnen sich durch einfache Sitten aus. Mäßig, gehorsam, geduldig und arbeitsam haben

sie es in der Viehzucht und im Feldbau weit gebracht.)

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Al gemeine

Preußische Staats-Zeitung.

2513 Stuck. Berlin, den aysten Mar 189.

J. Amtliche?

Kronik des Tages.

Berlin, vom 86. März. Gestern sind Se. Durchl. der Herzog von Anhalt⸗Köthen und Ihre Durch. die Frau Herzogin, welche während Höchtdero hie⸗ figer Anwesenheit die sogenannten Braunschweigschen Kammern auf dem Königl. Schloße bewohnt haben,

von hier, über Potsdam, nach Köthen zurückgegangen.

Seine Majestät der König haben dem Weihbi⸗ schof und General⸗ Administrator des Erzbis thums Gnesen, Martin Siemins kiz desgleichen dem rr stiz ommißionsrath und Dom-Justiz-Direktor Jo⸗ hann Joseph Schramm zu Breslau, und dem Hofrichter Schramm zu Neiße den Adelstand zu ertheilen geruhet.

Berlin, vom 27. März. Seine Maje stät der König haben dem Grafen von Borcke zu Huet, den rothen Adlerorden dritter Klaße zu verleihen

t. 2 Maje stät der König haben dem Brigade— Adjutanten, Premier-Lieutenant von Boße, den Königlich Preußischen St. Johanniter-Orden zu ver—

ihen geruhet. . n ze Majestät haben dem ersten Haupt Banco Buchhalter Catel, in Betracht ner funfzigsährigen treuen Dienste, das allgemeine Ehren⸗ zeichen erster Klaße zu verleihen und die Zusich erung zu ertheilen allergnädigst geruhet, daß demselben sein jetziges Dienst-Einkommen bis zu seinem Lebensende leiben solle. ) . i, . der König haben dem beim Ober-Bergamte zu Breslau angestellten Ober Berg⸗ zehntner Schröter das allgemeine Ehrenzeichen erster

Klaße zu verleihen geruhet.

Seine Königliche M aje stät haben den Guts: besitzer und vormaligen Eivil-Tribunals-Präsidenten von Gorzenski zum ersten, und den bisherigen Vice-Präsidenten von Schöbnerm ark zum zweiten Präsidenten des Ober⸗Appellations⸗ Gerichts zu e en zu ernennen geruhet. Desgleichen zu Präsidenten:

achrichten. Mikorski; des Landgerichts zu Bromberg, den Guts⸗ besitzer von Kras zews ki; des Landgerichts zu Frau⸗ stadt, den Kammerherrn Grafen von Potwo row ski; des Landgerichts zu Krotoszyn, den Gutsbesitzer von Rembowski; des Landgerichts zu Schneidemühl, den Gutsbesitzer von Rydzyns ki; des Landgerichte zu Meseritz, den Gutsbesitzer von Kur na tows ki. Der Justiz⸗Kommißarius J ohann Ludwig S ch mi d t zu Marienwerder ist auch zum Notarius pablicu⸗ im Departement des dasigen Ober⸗ Landesgerichts bestellt

worden.

Bekanntmachungen.

Aus bewegenden Gründen is deschloßen worden, die durch das Regulativ vom 5. Junius v. J. vor⸗ läufig getroffene Maaßregel, nach welcher verstattet worden, daß Fabrikanten der westlichen Pirron ken auf den Meßen zu Leipzig und Braunschweig ihre Waa⸗ ren an Bewohner der bstlichen Provinzen verkaufen, und diese selbige in zuletzt gedachte Provinzen steuer⸗ frei einbringen können, nicht ferner stat tfin den zu laßen. Es wird daher hiermit das Regulativ vom 5. Juni v. J. in allen seinen Punkten dergestalt auf⸗ gehoben, daß vom 1. April d. J. an dergleichen da⸗ brikate, als inländische, auf Certifikate n gedachten beiden Meßorten, in die östlichen Provinzen nich t fer⸗ ner eingehen dürfen.

Berlin, den 18. März 1819.

Handels-Ministerium.

(gez.) Graf von Bülow.

i s 6te Stuͤck der Gesetzsamlung ausgege⸗ ben, 3 , . die Erklarung wegen der i . ten Freizuͤgigkeit, in a. w de, , er er, e, ,, :

No. 5az. mit der Fuͤrstlich 2

degi beide vom 6ten d. M. 6

. e . ker ef h Heuhischen Regierung lange⸗

rer Linie; vom 1ßten, und

No. Sad. mit der Fuͤrstlich Reu

Linie; vom 22sten d. M.

in, den 27. Marz 1819. 4 er 63 n,, Debit: Komtoir fuͤr die Allgemein

Finanz ⸗Ministerium. von Klewiz.

ßischen Regierung älterer

des Landgerichts zu Posen, den Gutsbesitzer von

Gesetzsamlung.