1819 / 27 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

, einer speciellen ufsicht und Verant— ottlichkeit; er veranlaßt die Realisation der Renten ür 19 von ben Ministerien, oder durch schiedsrichter⸗ 6 * eile zur Zahlung angewiesenen Foderungen,

ebersendung der Gelder an die Lokalbehörden, um von diesen an die betheiligten Partheien umge⸗ theilt zu werden. ;

Dieses ist das Verfahren, welches im Preußischen

Staate beobachtet witd, von dem man vom Anfange an die Hofnung hegte, daß es, als schnell zum Ziele führend und in einem Punkte die Resultate des gan— zen, aus so vielen Detalls bestehenden Geschäftes ver— einigend, sich bewähren würde. Der Erfolg hat diese Hofnung nicht getaäuscht.

Seit dem Monat November v. J., wo die Be— hörden in Thätigkeit traten bis hieher, sind von dem Liquidations⸗Kommißarius mit Einschluß zweier Etats, die schon von dem Ministerio bearbeitet und festgesetzt waren, bereits 18 Etats vollständig in— struirt, und hievon eingesanet: a) an die Minister rien 9 Etats nicht bestrittener Foderungen, b an die schiedsrichterliche Kommißion 9 Etats bestrittener Fode⸗ rungen. Diese 18 Etats umfaßen zusammen die Summe von 34,153,826 Franks. Davon sind bereits bearbei⸗ tet und definitiv erledigt zo, go, z52 Fr., bleiben noch S,J63,5g4 Fr. Zur weiteren Belehrung des Verfaßers jenes Aufsatzes in den Rheinischen Blattern ist es wol dienlich, zu erwähnen, daß die hier angeordnete schieds—⸗ richterliche Kommißion seit fünf Monaten über hun⸗ 37 definitive Erkenntniße mehr gemacht hat, als die egister der zu Paris versammelt gewesenen schieds— richterlichen Kommißienen für sämtliche gegen Frank— reich liquidirende Unterthanen der Europäischen Mächte während einer Geschäftführung von mehr als zwei Jah⸗ ren ausweisen. In Rücksicht des schnelleren und gründlicheren Betriebes der Angelegenheiten kann man also mit Gewißheit sagen, daß der mit Frankreich ab— i ie. Vergleich für die Preußischen Unterthanen ine nachtheilige auch bei dem Vergleiche selost jeden Nachtheil von den— felben möglichst abgewendet hat. Die liquid gefunde⸗ nen Foderungen werden so ort auf das Aversional⸗ quantum angewiesen. Die wirkliche Auszahlung an die hetheiligten Gläubiger mag wol durch besondere Umstände, die in der Natur des Geschäfts liegen, und darum unvermeidlich sind, z. B. durch die manä erlei nothwendigen Kommunikationen zwischen den verschie— denen in weiter Entfernung von einander wohnen— den Behörden und Personen einige Verzögerung dvis— weilen erleiden; allein gewiß ist es, daß noch nicht die geringste Beschwerde deshalb ein— gegangen ist, .

Aus dem Gesagten wird man sich leicht überzeu⸗ gen, daß der in jenem Aufsatz enthaltene Vorwurf „daß Überhaupr, was diesen Gegenstand betrift, allenthalben wenig geschehe“ den Preußischen Staat nicht treffen kann, und daß man zur schnellen und gründlichen Er⸗ ledigun dieser Angelegenheit zweckmäßigere und libe— ralere Eintichtungen, als die hier bestehenden, wol nicht treffen konnte. . .

Es ist endlich mit Zuverläßigkeit anzunehmen, daß vas ganze Geschäft im Laufe dieses Jahrs vollenset seyn werde.

Die Herrn Stadtverordneten haben im 38sten Stücke ber Spenerschen Zeitung ihre Berechnung der hiesigen Ein quartirungskosten, dem gegenwärtigen Zustande ge⸗ mäß, nunmehr berichtigt, und durch dieses demonstra— tive Verfahren die Sache nicht allein übersichtlich ge— 9st sondern dadurch auch die Nachweisungen der Staatszeitung wider die iu den Allgemeinen Anzeiger Er Deutschen aufgenommene ganz falsche Angabe vol—⸗

g gerechtfertigt. . 6. hrheit hat also durch dieses Für und Wi⸗

19 1 a der gewonnen.

Folge hatte, so wie man überhaupt

Es bleibt uns jetzt nur übrig, nachzuweisen, daß und in welcher Art die Nachweisung der Herrn Stadt— verordneten mit der Berechnung der Staats Zeitung übereinstimme, oder von ihr abweiche.

I. Die baaren Ausgaben der Kaße.

1) Den baaren Geldbeitrag der Stadt zu Unter— haltung der Garnison, der aus den Hauseigner- und Mieth-Abgaben entnommen wird, hatte die Staats— Zeitung auf 175,485: Rthl. angegeben. Nr. 1 —3

berechnen die Heren Stadtverordneten 178, Jas Rthl. Der Unterschied ist keiner Beachtung und der Mühe der Aufklärung nicht werth.

27 Die Herrn Stadtverordneten berechnen 27,663 Rthlr. Verwaltekosten, welche freilich von der Staats;

Zeitung nicht berücksichtiget sind. Es könnte noch die Frage seyn, ob sie überall auch

hieher gehören, indeß wollen wir dieses auf sich beru⸗—

hen laßen, und nur bemerken, daß auf jeden Fall nur diejenigen Erhebekosten, welche durch Einziehung

der auf die Unterhaltung des Militairs verwendeten

Summen verursacht werden, hieher zu zählen. Nicht alle durch die Beamten der Kommune erhobenen Gelder werden hiezu verwendet.

3. Bringen die Herrn Stadtverordneten 38, ooo Rthlr. in Rechnung, welche der Stadt, als Beitrag zu den Kosten des Kasernenbaues abgefodert sind.

Diesen Anspruch haben wir sehr wol gekannt, allein deshalb nicht beruͤcksichtigt, weil sich in demsel-⸗ ben Maaße, in welchem die Kasernen gebaut werben, die Kosten der Natural-Einquartirung vermindern.

Da die Herrn Stadtverordneten diese Summe für den vasernenbau berechnen, zugleich aber die ganze Last der Natural-Einquartirung zu Gelde anschlagen, so entsteht, wie sie selbst bemerken werden, ein error dupii, und wir können die Summe nur Einmal in Rechnung paßiren laßen.

II. Lasten der Natural-Ein quartirung.

1) Die Staats-Zeitung hatte in ihrer ersten Beant— wortung des Aufsatzes im Anzeiger den Betrag der Kosten, welche das im beständigen Standquartier lie gende Militair äußersten Falls den Haus-Eigenthü— mern kosten würde, auf g5, 447 Rthl. berechnet.

Die Herrn Stadtverordneten berechnen jetzt ga, zas Rth̃., mithin weniger, und rechtfertigen hiernach unsre Widerlegung des Anzeigers.

Was indeß den gegenwärtigen Zustand betrift, so ist die Rechnung bei weitem übertrieben.

a) Die Hrn. Stadtverordneten nehmen für Januar und Febraar einen Durchschnitt von 3847 Mann an.

Der Magistrat hat für den Januar 3,424 Mann und für den Februaur .. . 3,438

. U . 6,8452 Mann amtlich angezeigt, im Durchschnitt. 3, 431 Mann. Wir haben keine Uesache, in vie Richtigkeit der magi— stratualischen Anzeige einen Zweifel zu setzen.

; b) Der Zustand der ersten Monate des Jahrs kann für die folgenden nicht zur Norm dienen, da darch

den fortgesetzten Kasernenbau die Last in den folgen— den Monaten sich sehr vermindern wird.

e) Beharren die Herrn Stadtverordneten bei ihrer Fiktion, daß jeder Mann 2 Rihlr. koste. Die Gründe, weshalb einer solchen Fiktion nicht Raum gegeben wer— den konne, haben wir auseinandergesetzt, und die Herrn Stadtverordneten haben solche durch ihre bloße Be—

hauptung des Gegentheils nicht widerlegt, wozu sie

doch hinreichende Materialien hätten sammeln konnen. Auf 2 Mann sollen 5 Rthl. die Regel seyn, welches doch immer nur 1 Rihl. 18 Gr. gieot.

2) Für die Beköstigung durcharschirender Mann— schaft berechnen die Hrn. Stadtverordneten s, oJo Rthl. Wir hatten als Maximum 10,00 Rthl. angenom⸗ men, und wenn die Herrn Stadtverordneten voraus— setzen, daß für die folgenden Monate eine stärkere Ein— quartixung stattfinden werde, so wird doch der dop— pelte Betrag ihrer eignen Angabe immer hinreichen.

Beilage.

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brauch ausgedehnt werden konnte, wenn alle Fal ten und Gewerbtreibende der ganzen Monarchie zum Gettificiren auf fremden Meßen berechtigt worden wä⸗

Beilage zum 27sten Stuͤcke der Allgemeinen Preu ßischen Staats- Zeitung,

vom 3zten April 1819. .

Die mittelst Bekanntmachung vom 18. März er⸗ folgte Aufhebung des interimistischen Regulativs vom 5. Juni 1818 (Nr. 25. der Staats-Zeitung) ver⸗ schaft den inländischen Fabrikanten und Meßstädten

aufs neue einen unverdächtigen Beweis, mit welcher

entschiedenen Theilnahme die, Vorsorge der Regierung 216 Erhaltung und Erhöhung ihres Wohlstandes

Bedacht nimmt.

Jenes Regulativ war eine transitorische Maaßregel.

In den westlichen Provinzen der Monarchie war näm⸗ ch das neue Steuergesetz vom 26. Mai 1815 bereits tingeführt, während in den östlichen Provinzen die alte Verfaßung noch beibehalten werden mußte.

Ohne irgend eine vermittelnde Maaßregel würden sonach in kommercieller Hinsicht die westlichen Provin⸗ zen vor den östlichen eine geraume Zeit hindurch zu

hrem Nachtheile mehr oder weniger getrennt gewe— sen seyn. ü : westlichen Fabrikanten einstweilen die Erlaubniß er— theilt, unter bestimmten Formen und Modifikationen ihre auf den Meßen in Leipzig und Braunschweig an Abnehmer aus den östlichen Provinzen verkauften Fa⸗ brikate steuerfrei in diese Provinzen einzuführen.

Dieses zu vermeiden wurde den größeren

Am 1. Januar d. J. erhielt aber das nämliche goll- und Verbrauchsteuergesetz auch in den östlichen ihrovinzen gesetzliche Kraft; somit fiel seit jenem Tage der Zweck des Regulativs ohnehin weg. Wie gerecht und billig dam als jenes Regulativ war, so ungerecht und schädlich würde nun bei eintretender Gleichheit der Steuerverfaßung deßen Fortdauer gewesen seyn.

Hätte die westliche Industrie das Recht gehabt, auf ausländischen Meßen ihre Fabrikate mit Cer⸗ tifikaten zur steuerfreien Einführung ins Inland zu verkaufen, so hätte dasselbe Recht den östlichen Fa⸗ brikanten und Gewerbtreibenden durchaus auch zu⸗ gestanden werden müßen. Wohin das nothwendig fehr bald führen mußte, bedarf keiner weitläuftigen Auseinandersetzung. Von den rechtlichen Gesinnungen des bei weitem größern Theils unsers Handelstan— des und unsrer Fabrikanten lebendig überzeugt, kön— nen wir doch nicht in Abrede seyn, daß die Gewinn⸗ sucht anch zu unedlen Handlungen verleite, daß in ben Jahren der Buonapartischen Herrschaft sich ein

System der Unredlichkeit organisirte, welches damals

in den zerstörenden Maasregeln des Despoten eine Art oon Entschuldigung fand, und daß diese Spuren einer unglücksichen Zeit noch nicht gänzlich vertilgt

sind. Aber Ein unredliches Haus kann durch die Be⸗

nutzung eines Gesetzes, welche nur die rechtschaffene Industrie zu begünstigen beabsichtigt, nicht allein die

Früchte des Fleißes vieler gewißenhaften Häuser ver⸗

kümmern, sondern auch durch die Lockungen eines

übermäßigen Gewinns eine Verführung verbreiten,

die mehr noch auf die Moralität des Handelstandes,

als auf das Intereße der Staatskaße schädlich ein⸗ wirken würde. sammten Gewerbstandes, auch der Möglichkeit eines solchen Uebels zu begegnen.

Es war die gemeinsame Sache des ge⸗

Schon hatten wiederholte und auffallende Bei⸗

spiele gelehrt, daß die Erlaubniß sträflich zur steuer⸗

steien Einführung ausländischer Fabrikate nicht blos

kemi ßbraucht werden könne, sondern wirklich gemiß⸗

raucht werde.

Es war kaum abzusehen, wie weit . Miß⸗

abrikan⸗

ren. Die dort angestellten Kommißarien würden ganz außer Stand gewesen seyn, ihr übermäßig vergrößertes Geschäft zureichend zu übersehen. Das Zudrangen der Käufer und Verkäufer würde gleich groß gewesen seyn, um an der Steuerbefreiung mittelst der Certifikate zu gewinnen. Auch der redlichste Fabrikant des Inlandes würde auf den auswärtigen Meßen nur die Wahl gehabt haben, entweder sehr wenig an inländische Käufer ab⸗ zusetzen, oder ihrem Andringen nachzugeben und gleich falls aus ändische Waaren gleicher Gattung durch ein Certifikat, das sie zu inländischen stempelte, steuerfrei zu machen. An jedem Gränz-Zollamte würde eine tech- nische Behörde nöthig gewesen seyn, um dem Betruge nur einigermaßen zu degegnen und die inländische Waare von der ausländischen zu unterscheiden. Eine ungeheure Menge fremder Waaren konnte in die Monarchie von allen Seiten eingeschwärzt werden, ohne einen Groschen der Abgaben zu bezahlen, welche die inländische Fabrikation trägt, so daß diese durch eine Maasregel, die scheinbar zu ihrer Beförderung gereichte, zu Grunde gerichtet werden konnte. . Ein Fabrikant, der einige Drucktische beschäftigt, konnte Tausenden von Stücken englischer Kattunz falsche Certifikate ertheilen, inländische geringe Leder fabrikanten große Parthieen Mastrichter und anderer fremder Ledergattungen steuerfrei durch ihre Certifikate ins Inland e, g, D, Den Englischen feinen Stahl und Baumwoll-⸗Waaren, den Französischen feinsten Woll- und kurzen Waaren, den Lyoager Seidenfabri⸗ katen würden viele Thore weit geöffnet gewesen seyn, um in das Innere zu dringen und die besteuerte In⸗ dustrie in demselben Augenblicke zu vernichten, in wel⸗ * der Staat ihr neue Wohlthaten verheißen hatte. enige Hände waren hinreichend, dieses zu verrichten. Schon begnügte sich die Spekulation nicht mehr mit den Meßen in Leipzig und Braunschweig. Auch für die in Frankfurt am Main, in Kaßel u. s. w., ja sogar für sogenannte Depot⸗Waaren⸗Lager in Ham burg wurde die Erlaubniß zur steuerfreien Einführung, mittelst mit verkaufter Certifikate, dringend gefodert. Consequent hätte den nämlichen inländischen Fa⸗ brikanten in Frankfurt am Main und Kaßel nicht weniger Zutrauen geschenkt werden dürfen, als in Leipzig und Braunschweig. Bald würden aber die Frangösi⸗ schen Waaren in Frankfurt am Main, die Englischen in Leipzig und Hamburg sich unter den inländischen versteckt haben. Alle redliche inländische Fabrikan⸗ ten würden in eine hoͤchst traurige Lage gekommen seyn, sie würden ihre theuer verstenerten Waaren auf dem Lager behalten haben. Je redlicher sie gewesen seyn wurden, desto mehr würden sie gelitten haben. Aber nicht allein die Fabrikanten des Inlandes würden vergebens für ihre Erhaltung gekämpft haben, sondern auch die inländischen Meßstädte, wenn jenes interimistische Regulativ gegen die ursprüngliche Be⸗ stimmung fortgedauert hätte. Der inlandische Käufer würde, wie gewaltsam, von den inländischen Meß platzen weg, ünd zum Besuch der ausländischen Meßen gezwungen worden seyn. Die Millionen Preußischer ÜUnterthanen würden nicht, so wie es nun gewiß der Fall mehr oder weniger seyn wird, ihren Bedarf in Naumburg, Frankfurt an der Oder, Minden und Münster, sondern von Frankfurt am Main, Leipzig, Braunschweig und Kaßel abgeholt haben. Die i. städte des Inlandes würden, von allen Theilen ver⸗ laßen, vergebens ihrt Thore dem inländischen und aus⸗