habe. Man hat dieses sogleich ergriffen, um den Mi⸗ nistern Nachläßigkeit in der Ausmittelung oder Be⸗ strafung der Verbrecher vorzurücken. Am folgenden Tage hat ein andrer Redner diesen Vorwurf wieder⸗ holt und die gegenwärtigen Minister mit den vorigen verwechselt. Wir können nicht länger dazu schweigen, so niederschlagend das Aergerniß auch sey. Indeß müßen wir es sagen: das Aergerniß entsteht aus dem Berbrechen, nicht aus dem Schrei des unschuldig ver⸗ goßenen Bluts; und diese Rednerbühne, welche sich egen Mißbrauch und Irrthum erhebt, mußte ver— ummen in Gegenwart großer Frevel. Hätten jene eehrten Mitglieder über das Treiben der Partheien, . ihre Verzweigung, ihre Macht, ihre Verwegen⸗ heit nachgedacht, sie würden eingesehn haben, daß die— ser Partheigeist auch die edelsten Organe der gesell⸗ schaftlichen Ordnung vergiften und lähmen könne. Wißen Sie, meine Herrn, daß die Arme, denen der König die Verwaltung der Gerechtigkeit anzuvertrauen geruhet, nichts versäumt haben, um die Verbrecher zu ergreifen; aber kennen Sie auch den Erfolg ihrer An⸗ strengungen und würdigen Sie dann die Vorwürfe wi⸗ der die Regierung. Ihr Beruf, Ihre Pflicht ist es, das Vaterland vor den Schrecknißen der Partheien zu behüten. Lernen Sie sie kennen. Ich werde wenige aber wesentliche und notorische Thatsachen anführen. Ich werde mich aller Bemerkungen darüber enthalten. Der kommandirende General zu Nismes, der mitten in einem Aufstande durch seinen Muth und seinen De⸗ gen die oͤffentliche Ordnung und die Bürger beschützte, ward von einem Schuße in die Brust zu Boden ge— streckt. Der Verbrecher ward verhaftet, die That fest— gestellt und eingestanden. Der Richter faßte die Frage so: ist der Todtschlag im Zustande einer rechtmäßigen Vertheidigung verübt worden? Die Jury bejahete und der Angeklagte ward freigesprochen. Der kom⸗ mandirende General zu Tou louse erhielt, während er einen Aufruhr zu stillen suchte, eine tödtliche Wunde. Man trug ihn zu Hause. Seine Mörder drangen ein und zerfetzten ihn, da er noch lebte, mit tausend Sti— chen. Sie wurden vor Gericht gestellt. Man machte für sie geltend, daß sie einen schon tödtlich verwunde— ten Mann nicht hätten umbringen können, und nur zwei von ihnen wurden zur Einsperrung verurtheilt. Ein Mensch, deßen schrecklichen Namen auszusprechen Ueberwindung kostet, Trestaillon und seine Mit— schuldige, wurden wegen verschiedner Morde zur Unter— suchung gezogen, Man ließ sie nach Riom bringen, wo man eine völlig unpartheiische Rechtspflege erwar⸗ tete. j der sie zu erhalten, so hatte die Angst sich der Gemü⸗ ther bemeistert. Für sie traten Zeugen in Menge auf. Aus Mangel an Beweisen mußten die Ange— klagten in Freiheit gesetzt werden. Noch in der neu⸗ sten Zeit war der Partheigeist in so gewaltsamer Be— wegung, daß er die Mörder des Fu aldes dem Schwer te der Gerechtigkeit streitig machte. Ich schließe meine Herrn, und lege Ihnen die ganz einfache Frage zur Entscheidung vor: soll Frankreich der Uebermacht der Partheien Preiß gegeben werden, oder nicht? Frank—⸗ reich will diese Uebermacht nicht, es erwartet davon nur Unterdrückung, Schmach und Unheil. Sie alle zu bekämpfen entschloßen, fodert die Regierung des Königs ihren Beistand, und sie wird ihn nicht vergeb— lich fodern.“ Wegen Krankheit des Herrn Ravez führt der Ba⸗
ron Blianquart Bailleul seit einigen Tagen den
Vorsitz in der Kammer der Abgeordneten, die sich in ihren letzten Sitzungen mit dem Entwurf des Gesetzes: in den Provinzen Hilfbücher für die Renten“ In⸗ seriptionen anzulegen, beschäftiget und dasselbe mit 10a gegen 106 Stimmen angenommen hat. Der Fi⸗ ,, sprach in der gestrigen Sitzung für das
esetz.
In der Sitzung v. as. März stattete Herr F o r⸗ nier de Saint Eary im Namen der Kommißion den Bericht über den Gesetz Entwurf wegen des T a⸗
Es war unmöglich, auch nur Einen Zeugen wi⸗
bak⸗Monopols ab. Das Gutachten der Kom— mißion war auf eine Verbeßerung dahin gerichtet „daß dieses Monopol des Staates noch bis zum 1. Januar 18223 verlängert werde.“
In derselben Sitzung wurde das Gutachten der Kommißion über den Gesetz-Entwurf wegen Ver— antwortlichkeit der Minister durch Herrn Courvoisier vorgetragen. Ueber die frühere Gesetz⸗ gebung führte der Bericht-Erstatter Folgendes an:
„Die Minister des Königs Joh ann (des Zweiten) wurden im Jahr 1356 bei den Reichsständen als Mo—
nopolisten und Verräther angeklagt. (Der König war
von den Engländern gefangen.) Philipp V. verord—
nete, daß gegen den Minister, der den König verleiten
werde, wider die Gesetze zu verfügen, und gegen den Kanzler, der solche Verfügung untersiegeln würde, die Strafe der Prävarikation einrreten solle. Ludwig XIII. ging mit den Notabeln über die Veränderung seines Ministeriums und die Bildung seines Staats— raths zu Rathe. Im Jahr 1617 nach der Verurthei—
lung des Marschals d' Ancre erließ das Parlament
zu Paris eine Verordnung, daß kein Fremder weiter— hin ins Ministerium treten dürfe. Im Jahr 1648 er— ließ es einen Verhaftbefehl wider Mazarin; im Jahr 1651 verdoppelte es seine strengen Maasregeln
wider diesen Minister, und der berühmte Talon ließ damals drucken, daß der König unverletzlich und das
Ministerium verantwortlich sey. Dies war das Staats⸗ recht und der Gebrauch in Frankreich, als Ludwig XIV, aufgebracht durch die Empörungen der Fronde, ein Edikt ergehen ließ, wodurch alles gerichtliche Ver— fahren wider die Minister untersagt wurde. Dennoch verfügte das Parlament unter Ludwig XV. wider Law und bestritt die Festsetzung, daß es sich in dit Verwaltung des Staats nicht mischen solle. Im Jahr 1778 veranlaßte der Mangel der Konstitution und fester Regeln widersprechende Befehle. Die Par—⸗ theien drängten sich um den Thron und der Thron stürzte unter den Partheien zusammen. Die gesetzge⸗ bende Versammlung setzte die Verantwortlichkeit der Minister fest.“
Die Kommißion hat viel Abänderungen des ur— sprünglichen Gesetz-Entwurfs vorgeschlagen.
In einer geheimen Sitzung der Kammer machte Herr Lafitte gestern den Vorschlag, die Bank zu authorisiren, daß sie einen gesammelten Fond von etwa 25 Mill. Fr. an die Aktionairs vertheilen dürfe, in⸗ dem nicht zu erwarten sey, daß über die vom Könige schon zweimal vorgeschlagne Organisation der Bank in der gegenwärtigen Sitzung der Kammern ein Beschluß werde gefaßt werden.
Der Moniteur bemerkt in Bezug auf die Debatten über den Barthelemyschen Vorschlag, daß niemals ein so wichtiger Gegenstand auf eine würdigere Weise und mit mehr Aufmerksamkeit und Gründlichkeit berathen worden sey; daß alle Mitglieder der Kammer, fünf noch fehlende und zwei mit Urlaub abwesende ausge: nommen, an der Berathung Theil genommen, und daß eine weit größere Mehrheit für die Aufrechthal⸗ tung des Gesetzes, als für das Gesetz selbst gestimmt habe.
Die Audienz des Persischen Gesandten, die wegen eines Bedenkens bei der Etikette verzögert worden, wird am 30. d. stattfinden.
Am 146. d. ist die Ruhe in Nismes abermals ge stört worden. Man hat in den Wirthshäusern einige Soldaten der Garnison insultirt. Diefes veranlaßte ein Zusammenrotten vor dem Schauspielhause, wobei einige Personen durch Steinwürte und Stöcke ver— wundet wurden. Der kommandirende General ließ den Generalmarsch schlagen und die Patrouillen stell— ten die Ruhe wieder her. Man hat einige zwanzi Personen verhaftet, gegen Kaution aber wieder 1] freien Fuß gestellt.
Der Aßisenhof des Tarn-Departements hat die Todesstrafe wider den Bach in zwanzigjährige Ein⸗ sperrung, und wider die Wittwve Bancal in Brand⸗ mark und lebenswierige Strafarbeit verwandelt.
walters wahrnehme.
schaft gemäß
baben es niemals gegen uns ausgeübt. noch in den neusten Zeiten sehr beträchtliche Beschrän⸗ lungen durch Brittische, Französische, Rußische und
Nach einigen unsrer Blättet will Mademoiselle Mars das Theatet verlaßen.
Italien, vom März. Seine Maj. der König von Preußen hat der Waldenser Kolonie im Pie— montesischen eine Beisteuer von 8000 Franes überma⸗ chen, und durch Seinen Gesandten am Turiner Hofe theils unter die bedürftigsten Familien, theils zum Behuf der schlecht dotirten Schulen und Pfarren ver⸗ theilen laßen. England, die Niederlande und die Eid⸗ genoßenschaft unterstützen diese Kolonie gleichfalls, die unter der milden Sardinischen Regierung Schutz und Duldung genießt.
Auf einem kleinen Berge bei Monbio Inferiore, einem Dorfe im Schweizer-Kanton Teßin, ist ein Vulkan ausgebrochen. Dem Ausbruche, am 25. Fe⸗ bruar, ging eine Erderschütterung voran. Es stiegen Flammen aus dem Berge, und Steinstücke wurden in eine große Entfernung geworfen. Einige benachb arte Wohnungen haben Schaden gelitten.
In Venedig ist man genoͤthigt gewesen, den Ele⸗ fanten, den Garnier aus der Menagerie zu Stutt— gard erkauft hatte, durch einen Kanonenschuß zu töd— ten, weil er in Wuth gerathen, einen seiner Wärter zertreten, und sonst vielen Unfug angerichtet hatte, ohne gebändigt werden zu können.
Litterarische Anzeigen.
Beleuchtung der Verhältniße Anhalts zu Preußen in Bezug auf das vom letzten angenommene und auf
erstes ausgedehnte Verbrauchsteuersystem, von Ehlodwig Bunder. Teutschland 1819.
„Diese Schrift ist gegen den Aufsatz in der Preu⸗ sischen Staats -Zeitung gerichtet, welcher die von
Preußen in Bezug auf die umschloßenen Länder und
Ländergebiete getroffene Maasregel vertheidigt. Als Verfaßer nennt man einen nhaltschen Staats⸗ Diener, der aus seiner Pseudonymität immer hätte
hervortreten können, da Niemand etwas anderes von ihm erwarten wird, als daß er das Intereße seines
Landes mit Wärme und mit den Künsten eines Sach⸗ Von Seiten der Redaktion der Staats-Zeitung, die an ihrem Theil das Intereße des Preußischen Staats vertritt, ist eine Widerlegung der mancherlei irrigen Ansichten und faktischen Unrichtig⸗ keiten nicht vonnöthen, da die Angelegenheit zwischen
den Höfen verhandelt und auf diesem Wege unstrei⸗
tig zu einem Ziele geführt werden wird, das die Ge— rechtigkeit befriedigt, und den Verhältnißen der Freund⸗ . ist. Herr Profeßor Krug in Leipzig hat in seiner Anzeige dieser Schrift, als einen Grund satz des Voölkerrechtes festgestellt, daß jeder Staat, der seine Zollgesetze verändere, sich zuvor mit den
dabei intereßirten Staaten vernehmen müße. Uns ist
dieses Völkerrecht unbekannt, und unsre Nachbaan Preußen hat
Desterreichische Zollgefetze erfahren, welche aus freier
Nachtvollkommenheit von den fremden Staaten er⸗ aßen sind, ohne daß handlung mit Preußen nöthig gefunden haben. Wird in Leipzig über ein an deres ius gentium gelesen, so ist ts ein ganz neues.
sie vorher irgend eine Unter⸗
Selbst innerhalb der Gränzen des teutschen
Bundes sind seit dem Wiener Kongreße vielfach neue Anordnungen in Handels- und Zollangelegenheiten on mehren Staaten erlaßen worden, die blos aus ihren Souverainitäts⸗ Rechten und keineswegs aus ner vorgängigen Vereinigung mit ihren Nachbarn
rtvorgegangen sind. Auch hat die Bundes-Akte die
allgemeinen Befugniße der Staaten hierin nicht be⸗
„und nur im 1igten Artikel eine Berathung
wischen den Bundes staa ten vorbehalten. Das t e n t⸗
Wien, vom aß. März. Votgestetn starb hier im 4Alsten Jahre seines Alters der Fürst Moritz von Liechten stein, Herzog zu Troppau und Jägern⸗ dorf in Schlesien, Graf zu Rittberg, K. K. Feld⸗ matschal⸗ Lieutenant und ¶ichar n des 6ten Küiraßier⸗ Regimentes, Ritter des militärischen Marien ⸗ Theres sien⸗ Ordens.
Hanover, vom 27. März. Heut morgen wur⸗ den auch Ihro Kön. Hoheit die Frau Her ö von Clarence, zwar zu frühzeitig, doch glücklich von einer Prinzeßin entbunden, die aber leider bald nach der Geburt durch den Tod uns wieder entrißen ward.
Mahynz, vom as. März. Nach einem Beschluße Sr. Durchlaucht des Herzogs von Koburg 2 3 d;. M. führt der Koburgsche Antheil auf dem linken Rheinufer in Zukunft den Namen, Für stenth um Lichtenberg, nach einer in demselben befindlichen alten Burg, welche schon in den frühsten Zeiten bie Residenz des Regenten gewesen. (Pfalzgraf Ludwig der ate hat es erbaut.)
Weimar, vom 24. März. Am a3. b. M. statb all hier der Großherzogliche Staatsminister Hr. v. Voigt, einer der ältesten und wütdigsten Staatsdiener.
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sche Bundesrecht, welches Hert Krug in Be; nimmt, ist also auch ein Andres, als dasjenige, wel⸗ n Bundes ⸗Akte vom 6. Juni 1815 gegrün⸗ et hat. nnn n m,
Ueber Gewerbefreiheit und deren Folgen mit besonde⸗
rer Rücksicht auf den Preußischen Staat, 1 den
bisher gemachten Erfahrung en, von Johann
Friedr. Ziegler, Königl. Polizei⸗-Aßeßor zu Berlin. Berlin 18219.
Der Geschäftmann verdient jederzeit Dank, der seinen Schatz gesammelter Erfahrungen freigebig öf⸗ net, und die Stunden der Erholung nach oft mühse⸗ ligem Tagewerk an den Unterricht seiner Mitbürger verwendet. Ueber den Gegenstand, deßen Bearbei⸗ tung Herr A. Ziegler sich gewählt hat, würden wir auch Weniges mit dankbarer Hand angenommen haben, um uns über die Etfolge der neuern Gesetzgebung prak⸗ tisch zu belehren. Alle Klagen der Freunde des alten Systems tönen von Erfahrungen wieder; worin bestehen diese Erfahrungen? worauf gründen sie sich? wer hat sie gemacht? Darüber wünschten wir belehrt zu werden, wünschten daher auch, daß von mehren Orten her über die Erfolge der ewerbefreiheit seit 1610 gründlich und durchdacht geschrieben werden mögte. Aus der vorliegenden Schtift haben wir eine solche Belehrung überall enücht geschöpkt. Der Ver⸗ faßer beschränkt sich darauf, die Vorzüge des alten Zunft⸗BSystems und die Nachtheile der Gewerbefrei⸗ heit mit der Einseitigkeit eines Sachwalters zu erzäh⸗ len. Das haben wir aber in seiner Schrift nicht ges sucht, well es längst bekannt ist; iht Titel verfpricht gesammelte Erfahrungen, von denen wir keine Spur gefunden haben, wie der Verfaßer S. 86 selbst es einräumt, wenn er am Schluße seiner Vertheidi⸗ gungschrift sagt: „dies ist also ein kurzer Umriß des Zustandes, den die eingeführte Gewerbefreiheit — nicht nach unsichern Muthmaßungen hervorbringen kann, sondern — nach vielfach nah mhaft zu ma—⸗ chen den Beispielen schon wirklich hervorgebracht hat und nach logisch , Schlüßen hervorbringen muß.“! Also die Beispiele sind erst nahmhaft zu ma⸗ chen; die Erfahrungen sind zwar gesamme t, aber uns nicht ,
Die Deduktion selbst, die der Verfaßer füt das
Zunft: System geschrieben hat, wollen wir keiner Krr tik unterwetfen, da unste Absicht nicht ist, Recensfa⸗