nen zu liefern ). Nur einige Bemerkungen glauben wir an diese Anzeige anknüpfen zu dürfen. eite 8 stellt Herr Ziegler den Satz auf: „Erfahrung ist bie Mutter aller Theorien.“ Mit nichten. Bevor ich eine Kunst, ein Handwerk, was es auch sey, aus⸗ ben kann, muß ich die Regeln inne haben, also eine Theorie. Nun kann ich zwar während der Ausübung meiner Kunst durch Wahrnehmungen aller Art, durch Versuche, die Regeln vervielfältigen, vereinfachen, ver⸗
beßern, eine neue Theorie erfinden: aber das macht
die Erfahrung nicht, das entsteht aus meinem Nach⸗ 6 . enn Urtheile. Die Theorie, so weit sie Gegenstände der Sinnen welt betrift, wird aus Wahr⸗ nehmungen durch den Verstand gebildet. Wer die erlernten Regeln seiner Kunst noch fo meisterhaft übt, allein nichts weiter wahrnimmt, als dieselben Erschei⸗ nungen, auf denen sie sich gründet, macht allerdings Erfahrungen, das heißt aber nur, er erlernt Hand⸗ griffe, erwirbt sich Kenntniße, die ihm eine größere ligen in der Ausübung der Regeln verschaffen. Wie viel Jahre mögen verfloßen seyn, bevor die Nachkommen des Jubal, von dem die Geiger und 14 kommen, ein Koncert zu Stande gebracht!
ie viel erfahrne Schiffer befuhren den atlantiscnen Ocean, ehe die neue Welt sich vor dem Verstande
des Christoph Kolumbus entfaltet! Hat der Ver— faßer sagen wollen, daß die Erfolge, welche die An⸗ wendung gegebener Regeln auf das wirkliche Leben hervorbringt, der Prüfstein . müßen, um Theorien von Hypothesen und leeren Traumen zu unterscheiden,
und nennt er dieses Erfahrungen, so entsteht zunächst
die Frage, wer diejenigen sind. welche die Erfahrungen ge— . . — 2 3. B. ein halbes Menschenalter hindurch mit der höchsten Beruftreue und der angestreng⸗ testen Thätigkeit ein Amt verwalten, das mit den mon⸗ nigfachen Gewerben in nahe Berührung bringt, und den⸗ noch von dem wahren Leben des Gewerbes keine Ahnung erlangen, sonach auch nicht begreifen, daß es eiwas Höheres gebe als den Schlendrian, mit dem die Sa che gewißenhaft und mühsam betrieben wird. Aus solcher Schule gehn aber gemeinhin diejenigen hervor, bie uns nun und immer an die Erfahrung verweisen, bie uns nun und immer zurufen, vor uns hin zu se⸗
en, damit wir nicht straucheln, oder uns wie der e n, in den Boden zu grghen. Wir sind aber von der weisen und gütigen Natur geschaffen, aufgerichtet zu gehn und auch zum Himmel die Au⸗ gen zu erheben. Getraut sich Hr. ꝛc. Ziegler, uns zu beweisen, daß die Gewerbefreiheit in Hypothesen und unphilosophischen Träumen bestehe, und daß sie die Prüfung der Erfahrung nicht aushalte, so würden wir ihm anräthig seyn, zuvor die Einrichtungen und den Zustand anderer Staaten in Beꝛiehung auf das Zunf⸗ wesen und die Gewerbsamkeit der Einwohner gründ⸗ lich kennen zu lernen, um aus den Resultaten, welche hier der Zunftzwang, dort die Gewerbefreiheit gewährt, mit Rücksicht auf die örtlichen Unterschiene ein befrie⸗ pigendes Ürtheil abzuleiten. Seite ga räumt er ein, daß ihm diese Einrichtungen nicht bekannt sind, ob⸗
z Wir müßen diese Bemerkung auch der Anzeige des a er . und Preß freiheit Nr. 21. der Staats ⸗Zeitung besonders hinzufügen. Die Anzeige eines Werks ist keine Recension, die wir um so mehr unter⸗ laßen haben, da sie dem Verf. nicht guͤnstig gewesen seyn wurde. Der Freimuüthige hat uns aufmerksam ge⸗ macht, daß Verf. des angezogenen Werkes das Amt eines Censors bei der hiesigen Polizei verwalte, und daß ihm namentlich die Censur des Freimuͤthigen und des Beob⸗ achters an der Spree und Havel anvertraut sey. Aus diesen Blattern wird er manche Erfahrungen zu Gun⸗
en des ußischen Censurwesens fuͤr den zweiten , 5 Um solcher Vor⸗
Vheil seines Werks sammeln konnen. ttheile willen wird man auch die Meinung des vorma—
ligen Usurpators von Frankreich (discussions sur la liberté de la hresse Pan, Mr. le B. Locré p. 275)
„daß ein Schriftsteller nicht zum Censor bestellt wer⸗
; den muͤße,“ aus sich beruhen laßen konnen.
.
wohl er Seite 35 n. 36 auf einige Memoiren, welche die Herstellung des Zunftwesens in Frankreich bezwek—⸗
ken, Bezug nimmt, und in Rücksicht hierauf bemerkt,
daß man sich noch heute nach der alten Ordnung der Dinge sehne. Diese man sind die vormaligen Zunft— herren, die Privilegirten, die Monopolisten, welche
der Meinung sind, daß in dem reizenden Gemälde der
Glückseligkeit des schönen Frankreichs, neben den zer brochnen Schilden und Helmen der alten Feudalität, die vollste Blüthe ihrer Mißbräuche nicht fehlen dürft. Wir empfehlen dem Verfaßer, des Grafen Chap tal,
ehemaligen Ministers des Innern, gehaltreiches Werl:
de Lindustrie frangaise.
Wenn wir vorhin demerkten, daß der Verfaßer. di Beweise für seine Meinung erst angeben müße, s dürfen wir die Anzeige nicht unterlaßen, daß er wit lich schon einzelne Beispiele aufgestellt habe. zählt er S. 51., um zu beweisen, daß die Gewerbefrei heit alle Sicherheit der Nahrung authebe ¶ wovon Frankreich unendliche Beispiele zählen so ll), wie in einer namenlosen mit * bezeichneten Stadt ein Met? rialienhändler den verwegnen Entschluß gefaßt, mit.
So ei
telst Loösung eines Gewerbescheins auf den Galanterit handel alle Galanteriehändler der großen Stadt z unterdrücken. Er sey indeß nicht reich genug gewesen und darüber bankerott geworden. (Aber sckon de Apostel sagt: die da reich
derlage schlechte Möbeln gekauft.
leben erneuert, und dabei erzählt, daß Berlin in neue. rer Zeit (seit wann?) jährlich einen Zuwachs von 000 dienstsuchenden Personen beiderlei Geschlechts ethäͤlte. Manche Gewerbe der Stadt bedürfen eines 3äuwachses vom Lande, aber die natürlichen Verhältniße geben
hierin jederzeit das rechte Maas, und unser Landvoll
ist weder so einfältig, noch zur bequemen Lie derlich te und zum Betruge so geneigt, wie der Verfaßer es scht
dert. Nach seiner Darstellung haben die Menschen
überhaupt nichts angelegentlicher zu thun, als ihren
Zustand zu verschlechtern, woraus zuletzt ein vollstün⸗ S. 76. führt er Verfaßer zum Beweise, wie nachtheilig die über⸗ hand genommene Hökerei und der sorglose Vorkauf
diges Irrenhaus hervorgehen würde.
der Höker geworden sey ein von ihm selbst erlebte Beispiel an, da einem Landmann für eine Fuhre Obs durch Ueberbietung der Höker 6 Rthl. mehr de ahlt worden, als er selbst gefodert.
weg uscheuchen? Da wäre das rechte Mittel, uns di Lebensmittel zu vertheuern. den Unfug der Höker haben übrigens mit der Geweh, befreiheit nichts gemein, und ist ihm zu steuern, su
wird es ja der Polizei nicht an Mitteln fehlen, aut bei bestehender Gewerbefreiheit ihr Ansehn geltend
werden wollen, fallen i⸗ Versuchung und Stricke.) Nach S. 69 hat ein Guts besitzer in einer neuern, sogenannten wohlfeilen Nie S. J2. wird dit Klage über die Neigung des Bauernstandes zum Stadt.
Soll die Obrigkeit denn Veranstaltungen treffen, die Producenten dur gewaltsame Herunterdrückung der Preise vom Markt!
Die alten Klagen übe
machen.
Den Schluß der Schrift macht ein Vorschlag, au den bisherigen magistratualischen Gewerkbeisitzern, 1 sofern sie wißenschaftlich gebildet sind, ein hesonder Kollegium zur Handhabung der Gewerbe ⸗Polizei Es scheint, als ob sich die Verthi⸗ diger des Zunft-Systems überredet hätten, daß die werbefreiheit gar keiner polizeilichen Leitung unten geordnet seyn solle. Aber die Gewerbefreiheit besteh .
sammenzusetzen.
eben darin, daß in die Stelle der Privat-Polis welche die Zünfte nach ihren eignen Gesetzen vorh ausübten, die öffentliche Polizei der Regierung tri
Die Gewerbefreiheit setzt daher Gewerbe⸗Politzei aß unerlaßlich voraus. In dieser Hinsicht werben auth die Lokal: Behörden,
kungen des Herrn 24. Ziegler, die mehrentheils aus
der Rau schen Schrift über das 3unftwesen und di Folgen seiner Aufhebung entnommen sind, mit einn
gem Nutzen beachten.
welche die gewerbpolizeiliche Maasregeln bisher vernachläßigt haben, die Bemer.
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
amm, a
29126 Stuck. Berlin, den 10ten April 1819.
JI. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom g. April. Seine Majestät der König haben Seiner Durchl. dem Herzoge von An⸗ halt-Köthen das eiserne Kreuz der zweiten Klaße am weißen Bande zu verleihen geruhet.
Seine Majestät der König haben dem bei dem General- Kommando des Garde- und Grenadier-Korps als Abjutant stehenden Major von Wulffen und dem Premier-Lieutenant Grafen von Walder see JI. des ersten Garde-Regiments, den Königl. Preuß. St. Johanniter-Orden zu verleihen geruhet.
Se. Majestät der König haben den Adjutan⸗ ten des General-Lieutenants v. Thümen zu Posen, Hauptmann Franz Weller, in den Adelstand zu er⸗ heben geruhet.
Se. Majestät der König haben dem Lber— Amtmann Lukas zu Loslau in Schlesien das Prä— dikat als Amtsrath beizulegen geruhet.
Der Justiz-Kommißarius und Landschaft⸗ Syn⸗ dikus Barkow zu Stargard ist zugleich zum Nota— rius publicus im Departement des Ober- Landesge— richts zu Stettin ernannt worden.
*
Des Königs Maje sstät haben unterm 6. d. M. an den unterzeichneten Minister nachstehende aller— höchste Kabinets-Ordre zu erlaßen geruhet:
„Auf Veranlaßung der durch des Großherzogs zu Sachsen Weimar, Königl. Hoh. getroffenen Verfü⸗ gung, die auf der Universität Jena studirenden Rugsländer betreffend, habe Ich beschloßen, daß die
aus Meinen Staaten in Fena studirenden Jüng— linge sofort zurückberufen werden sollen, um ihre Studien auf einer inländischen Universität fortzu⸗ setzen. Wer von ihnen dieser Anordnung nicht so⸗— fort Folge leistet, soll niemals eine Amts⸗Anstel⸗ lung in Meinen Staaten erhalten. Ich beauftrage Sie hiedurch, dies durch die öffentlichen Blätter zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und was sonst erfoderlich ist, ungesäumt zu verfügen.“ Berlin, den 6. April 1819. (gez.) Friedrich Wilhelm.
Dem allerhöchsten Befehle zufolge wird vorstehende allerhöchste Kabinets-Ordre zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Berlin, den g. April 1819. .
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten v. Alten stein.
me,,
Berlin, vom 10. April. Die in den Hamburger Zeitungen enthaltene Nachricht, daß zu Greifen⸗ berg in Schlesien eine sehr ansteckende Krankheit durch einen aus Smyrna eingegangenen Ballen Vaumwolle veranlaßt worden sey, ist ohne den allergeringsten Grund. Der Einsender dieser Nachricht, der von Maasregeln der Oesterreichischen Behörden spricht, hat die Böhmische Stadt Reichenberg gemeint, von welcher wirklich dergleichen Nachricht, jedoch eben so grundlos, vor einigen Tagen auch hier verbreitet wurde. In beiden Städten ist keine Spur einer sol⸗ chen Krankheit.
IH. Zeitungs-Nachrichten.
Paris, vom 31. März. Der Moniteur enthält ben sehr lehrreichen Bericht der Kommißisn über das Taback:Monopol, deßen Nachtheile gründlich ausein⸗ andergesetzt werden. Det Verkauf des Tabacks im Jahr 1787, als die Generalpacht statt fand, brachte eine Einnahme vonn! 81, 0346u95 Fr. die Kosten betrugen 154724691
Reiner Gewinn 57, 562,00 Fr. Im J. 181 war der Erfolg des Monopols 65, oos, 635 Fr. ge elende,
̈ Reiner Gewinn 3à,9goß, 756 Fr. Der Gewinn erreicht daher den aus der Generalpacht nicht einmal, und die Kosten sind mehr als verdop— pelt. Ueberdies waren einige Provinzen von der Ge— neralpacht ausgenommen. In einer besonderen Note bezieht sich der Bericht-Erstatter auf den Grafen Ch a— ptal, der in seinem Werke über die Französische In— dustrie sagt: In den Jahren, in welchen der Taback—
Verkauf in den Händen von Prwatpersonen war, sah man den Tabackbau im ganzen Königreiche verbreitet; in verschledenen Kreisen reichte der Ertrag dieser Pstan— zung zu Bezahlung der Abgaben hin. 450 Fabriken lieferten den Taback für den dritten Theil des jetzigen Preises. Dieser schöne Zweig des Landbaues und der Fabrikation ist durch die Einrichtung der Regie beinahe vernichtet; die Kultur beschränkt sich auf einige Ge— genden, die Zahl der Fabriken ist auf 10 oder 12 her⸗ abgekommen; man hat in Einem Augenblicke die Kapi⸗ talen zerstört, die in den zahlreichen Fabrikgebäuden angelegt waren, man hat eine Menge von Atbeicern außer Brod gesetzt, man hat durch den übertriedenen Verkaufpreis die Kontrebande herbeigeführt und die Gränzbewohner verschlechtert. Das ist der Erfolg einer beklagenswerthen Maasregel, die von jeder ein sichtvollen Verwaltung verworfen ist. Dieses Bei⸗ spiel spricht zugleich für den Grundsatz, daß eine Re⸗ göerung nur auf Kosten des Producenten und des Kon—