sumenten eigne Fabrikationen übernimmt. Glaubt man ein solches Verfahren durch die Rücksicht auf den Vortheil der Staatskaße zu rechtfertigen, so verfällt man in einen andern Irrthum. Das Wohlbefinden des Staates beruht im Wohl der Einzelnen; dem Ar⸗ beiter die Nahrung entziehn, sich der Industrie der Kapitalisten bemächtigen, heißt Alles verderben.,
Unter den für einige Departements neugewählten Deputirten befinden sich Benjamin Constant, und Daunou, Mitglied des Instituts.
Der Marschall Gr. Jourdan ist hier angekom⸗ men, zwar noch leidend, doch außer Gefahr.
Der Köoͤnig ertheilte gestern dem Persischen Bot— schafter eine feierliche Audienz in der Galerie der Diana, auf seinem Thron sitzend, und umgeben von den Prinzen und Prinzeßinnen des königkt. Hauses und vom Geblüt, in Gegenwart der Gesandten der auswärtigen Mächte und eines zahlreich versammel⸗ ten Hofes. Am Fuße des Thrones hielt der Botschaf— ter seine Anrede in Persischer Sprache, die der Dol— metscher des Hofes übersetzte. Nachdem er das Schrei— ben und die Geschenke seines Herrn überreicht hatte, antwortete ihm der König mittels des Dolmetschers. Mit demselben Gepränge, mit welchem er in das Schloß der Thuillerien eingeführt war, wurde er nach beendigter Audienz zurückgeführt. Mittags speiste er im Schloße in den Zimmern des Herzogs von Angou— leme an einer Tafel von 45 Gedecken. Der Herzog von Escars, erster Haushofmeister des Königs, machte den Wirth.
* Moniteur vom 29. d. enthält einen aus an⸗ dern Journalen entlehnten Artikel, der dem Kriegs— minister über die Organisation der Armee überhaupt, namentlich auch einer Reserve⸗A Armee, und über das Wohlwollen gegen die nicht- aktiven Officiere und Kriegsbeamten viel Schmeichelhaftes sagt. Heut enthält er in Bezug hierauf folgenden Artikel „Man hat in dem nicht- officiellen Theile des Moniteurs vom 29. d. ei⸗ nen schon in andern Zeitungen gestandenen Artikel ge— lesen, daß der Kriegs Minister sich mit der Organisa⸗ tion einer Reserve⸗Armee beschäftige u. s. w. Wir sind ermächtigt zu erklären, daß man diesen wohl— wollenden Aeußerungen, die sich nicht auf Kenntniß der Sachen gründen und sehr oft von Privat-Absichten eingegeben werden, keinen Glauben beimessen möge.“
London, vom 30. März. Der an den hiesigen 8 bestimmte Gesandte des Dey von Algier, Ali
eis, ist angekommen. Er kommandirte im Jahre 1816 die Flottille, als Lord Exmouth die Stadt Algier bombardirte.
Der vom Unterhause zu Untersuchung der Bank— Angelegenheiten ernannte geheime Ausschuß hat seine Arbeiten beendigt. Man ist hier auf den Erfolg sehr gespannt.
Die hiesigen Feuer-Aßekuranz-Kompagnien haben im vorigen Jahr eine Stempel-Abgabe von 466, 870 Pfund bezahlt.
Im Oberhause ist die Motion gemacht und bewil— ligt worden, eine Liste sowol der in Aktivität befind— lichen, als der abgetakelten Schiffe vorzulegen, um sich zu überzeugen, ob die Reduktien bei der Seemacht nicht zu weit getrieben werde. .
In mehren teutschen Zeitungen wird der vorma— lige Herausgeber des Rheinisch-Westphälischen Anzei⸗ gers ein edler Vertheidiger der Preßfreiheit genannt, nachdem ihn das Urtheil der zweiten Instanz von der Anklage, die Preße zu Beleidigungen des Militairs
gemißbraucht zu haben, losgesprochen. Er hat zwar in diesem Prozeße nicht die Preßfreiheit vertheidigt, denn der beleidigend gefundene Aufsatz hatte die Bil— ligung der Censur erhalten und dem öffentlichen De⸗ bit des Blattes war nicht das geringste Hinderniß er⸗ regt worden; er war vielmehr nur als sein eigner Ad⸗ vetat wider Sie Beschuldigung aufgetreten, daß er die
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der Kammer, nachdem die Ausschüße in ihren Arbei—
München, vom 1. April. Die Berathungen der Kammer der Abgeordneten in den letzten Sitzungen haben vorzüglich die Reform der Justizpflege zum Ge— genstande gehabt. Die Justizverwaltung ward von einigen Mitgliedern gelobt, von andern getadelt. Bis jetzt hat man über die Akten-Inrotulation, über die Abschaffung der Mittheilung der Original-Akten an die Kronfiskale, über die Duellgesetze, und über die
Verbeßerung des Aovokatenwesens gesprochen. Das
letzte, auf Antrag des Abgeordneten Häcker, gah
dem Abgeordneten Köster (aus dem Rhein-Kreise) Anlaß, über die Vorzüge der im Rheinkreise geltenden Französischen Gerichtsverfaßung und der Oeffentlich— keit sich lobend zu äusern, welches von der Versamm—
lung und den Zuhörern mit Beifall gehört wurde.
Auch Herr v. Aretin nannte die Oeffentlichkeit der
Justizpflege eine unabweisbare Foderung des Zeital.
ters. Ein Abgeordneter nannte das nicht-öffentliche Verfahren der Gerichte ein heimliches (wobei die Be— griffe verwechselt werden, denn man ist in seinen vier Pfählen nicht-öffentlich, deshalb aber nicht heimlich) Die Berathung über die Duellgesetze ist noch nicht geschloßen; der Ausschuß hat auf ein Ehrengerict angetragen, weil der Zweikampf auf einem falsche Ehrgefühl beruhe. Der Abgeordnete Stephani be— merkte in seiner Rede über diesen Gegenstand, daß vor 26 Jahren bei seinem Aufenthalte auf der Akade— mie zu Jena jährlich 3 bis 400 Duelle daselbst vorge⸗ fallen, daß dieses die Einführung der Ehrengerichte zwar zur Folge gehabt, daß sie aber von dem Mini— sterium zu Weimar nicht begünstiget worden. Der Redner fügte dem Antrage noch den Wunsch nach
einer organischen Verfaßung der Universitäten bei.
Ueber den Entwurf einer neuen Verordnung über die Gemeinde- Umlagen ((Geldbeiträge oder Natural— leistungen der Gemeindeglieder) haben die Dis kußio— nen angefangen. Die Redner brachten mehre Modi— fikationen in Antrag.
Der Herr v. Hornthal hat einen Antrag dahin gemacht: „die Einleitung zu treffen, daß die gesetzlich bestimmte Auslieferung des Stiftungsvermögens aut der Verwaltung der Regierungs-Central-Administra—⸗ toren an die Gemeinden, nicht länger unvollzogen bleibe.“
tion vorgefallen, z. B. daß man das Vermögen von
Krankenanstalten in neue Bauten gesteckt, Palläste
errichtet und nachmals keinen Fond für die Pflege und Heilung der Kranken gehabt; daß man für die sichern Kapitalien und das baare Geld eines andern Hospitals Staatspapiere eingetauscht, in den Hunger— jahren 1816 und 1817 aber keine Mittel beseßen ha— be, den Hunger der Hospitaliten zu stillen. „Dank, sagte der Redner, dem Könige und der Verfaßung! dem Unfuge sind Schranken gesetzt, die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen ist den Gemeinden uͤbergeben, das heißt, durch das Gesetz angeordnet; wie aber wird es vollzogen? Lange schon ist die schleu— nige Auslieferung befohlen, aber auf vielfache Art wird der Vollzug verzögert und erschwert.“
Unstreitig bemerkt man jetzt ein größeres Leben in
Er rügte hiebei große Mißbräuche, die wäh⸗ rend der Geschäftführung der Central-Administra⸗
ten thätiger vorrücken.
Preße gemißbraucht habe: möge man ihn aber einen edlen Vertheidiger, oder einen edlen Märtyrer der
Preßfreiheit nennen, wir würden ihm den Siegeskranz, den ihm die Zeitungschreiber echten, gar nicht strei—
tig machen, wenn sie nicht ziemlich unverholen damit umgingen, von der Preußischen Palme einen Zweig
abzubrechen, um ihren Kollegen damit zu bekränzen.
Der Adel des politischen Schriftstellers ist die Wahrhaftigkeit, weil sie allein die Rechtlichkeit seiner
Gesinnungen und die Reife seiner Gedanken verbürgt, weil sie allein auf der Bahn der Mäßigung und Be—⸗
sonnenheit leitet. Hätte der vormalige Herausgeber
des Rheinisch⸗Westphälischen Anzeigers dieser ehrwürdi⸗ gen Göttin, und nicht einem falschen Götzen den Al⸗ tar der Oeffentlichkeit errichtet, so würden seine Kämpfe mit der Censur entweder gar nicht entstanden, oder durch die obere Behörde zu seinen Gunsten sehr bald beendigt worden seyn. ;
Er nahm in das Blatt die ihm eingesandte Erzäh⸗ tung eines Exceßes auf, den das Militair in einer nahmhaft gemachten Stadt verübt haben sollte. Kaum war es geschehn, als ihm der Einsender schrieb „er sey nicht gehörig berichtet gewesen, der Exceß sey nicht vorgefallen, der Anzeiger möge die Sache berichtigen.“ Der Herausgeber des Anzeigers verweigerte diesen Wi— derruf nicht allein, sondern schrieb dem Einsender „er möge es doch nun einmal dabei laßen; es sey recht gut, daß dergleichen bekannt gemacht (also eine Lüge verbreitet) werde.“ Nur die Androhung einer Ord— nungstrafe von Seiten der Behörde konnte ihn spä⸗ terhin zwingen, den Widerruf bekannt zu machen. Dieser Vorfall mußte wenigstens ein zweideutiges Licht auf die Reinheit seiner Absichten werfen, und das Vertrauen der oberen Behörden um so mehr entkräf— ten, da er schon früherhin überwiesen war, daß er die Wahrheit der ihm mitgetheilten Thatsachen nicht un— tersuche ). Er hatte sich selbst, der Censur gegen⸗ über, entwafnet.
Dennoch ist jede seiner, nur unbedeutenden, Klagen über Censurbedrückung gehört worden. Er foderte eine bestimmte Instruction für den Censor, und erhielt zur Antwort, daß man es nicht ausführbar finde, eine solche auf alle möglichen Fälle berechnete, allen Dis⸗ kußionen begegnende Instruktion zu ertheilen, daß er sich vielmehr in jedem einzelnen Falle an die dem Cen⸗ sor unmittelbar vorgesetzte Behörde zu wenden habe **). Statt deßen lehnte er sich gegen die bestehende Ord⸗ nung auf, und ließ Aufsätze drucken, für die er das Imprimatur nicht erhalten hatte. Man mußte die Aufsicht auf ihn verschärfen, wozu auch die Bekannt— machung eines in der Handlung seines Sohnes feil⸗ gestandenen Arzneimittels, welches die Medicinal-Po⸗ lizei, als mit Arsenik versetzt, höchst schädlich gefunden, der Anzeiger aber als höchst wohlthätig dem Publikum dringend angepriesen hatte, das ihrige beitrug.
Die Censur verweigerte daher, ihr Imprimatur auf
ein schon abgedrucktes Blatt zu ertheilen, foderte viel⸗ mehr, daß jederzeit die Handschrift eingereicht werde. Dieses veranlaßte ihn, in einer besonderen, der Censur entzogenen Schrift „Preßfreiheit, Preußens Grundton“ einen Rekurs an die obere Behörde ein⸗ zulegen, mit welchem er unter den vorliegenden Um— ständen nicht gehört werden konnte. Ob er die Her— ausgabe des Blattes wegen dieses Kampfes mit der Cen⸗ sur eingestellt habe, laßen wir auf sich beruhen, und bemerken nur, daß es unter einem andern Herausge— ber, von welchem noch keine Censur-Beschwerde an die obere Behörde gelangt ist, fortdauert.
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) Gewöhnliche Zeitungschreiber halten sich ihre bezahlten Korrespondenten und nehmen unbesehens, was diese schreiben, auf. Wie uͤbel auch diejenigen Blaͤtter, die sonst zu den geschaͤtztesten gehoͤren, mit ihren hiesigen Korrespondenten berathen sind, beweisen fast alle ÄAr⸗ tikel aus Berlin. Unter Tagneuigkeiten moͤgen indeß auch Maͤhrchen und entstellte Anekdoten mit unterlaufen, aber der Hauptzweck des Westphaͤlischen Anzeigers war offentliche Belehrung.
) Da die Kammer der Abgeordneten in Muͤnchen jetzt beschaͤftiget ist, eine solche Instruktion auszuarbeiten, fo werden wir nunmehr vielleicht ein Problem entschieden sehen, an deßen Aufloͤsung wir bisher verzweifelt. Un⸗— streitig ist der Weg der Beschwerde in jedem einzelnen Falle sehr laͤstig, und wuͤrde fuͤr den vormaligen Her— ausgeber des Rheinisch⸗ Westphaͤlischen Anzeigers ganz unzureichend gewesen seyn; aber wo die ernste Bestrebung des Schriftstellers, sich uͤberall dem Gesetz zu unterwer— fen, der Einsicht des Censors entgegenkommt, wird sich durch die einzelnen Entscheidungen der oberen Behoͤrde vielleicht eine Art von Kodex bilden, der die Beschwer⸗ den nach und nach entbehrlich macht.
Weit entfernt, dem vormaligen Herausgeber die Verdienste zu bestreiten, die er 65 durch den Anzei⸗ ger um seine vaterländische Provinz erworben, können wir hienach doch nicht zugeben, daß er um die Preß— freiheit mit den Staatsbehörden einen Kampf bestan⸗ den, der auf ihrer Seite un ed el gewesen seyn würde, wenn dem Gegner der Ruhm einer edlen Vertheidi— gung gebührte. Die Schuld war ganz auf seiner Seite, und der Censur konnte nur ihr Baseyn zur Last gelegt werden.
In einigem Konttast hiemit steht die Schadenfreude, die man in einigen Blättern daruber äußert, daß der Prof. Benzenberg von dem Tribunal zu Düß el⸗— dorf in eine Geldbuße von 190 Frank verurtheilt worden, weil er durch einen Aufsatz im tentschen Beobachter einen Advokaten zu Düßeldorf beleidigt. Die Sache scheint ziemlich dieselbe. Der Herausgeder des Rheinisch-⸗Westphälischen Anzeigers war beschuldigt, das Preußische Militair, der Prof. Benzenberg, einen Advokaten beleidigt zu haben. Beide hatten von der Preße Gebrauch gemacht. Der eine wird losge— sprochen, der andre verurtheilt, und die Zeitungen freuen sich über Beides. Indeß haben sie allerdings in beiden Fällen ganz recht, da sie sich nur darüber freuen, daß der Gerechtigkeit genug geschehen.
Was den Düßeldorfer Fall betrift, so giebt Prof. Benzenberg im 27sten Stücke des Rheinisch-West— phälischen Anzeigers eine ausführliche Rechenschaft lber die Sache, die nur durch die Frage über die Kompe⸗ tenz eine Erheblichkeit erhält. Herr Benzenberg meint, es sey hier der Fall der Herausgeber des Cen- seur zu Paris vorhanden, die, weil sie beschuldigt wa⸗ ren, einige Personen in Renn es beleidigt zu haben, und weil der Censeur auch in Rennes verkauft wurde, vor dem dortigen Tribunal Recht zu nehmen gensthi— get worden, obwol sie selbst in Paris wohnten und das Journal daselbst erschienen. Der Kaßationshof zu Paris dagegen fand die , , der Ger r err, zu Rennes unbegründet. Herr Ben zenberg wohnt nicht unter der Gerichtsbarkeit des Tribunals zu Düßeldorf, obwol im Preußischen Gebiete, aber es scheint freilich, daß er, wenn der Wohnort des Beleidigten oder jeder Ort, woselbst eine Schrift verkauft wird, einen Ge— richtstand für den Beleidiger bestimmen könne, in Düßeldorf hätte Recht nehmen müßen, wenn er auch nach Amerika ausgewandert wäre. Ob es übrigens recht sey, werden, wie man sich von selbst bescheiden wird, die gerichtlichen Behörden den bestehenden Ge— setzen gemäß schon zu bestimmen wißen.
ueber die Emancipation der Katholiken
in Irland.
Da es den Anschein gewinnt, als ob die sogenannte Emancipation der Katholiken in Irland eine Bera⸗ thung im Englischen Parlament während seiner der— maligen Sitzung veranlaßen werde, die von großem Intereße seyn dürfte: so halten wir es nicht für un— angemeßen, einiges Historische über diesen Gegenstand aufzunehmen. K
Wenn jetzt noch von der Emancipation der Katholi⸗ ken in Irland die Rede ist, so versteht man darunter nur die Befugniß, im Parlament zu sitzen und 32 wichtige Civil-Staatsämter (z. B. das des Statthal ters, des Lord-Kanzlers, eines Beisitzers in den höch— sten Gerichten, eines Staats-Archivars, Staats- Se⸗ retairs ꝛc.) nebst den Stellen des höchsten Befehlhabers der Armee und der Artillerie zu verwalten. Alle übrigen bürgerlichen Rechte sind den Katholiken schon im Jahre 1795 bewilligt, von jenen Aemtern aber sind sie aus⸗ geschlossen, weil dazu die Leistung des Test-Eides (Prüf-Eides) erfodert wird, welchen der Katholik nicht schwören kann, da in ihm die Lehren von der Anbetung der Hostie, der Jungfrau Maria und der Heiligen als gotteslästerlich verworfen werden müßen.
Wenn das protestantische Parlament die vollstän⸗ dige Emancipation der Katholiken bedenklich findet,
so ist unfehlbar dis Besorgniß, daß die protestantische