1819 / 32 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 20 Apr 1819 18:00:01 GMT) scan diff

aber dem Producenten eben so wenig gedient, da es sich hinsichtlich des Preises ganz in den Händen dieser Generalpächter befinde, die übrigens auch für den Kon⸗ sumenten den Preis zu erhöhen wißen würden.

Der Staatsrath Baren te tadelte zu vörderst, daß man die Steuerbehörde des Staates als dem Privat— Intereße feindselig gegenüber behandle, und daß der Ausschuß der Kammer sich nicht zuvor über manche Mißverständniße mit ihr berathen habe. Hienächst suchte er zu beweisen, daß bei dem aufgestellten Sy⸗ steme weder der Preis des Tabacks für den Konsumen— ten sich verringern, noch der Tabackbau gewinnen werde.

In Ansehung des ersten Punktes berechnete er, daß die Fabrikanten künftig aufs Höchste und in den besten Fällen 3 Mill. Franks gegen die jetzigen Regiekosten ersparen und zur Herabsetzung des Preises verwenden könnten. Denn der Staat verkaufe jetzt für 65 Mill. und gewinne daran 41 Mill. Diesen Gewinn wolle man aus dem Taback noch ferner beziehen; die Fabri— kanten erhielten daher nur 24 Mill. zu Deckung ihrer eignen Kosten. Am Ankauf der Blätter und den Trans⸗ portkosten würden die Fabrikanten nichts ersparen kön⸗ nen. Höchstens könne man ein solches Ersparniß in den Magazin- und Fabrikationskosten voraussetzen. Diese betrügen jetzt 6 Mill., und räume man sogar die Hälfte als Ersparniß ein, so blieben immer nur 3 Mill. übrig.

In Bezug auf den Producenten bemerkte der Red⸗ ner, daß man das System des Ausschußes keine Frei⸗ heit für den Tabackpflanzer nennen könne; er müße angeben, was er gepflanzt, es werde kontrollirt, aus⸗ gemeßen, berechnet, vom Staat in Aufsicht genommen. Der Eigenthümer sey dafür verantwortlich, er dürfe nichts davon verbrauchen, oder fabriciren. Der auf solche Weise aufgespeicherte Taback werde hienächst zu einem vom Präfekturrath jederzeit zu bestimmenden Preise erkauft. Taback zu hüten, und sey allen Zufällen und Abgän— gen, so wie den Besuchen der öffentlichen Beamten ausgesetzt. Der Weinbauer brauche für seinen Wein gar nicht zu stehn; er trinke ihn nach Belieben selbst; biete ihm der Kaufmann einen schlechten Preis, so verkaufe er an den Krämer, oder unmittelbar an den Konsumenten. Der Tabackbauer habe nur eine ein— zige Art von Käufern, die Fabrikanten, und in man— chen Gegenden vielleicht nur einen einzigen Abnehmer.

In Ansehung der Defraudation sagte der Redner unter andern Folgendes: „Die Gegner des Monopols gründen die Vorzüge ihres Systems nicht blos auf der Erweiterung der Einsichten, sondern auch auf den Fortschrit ten der Moral und der Tugend. „„Die gu— ten Bürger, sagt der Bericht-Erstatter, die redlichen Kaufleute und die Fabrikanten werden ihre Einsich— ten und ihre Kräfte der Regierung darbieten, um ihr vie Mittel zu Unterdrückung der Defraudation anzu⸗ geben und ihre Maasregeln zu befördern. Wer gegen unsre Handlungshäuser ein Mißtrauen äußert, kennt

Bis dahin habe der Producent seinen

den Französischen Karakter sehr wenig.““ In der That, wir achten den Nationalkarakter nicht weniger als ein andrer, wir wißen auch wol was Ehre und Ge— wißenhaftigkeit auf manche Steuerpflichtigen in ihren Verbindlichkeiten gegen die Staatskaße vermögen: den⸗ noch müßen wir es mit Bekümmerniß sagen, daß es vielen Nutzen gestiftet hat, die Steuergesetze mit den gehörigen Förmlichkeiten zu versehen, um die Abgaben einigermaßen pünktlich einzuziehen. Diese Treue und Redlichkeit, diese patriotische Neigung, für sich zu be⸗ zahlen, damit die Staats-Kaße wiederum Andere be⸗ zahlen könne, diese rührende Bruderliebe zwischen dem Steuer-Empfänger und dem Steuerpflichtigen Alles das soll noch kommen.“

In Bezug auf. den Eingangzoll für den auslän—⸗ dischen Taback äußerte der Redner: „Man will eine

ungeheure Abgabe auf den ausländischen Taback le. Kann man sich einbilden, daß der Fabrikant,

gen. der durch die Gesetze gegen Kontrebande geschützt, des—⸗

sen Gewinn durch die Gesetze gesichert ist, die Thor

heit begehen werde, diesen ausländischen Taback zu kaufen? Er ist ja Herr und Meister über den Produ— centen wie über den Konsumenten. Der Zoll, den man vorspiegelt, wird gar nichts einbringen. Man wird schlechteren Taback haben und der Fabrikant wird die Differenz des Preises zwischen den aus— und inländischen Blättern auf sich nehmen. Es ist na⸗ türlich, daß jeder die Gesetze zu seinem Vortheil an— wendet; es ist aber auch natürlich, daß der Gesetzge— ber vorher ihren Erfolg berechnet.“ Der Aeußerunz

der Bericht⸗Erstatters in Beziehung auf die strenge Aufsicht der Steuerbehörde, welcher die Fabrikanten

sich unterworfen, begegnete der Redner: „Aber, sagt man, diese Fabrikanten sind mit allen Beschränkungen der Aufsicht zufrieden; sie fodern solche, sie werden sich niemals beklagen. Volenti non fit injuris, sagt der Herr Bericht-Erstatter. Sie haben alle Nachtheile und Vortheile wohl erwogen, ehe sie sich zu diesen Maasgaben verstanden. Eben dieses aber sollte uns

beweisen, daß wir mit einer Art von geschloßenet

Zunft, und nicht mit einem freien ausgebreiteten Gewerbe zu thun haben. Seit wann unterhandelt

ganstituirenden Versammlung statt. Man sah nur die Schreckgestalt des Monopols; man hielt es unver⸗ träglich mit der Kultur. Aber große Einsichten, wahr—⸗

man in dieser Weise mit den Steuerpflichtigen? It

es nicht eben so, als wenn wir, um eine Tranksteuet zu erheben, der Kammer eine drückende Verordnum vorlegten, durch deren Anwendung wir den Verbrauch zu vermehren und die Einnahme zu vergrößern ge

dächten, und nun sagten „volenti non fit injurn Der Weinhändler und der Weinbauer wünschen es se sie haben Vortheil und Nachtheil gegeneinander abg⸗

wogen,“ Und wenn der Kaufmann, der an seinen

Handel viel gewinnt und deshalb mit der Steuerb. hörde in gutem und ehrlichem Vernehmen steht, uns käme und spräche: „ich sage für alle Weinschen

ker und alle künftige Weinhändler in Frankreich gut;

sie werden fich niemals beklagen; denn was mich b

trift, so befinde ich mich wehl.“ Vor as Jahr, schloß der Redner, fand dieselbe Diskußion in di

hafte Freunde der Freiheit traten zu seiner Verthei— digung auf. Ein Mann, deßen umfaßender Geist den Enthusiasmus für die Freiheit mit einem unwandel⸗

taren Sinne für die Ordnung und einem praktischen

Perstande vereinigte, ein Mann deßen Vernunft von

dem Z3wange der Popularität sich nicht überwältigen ließ, Mirabeau, trat als Vertheidiger einer Abgabe, velche nicht zu den schlimmsten gehört, gegen Pe⸗

thion und die andern auf, die mit hochmüthigen Wor⸗ ten für die Menschenrechte sprachen. Er ward zwar bgestimmt, aber die Versammlung wußte damals doch was sie that; sie setzte nicht in die Stelle des feßeln⸗ den Monopols den Druck einer Aufsicht; sie bewilligte eine wahre Freiheit der Kultur und der Fabrikation; fie opferte wißentlich diese Staats-Einnahme, wie so viele andre auf. Damals kostete das nichts; man hatte den unermeßlichen Horizont von Konfiskationen, Bankerotten und Papier-Geld vor sich. Man riß ein Staatsgebäude ein: wir wollen das unste erhalten;

wir wollen uns, auch in den Finanzen, keinem Unge⸗

fahr Preis geben; wir wollen keine Erfahrungen mehr machen, vorzüglich solche nicht, die schon versucht und mislungen sind. Heben wir unsre Abgaben auf, brin⸗ gen wir Ungewißheit in die Erhebung der öffentlichen Einnahmen, so wird das wiedergekehrte Vertrauen schwinden; die Verwaltung wird in Verwirrung ge⸗ rathen, und diejenigen, die sich durch den Schatten eines Privilegiums jetzt ängstigen laßen, werden sich gezwungen sehn, das schimpfliche Privilegium, zu dem die Regierung schon oft ihre Zuflucht nehmen mußte, das Privilegium, das wir auf immer ihr entziehen wollten, anzusprechen, das Privilegium des öf⸗ fentlichen Bankerotts.“ j

Der Kammer der Abgeordneten wurbe der Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, durch welches der Transito, der mittels Gesetzes vom 17. Decemb. 1816 für die Kolonialwaaren aus den Häfen des Reiches nach den Land-Gränzen bewilligt worden, auf die Rhein⸗De⸗ partements für diejenigen Kolonialwaaren ausgedehnt wird, welche über Wanzenau und die Rheinbrücke bei Straßburg ein- und über St. Louis ausgehen (also aus Holland kommen und für die Schweiz be⸗ stimmt sind; Wanzenau liegt am Rhein, etwe 11 Meile unterhalb Straßburg, woselbst der Ill in den Rhein fließt; Saint-Louis bei Basel). Die eingehenden Waaren müßen an den Zoll zu Straßburg gebracht

werden. Sie können sechs Monat in Straßburg de—

ponirt bleiben.

Dem Gesetz-Entwurf ist ein Bericht des General⸗ Zoll-Direktors an den Finanzminister beigefügt, der das Gesetz erläutert. (Da hierin von der Rheinfarth geredet werden mußte, so bemerkt der Bericht ⸗Erstatter, daß der Kongreß zu Wien die gezwungenen Umschläge dei Köln und Mainz abgeschafft habe, Preußen aber bei Köln ihn noch aufrecht halte. So viel wir wißen,

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hat Heßen-Darmstadt den Umschlag bei Mainz auch noch nicht aufgehoben. Die diesseitigen Gründe be⸗ ruhen in der Kongreß-Akte selbst, da der vom Kongreße beschloßenen freien Rheinschiffahrt die Maas⸗ regeln der Niederländischen Regierung noch fortdauernd entgegenstehn und keinesweges erlediget sind, so daß dadurch die im Art. 32. erwähnte Abfaßung des defi⸗ nitiven Reglements, mit deßen Sanktion durch die Uferstaaten die neue Ordnung der Dinge erst anheben soll, bis jetzt noch verhindert worden) =

Der König hat durch eine dem Moniteur einver⸗ leibte Verordnung verschiedene Bestimmungen in Be— zug auf die Verbeßerung der Gefängniße erlaßen, mit welcher sich eine schon seit einiger Zeit bestehende, vom Könige bestätigte Gesellschaft beschäftigt. Aus dieser Gesellschaf: soll im Ministerium des Innern ein be— sondres General-Konseil von as Mitgliedern gebildet, gleichzeitig aber in jeder Stadt, woselbst sich ein Ge⸗ fängniß befindet, eine Special-Kommißion angeordnet werden. Die Aufsicht auf die Gefängniße in Paris verbleibt dem Polizei⸗ Präfekten.

Im neusten Stücke des Conservateur bekämpfe der Abbé de la Mennais die. Bibelgesellschaften in Teutschland, Rußland und England und nennt sie wahr⸗ hafte Mißionen einer religiösen Anarchie.

Der aus den Zeiten des Mainzer Klubbs bekannte Profeßor Dorsch ist, so Jahr alt, hieselbst verstorben. Er hat in allen seinen Berufs-Verhältnißen, als Un⸗ terpräfekt und Direktor der Grundsteuern einen un⸗ bescholtnen Ruf hinterlaßen und ist arm verstorben. Man hat von ihm eine schätzbare Statistik des ehe⸗ maligen Roer⸗Departements. .

Die verwitwete Gräfin von Saint-Morys, de⸗ ren Mann in einem Duell getödtet wurde, hat das Verfahren der Gerichts-Behörden wider den Gegner ihres Mannes, Du faß, ünd wider sie selbst (da sie theils der Verläumdung, theils eines wider den Dufay angeblich versuchten Meuchelmordes angeklagt wor⸗ den) öffentlich bekannt gemacht. ö. (Die in diesem Verfahren angewendeten Grund⸗ sätze in Betreff des Duells weichen allerdings wesent⸗ lich von denen ab, zu welchen sich der General-Pro⸗ kurator Belliart und die Gerichtshöfe jetzt in den Pro⸗ zeßen wider die Gegner der Herren von St. Mar— cellin und St. Aulaire bekennen)...

Die Ankunft des Lord Wyhitwort hieselbst hat verschiedene Muthmaßungen über die Ursachen seiner Reise veranlaßt. V .

Brüß el, vom 9. April. Der Vorschlag zur Auf⸗ hebung der doppelten Schiffarthabgaben auf der Maas ist mit 42 gegen 38 Stimmen in der zweiten Kammer angenomman worden. Man hat bemerkt, daß alle bejahenden Stimmen, mit Ausnahme des

Präfidenten, aus den südlichen, und, mit Ausnahme einer einzigen, alle verneinenden aus den nördlichen Provinzen waren. .

(Nach der Wiener Kongreß-⸗AUete, so weit sie dis Schiffarth auf dem Neckar, dem Main, der Moscl