6
r z ö a ö .
Allgemeine
Preußische Staats- Zeitung.
Berlin, den 1sten May 1819.
J. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 1. May. Seine M aje stät der König haben des Kronprinzen Königl, Hoheit, Höchstwelche schoͤn seit einigen Jahren den Sitzungen des Königlichen Staats ⸗Ministeriums beigewohnt ha⸗ ben, nunmehr eine Stimme in gedach tem Ministerium beizulegen geruhet. ö Auch haben Allerhöch stdieselben Ihrem zwei⸗ ten Herrn Sohne, des Prinzen Wilhelm Königl. Hoheit, im Königl. Kriegs-Ministerium und deßen Departements, in welchen Sie bisher den Sitzungen beiwohnten, ebenfalls eine Stimme ertheilt.
Seine Majestät der König haben den General von der Infanterie und Gouverneur hiesiger Residen⸗ zen Grafen von Gneisen au zum Präfes der Ober⸗ Militair⸗ Examinations: Kommiß ion, und den General⸗ Lieutenant v. Pirch II. zum Präses der General⸗Or⸗
zu ernennen , at der König haben den Grafen chen Geheimen Rath mit dem Prädikat Excellenz zu und das desfalsige Patent Allerhöchsteigen
Seine Königlich tor Vogelsang beizulegen und das zu vollziehen hen, r
Seine Königliche M aäje stät haben den Haupt⸗
mann von Imhoff, im Hammschen Grenadier⸗Land⸗ wehr⸗Bataillon, zum Landrath des Rheinbacher Krei⸗ ses im Kölner Rügierungs-Bezirke zu ernennen ge— ruhet. ; . 97 Königs Majestät haben den bisherigen Professor extraordinarius Doktor Her ber zum Professor ordinarius in der katholisch⸗theologischen Fakultät der Universität zu Breslau allergnädigst zu ernennen geruhet. .
ö Bekanntmachungen.
Seine Königliche M aje stät haben durch die unterm 135. d. M. an mich trlaßene allerhöchste Kabi⸗ netsordre die Errichtung eines Banko-Komtoirs in Danzig, welches zugleich mit für Elbing bestimmt ist, und lines anderen in Köln, nach den Grundsätzen der be⸗ stehenden Banko Verfaßung zu genehmigen, auf beide
Komtoirs die der Haupt⸗Bank in Berlin und ihren
älteren Komtoirs ertheilte Garantie auszudehnen, und zum Direktor des ersten den Geheimen Kommerzien⸗ rath Jebens in Danzig, des letzten aber den Admira⸗ litäts- Direktor Brahl von daselbst, beide mit dem Ka⸗ rakter Geheimer Finanzräthe, zu ernennen allergnä⸗ digst geruhet. . . Das Komtoir in Danzig wird mit dem i. Juni d. F. in Thätigkeit treten, von dem in Köln aber der desfalsige Termin noch besonders bekannt ge⸗ macht werden.
Auch sind die Banko-Komtoirs zu Königsberg, Breslau, Stettin und Magdeburg mit angemeßenen Fonds versehen worden, um Diskonto- und Lombard⸗ Geschäfte wiederum anjufangen, welcht letzten jedoch, der ursprüngllchen Banko-Verfaßung gemäß, nur auf kurze Fristen, und gegen bewegliches, an sich dazu geeignetes Unterpfand von hinlänglicher Sicherheit statifinden werden. ö ö Das Banko-Komtoöir in Minden wird nach Mün⸗ ster verlegt, und alsdann gleichfalls mit den nöthigen Mitteln zu diesen Geschäften versehen welden.
Berlin, den 28. April 1819.
Der Chef-Präsident von der Haupt-Bank, Frie se. Es ist bereits zu Ende des Jahres 1614 zur Kennt⸗ niß des Publikums gebracht worden daß, zur Vorbe⸗ reitung des vorbehaltenen höheren Beschlußes, wegen der weiteren Behandlung derjenigen Papiere, welche zwar zur älteren Landesschuld der von Preußen wieder⸗ erworbenen Ländertheile des ehemaligen Königreiches Westphalen gehören, aber noch nicht in eigentliche Reichs⸗ Obligationen umgeschrieben worden, und unter den Ramen: Borderau's, zinslose Scheine, Kaßen Quit⸗ tungen at. im Publikum umlaufen, desgleichen we⸗ gen der noch im Besitze ber Gläubiger befindlichen alten Landes. Obligationen selbst, eine vorgängige übersichtliche Zusammenstellung und Verifikation dieser Papiere staͤttfinden werde, und solche zu dem Ende bei den von dem unterzeichneten Königlichen Mini⸗ sterio des Schatzes und für das Staats- Kredit-We⸗ sen angeordneten Special⸗-Kommißionen, nämlich 1) für die Provinzen Halberstadt mit Wernige⸗ rode, Hohenstein, und die Holze, Saal- und Mannefelder Kreise des Herzogthums Magde— burg, ingleichen für die zur (altenj Altmärkschen Schuld gehörigen Papiere, bei dem Herrn Propst Röttger zu Mandeburg, 4
a) für die Provinzen Minden und Ravensberg, Paderborn und Korvey, bei der Königl. Regie⸗ rung zu Minden, und
3) für das Eichsfeld nebst Mühlhausen und Nord⸗
hausen, bei dem Herrn Regierungs⸗-Chef:Präsi⸗ denten v. Motz zu Erfurt, mit Beobachtung der Vorschriften, welche von den Verifikations⸗ Behörden in gedruckten Anweisungen für die In⸗ 1 eräheilt worden, eingereicht werden n. Der in den desfalsigen öffentlichen Bekanntma⸗ chungen der porgenannien Sperial⸗Verisikations⸗Kom⸗ mißivnen auf den 1. August 1618 vorläufig bestimmte Anmelde-Termin ist längst abgelaufen. Da jedoch zu vermuthen ist, daß die Anmeldungen noch nicht vollständig erfolgt sind, und auf der andern Seite die Nothwendigkeit erfodert, in Absicht der älteren Landes⸗ schuld det von Preußen wiedererworbenen Theile des themaligen Königrriches Wrstphalen rinen festen Ab⸗