schluß machen zu können: so wird auf den Grund der pon des Königs Maje stät mittelst allerhöchster Ka⸗ binetsordre vom 14. d. M. unmittelbar ertheilten Be⸗ stimmung, hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, „daß zur Einreichung der behufs der Verificirung bei „den dazu angeordneten Spezial Kommißionen zu „präsentirenden, zur älteren Landesschuld der von „Preußen wiedererworbenen Ländertheile des ehema⸗ „ligen Königreiches Westphalen gehörenden Papiere, „noch ein weiterer peremtorischer Termin bis zum „lůetzten Augu st d. J. verstattet seyn soll, nach „deßen Ablauf aber alle spätere Anmeldungen von „dergleichen Foderungen unbedingt werden zurückge⸗ „wiefen und, was auch über die Art der Realisation „dieser Papiere künftig weiter bestimmt werden mag, „dabei ganz unberücksichtigt gelaßen werden.“ Uebrigens wird, mit Bezug auf die früheren öffent⸗ lichen Bekanntmachungen des Königl. Finanz ⸗Ministe⸗ riums vom 11. Juli und 6. Debr. 1515 so wie vom 16. März 1816 hierbei noch bemerklich gemacht, daß auch alle diejenigen schon ausgefertigten Westphãlischen Reichs⸗-Obligationen, die nach ihren Littern aus ur⸗ sprünglich Preußischen verbrieften Landesschulden her⸗ rühren, in so weit solche bis jetzt etwa noch nicht zur Umschreibung in Staats⸗Schuld⸗ Scheine bei der Staats-Schulden⸗Behörde unmittelbar eingereicht seyn sollten, bis zum Ablauf des vorgedachten Präjudicial⸗ Termins gleichfalls noch bei den genannten Verifika⸗ tions⸗-Kommißionen präsentirt werden können, und wenn sich nichts dabei zu erinnern sindet, von densel⸗ ben mit dem erfederlichen Attest werden versehen wer⸗
j den, ohne welches fernerhin bei der Kontrolle der Staats-Papiere keine Umschreibung statt finden soll. Berlin, den 25. April 1819. Ministerium des Schatzes und für das Staats⸗ Kredit⸗Wesen. Lotrum.
. Heute werden von der Allgemeinen Gesetzsammlung die Stuͤcke No. 9. und 10. ausgegeben. Das gte Stuͤck enthält:
No. 530. Die Kartelkonvention mit Braunschweig⸗ Lüneburg; vom 25. Februar d. J.
No. 531. Die Bekanntmachung der am 16. August v. J. mit Naßau abgeschloßenen Kartelkonvention; vom 18. Maͤrz d. J.
No. 532. Die RKartelkonvention mit Wuürtemberg vom 31. desselben Monats.
No. 535. Die Bekanntmachung der mit Naß au getrof⸗ fenen Uebereinkunft, wegen wechselseitiger Uebernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen; vom 16. April d. J.
No. 834. Den Ghaußee⸗Geld⸗Taxif für die Pro⸗ vinzen diesseit der Weser; vom 31. Januar d. 9 Das 10te Stuͤck (welches in dem unterzeichneten Kom⸗
toir, Unterwaßerstraße No. 8. auch einzeln abgelaßen werden kann) enthaͤlt:
No. 535. Das Gesetz wegen Besteurung des in län⸗ disfchen Branntweins, Braumalzes, Wein⸗ mostes und der Tabackblaäͤtter.
No. 536. Die zu vorstehendem Gesetz gehörige Ordnung.
No. 537. Die Verordnung wegen veraͤnderter Einrichtun— gen in Folge des Steuergesetzes vom 26. Mai v. J. und resp. des Vorstehenden; saͤmmtlich⸗ vom 8. Fe— bruar d. J.
Berlin, den 1. Mai 1819.
Königl. Pr. Debit- Komtoöir für die Allgem. Gesetz sammlung.
II. Zeitung s⸗Nachrichten.
Ausland.
Paris, vom 21. April. Die Kammer der Abge— ordneten hat ihre Berathungen über die Gesetze we⸗ gen der Preße fortgesetzt. In Bezug auf die von mehren Mitgliedern gemachte Bemerkung: daß die Lästerung wider die Religion vestimmt ausgedrückt und nach dem Vorschlage des Grafen von Haute⸗ feuille, politische und religiöse Moral gesetzt werden möge, wurde fast einmüthig nur mit einem Widerspruch von 7 Stimmen beschloßen, den Ausdruck im Entwurfe des Gesetzes: Lästerung wider die öffentliche Moral abzuändern in: Lästerung wider die öffentliche und relig iöse Moral. Herr v. Pu ymaurin sagte bei diesem Anlaße „Es ist endlich Zeit, den Verderbnißen der Ruchlosigkeit ein Ziel zu setzen, und diesen rasenden Sekten, die nicht nach Gott, nicht nach dem Könige fragen. Die Illuminaten in Teutschland, die Karbonari in Ita— en haben die Maske abgeworfen. Heute wird Rom angegriffen, morgen Genf; denn über den Trüm— wern des Altars soll auch der Thron zusammenstür⸗ zen. Sie führen die Toleranz im Munde und die Verfolgung im Herzen. Sie bringen der Teutonia Menschenopfer, wie die alten Gallier dem Teutates.“
Die Eigenthümer der in Paris täglich erscheinen⸗ den Zeitungen (den Moniteur ausgenommen) haben der Kammer der Abgeordneten ein Memoire überreicht, welches den Antrag auf verschiedene Abänderungen des bie Zeitungen und Journale betreffenden Gesetzes enthält. Auch der bekannte Cauchois-Lemaire hat über die z Gesetze geschrieben. Er glaubt, daß die beiden ersten, wenn man einige Verbeßerungen hinzufüge, den Umständen nach nichts zu wünschen übrig laßen, daß aber das dritte kleinlich, ungerecht, illiberal und unnütz sey.
Der Chef und die Officiere des Schweizer-Regi⸗ mentes haben über einige Journale, von denen sie sich durch die Erzählung des von einem Soldaten ihres Regimentes an einem Bürger von Paris verübten Todt— schlages für beleidiget halten, beim Kriegs minister Be⸗ schwerde geführt, und Gnugthuung gefobert. Auch
der Oberst von Steiger, Chef eines Schweizer⸗Re⸗
giments, findet sich, nach einem im Moniteur ab ge⸗
druckten Briefe, von dem Journal 1a Bouasole belei— digt, indem dasselbe die Erzählung eines andern Jour⸗ nals, daß ein Schweizer-Sffizier in Englischen Dien⸗ sten vor St. Jean diAcre 18 Französische Gefangene habe niederhauen laßen, auf ihn deuten zu wollen fscheine. In einer Brochüre „die Schweizer historisch gewürdiget, oder einige ihrer Treulosigkeiten ꝛc.“ sind sie durch einen ehemaligen Kavallerie-Offizier, Ri⸗ viere, sehr gemishandelt worden.
Karlsruhe, vom 22. April. Heute vormittag um 10 Uhr ist der Landtag von unserm Großherzog in Person durch eine feierliche Rede eröffnet worden, und die Vereidigung der Abgeordneten geschehen. Zum Präsidenten der ersten Kammer ist ernannt der Mark⸗ graf Wilhelm Ludwig, und zum Vice-Präsidenten der Fürst von Fürstenberg. Die Kandidaten zur Präsidentenschaft der zweiten Kammer werden den 27. gewählt werden.
Da nach der Verfaßungs-Uckunde der katholische Landesbischof und ein vom Großherzoge zu ernennen⸗ der protestantischer Geistlicher mit dem Range eines Prälaten lebenslänglich Sitz und Stimme in der er— sten Kammer der Ständeversammlung haben sollen, ein katholischer Bischof aber noch zur Zeit nicht vor— handen ist: so hat der Großherzog den Bisthumsver⸗ weser von Konstanz, Freiherrn von Weß en berg, einst⸗ weilen mit der Führung der bischöflichen Stimme beauftragt. Zum protest. Prälaten ist der Kirchenrath Hebel bekannt durch sein vortrefliches Schatzkästlein des Rheinischen Hausfreundes und durch die Alle— mannischen Gedichte) ernannt worden.
Für die Landes- Universitäten sind der Geheime Hofrath Thibaut wegen Heidelberg und der Hofrath von Rottek wegen Freiburg erwählt.
Eine besondre Verordnung des Großherzogs ent⸗ hält die Organisation des Staats-Ministeriums, als oberster Landesbehßrde. Es soll aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern bestehn. Der 6 Staatsrath Freiherr von Fischer ist zum Staatch⸗ und Finanz⸗Minister ernannt. Das Justizministerium ist aufgelöst, und werden deßen Geschäfte im gesamm— ten Ministerium besorgt.
Frankfurt am Main, vom 22. April. : unsrer Zeitungen enthält eine Erklärung des Gehei⸗ menraths Willemer, Mitgliedes der gesetzgebenden Versammlung, über den in der Ober⸗ Postamts⸗Zei⸗ tung wider ihn angeregten Vorwurf, daß die von ihm bekannt gemachten Erfahrungen über die Verwaltung „Ich bin mir „anstatt über das Intereße der Bürgerschaft nachgedacht, ve Wohle meiner Vaterstadt geträumt zu haben. Wür⸗ den mich außerdem die Bürger ein zweitesmal zu Er ersucht den Ungenannten um die Mittheilung der Gründe, wes⸗ halb er seine auf Thatsachen beruhenden Erfahrungen für Einbildung halte, und will deßen Ansichten in ei⸗ ner bald vollendeten Schrift, über die Verwaltung des
unsrer Stadt nur Phantasien wären. nicht bewußt,“ sagt Herr Willemer,
ihrem Stellvertreter gewählt haben?“
Staatsvermögens, mit abdrucken laßen.
Der Erzherzog Karl ist auf seiner Reise nach
Weilburg gestern hier eingetroffen.
Stockholm, vom 17ten April. Nach
richt der Magazin-Direktion an den König bedürfen Aa Statthalterschaften des Reichs wegen mißrathener Ernte bedeutende Unterstützung mit Getreide, 11 an⸗ dre weniger. Es sind deshalb 130, 00 Tonnen Rog⸗ gen vom Auslande verschrieben, wovon so, 9Oo0 zur Saat und zu den dringendsten Bedürfnißen, die übri- gen aber nebst den im Lande angekauften Vorrä—⸗ then für die Magazine bestimmt sind, um überall ge⸗ Auch eine e und Hafer hat die Direktion er⸗ handelt, zu welchem Zweck, über ihren beständigen
gen baagre Zahlung abhelfen zu können, große Menge 56
Eige si Fond von 2 Millionen Bankothalern, noch 100 oon
Bankothaler verbraucht worden sind.
Inland.
Düßeldo rf, vom 20. April, Die durch oͤffent⸗ liche Blätter verbreitete Nachricht von einer schwär⸗ merischen Religions-Sekte, die sich in den evangeli⸗ schen Gemeinden zu Elberfeld und Barmen gebildet, ist zwar nicht ganz ungegründet; aber bei weitem übertrie⸗ ben sind die Erzählungen von ihren Lehrsätzen und von dem Unfuge, den sie angerichtet. Etwanigen Un⸗ fug würde eine wachsame Polizei zu verhüten wißen; von religiösen Irrthümern wird das Mittel einer ver⸗ nünftigen Belehrung die Schwärmer allmählig zu⸗ rückführen. (Teutschland ist zu keiner Zeit von religiösen Sek⸗ ten frei gewesen. Schwerlich entstehen sie neu; die alten glimmen still fort und schlagen nur zu Zeiten wieder in Flammen aus. Elberfeld hatte in der Mitte des vorigen Jahrhunderts schon seine Zion i⸗ ten, und noch jetzt werden wir unter uns Gicht e⸗ lianer finden, die zu den Stillen im Lande, zu den frommen und ruhigen Bürgern gehören. Fabrik⸗Ge⸗ genden sind diesen Schwärmereien besonders günstig.)
Arnsberg, vom 22. April. Am 286. März kam auf der nun so weit zur Schiffahrt eingerichteten Lippe das erste beladene Schiff unter dem Königl. Namen zu Lippstadt an, und fuhr am andern Tage beladen wieder ab. Dieses schon seit Jahrhunderten ersehnte Ereigniß hat sehr große Freude erregt.
vom
dem Be⸗
Notiz über die Lage des Liquidatio
ns-Geschäftes gegen Frankreich in den Königl. Preuß,
Rhein-Provinzen, aus amtlichen Quellen geschöpft.
Den Kreditoren aus der Liquidations
Periode gegen Frankreich in den Königl. Preuß. Rhein:Provinzen
sind bis jetzt die nachfolgenden Foderungen wirklich vergütet worden, als:
1) Zinsen-Rückstände nicht inscribirter landständischer Schulden des Sr. — Fr. ehemaligen Kurfürstenthums Köln von 17935 und 1794 bis Ende
December 1831353 ..
2) Zinsen⸗Rückstände inserib irter Schulden aus den (hemaligen De⸗ partements der Roer, der Saar, ingl. des Rheins und der Mosel
von 1793 bis zum Tage der Inscription
3) Zinsen-Rückstände von 1795 und 1794 bis ultimo Decembr. 1313 der theilbaren ständischen Schulden des gesammten ehemaligen Erz⸗
stiftes Trier.
a) Erstattung des Werihes der in Gefolge des Noßener Dekretes faistrten Waaren und der für Baumwolle gezahlten Abgaben, mit
Einschluß der Zinsen..—
5) Allerhand Lieferungen durch Entrepreneurs an das Franz. Mili⸗
tair und die Marine..
6) Ratural-Lieferungen durch Gemeinden in Militair-Magazine.
7) Pferde Lieferungen 8) Vorspann⸗Leistungen
9) Entschädigung wegen Zerstörung don Gebäuden zur Sicherung der
Festungen ...
10) Kosten wegen Brücken- Straßen-Waßer-Bauten und sonstiger
Arbeiten von öffentlichem Nutzen..
11) Giutfa ab gun für weggendom'enes Land bei Anlegung van Straßen .
*
22) Kosten für Verpflegung von Militair⸗-Kranken in den Eivil-⸗Spitälern 15) Eivil- und geistliche Pensionen aller Art. 14 Gehalt-Rückstände der gesammten Geistlichkeit
ö a5) Gehalt⸗Rückstände verschiedener Art. 16) MilitairsoldRückstände.
175 Kautionen der nicht rechnungspflichtigen Beamten, als: Gerichts:
beamten ꝛꝛꝛ.
28) Kautionen der rechnungspfůch tigen Beamten als; Haupt, ve zirk⸗, Steuer- und Kommunal-Empfänger, Angestellter bei Ver⸗ waltung der Domainen des Enregistrements,
e 19) Gerichtliche Depositen .
In den Jahren V. Nov. 1818
Also im 1816 und 17 b. uli. Maͤrz 19
Ganzen
1, 778, 258 1,718, 858
* * * * 24
z, Sao, gs 3, 50, 9s
9] /g 9/94
1, 8o , 036 11,801,036 ö 1, 113, 0 71,598. 112,084 q, gi6b
a7, 185 1, 1650, 89 71, S965 130,58
45, 186
18s6 6 10, 870
4 24 64 8 23 22 23 82
65m 56 J oz, 50
. 5,977 0], O0 16,169 139,265 bb, Soo
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