1819 / 36 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 04 May 1819 18:00:01 GMT) scan diff

a0) Bei der Amortißements⸗ und Service Kaße zu Paris hinterlegt 5r* Fonds der Gemeinden und öffentlichen Anstalten⸗

21 a2 255. Allerhand Foderungen an

Verwaltun ;

Bons und Eertifikate der Amortißements⸗Kaße

3 6 2 9

au) Allerhand Foderungen an die Verwaltung der vereinigten Abgaben

25) Allerhand Foderungen an die Post-Verwaltung 269 Kosten für Verpflegung von Gefangenen und Arresthãuferr . 2 6 27 Von den Franz. Behörden gemachte Anleihen 28) Von den Franz. Behörden bei ihrem Abzuge von

genommene Bestände der Retraite-Kaße des vormaligen Großher⸗

* 8 * 8 14 2 *

zogthums Berg ag) Desgl. des Lotterie-Fonds

Zo Entschädigung für unrechtmäßig von der Franz. Regierung ver—

kaufte Waaren⸗⸗

zu) Bewilligte Unterstützungen und Nach la ße verschiedener Art, na⸗

mmsentlich an Brandbeschädigtee * . za) Allerhand Foderungen verschiedener Artꝛt

Bierzehn Millionen acht mal Hundert sechs und zwanzig Tau send vier Hundert ein und dreißig Franken, welche Summe theils den Bevoll⸗ mächtigten der Intereßenten in Paris, theils den In⸗ selbst und zwar durch 88ußb Zahlungs-Man⸗

Gneral? Liquidations- Kommißien zu Aachen angewiesen und ausbezahlt ist. Im Durchschnitte läßt sich die baare Vergütung mit Einschluß der Zin⸗ sen, Renten ⸗Jouissances ꝛc. auf 380 Protent anneh⸗ men, so daß also beinahe zwölf Miltionen Fran⸗ ken baar dadurch allein in den Rhein-⸗Pro⸗ vinzen in eine wohlthätige Circulation gekommen ind. Zieht man dabei ferner in Betracht, daß die iquidadtions: Behörde mit den sechs Rheinischen Re⸗ gierungen und 68 landräthlichen Kreisbehörden, so wie mit einer sehr großen Menge, selbst im entfern⸗ ten Auslande wohnender Intereßenten fortwährend zu koͤrrespondiren hat, um die monirten Foderungen noch weiter aufzuklären und gehörig zur definitiven Anerkennung zu begründen, und zwar bei einem so verwickelten und zum Theil seit 2s, doch Überall we⸗ nigstens seit 8 Jahren veralteten Rechnungswesen, wo selbst der Legitimations⸗Punkt des Eigenthums meistens in der zten, Sten, aten und sten Hand erst noch wieder ermittelt und gesetzlich konstatirt werden muß: so wird selbst der Verfaßer der so ganz einseitigen und grundlosen sogenannten Rüge in Nr. 5, der Rhei⸗ nischen Blätter d. d. München vom 21. Februar 1619 ringestehen müßen, daß alles in die ser Angelegenheit geschehen ist, was die landesväterliche Fürsorge des reuß. Gouvernements und die angestrengteste Thä⸗ igkeit der damit beauftragten Beamten nur möglich machen konnte, indem seit November 1818 bis März 1819, also in fünf Monaten mehr als 5 Milli o⸗ nen Franken allein in den Rhein⸗Provinzen aus⸗ gezahlt worden sind, Außerdem kann sich derselbe auch Wahrnehmung des Intereße's sowol z der Maße der Liguidanten und des s gänzlich beruhigt halten, indem

B. in den Rhein-Pro⸗

den sind,

Aver fiona beim Liqu

oder die

der Centr

ien und in bestrittenen S Kommißion zu Verlin für die ganz mindestens zwei Instanzen mehr,

wichtigsten Proceßen stattfinden.

Der Freund der Römischen Kirche, der sich

in Nr. 32. des Rheinisch⸗ Westphãlischen Anzeigers über

Unberichtigt gebliebene Zahlungs⸗Mandate auf Franz.

die Demainen- und Enregistrements⸗

sonstige Kosten der

In den Jahren B. N 1816 und 17

ov. 1818 b. ult. Marz 19

Also im Ganzen

Uebertrag:

Kaßen .

. * 2

Düßeldorf mit⸗

8 23 *

* 0 2

* * 28 2 223 *

. 20 2 8 0

86 ö 12 9

Fr. 8, 34, 1646 168,112 286,R 218 159,805

1, 102

25,184

2,9831

5, o89g, 1 75

3, 920 89, 008 74, 600

55,066 1 . 940 960 23,910 9. 000 zo, 000 24, O00 10, 552

9, 268 19, 156

Fr. Fr. 13, 8235 355 172,332 3753, 226 2354, 405

56, 168

1,944 26, 144

25,910 g, ooo

lo, 000 24, 000 10,552

9, 268 22, 137

die gemischten vollkommen re schöpfender,

tig sind? Di

es niemals.

ausgesprochen,

hoben. ubernii sind ausgesprochen.

Regierung die Zeitung kann dünkt, der Fre er indeß fragt:

Advokat einer

nur gegen die Leuten Staub

Landrecht.

nach seiner ?

Daß er bei

ihn abzugeben.

als es v Gegenstand hätte ten her hat man gesa Mund hätte voller nehmen sollen.

Aber siehest Du darum scheel

haben uns freilich nicht Aber die

Vorwurf gemacht gegen ihre katholi sie nur deshalb die Universität zu Ueber das Betragen der wille offenbart, Kabinets-Ordre Sr. Sinne, die Gewalt des Staats so wie die Gewißenfreiheit der katholischen Unterthanen behauptend, wird die

sich der öffentliche Un

und evangelischen

können wir ihm dar Die Kirche will, nämlich Gew wird ihm wieber nicht gn von Weitläuftigkeiten und

sähen, daß das Betragen der ganz anderen seinen Ürsprung habe, fung der elterlichen Daß der Sprünge helfen wolle den Fuchs unter der

bre Güte, bitten jedoch Empfang nehmen zu

nicht schwer zu tragen. haben, ei

g, 3 J5, 864

5, 450, 567

14, 826, 451

Ehen aufs neue vernehmen läßt, hat

cht, daß sich weit gründlicher und er— on uns geschehen, reden laßen; auch von andern Or⸗ gt, daß die Staats-Zeitung den

über diesen

e sogenanntken unübersehbaren Folgen,

diese der Gegenwart nicht mehr angehörenden Kobolde, bange gemacht und werden Staats-Zeitung ist evange— lisch, also duldsam, und hat sich nur da mit Unwillen

als unsrer duldsamen Regierung der

in der In diesem

wurde, daß sie aus Religionshaß schen Unterthanen verfahre, und daß

Münster aufge⸗—

General-Vikare hat

und die Senza Majestät

Sache definitiv erledigen. Die Staats—

daher ihre Werte und der Römischen

sparen, und uns Kirche auch. Wenn

was man von der Kirche wolle? so

schlechten Sache.

in die Augen

schen Kirche, nach seinem Gesichte ben ihn nicht umgekleidet, sondern

Autonomie durch Friedensvoermittler ihnen auf die n, geben wir zu; aber weil wir Löwenhaut wohl bemerkt, wir ihn nicht einen Freund der Kirche und des Staates, Maske, sondern einen Freund der Römi⸗

auf kurz antworten: gar nichts.

alt. Diese Kürze

ügen, weil er ein Freund Nebendingen ist, wie jeder

Eine Zeitung aber

ist kein Kampfplatz für Doktor-Dispüte, und wit sind Scheinheiligkeit aufgetreten, streute, General-Vikare in etwas

die den damit sie nicht

als in der Abschaf— das Preußische haben

genannt; wir ha⸗ nur entkleidet.

der Redaktion des Anzeigers eine Karte

2 (·2ᷣ᷑Jᷣ· 11

für uns zurückgelaßen, erkennen wir als eine beson— um Erlaubniß, sie nicht in dürfen; unsre Neugier ist in keiner 'Art erregt, und die Demuth untersagt uns, da wir sunsrerseit an der Bürde unsers Namens gar ne Gegenkarte für

Allgemeine

Preußische Staats- Zeitung.

36e Stuck. Berlin, den ten May 1819.

IJ. Amtliche Nachtichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom . Mai. Seine Majestät det König haben dem Koͤniglich Sächsischen Geheimen⸗ Rathe und bevollmächtigten Minister bei des Königs von Frankreich Majestät, Freiherrn v. Uechtritz, den rothen Adler-Orden erster Klaße zu verleihen geruhet.

Seine Königliche Maje stät haben den bei der hiesigen Universität angestellten Profeßor Grüson

zum Geheimen Hofrathe zu ernennen, und das des— falsige Patent Allerhöchst eigenhändig zu vollziehen geruhet.

Seine Majestät der König haben dem Poli⸗ zey⸗Kommißarius Negendank zu Stettin das all— gemeine Ehrenzeichen erster Klaße, und dem Markt⸗ meister Hartwig zu Küstrin das allgemeine Ehren⸗ zeichen zweiter Klaße zu verleihen geruhet.

I. Zeitungs-RNachrichten.

Paris, vom 24. April. Die Kammer der Abge⸗— sröneten ist noch immer mit den Gesetzen über die Preßvergehungen beschäftigt. Die Berathungen über das erste der drei Gesetze, die Strafbestimmungen be— treffend, sind beendigt, und es ist, mit einigen vorge— schlagenen Verbeßerungen; ngenommen. Lebhafte Diskußionen entstanden vorzüglich noch theils über den Antrag des Herrn Lainé, daß auch diejenigen Meinungen der Mitglieder beider Kammern, welche nicht während der Berathungen selbst vorgetragen, sondern vor- oder nachher besenders gedrukkt und verbreitet würden, gleich den in der Versammlung ge⸗ haltenen Reden, kein Gegenstand einer gerichtlichen Verfolgung seyn sollten, theils über den Antrag des Herrn Benj. Gonstant, daß die Befugniß der Re⸗ gierung, den Buchdruckern die Gewerbscheine zu ent⸗ ziehen, aufgehoben werden möchte. Beide Anträge wurden besonders auf den Widerspruch des Justiz⸗ Ministers verworfen. In Bezug auf den ersten Ge⸗ genstand bemerkte der Justiz-Minister, daß die Mit⸗ glieder der Versammlung, die ihre persönliche Mei⸗ nungen, welche sie in den Debatten selbst nicht durch— setzen können, an das Volk gleichsam als an eine

höchste schiedrichterliche Instanz brächten, ihr Amt

als Abgeordnete vergäßen, und mit den besten Absich⸗ ten auf einen wahrhaft revolutiongiren Weg gerie⸗ then. „Dürfen sie, fuhr er fort, auf diesem Wege nicht angetasiet werden, so werden sie, wie es in Zei⸗ ten der Unruhe von jeder Minorität einer öffentlichen Versammlung geschieht, außerhalb derselben Hilfe su⸗ chen, und mit dieser Hilfe auf die Versammlung wirken. Die vepräsentative Regierung will den Kern

züglich die Frage

der Nation vereinigen, damit diese, im Verhältniß ge⸗ gen die Maße nur kleine Zahl, sich gegenseitig frei von der unmittelbaren Einwirkung der Menge, durch Erör⸗ terungen des Für und Wider unterrichte; alles was die Einwirkung dieser Menge herbeiführt, ist verfaßungs⸗ widrig und zerstörend für die repräsentative Regie⸗ rung. Man muß zur Ehre Frankreichs es sagen: wie verderblich auch die Arbeiten unsrer ersten rath⸗ schlagenden Versammlungen, wie fehlerhaft sie orga⸗ nisirt waren, welches unglückliche Gestirn über sie waltete, man wird es nicht läugnen können, daß die Majorität sich beinahe jederzeit verständig erwiesen. Herr de la Bourdonnaye (auf seinem Sitze) Wie, auch der National ⸗Konvent? (allgemeines Miß fallen) Der Justizminister: Ja, mein Herr, auch der Natiönal-Konvent bis auf einen gewißen Punkt; und hätte her Nationgl-Konvent nicht unter den Dolchen gestimmt, Frankreich würde nicht den gräßlich sten Fre⸗ vel zu beseufzen haben.“ Bei diesen Worten gerieth die ganze Versammlung in die lebhafteste Bewegung, und die lautesten Beifallbezeigungen theilten sich den Galerien mit, bis der Präsident Ordnung und Still⸗ schweigen gebot. . Auch in den Berathungen über das zweite Gesetz welches die Anordnungen über das gerichtliche Ver⸗ fahren enthält, ist man vorgeschritten. Hier gab vor— über den Gerichtstand der Ange— klagten, wovon im 12ten Artikel des Gesetzes gehan⸗ delt wird; zu Debatten Anlaß, die in der letzten Sij⸗ zung noch nicht beendigt waren, indem man sich über den dritten 8. des Artikels: „in allen Fällen kann der klagende Theil das gerichtliche Verfahren vor dem