litischen Bildung allmälig ausglei
gierung behandelt, kein
dern mit . Zeitung wird es sich heit machen, durch
Abgaben überladen werde.
inz stiefmütter e Provinz zu Gunsten der an—⸗
chen kann. Die
Ueberzeugung aber muß schon jetzt gegeben werden
können, daß keine Prob
sich von der Re—
Die Staats⸗
jetzt zur besondern Angelegen⸗
eine Reihe von Aufsätzen, die ihre
nächsten Blätter enthalten sollen, auf eine solche
Ueberzeugung steurung Weinmostes und der
dieses Jahres, welches am setzsammlung bekannt gema tine nähere Veranlaßung hie wichtigen Fortschritt in der schen Steuersystems zur öffen
hinzuwirken. Branntweins, Tabackblätter vom 8ten Febr. 1sten Mai durch die Ge⸗ cht worden ist, giebt ihr zu, indem es einen neuen Entwickelung des Preußi— tlichen Kunde bringt.
des inländischen
Das Gesetz wegen
Be⸗ Braumalzes,
Das jetzige Abgaben verhältniß der Rh ein⸗
lande.
Die Preußischen Rheinlande tragen jetzt folgende
eigenthümliche Abgaben na . 1,731,952 Thl.
Grundsteuer.·⸗ - Zusatz⸗ Centimen dazu Personal⸗ und Mobil
Steuer Zusatz Gentimen dazu
Thür⸗ und Fenster— Steuer
Zusatz⸗Centimen dazu
Haussteuer (im Koblenzer Bezirk, rechten Ufers).
Gewerbsteu er
Stempel u. Enregistrement 6
Summe „odl, 8534 Thl. Regierungsbezirke:
85a, J2 Thl. 11 Gr.
Hiezu tragen . Düßeldorf Kleve Koblenz. Trier- Aachen
Sind die vorstehende
Außerdem waren b
geführt zwei allgemei
2 * 2 . *
* 1
21 * 21
nämlich das Salzmonopo und Verbrauchsteuetn au
lande nach dem Edikte Der Vortheil,
den jetzigen zig Groschen anzuschl fahrungen in den ä ben Menschen im Pfund Salz, folglich
Provinzen, die „1, go 775 Einwohner am Jahres 1817 hatten,“ 8a, 7g0 To einen Vortheil von 409,
her wurde dieser Ertrag noch b Bestimmtes
Noch weniger den Ertrag des Zolles fremden ? Rein-Ertrag der Zö
bei, die
welchen der
5 Berliner Pfund kann, ist im Dur
Verkaufpreisen
Durchschnitte jä auf die Bevölkerung der
garen in den lle und
ö 692, 496 iar⸗ ö 336, 222
. 128,857 ⸗
1359, 099
ch den Etats für 1818.
5 Gr. 8 Pf. ⸗ .
ö 20,570 ⸗
1, 848 . 236, 701 * 756,106
— — J *
755,426 ala, 918 659g, 481 596, 00 753, 277
k
2 Gr. „Pf.
7Pf. 5
R w n 1
n A, od 1, 8354 Thl.
isher in den Rheinlanden ein-
ne Preußische
vom 26. Mai
zu vier
agen.
l des Staates, — f den Handel mit dem Aus⸗
Staatsabgaben, und die Zölle
1318.
Staat auf die Tonne en in den Rheinprovin⸗
chschnitte höchstens bei
Thaler zwan—⸗—
Nach langjährigen Er⸗
lten Provinzen kann man auf
818 Thalern rechnen. ei weitem nicht erreicht.
läßt sich jetzt schon über
hrlich acht zehn
Rhein⸗ Ende des
nnen, und mithin
Bis⸗
und der Verbrauchsteuer von
ganzen Staate ist in runder Summe
nen Thalern angeschlagen. vorgedachten Bevölkerung der
Volkszahl des gan
tes,
Rheinprovinzen sagen. D Verbrauchsteuern im
Der
zu fechs Millio⸗
Nach dem Verhältniße der Rheinprovinzen zu der der am Ende des Jah⸗
wohner hatte, würden hie⸗ die Rheinproviuzen kom⸗ die Zollsätze in den
westlichen Pro⸗
r viel niedriger sind, als in den
f dem
Rheine diesen die Verbrauch⸗
gabe durch ungesch
Hienach stellt der Ertrag der Abgaben aus ben bei⸗ den Rheinprovinzen für jetzt sich folgendermaßen: A. Eigenthümliche Abgaben 4, oui, 834 Thl. - Gr. Pf. B. Sal zmonopol. og 8ss⸗ C. Zoll- u. Verbrauchstener Joo, oo -
Summa 5, T5 652 Thl. 2 Gr. A Pf-
In einer Vergleichung mit den Lasten und Abga⸗ ben der übrigen Provinzen des Staates kann indeßen diese Summe nicht ohne Berichtigung zugelaßen wer⸗ den. Sie enthält in den Zusatz-Eentimen sehr Vie⸗ les, was in den andern Provinzen als Kommunal Last besonders geleistet wird. Die ersten Einsammler der direkten Steuern, Schulzen in den Dörfern, Be⸗
zirkvorsteher in den Städten, erhalten für diese Be⸗
mühung nichts vom Staate; die Unterhaltung der Wege Üegt zunächst den Kreisen und Gemeinden ob, und wird durch Natural- Hand- und Spann⸗Dienste bestritten. Die Unterhaltung der Elementar ⸗Schul⸗ lehrer ist Gemeindepflicht, die Gemeinde baut das Schulhaus, bezäunt und bestellt den Schulmorgen, liefert Getreide und Holz für den Schullehrer und entrichtet für ihre Kinder Schulgeld an ihn; nur bei erwiesenem Unvermögen tritt der Staat zu. In den Rheinprovinzen werden alle diese Leistungen aus den Zusatz-Centimen bestritten. Die Gerichtsporteln wer⸗ den in den östlichen Provinzen besonders bezahlt; in den Rheinländern sind sie unter dem Enregistre⸗ ment begriffen.
Abgesehen selbst von diesen erheblichen Ausstellun gen leisten die Rheinlande durch die vorberechneten 3, 150,652 Rthl Abgaben bis jetzt sehr viel weniger, als ihr Antheil an den Stagts-Lasten nach der dil⸗ ligsten Schätzung beträgt. Wenn, vorbehältlich jeden andern Bedarf, nur blos fünf und dreißig Millionen Thaler für das Militair, die Staatsschulden, und die mit den neuen Erwerbungen übernommenen Pensionen und Entschädigungen aufgebracht werden sollen: so hätten die Rheinlande nach dem einfachen Verhält⸗ niße ihrer Volkszahl zur Zahl der Bewohner des ganzen Staates 6,57, 175 Thaler blos dazu beizu⸗ tragen, also beinahe 1,ů 200,00 mehr, als sie jetzt überhaupt entrichten. In den Rheinlanden selbst wird man aber am wenigsten dawider haben kön— nen, daß der einzelne Rheinländer im Durch— schnitte eben so viel zu den Staatslasten beitragen solle, als der einzelne Bewohner der andern Provin— zen des Staates; denn eben in den Rheinlanden wird am lebhaftesten anerkannt und geltend gemacht, welchen Vorzug ihre Bewohner durch höhere Boden⸗ kultur und regeren Gewerbfleiß, durch alt hergebrachte persönliche Freiheit, durch Abstellung der Zehnten und Bannrechte, und durch die neuen Einrichtungen ge— nießen, welche sie aus den Stürmen der letzten drei⸗ ßig Jahre gerettet haben. .
Die Nachbarn der Rheinlande, die Bewohner Frankreichs und der Niederlande, tragen durchschnitt— lich, jene über sechs, diese über sieben Thaler Abgaben vom Kopfe. Was vorstehend gefodert wird, beträgt nur drei Thaler, sie ben Groschen, neun Pfennige vom Inwohner im Durchschnitte. Die 5,151,652 Thaler, welche die Rheinlande bis jetzt zahlen, beiragen nur zwei Thaler sechszehn Groschen acht Pfennige vom Kopfe, das ist sehr viel weniger, als in allen größeren Staaten Teutsch⸗ lands schon vor den letzten schweren Kriegen gezahlt wurde. Die eigenthümlichen Abgaben der Rhein⸗ provinzen von H,oni, sza Thalern, deren Höhe so lebhaft beklagt wird, betragen nur zwei Thaler, zwei Groschen, zehn Pfennige, durchschnittlich von je⸗ dem Bewohner. gern nicht bezweifelt wird: so kann nur die ungleiche Vertheilung der Last diesen Druck verursachen. Die Vertheilung aber ist nicht von der Preußischen Regierung ausgegangen, und die gesetzlichen Mittel zur Ausglei⸗ chung durch die Katastrirung bestehen fortwährend. Je mehr inzwischen die im Ganzen hächst mäßige Ab⸗ ickte Vertheilung auf Einzelne la— stet, um desto größer muß die Zabl derer sehn, welche sehr gering belegt sind, und in der bes Vorurtheils genießen, daß die Rheinlande, mit Grund⸗-Abgaben überlastet, nichts außerdem zu den Staats⸗Bedürfnißen beitragen könnten.
Brücken sie dennoch Einzelne, was
Stille die Früchte .
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
„es Stuck. Berlin, den gten May 1819.
J.
Kronik des Tages.
„Berlin, vom z. May. Se. Majestät der König haben dem Kaiserlich Rußischen Obrist-Lieu⸗ tenant von Krohne den Königl. Preußischen St. Johanniter-Orden zu verleihen geruhet.
Se. Majestät der König haben dem Oberlan⸗
Il.
München, vom a9. April. Die Kammer der Abgeordneten fetzt ihre Berathungen mit bisheriger Thätigkeit fort.
Der Adgeordnete Kurz hatte einen Antrag dahin gestellt: daß die geistliche Gerichtsbarkeit in Ehesa⸗ chen, da sie mit den Institutionen des Rheinkreises unverträglich sey, auf diesen Kreis nicht erstreckt werde. Dieser zur Prüfung an den dritten Ausschuß verwie⸗ sene Antrag sollte in einer der letzten Sitzungen vor⸗ getragen werden, als der Präsident erklärte, daß der⸗ selbe zurückgenommen sey. Das Motiv dieser Zu⸗ rücknahme ward von dem Abgeordneten Kurz darin gesetzt, daß im Rheinkreise das repräsentative Sy⸗ stem noch bestehe, woraus von selhst folge, daß das Konkordat auf denselben nicht einwirke.
Der nach den beschloßenen Abänderungen redigirte Gefetz Entwurf über die Gemeindz- Umlagen ist mit Unbebentenden Einwendungen genehmigt worden.
Die nicht ganz bestimmte Faßung . J. Lit. 1X. der Verfaßungs-Ürkunde, woselbst es heißt „Die Mi⸗ litairpersonen stehen in Dienstsachen, dann wegen Verbrechen oder Vergehungen, unter der Militair⸗Ge⸗ richtsbarkeit, in Real- und gemischten Rechtssa— chen aber unter den bärgerlichen Gerichten“ hatte den Antrag des Abgeordneten Behr veranlaßt: daß auch die reinpersönlichen Rechtssachen (ihre bürgerli⸗ chen Rechtsverhältniße) dem bürgerlichen Gerichts⸗ stande unterworfen werden möchten, indem bei der Ünbestimmtheit der Verfaßungs: Urkunde die Gerichts⸗ barkeit in persönlichen Sachen der Militairpersonen fort⸗ während von der Militair-Justiz verwaltet werde. Der erste Ausschuß, an den dieser Antrag zur Prüfung gewiesen war, hatte sein Gutachten dahin gerichtet: „daß die bürgerlichen Rechts⸗-Ansprüche provisorisch in erster Instanz dem Militair-Gerichtstande ver⸗ bleiben möchten,“ nachdem er zuvor von den Mini⸗ sterien der Armee und der Justiz eine Erläuterung Über die Motive des unbestimmten Gesetzes erbeten, von dem ersten gar keine und von dem andern die Antwort erhalten hatte, daß es seinen Bemühungen nicht gelungen sey, die Gerichtsbarkeit in blos bůürger⸗ lichen Rechtsverhältnißen der Militairpersonen den Civilgerichten zu vindleiren. Bei der Berathung die⸗ ses Gegenstandes in der Kammer äuserten die Mit- glieder des Ausschußes, daß sie die Nichtigkeit des Princips zwar einsähen, sich aber nicht überzeugen
l
Amtliche Nachrichten.
desgerichts- Rath von Leipziger zu Naumburg den Königl. Preußischen St. Johanniter-Orden zu ver⸗
leihen geruhet.
Se. Majestät der König haben dem Gutsbe⸗ sitzer Boguslaw v. Miel ecki auf Andeychowice im Großherzogthum Posen die Kammerherrn⸗-Würde zu
ertheilen geruhet.
Zeitung s-⸗Nachrichten.
könnten, daß die Ausführung schon jetzt ohne An—
stoß geschehen werde.
Der Justizminister bemerkteg
wenn gleich in der Theorie zwischen persönlichen und gemischten Rechts sachen kein a 3 möge, fo bestehe er doch in der Praxis, und da die Verfas⸗ sungs Urkunde angebe, welche Rechtssachen der Mi—⸗ litairpersonen vor die Eivilgerichte gehörten, so hätte es in Ansehung der nicht ausgenommenen Fälle bei der bestehenden Gesetzgebung verbleiben müßen. (In Preußen hat die Ausführung dieser schon seit mehren Jahren gesetzlichen Einrichtung keine Schwierigkeit ge
fun den. )
Der dritte Ausschuß erstattete Bericht Übe ; Antrag des Abgeordneten ,, . *. dem 19ten Jahre gesetzlich eintretende Militairpflich⸗ tigkeit auf die Alter-Klaße von 23 bis 2s Jahren festgesekt werden möge. Der Bericht -Erstatter im Na⸗ men des Ausschußes trat dem Antrage, auf Abände⸗
rung
des Konskriptionsgesetzes mit der Maasgabe
bei, daß die Militairpflichtigkeit mit dem vollendeten
austen Jahre eintrete. noch nicht eröfnet.
Die Diskußion hierüber ist
Auf die Beschwerde der Stadt München wegen Aufhebung der Real- und Einführung * Verner Gewerb-Gerechtigkeiten, stattets der Referent des 5ten Ausschußes Bericht ab und trug dahin an: die
Kammer möge beschließen, den König zu bitten, die
am 1. Dechr. 1804 erlaßenen, und alle andern dar⸗ auf Bezug habenden, die allgemeinen Handwerksbe⸗ fugniße und das ganze Gewerbe⸗Wesen betreffenden Verordnungen aufzuheben, die Realität der alten Ge⸗ werbe, wie sie als solche schon vor den erwähnten Verordnungen bestanden, mit besondrer Rücksichi auf die in manchen Städten schon bestehenden Observanzen wieder zurück zu geben, und so durch eine die Gerecht same der Bürger sichernde und dem 4. Titel §. 8. der Verfaßungs⸗ Urkunde entsprechende Verordnung dem fer⸗ neren Ertheilen der Konzeßionen oder sogenannten
Personalgerechtigkeiten und den dadur
ch entstehenden
Beeinträchtigungen Einhalt zu thun. Die Diskus sionen hierüber sind in der letzten Sitzung angefan⸗
gen worden.
In geheimer Sitzung wurde über den Antrag auf Einführung der Landräthe in den Alt-Baierschen Krei⸗ sen abgestimmt und derselbe einstimmig .
r
In der letzten Sitzung sprach de
enommen. GSekretaie