A. Grundsteuer mit Cinschluß ber zu tt.
satz Centimen und des fixirten Ka⸗ valerlegeldes im Minden schen.⸗ B. Ertrag der Zölle und Verbrauch⸗ steuern von fremden Waaren, nach Abzug der Hebekosten⸗.— C. Rein ⸗Ertrag des Saljmonopols B. Stempel und Enregistrement . LE. Gewerbsteuer - 8 ; 1. Befehl Tägaben in eltser Regie rungsbezirke und Landes theile. a. Person al: 1. Mobi⸗ ] Th. Gr. pf. liarsteuer mit den zusatz⸗ Centinen. boꝛ, 8&] 12 b. Thůr⸗ Und Fenster⸗ steuer mit den Zusatz⸗ Centimen 39 8 * c. Personensteuer im Mindenschen. 8 4. Mahl⸗ u. Sch lacht⸗ steuer ebendaselbst. a. Vermögensteuer in Arnsbergschen = 10, 558 f. Haussteuer, Juden⸗ schutzgeld, und son⸗ . stige Nebenabgaben 5,5371 11] 5
110,5] sa, zoo]
. Summe Die drei westlichen Provinzen des
uss, 100 - 516,03 863,247] noi, J565
ooo, a5 a8 5 8, ois, 116 19 1
Preußischen
Staats enthielten am Ende des Jahres 1517 zusam⸗
mengenommen 2,961, 852 Einwohner, der Mensch im Durchschnitte zu den durch die vorangeführten Abgaben bei:
sechszehn Groschen, sechs Pfennige;
weniger, als dermalen in allen größeren teuischen . Auch reichen diese Abgaben bei Rur allein Millionen Thalern,
ten entrichtet wird. reichen die weitem nicht für den Staats bedarf hin. zu denjenigen fünf und dreißig
demnach trägt Staatslasten zwei Thaler, das ist viel
taa⸗
deren die Regierung zu Unterhastung des Kriegstaates,
Verzinsung und
Tilgung der Staatsschul den und zu Zah⸗
lung der in Folge der Gebiets veränderungen übernom⸗ menen Pensionen und Entschädigungen bedarf, würden
die drei westlichen Provinzen in Verhältniß
ihrer Be⸗
Volkszahl des ganzen Staates nach
zu Ende des
Jahres 1817 aufbringen
Unter den 8, ois, ooo Tha— rklich aufbringen, sind nur
bezirken: Köln,
Düßel⸗
Aachen und Münster, Centimen, welche
halten. ; r Arnsberg in gleicher Art in A
kann aus den Nachrichten, welche de ses Aufsatzes gegenwärtig vorliegen, nie werden, ganz unbeträchtlich aber kann es seyn. Man wird sich daher der
cken erho⸗
Ueberzeugung nicht
entziehen können, daß von den drei westlichen Provin⸗ zen jusammengenommen bis jetzt noch keines weges volle fieben Millionen Thaler zu Erhaltung des Heeres und
Staatskredits aufgebracht werden,
und daß sie also,
da ihr billiger Antheil hieran 9, goo, ooo Thaler be— 31 noch 6 drei Millionen Thaler mehr durch Abgaben aufbringen müßen, ehe auch nur der entfern⸗ teste Anschein staͤtt finden kann, daß sie gegen die öst⸗=
lichen Provinzen mehr be lastet waren.
Was sie
/
aber durch die Abgaben auf inländischen Branntwein, Braumalz, Wein und Taback, welche in Folge des Gesetzes vom 8. Februar erhoben werden sollen, rein aufbringen können, steht unter allen Voraus setzungen noch sehr weit unter dieser Summe; und die allge⸗ meine Einführung der gedachten neuen Abgaben kann daher auch in den westüichen Provinzen vollzogen wer— den, ohne daß die Besorgniß einer Ueberlastung der⸗ selben bei unterrichteten Männern entstehen, oder durch irgend eine haltbare Berechnung gerechtfertigt wer— den könnte.
Bei der Feier des Stiftungstages der Koͤnigl. Baierschen Akademie der Wißenschaften am 8. Marz d. J. hat der königl. Baiersche wirkliche Geheime⸗ Raih und Ritter Herr v. Wiebeking seine vierte Abhandlung von dem Einfluße der Bauwißenschaften auf das allgemeine Wohl und die Civilisation, insbe⸗ sondre mit Rücksicht auf das Königreich der Nieder⸗ lande, vorgelesen. Die Verdienste des Verfaßers um die Bauwißenschaft und um das Bauwesen sind zu bekannt, als daß sie eines Lobes bedürften. Auch diese kurze Abhandlung wird mit Intereße gelesen werden. Wir verweilen nur bei einer Anmerkung, welche die freie Rheinschiffahrt betrift, worüber Herr v. Wiebeking Folgendes sagt: „Wir sehen Ces ist eine kleine Karte von den Ausflüßen des Rheins und der Maas beigefügt), daß der Rhein und die Maas in verschiedene Aeste getheilt sind, von denen einige verschiedene Benennungen haben. Ohne die Kenntniß von 57 Verzweigungen und Aesten der Holländischen Flüße war es daher schwie— rig, einen solchen Vertrag über die freie Schift fahrt auf dem Rheine bis ins Meer festzusez⸗ zen, wobei alle Irrungen vermieden würden. Aller— dings hätten sich diejenigen Staatsmänner, welche diesen Vertrag entwarfen, leicht aus der in meiner theoretisch⸗-praktischen Waßerbaukunst beigefügten ge= nauen Karte Raths erholen können; aber dieses Werk war damals wol nur wenigen! Staatsmännern be⸗ kannt! Es hätte al so heißen mögen; die Schiffahrt ist auf dem Rheine bis ins Meer frei, folglich auch
auf den schiffbaren Armen des Rheines, welche mit
anbern Nebenflüßen vereinigt oder einzeln ihre Was⸗ ger in die Nordsee ergießen; die Schiffahrt ist also bis ins Meer frei auf dem unvertheilten Rheine, auf ver Waal, der Merwede, der Nord-, der neuen und alten Maas bis ins Meerz ferner auf dem Pannerdenschen Kanale, dem Rieder-Rheine, dem Leck und der Maas längs Rotterdamm bis ins Meer.“
An Karten und hinreichenden Nachrichten hat es nun wol nicht gefehlt, um sich Raths zu erholen. Die topographisch-⸗statistische Darstellung des Rheins mit vorzüglicher Rücksicht auf deßen Schif⸗ fahrt und Handlung, von Herrn Eich hoff, ehemaligem General-Direktor des Rheinschiffahrt: Oktroi, setzt die einzelnen Verzweigungen des Rheines so vollständig als
useinander. Aus den Klüberschen Samm— Wiener-Kongreß-⸗Verhandlungen aber Wiebeking sich unterrichten, daß die
. ung sich weigerte alle Arme des Rheines, nach den Grundsätzen der Kongreß⸗Akte,
frei zu geben; eine Weigerung die zu den meisten Verwickelungen der Rheinschiffahrt-⸗Kommißion An⸗
laß gegeben hat,
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Al gemeine
Preußische Staats- Zeitung
396 Stück. Berlin, den 15ten May 1819.
IJ. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 15. May. Se. Königliche Ma—⸗ jestät haben den Polizei-Direktor v. Pannewitz zu Brieg, zum Landrath des Habelschwerdter Kreises im Reichenbacher Regierungs-Bezirke zu ernennen geruhet.
Se. Königliche Majestät haben dem Guts be— sitzer v. Kösteritz auf Rexin die erledigte Landraths⸗ stelle im Stolpeschen Kreise, Kösliner Regierungs⸗ Bezirkes zu konferiren geruhet.
Der vormalige Bürgermeister Hahn zu Goldberg ist zum Justiz? Kommißarius bei dem Land- und Stadtgerichte daselbst bestellt worden.
Se. Majestät der König haben dem Schul⸗ lehrer Heiland zu Mittenwalde und Steinbach, das allgemeine Ehrenzeichen zweiter Klaße zu verleihen geruhet.
Bekanntmachung.
Seine Majestät der König haben in einer un—⸗ term 27. v. M. an die General? Ordens ⸗Kommißion erlaßenen allerhöchsten Kabinets-Ordre zu bestimmen geruhet, daß von jetzt an neue Vertheilungen beider Kriegs⸗Denkmünzen nur insofern noch statt finden können, als die Anträge dazu am Tage der Bekannt⸗ machung dieses Befehls den vorgesetzten Behörden
II.
München, vom 1. May. Aus den verschiedenen Reden in der Kammer der Abgeordneten über die Ge⸗ werbfreiheit bemerken wir Folgendes:
Der Abgeordnete Behr, der sich für die Gewerb⸗ freiheit erklärte, sagte unter andern: Nicht in Folge der Aufhebung der Realgewerbe sank Baiern in seinem Wohlstande, fondern dieses Sinken wurde durch ganz andere äußere Verhältniße veranlaßt. Gar gerne schreibt man aber kurz weg auf Rechnung jenes Auf—⸗ hebens, was nur auf Rechnung dieser andern Ver⸗ hältniße gehört. Hätte z. B. Regensburg seinen Reichstag mit allen den vielen Gesandschaften behal⸗ ten, wäre überdieß nicht der schreckliche, lange Krieg mit allen seinen verheerenden Folgen so fürchterlich auf dassekbe gefallen: die Aufhebung der Nealgewerbe würde seinen Wohlstand im Ganzen nicht gemin⸗ dert, nur in mehre Kanäle gleichmäßig ver⸗ theilt haben. Und gerade so verhält es sich in den andern Städten und in dem übrigen Baiern.
Und nun, nachdem eine Klaße der Feßeln für die Gewerbfteiheit glücklich gelöst ist, und der Unbe—⸗ fangene das Gelöstwerden der in dem Zunft⸗ zwange noch fortbestehenden Hauptfeßel derselben in kluger Art wenigstens eingeleitet zu sehen wün— schen muß, während alles seufzt nach dem Lösen der Feßeln des Handels. Gewerbes, während man durch
schon zugekommen waren; alle andere dei den geeigne⸗ ten Behörden bis jetzt nicht eingegangene Gesuche deshalb aber unberücksichtigt bleiben sollen.
Die General-Orbens-Kommißion bringt diesen allerhöchsten Befehl hiedurch zur öffentlichen Kennt⸗ niß und wird in Folge desselben alle noch eingehende Gesuche von einzelnen Personen um Verabfolgung der Kriegs-Denkmünzen unbeantwortet laßen, da ange⸗ nom'mnen werden kann, daß alle die, welche gegründete Ansprüche darauf haben, in dem seit Beendigung des Krieges verfloßenen Zeitraume von fast vier Jahren befriedigt worden sind.
Berlin, den 5. May 1819. . Königl. Preuß. General⸗ Ordens⸗Kommißion.
Heute wird das 11te Stuͤck der Gesetzsammlung aus⸗ gegeben, welches enthaͤlt unter Do. 558. Die Durchmarsch⸗ und Etapen⸗Konventmn, abgeschloßen zwischen Preußen und Oldenburg unterm 28. September 1818, ratisizirt den 18. Maͤrz 18193 und unter No. 539. Die Bekanntmachung wegen der mit der Groß⸗ herzoglich - Heßischen Regierung abgeschloßenen Ueber⸗ einkunft, in Betreff der wechselfeitigen Uebernahme der Vagabunden und Ausgewiesenen; vom 30. April d. J. Berlin, den 15ten May 1819. Koͤn. Pr. Debit-Komtoir fuͤr die allgem. Gesetz sammlung.
Zeitung s⸗Nachrichten.
Förderung der Theilbarkeit des Grundbesitzes felbst eine allgemeinere Theilnahme an dem teat⸗ sten aller Gewerbe, an dem Gewerbe des Ackerdaues zu eröffnen strebt: während allem dem will der 5. Ausschuß das alte Unwesen der erblichen Gewerb⸗ privilegien wieder hergestellt wißen; und zwar aus welcher Rücksicht? Und welche unabsehbare Folgen würde und müßte der hierunter bezielte Vortheil Ein— zelner haben für die Allgemeinheit?! Nein, ich kann nicht glauben, daß jener Antrag als der vernünftige Ausdruck des Gefammtwillens anzusehen sey; diesen Einzelnen zum Opfer soll, bei noch überdieß so sehr gewachsener Bevölkerung, das unbestreitbarste Urrecht aller übrigen beschränkt, die Aussicht auf Arbeitrente und Nahrungserwerb verkümmert werden? Ich dächte wahrlich nicht, daß wir, um es Einzelnen beque⸗
mer und sicherer zu machen, Ursache hätten, jene Aus⸗
sicht zu verengen, in einer Zeit, in welchet wir wün⸗ schen müßen, daß die Magistraturen des Staates vet⸗ einfacht werden, daher Mehre, statt sich zum Staats dienste vorzubereiten, dem weiten Fache des Gewerb⸗ wesens sich widmen mögen.
Nein, schreiben wir nicht die drückenden Folgen der überstandenen politischen Ereigniße auf Rechnung der ergriffenen weisen Maaßregeln w ,, . e⸗ werbwesens! Wer mag es wißen, wie viel Verarmtt
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