1819 / 39 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 15 May 1819 18:00:01 GMT) scan diff

mehr ohne diefe Maaßregeln wir im Bolke zählen würden?! Tanken wir aufrichtig der Regierung, daß sie nachdem die von Einzelnen nicht unbillig noch unrecht dem Ganzen gebrachten Opfer größtentheils verschmerzt sind das Recht, die Gewerb⸗Konces⸗ sionen f ertheilen, in die Hände der Gemein de⸗ Vorstände selbst gelegt hat. ö. ;

Es giebt, meine gen und ich bitte Sie das wohl zu bedenken eben so gut eine Gewerb⸗ Aristokratie, wie so manche andere; und keine dürfte so Fa n . seyn, so tief verletzend ins eigentliche Bürgerleben eingreifen, als eben jene. Darum stimme ich gegen den Antrag des Aus⸗ schußes auf Wiederherstellung dieser erloschenen Ge⸗ werb⸗Aristokratie, und für Beibehaltung um das Gleichniß fortzusetzen der Demokratie des Gewerbwesens, unter kluger Leitung der Gemeinde-Vorstände. ö

Abg. Schoppmann. Ich theile um so mehr die Ansichten des verehrlichen Mitgliedes, Herrn Hofraths Behr, als dieselben im Rheinkreise schon seit mehr als 20 Jahren in praktischer Ausübung sind, und wir uns dabei recht glücklich befinden. Im Rheinkreise giebt es keine Real-Gewerb⸗-Gerechtigkeiten. Alle Gewerbe sind daselbst bloß persönlich.

Die aojährige Erfahrung beweist uns, daß, wenn die Sache einmal im Gange ist, sie kaum mehr be— merkt wird.

Arg. Bestelmaher. Ich so wenig, als irgend ein Mitglled unter dieser hohen Versammlung, will auf unbedingte Herstellung des Alten antragen; ein emäßigtes, den jetzigen Zeitverhältnißen angepaßtes gr Ghstem, das den wohlerworbenen Rechten Einzelner nicht zu nahe tritt, ist was ich wünsche.

Dieses vorausgesandt, will ich nur einige Bemer— kungen zu den Acußerungen machen, die vor mit ge— fallen sind. 4 .

Wenn Amerika als ein Beispiel aufgeführt wurde, um der Gewerbfreiheit das Wort zu reden, so wird es mir noch mehr erlaubt seyn, einen uns näher ge⸗ legenen Staat anzuführen; er ist Prußen, das vor etwa zehn Jahren ähnliche Grundsätze von unbesch ränk⸗ ter Gewerbfreiheit aufstellte, wiewohl dort, so ziel ich weiß, die Realrechte abgelöst wurden. Man höre die Klagen, welche jetzt von daher über die Uebel erschal⸗ len, die diefe Verfügung in ihrem Gefolge hatte! Schon spricht man von neuen Verordnungen, um ihnen durch Rückschritte zu begegnen und größeren Uebeln vorzubeugen! . ö

Ich erkläre wiederholt, daß ich keiner Derjenigen bin, die unbedingt das Alte loben, oder solche Zunft⸗ und Gewerbgesetze vertheidigen will, welche unserm Zeitalter nicht mehr anpaßen; aber auch die Erfah— rung vergangener Zeiten soll für uns nicht verloren gehen! Der hohe Wohlstand, die herrlichen Kunst⸗ werke unserer Städte in vorigen Zeiten sind doch Be⸗ weise, daß ein geordnetes Zunft, und Gewerbwesen der allgemeinen Wohlfahrt nicht widerspreche?

Cem der zuletzt a , Redner Preußens erwähnt, wenn er von ö werden, so hätte er zunächst auf die Quellen zurück⸗ gehn sollen, aus denen diese Klagen entspringen. Es 1 dieselbe Aristokratie, über die von einem andern

edner auch in Baiern geklagt wurde; es sind einige jaudatores temporis acti, die mit ohnmächtigen Hän⸗

den in das unermeßliche Rad der fortschreitenden Gei⸗

steskultur eingreifen wollen. Ueber den Grundsatz sind bie Verständigen unter uns nicht zweifelhaft; einige Mängel der Gewerbepolizei laßen sich von den Kom— muna ⸗Behörden leicht beseitigen.) .

Der Abg. Köster aus Rhein-Baiern trat den Aeußerungen des Abg. Schoppmann überall bei. Er habe kaum seinen Augen getrauet, als er gelesen, daß man im 1gten Jahrhunderte noch die Realgewerbe vertheidige. Die Gewerbfreiheit sey am Rheine nicht durch eine Revolution, sondern erst im Jahre 1798, wo man an keine Revolution mehr gedacht, mit der

lagen spricht, die hier laut

rößten Ruhe und Eintracht eingeführt worden. Das 6. bestehe seit 20 Jahren, und die beste Lehrmei— sterin, die Erfahrung, habe es als gut und ausführ⸗ bar bewährt. Es sey ganz falsch, daß die Fabrikate und Arbeiten seitdem schlechter geworden. Im Gegen⸗ theil bestrebs fich jeder, die höchste Vollkommenheit zu erreichen.

Auf den Antrag des Abgeordneten Behr wegen des Gerichtstandes der Militairpersonen, ist von der Kammer beschloßen, den König zu bitten, daß die persönlichen Rechtssachen der Militairpersonen an die ordentlichen Civilgerichte gewiesen werden.

Herr v. Aretin, als Referent des ersten Aus— schußes, hat über die vorgelegte neue Hypotheken⸗ Ordnung ausführlichen Bericht erstattet. Sein Hauptantrag ging dahin: dieses Gesetz bis zur Ein— führung des öffentlichen Verfahrens auszusetzen.

Ueber den Antrag des Abgeordneten Utzschnei⸗ der, zur Belebung des Ackerbaues und der Gewerbe besondre Gewerbsräthe anzustellen, ward eine Diskus⸗ sion eröfnet.

Karlsruhe, vom 3. May. Beide Kammern ha⸗ ben dem Großherzoge die Dank-Addreßen überreicht, und die Antwort desselben entgegen genommen. Als Verfaßer der Addreße der ersten Kammer wird Hr. Thi⸗ baut, der zweiten, Frhr. v. Lieben st ein, genannt.

In der Sitzung vom heutigen Tage wurden von den Abgeordneten der zweiten Kammer sehr wichtige Anträge gemacht, als: Herstellung eines freien Han⸗ delsverkehrs in den teutschen Bundesstaaten, Tren⸗ nung der Justiz von der Administration und Einfüh⸗ rung des öffentlichen mündlichen Verfahrens, wie der Geschwornengerichte, Nichtvollzug des Edikts vom 16. April d. J., die Standes- und grundherrlichen Verhältniße betreffend, Verantwortlichkeit der Mini⸗ ster, Abschaffung der Frohnen und Zehnten.

Der erste Gegenstand der Berathung dieser Kam⸗ mer wird die Gemeinde-Verfaßung seyn, die sich schon im Druck befindet. Sie beruhet auf dem Grund⸗ fatz einer unumwundenen Emancipation der Gemein⸗ den von aller Vormundschaft der Regierung.

Paris, vom 5. Mai. Der Antrag des Grafen Barbé Marbois: den Konig um Vorlegung eines Gesetzes zu bitten, durch welches der Deportation eine

andre angemeßene Strafe substituirt werde, ist von

dem Ausschuße der Kammer der Pairs dahin abgeän⸗ dert worden: den König um Vorlegung eines Gese— tzes zu bitten, welches die Art der Ausführung der Deportationsstrafe organisire und sichere. Der Graf Barbé Marbois hat sich die nähere Begründung seines Antrages vorbehalten. Der Bericht des Ausschußes über den Gesetz-Entwurf wegen des Tabaks-Monopols er⸗ klärt sich für die Annahme des Gesetzes.

Die Kammer der Abgeordneten hat die Diskußio— nen über das dritte Preß-Gesetz, die Zeitungen be⸗

treffend, fortgesetzt, aber noch nicht vollendet, Der

Grundsatz der Kautions-Leistung, der haupfsächlich von den Herrn Daun ou, Constant und Chau⸗ velin heftig bekämpft wurde, ist mit sehr großer Stimmenmehrheit angenommen, und auf die Erklä—⸗ rung des Justizministers, daß die Regierung geneigt sey, die Kautionen für die Departements-Zeitungen zu vermindern, folgendermaßen bestimmt worden:

1. Fär die Tages-Zeitungen der Hauptstadt, und der Departements Seine und Oise, Seine und Marne zu 10,000 Fr. Renten; .

2. für die nicht täglich erscheinenden Igurnale eben

daselbst 5,00 Fr.;

3. in den Provinzialstädten: a) über 5o, ooo Seelen für die Tages-Zeitungen 1500 und für die andern 750 Fr.; b) unter 5o, oo0 Seelen, 1250 Franks für die Tages: Zeitungen. Das Gesetz wegen des Transito durch den Elsaß ist von dem Ausschuße det Kammer ohne Verbeßerung ahgenommen.

Die Zeitungen in Paris sind bereits durch den Minister des Innern von der Censur befreit. Der Moniteur tadelt, daß in dem Prozeße wider das Kom⸗ plot gegen den Kaiser von Rußland, die richterlichen Behörden zu Brüßel durch die Vertheidigungsschrift des Buchoz sich haben veranlaßt sehen können, Ausdrücke zu brauchen, die gegen die Französische Re⸗ gierung den Verdacht einer Mitwißenschaft erregen.

Es werden zwel Briefe des Buchoz, der sich ei⸗ nen Grafen genannt, an den Polizeiminister mitge— theilt, worin er sich das Ansehn giebt, als habe er eine Verschwörung gegen den König von Frankreich, den Kaiser von Rußland und den König der Nieder ande durch seine Entdeckung vereitelt. Aus den De⸗ peschen des Polizei-Ministers an den Gesandten zu Brüßel geht hervor, daß er den Buchoz für einen Ränkemacher gehalten.

Auch erwähnt der Monlteur die Aeußerungen des Londoner Kuriers über die der Englischen Regierung gemachte Beschuldigung, als ob Leg all und Legue— dell im Einoerständniße mit ihr einen Verrath gegen die Französische Regierung anugesponnen. Der Kurier nennt diese Beschuldigung eine Ungereimtheit.

Unsre Schriftsteller beschäftigen sich unter an⸗ dern auch mit unsrer Marine, indem sie behaupten, daß wit die Kräfte Englands in dieser Beziehung überschätzen. In einer besondern Nachweisung des Englischen See-Etats für das Jahr 1818, aus den von der Admiralität bekannt gemachten Nachrichten gezogen, hat man nachgewiesen, daß England jetzt nur 9g Linienschiffe und 63 Fregatten in See schicken könne. Zwar wären noch 26 Linienschiffe und 34 Fre⸗ gatten auf den Werften; mit solchem Bau gehe es jedoch in England sehr langsam, z. B. der Trafalgar von 106 Kanonen sey schon seit 1806 in Bau. Frankreich habe im vorigen Jahre 68 Linienschiffe und Zs8 Fregatten, brauchbar und zu mehrjährigem Dienste geschickt, beseßen.

Dagegen sey die Verwaltung des Seewesens ganz

zum Nachtheile Frankreichs, indem England den größ-

ten Werth darauf setze, eine große Zahl geschickter See-⸗-Officitere und Beamten zu haben, Frankreich aber diesen Zweig der öffentlichen Verwaltung gang, ver⸗ nachläßige. So befinde sich z. B. weder im Gehei⸗ men Rathe des Königs noch im Ministerium ein See— Officier. Alle das Seewesen betreffenden Geschäfte

würden in England von See-Erfahrnen, in Frankreich

von Eivil-Beamten, die gar keine Kenntniß des See— wesens hätten, betrieben. . ö. Auch für Domingo wird das Intereße wieder leb⸗ hafter angeregt. Der General-Lieutenant Baron de la Croix, der als Brigade-General der Expedition unter dem General le Elere beigewohnt, jetzt außer Diensten, hat Memoiren zur Geschichte der Revolu—⸗ tion von St. Domingo herausgegeben, die viel Auf— merksamkeit verdienen. Er glaubt, daß es am ange⸗ meßensten und ausführbarsten sey, mit den beiden Re⸗ gierungen zu Haiti, des Christophe und des Ge— nerals Boyer, über eine Entschädigung, welche den Franzosen für den Verlust vieler Milliarden gebühre, zu unterhandeln. Sollten diese Regierungen ihr eig⸗ nes Intereße, welches von dem staatsrechtlichen Aner⸗ kenntniß ihrer politischen Existenz abhange, und die

Gefahren ganz verkennen, denen sie sich im Fall einer

Vorläufige Betrachtungen über die Wir— kung der neuen Tranksteuer in Ost- und West⸗Preußen.

In den alten Provinzen des Preußischen Staates

lag auf der Bereitung des Brantweins und Bieres

schon längst eine beträchtliche, jedoch seht ungleich ver⸗

theilte Abgabe. Da es hier zunächst die Absicht ist,

die Wirkung des Gesetzes vom 8 Febr. dieses Jahres auf die Provinzen Ost- und West⸗Preußen zu würdi⸗ gen, so mag die Beschreibung des , vor dem Jahre 1810 aus dem Aeeise-Tarif entnommen

feinbfeligen Behanblung Preis geben: so müßten bit Europäischen Mächte, dem Geiste des heiligen Bun⸗ des gemäß, einmüthig erklären, daß den Regierungen von Haäti kein heimlicher Schutz fernerhin zu gewäh⸗ ren; Frankreich von seiner Seite müßte sich ff n aussprechen, daß es den Krieg nicht führen wolle, um die Bewohner ven Haiti ihrer politischen Rechte zu berauben. Diese Erklärungen müßten von einer stren⸗ gen Blokade und von einigen militairischen Operatio⸗ nen begleitet werden, durch welche man hoffen könne, die Regierungen zur Besinnung zu bringen.

Petersburg, vom 27. April. Am 27. März a. St. fand die Versammlung des Konseils der Reichs? Kredit-Einrichtungen statt. Der Finanzminister er⸗ öfnete die Versammlung mit einer Rede, worin er zunächst die Operationen der Schuldtilgungs⸗Kommis⸗ sion entwickelte. Diese Kommißion hat im Laufe des Jahrs 1818 aus der Reichs-Schatzkammer 60 Millionen Rubel erhalten, wovon die eine Hälfte zur Bezahlung zinsentkugender Schulden, die andre zur Tilgung von Aßignationen bestimmt worden. Die ersten, die innern auf Termine fälligen zinsbaren Schulden, werden zu den verabredeten Terminen be⸗ zahlt; in s Jahren wird der Staat von allen diesen auf Termin fälligen Schulden, die Holländischen aus⸗ genommen, befreit seyn. .

Zur Bezahlung der Zinsen und zur Autorisation der Anleihe von 15 Millionen Rubel, die auf den Ukas vom 25. Juni v. J. in der Depotkaße der Er⸗ ziehungshäuser eröfnet worden, um ein Betriebska⸗ pital zur allfährlichen Anschaffung verschiedener Be⸗ bürfniße des Kriegswesens bereit zu haben, wird die Reichs⸗Schatzkammer die Fonds an die Kommißion besonders überweisen. Sie werden also nicht aus der hälfte der 60 Millionen für die inneren Schulden be⸗—

ritten.

Was die Aßignationen, anfangs Bankobillets nach⸗ mals Papiergeld, betrift (welche jetzt durch Eintra⸗ gung in das Reichsschuldbuch ein zinsentragendes Ak⸗— tivum werden können) so wurde zu deren Tilgung im Jahr 1817 eine Anleihe in Aßignationen eröfnet. Sie ward, mit verringerter Prämie, im Jahre 1818 erneuert. Bei dieser Anleihe sind 68 Millionen Aßig⸗ nationen eingekommen, und außerdem sind 14 Millie⸗ nen in Barren eingegangen, über welche, da sie nicht schnell genug umgeprägt und zur Einwechselung von Aßignationen verwendet werden konnten, Quittungen ertheilt worden sind, auf welche die Aßignationen im Laufe dieses Jahres eingehen werden. Diese ausge⸗ schloßen, hat die Kommißion dennoch über 180 Mil⸗ lionen zum Verbrennen bentit. Ueberhaupt sind durch die Operationen der Tilgungs-Kommißion bis 116 Millionen aus der Circulation gezogen, und überdies in den Jahren 1817 und 1818 über 45 Millionen Gold⸗ und Silbermünze baar in Umlauf gesetzt, wel⸗ ches im 4 1817 durch die außerordentliche Pro⸗ dukten-Ausfuhr und im Jahr 1818 hauptsächlich durch die Anleihen der Kommißion bewirkt worden,

Der Oberkammerherr Narischkin ist zum Kanz⸗ ler der Kaiserl. Orden, und, an seine Stelle, der Hof⸗ meister Fürst Tufakin zum General -Direktor Über die ,, . Schauspiele und Musik verordnet worden.

werden, welcher am 24. Mai 1806 für die vier Alt⸗ Preußischen Kammer⸗-Departements bekannt gemacht wurde. Die Abgaben sind darin nach der eigenthüm⸗ lichen Rechnungsmünze des Königreiches Preußen an⸗ gegeben, . der Thaler Preußisches Kurant neunzig

s

i ein folcher Groschen aber achtzehn Pfennige enthält. s ; /. Alles Gętraide, welches in die Städte einging, gab zufbtderst ohne Unterschied der Gattung und Bestim⸗ mung ein Umschüttegeld von einem Groschen drei Pfen⸗ nigen Preußisch. Sodann gab, wenn es zum Vrant⸗