a. Die Handels bank, welche in die Stelle des vormaligen Diskonto-Komtoirs, seit dem Anfange des vorigen Jahrs getreten ist. Nach dem Ukas vom J. Mai 1817 soll ihr Kapital in einigen Jahren bis zu zo Millionen Rubel anwachsen. Sie hat mehr als 50 Millionen mit einer Million Gewinn ohne Ver⸗ . diskontirt, und überhaupt 357 Millionen um— esetzt. ;
z h. die Leihbank ist noch nicht in voller Wirksam⸗ keit, doch sind im vorigen Jahre an 45 Millionen bei ihr deponirt worden.
C. Die Aßignatenbank hat den Hauptzweck, neue Aßignate, an Stelle der außer Umlauf gesetzten, auszugeben. Es werden überhaupt neue Scheine be⸗ arbeitet, da die zum Vorschein gekommenen falschen Aßignaten die Ueberzeugung verschaft haben, daß ein höherer Grad von Vollkommenheit in Verfertigung dieses Papiergeldes erreicht werden müße.
Rach einem Ukas wird der Senat für Finnland vom 1. Oct. an seinen Sitz von Abo nach Helsin g⸗ fors verlegen. Er besteht aus lauter Ingebornen.
Paris, vom 8. Mai. Auch das dritte Gesetz über die Preße, die Zeitungen und politischen Journale betreffend, ist von der Kammer der Abgeordneren mit überwiegender Stimmenmehrheit angenommen worden. Außer der Verminderung der Kaution in den Depar— „ementstädten, und der Herabsetzung der Gefängniß⸗ und Geldstrafen von 6 bis 18 auf 1 bis 6 Monate und von 1,000 bis 3,000 auf 200 bis 1,B,200 Franks für den Fall der Uebertretung einzelner Vorschriften dieses Gesetzes, ist wesentlich nichts abgeändert und nur ein Artikel, durch welchen die Verjährung einiger Bergehungen wider das Gesetz auf s. Monat festge⸗ setzt wird, hinzugefügt worden. Die linke Seite der
Kammer und die Journalisten selbst finden durch die Annahme dieses Gesetzes die Preßfreiheit selbst so gut als vernichtet, wobei sie voraussetzen, daß die Zeitun⸗ gen allein die Wächter der Verfaßung und die Ver—
kündiger des Lichtes sind. Daß die Diskußion unter solchen Umständen einen sehr lebhaften, zu Zeiten stürmischen Karakter annahm, war zu erwarten. Eourvoisier bemerkte, daß sich in Paris bereits eine Versicherungs⸗Anstalt für die durch Preßver— gehen verwirkten Geldbußen gebildet habe, worüber Lafayette die nähere Auskunft des Ministers des Innern foderte. Der Ju stizminister gab sie im Ramen feines Kollegen dahin, daß er von Versich e⸗ rungs-Anstalten nur dann Kenntniß erhalte, wenn ihre Statuten zur Königlichen Bestätigung eingereicht würden, welches von Seiten der in Frage stehenden Anstalt bis jetzt noch nicht gefchehen sey. Unser Pu⸗ blikum scheint die Ansicht der linken Seite und der Journalisten nicht zu theilen, da der Justizminister, der durch die Klarheit, Mäßigung und Ruhe seiner Vorträge auf die Berathschlagungen vorzüglich einzu— wirken scheint, in Besitz einer großen Popularität ist. „Sie glauben, sagte er bei der Diskußion über die Kautionsleistung, Sie glauben es zu erleben, daß die Zeitungen nicht mehr zu den Leidenschaften sprechen. Diese glückliche Zeit kann kommen, aber das Ziel ist noch ferne. Verlaßen Sie sich drauf: die Zeitun⸗ gen wollen nur die Meinung ihrer Leser gewinnen, nur ihren Leidenschaften schmeicheln; sie gleichen darin den Rednern, welche durch die Kraft der Beredsam. keit hinzureißen suchen, statt sich auf einen gründli— chen Vortrag zu beschränken. Das Vaterland spricht zu uns; das Vaterland fodert von uns vorsichtig zu verfahren, damit der Uebergang aus dem Zustande der Cenfur in den Zustand der Freiheit ohne Erschüt⸗ terung erfolge. Sie wollen die Kaution für die periodi⸗
Schriften vermindern, aber betrachten sie des halb periodische Blätter, die jetzt ohne Garantie leben oder vegetiren: ganz abgesehen von dem Geiste, der sie leitet, sind sie wol im Stande, uns zu befriedigen? können sie ein wohlgesinntes Gemüth ansprechen? es ist mit einem Journale, wie mit einer Armee; sie
mag noch so gute Mannszucht halten, hinter sich schleppt sie jederzeit ein Gesindel, das vom Plündern lebt und im Augenblicke der Gefahr davon läuft.“
Die Berathuͤngen über den Gesetzentwurf wegen des Transits durch den Elsaß haben angefangen. (Von großem Belang scheint dieser Gegenstand für den Elsaß nicht zu seyn, zumal der Waarenzug von Holland nach der Schweiz sich an das rechte Rhein⸗ Ufer einmal gewöhnt hat und die Weitläufigkeiten der Niederlage in St aaßburg das Geschäft sehr erschwe⸗ ren dürften.)
Unsre Zeitungen machen der Witwe und Erbin des Marschals Augereau Vorwürfe, daß sie seine Waffen öffentlich verkauft habe. Sie läugnet es aber und ladet alle Welt ein, sie bei ihr in Augenschein zu nehmen. Kriegshelden durch die Aufbewahrung ihrer Waffen zu ehren, ist wol sehr zu rühmen und nachzuahmen. Wo befindet sich, unter uns, der Helm des heldenmü⸗ thigen Herzogs Christian von Braunschweig mit dem Handschuüh der unglücklichen Elisabet h?)
Mit der Befreiung von der Censur haben einige unsrer Zeitungen ihre Firma verändert. Das Journal genere! de France hat den Titel 1Independant, bas Journal du commerce den Titel le Constitu- ti onel hin zuge fit und die Annales politiques, morales et littéraires nennen sich fortan Annales politiques, constitutionelles et sitteraires.
Zehn Inwohner des Isére-Departements haben wider den General-Lieutenant Donadieu und seine Mitschuldigen auf Meuchelmord geklagt, weil er im Nai 1816 gesetzwidrig über 21 Personen, Angehörige der Kläger, wegen Aufruhrs, ein Kriegsrecht angeord— net habe, durch welches sie zum Tode verurtheilt wor— den. Als Mitschuldige werden der Präfekt Graf von Montlivaut und die Mitglieder des Kriegsgerichtes nahmhaft gemacht.
Rom, vom 28. April. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin von Oesterreich haben vorgestern die Reise nach Neapel angetreten.
In Neapel erfolgte am 15. d. die Vermählung der Prinzessin Louife Karoline, Tochter des Kron⸗ prinsen Herzogs von Kalabrien mit dem Infanten von Spanien, Don Francesco de Paula, deßen
Stelle bei der vom Kardinal Erzbischof verrichteten
Trauung der Prinz Leopold Fürst von Salerno, Onkel der Braut, vertrat.
Kopenhagen, vom 8. Mai. Der König hat eine Kommißion ernannt, die einen Plan zur Ein— führung der Lehrmetheode des wechfelseitigen Unter⸗ richts in alle Volksschulen ausarbeiten soll.
Karlsruhe, vom 8. Mai. Unsre Stände⸗-Ver⸗ sammlung setzt ihre Zusammenkünfte mit Ruhe fort. Die Abgeordneten haben von neuem verschiedene auf eine Verbeßerung der Legislatur und der Administra— tion gerichtete Vorschläge übergeben, welche zur nä⸗ heren Berathung gewiesen worden, z. B. der Antrag des Herrn von Städe! auf Abschaffung der Accise, oder, falls dieses nicht ausführbar, auf gründtiche Re⸗ viston der Gefetzgebung über das Accisewesen.
Es ist hier nicht bekannt, daß, wie die teutschen Zeitungen erzählen, der Mörder des Herrn v. Kotze— bue von seiner Wunde hergestellt oder außer Gefahr sey.
Inland.
Berlin, vom 14. May. Die durch verschiedene öffentliche Blätter, noch ganz neuerdings durch die Sber-Postamtszeitung zu Frankfurt am Main, ver— breitete Nachricht: daß der oberste Gerichtshof für das Großherzogthum Nieder-Rhein seinen Sitz in Köln angewiesen erhalten habe, muß dahin berichtigt werden: daß das Appellations-⸗Gericht in Köln, der oberste Gerichtshof aber, das Kaßations-⸗Gericht, in Berlin seinen Sitz erhält.
—ä⏑—ä:—ru¶rZrslicrnrnnrrrnnrr—— —
(Dieses Gefühl, das Andenken der
Zur Geschichte der atten Schlesischen Obligationen.
Die Bundestags-Versammlung hat sich auf den Vortrag, welcher ihr über die Reklamatien der Inha⸗ ber sogenanter alter Schlesischer Obligationen erstat— tet worden, für inkompetent erklärt und die Rekla⸗ manten, wie zu erwarten war, zurückgewiesen. In die historische Darstellung des Herrn Bericht— Erstat⸗ ters ist jedoch ein Umstand eingefloßen, der deshalb einer nähern Erläuterung bedarf, weil er den am Schluße des Vortrages ausgedrückten Wunsch einer Vertretung der Reklamanten im diplomatischen Wege motivirt zu haben scheint.
Es wird nämlich als faktisch vorausgesetzt, daß Friedrich der Große diese, jetzt in Anspruch ge— nommenen Gelder bei Gelegenheit seines über die Wegnahme Preußischer Schiffe mit Großbritannien entstandenen Streitigkeiten im Jahr 1452 mit Beschlag habe belegen laßen, und daß beide Mächte sich auf Anlaß ihres im Jahr 1756 geschloßenen Allianz ⸗Trak⸗ tates hierüber ausgeglichen, indem Großbritannien eine Aversional-Summe zur Entschädigung für Preu⸗ ßen unter der Bedingung stipulirt habe: wenn Preu⸗ ßen den Arrest auf die Schlesischen Gelder aufgeho⸗ ben und die Englifchen Gläubiger derselben befriedigt haden würde.
Hierin liegt ein Mißverständniß. Der gte Artikel des Friedenschlußes vom 28. Jul. 1742 enthält: daß der Kaiser Karl VI. unter Verpfändung Schlesisch er Einkünfte ein Darlehn bei Englischen, Holländischen und Brabantischen Häusern negozirt hatte. Die beiden ersten, also die Befriedigung der Englischen und Hol⸗ ländischen Häuser, übernahm Friedrich der Große, und nur was die Holländischen Gläubiger betrift, be— hielt er sich die Kompensation und Abrechnung auf feine Foderungen an die Republik Holland vor. Die mit Großbritannien entstandenen Streitigkeiten hat⸗ ten hienach blos die Gelder zum Gegenstande, welche die Englischen Häuser aus Schlesien zu fodern hatten, und diese Streitigkeiten sind befeitigt. Aber die An⸗ sprüche der Holländischen Häufer hatten hiemit gar nichts gemein, und nur diese sind es, die der Hofrath Reuling gegenwärtig geltend zu machen sucht.
Die anderweiten Auffiärungen, die ein Schreiben vom Main in der Frankfurter Ober-Postamtszeitung vom 5. d. M. zu erhalten wünscht, sind wir zu ge— ben auch sehr gern erbötig.
1) Baß dieser Schuld an die Holländischen Häuser auch im Hubertsburger und Teschner Friedenschluße erwähnt worden (im letzten wenigtstens mittels Bezu⸗ ges auf den ersten) war den Verhältnißen zwischen den paciscirenden Mächten ganz gemäß. Preußen hatte mit dem Besitze von Schlesien durch den Berli⸗ ner Friedenschluß die Schuld übernommen, und Oester⸗ reich ist seitdem von der Bezahlung ganz befreit; darüber ist kein Zweifel, und das nur ist in den Frie⸗ densverträgen ausgedrückt. Aber die Verhältniße Preußens gegen Holland sind in diesen Verträgen gar nicht berührt, und gar nicht verändert; wie oft auch Preußen gegen Oesterreich seine Verpflichtung zur De⸗ puration anerkannte, — es begab sich dadurch niemals seiner Kompensations-Befugniß gegen Holland; die Bedingung, mit welcher Preußen die Schuld über⸗ nommen, ward niemals verändert.
2) Daß die Reklamanten aus der Annahme Schle— sischer Obligationen auf die Valuta des Darlehns, welches Preußen 1810 in Holland negozirte, eine
Schuld, gleichsam aus einem Anerkenntniß, herleiten
wollen, beweist nur, daß sie sich keinem rechtsverstän⸗ digen Konsulenten anvertraut haben. Preußen konnte auf die Valuta des Darlehns von 1810 auch eben⸗ sowol Französische Aßignate annehmen: wer aber
würde hieraus gefolgert haben, daß Preußen dadurch
die ganze Masse der Aßignaten übernommen!
Für die ersten Inhaber der Schlesischen Obligatio⸗ nen (nicht für die Kommittenten des Herrn Reu⸗ ling, die sich um die Rechtsverhältniße bekümmern
konnten) ist es allerdings zu bebauern, baß die vor⸗ malige Republik Holland das Intereße der Ihrigen nicht mit dem Ernste und der standhaften Gerechtigkeit vertrat, womit Friedrich der Große die Rechte der Seinen geltend machte. Diese Vertrerung mußte damit anfangen, daß Holland seine unzweifelhaften Verpflichtungen gegen Preußen erfüllte. Das war der Fond, aus welchem die Schlesische Schuld getilgt werden mußte. Aber weil Alle nicht zahlen wollten, gab man die Einzelnen Preis, And nur sich selbst und ihren Kompatrioten haben die Holländischen Häu⸗ ser es beizumeßen, daß sie nicht befriediget wurden. Daß die Grundsätze des Privatrechtes hier nicht an⸗ ewendet werden können, begreift sich leicht. Hätte . der Große, im vollen Bewußtseyn der gerechten Foderung seines Staates an die Republik Holland, die Holländischen Häuser den noch be ahlt und hienächst auf diplomatische Weise mit der Repu⸗ blik Holland um die so lange schon ungerecht ver zö⸗ gerte Befriedigung seines Staates nachsichlig und wie früherhin vergeblich untethandelt, wie würden Welt und Nachwelt es genannt haben? Gerechtigkeit nicht, sondern Schwäche. Und diese Thorheit konnte man einem Könige nicht zumuthen, von dem es (mit Shakespeare) hieß: ein jeder Zoll ein König.
Wißenschaftliche und Kunstnachrichten.
Die Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich in Rom bot den dortigen teurschen Kün st⸗ sern eine erfreuliche Gelegenheit dar, zu Ehren des Kaisers eine allgemeine teutsche Kun st - Au s⸗ stellung zu Stande zu bringen. Das Lokale dazu ist im Pallaste Caffarelli auf dem Kapitol — einem Gebäude, welches ehedem Kaiser Karl V. während seiner Anwesenheit zu Rom bewohnt hat — auf Ver⸗ anlaßung der Königl. Preußischen Gesandtschaft sehr zweckmäßig eingerichtet worden. Die Gemählde und aͤndern Kunstwerke wurden schon seit dem Anfange Aprils aufgestellt und geordnet; für das Publikum aber ist die Sammlung erst geöffnet worden, seitdem JJ. MM. der Kaiser und die Kaiserin dieselbe mit Ihrem Besuche beehrten, welches am 16. Aprit geschah. Der Kaiserl. Oester. Botschafter, Fürst v. Kaunitz Durchl., und der Königl. Preuß. Gesandte Nie uhr begleiteten JJ. MM. Allerhöchstbieselben vergeilten beinahe anderthalb Stunden in den Sälen, betrachte⸗ ten alle irgend bemerkenswerthe Stücke mit vieler Aufmerksamkeit und Theilnahme, und unterhielten Sich auf das Herablaßendste mit mehren der anwesenden Künstler, unter denen sich auch verschiedene Oester— reicher aus den teutschen Erbstaaten befanden. Es waren auf dieser Ausstellung die Werke von 4 teutschen Künstlern zu sehen, denen sich noch 16 andere aus der teutschen Schweiz, den Niederl an⸗ den, Dͤünemark, Schweden und Rußland gn⸗ geschloßen hatten, nebst einem Italiener (Peter Te⸗ nerani) aus dem Oesterreichischen Italien, Schü— ler von Thorwaldsen.
Die Namen der teutschen Künstler sind fol⸗ gende: Karl Barth, Kupferstecher und Mahler, aus Hildburghausen; Franz Catel, Mahler, aus Ber⸗ n; Peter Eornelius, Mahler, aus Düßeldorf; Jo⸗ hann Friedrich Dietrich, Mahler, aus Würtemberg; Ludwig Döll, Mahler, aus Gotha; Konrad Eber⸗ hard, Bildhauer und Mahler, aus Baiern; Karl Jo⸗ hann Eggers, Mahler, aus Neu⸗Strelitz; Johann Faber, Mahler, aus Hamburg; Karl Fohr, Mahler, aus Heidelberg Cgestorben in Rom im Jahre 1818) Friedrich Gmelin, Kup erstecher, aus dem Baden⸗ schen; Johann Friedrich Helmsdorf, Mahler, aus Magdeburg; Johann Hals'er, Bildhauer, aus Baiernz Karl Herrmann, Mahler, aus Oppeln in Schlesienz Hopfzarten und Follage, Bronze⸗Gießer, aus Berlin; Joseph Koch, Mahler, gus Tyrol; Ernst Langenmayer, Mahler, aus Schlesien; Johann Leeb, Bildhauer, aus Memmingen; Heinrich Len g⸗ rich, Mahler, aus Stettin; Ludwig Lund, Mahler,