aereien für die Verbeßerung der Landwirthschaft ge⸗ schehen ist, kann man sich endlich doch nicht verhe⸗ ien, daß diese Etscheinung auch eine Schattenseite hat. Diese Vermehrung der Brennereien wurde nur vadurch möglich, daß der Absatz, folglich der Verbrauch des Brantweins sehr vermehrt wurde. Mit den Kla— gen aber über zunehmende Lüderlichkeit und Genuß— sucht der niederen Stände steht es ganz in Wider⸗ e, daß eine Richtung der landwirthschaftlichen
zysteme begünstigt werden soll, vermöge welcher gerade diejenigen, von denen vorzüglich der Antrieb zur Ver⸗ beßerung des sittlichen Zustandes des gemeinen Man—⸗ nes ausgehen soll, die Inhaber der großeren und mit⸗ leren Landgüter, ein fortdauernd wachsendes Intereße erhalten, den Absatz des Brantweines zu erweitern. So erfreulich die Wahrnehmung ist, daß es noch im— mer ausgezeichnete Gutsbesitzer giebt, welche es ver— meiden, der Neigung des gemeinen Mannes zu star⸗ ken Getränken ausdrücklich Vorschub zu leisten, so fehlt es doch auch nicht an Beispielen, daß Arbeiter genöthigt werden, Brantwein statt Geldes als Lohn anzunehmen, oder daß Versammlungen des gemeinen Mannes in den Schenken absichtlich veranlaßt werden. Mögen die erwähnten Klagen über wachsende Lüder⸗ lichkeit und Genußsucht in den niederen Ständen, welche Gutsinhaber selbst am häufigsten führen, auch bei wei⸗ tem übertrieben seyn; möge man auch noch so willig annehmen, daß der Staat sehr wohl daran thue, sich hierin aller unmittelbaren Einwirkung und Bevor— mundung zu enthalten: so ist doch soviel gewiß, daß allgemein eingestanden wird, der Branntwein sey ein vorzüglich zur Besteurung geeigneter Gegenstand; daß also der Stgat die Besteurung des Branntweines als allgemeine Regel aufstellen, und Befreiungen von die⸗ ser Regel nur aus überwiegenden Gründen ertheilen dürfe, und daß bei solchem Abwiegen der Gründe für und wider die Steuerfreiheit der ländlichen Bren⸗ nereien, mit gleichem Rechte das Intereße des Bodens und das Intereße der Sittlichkeit zur Sprache kom⸗ men, und so lange das erste nicht klar überwiegt, es lediglich bei der Regel, bei der allgemeinen Besteu— rung nämlich, bleiben müße.
Die Lombardei, Flandern und Großbritanien sind Gärten geworden, ohne die Blüthe ihrer Landwirth—⸗ schaft auf die Vereinigung der Brantweinblase mit dem Pfluge n gründen. Preußen selbst war wohlha⸗ bend und blühend unter dem teutschen Orden, wo die Brantweinbrennerei noch völlig unbekannt war. Wer demohngeacht seinem Gute durch Brantweinbrenne⸗ tei aufhelfen will, soll daran nicht gehindert werden. Nur erwarte er nicht, daß der Staat zu den großen natürlichen Vortheilen, welche der ländlichen Brant⸗ weinbrennerei eigen sind, noch einen künstlichen Reiz, die Steuerfreiheit, füge und sich dadurch in Wider— spruch mit edleren Zwecken, und in die Nothwendig⸗ keit setze, Gegenstände, so weniger Steuer als der Brant⸗ wein vertragen können, dagegen zu belasten.
Danziger Hafen-Erleuchtung.
Zur näheren Erläuterung und Bestätigung der im 5ten Stücke der Staats⸗-Zeitung enthaltenen vor— läufigen Anzeige von der Anwendung des Gaslichtes bei den beiden Seefeuern im Hafen von Danzig zu Neufahrwaßer, diene folgende ausführlichere Nachricht.
Das früher bestandene Steinkohlenfeuer in offenen eisernen Körben ward wegen seines ungleichen und oft gänzlich verlöschenden Lichtes schon vor einigen Jahren mit 8 Zoll langen, 3 Zoll dicken Wachslich⸗ lern in einer Laterne vor Reflektoren brennend, ver— tauscht. Man zog diese Wachslichter den Argandschen Lampen wegen der einfacheren und schneller aus führ⸗ baren Vorrichtung und wegen des gleichförmigeren Lichtes vor, weil das Oel in letzteren bei starker Kälte 1 verdickt, und weil, besonders auf der abgesondert
ehenden sogenannten Feuerbaake, auf welcher das weite Licht brennt, eine Vorrichtung zum Heitzen er Laterne nicht angebracht werden konnte.
Nur durch eine sehr sorgfältige Aufsicht und Ab. wartung konnte dieser Seeleuchte eine immer nut mangelhafte Wirkung bis zu dem Meerbusen hinau verschafft werden, in welchem der Hafen und die Rheede von Danzig liegt; und ein wirksames Licht war hier doch vorzüglich zu wünschen. 3
Die Intensitaͤt und“ Gleichförmigkeit des Gast lichtes und die immer bekannter gewordene einfach Erzeugung desselben leitete auf den Gedanken, das sel bei' Seefeuern um so mehr anzuwenden, da die Un
annehmlichkeiten, welche die Gas⸗Bereitung mit sich führt, bei den von menschlichen Wohnungen gewöhn
lich entfernt und auf Anhöhen freistehenden Fanal weniger nachtheilig werden können.
Mit dem Anfange dieses Jahres waren in Nen fahrwaßer die dazu erfoderlichen Vorrichtungen voll
endet und seit dieser Zeit wird der Meeres⸗Horizon
daselbst mit Gaslicht von beleuchtet. . Dieser Horizont, von der Spitze der Halbin sel Hel bis an das Ufer der frischen Nehrung, macht eine Winkel von Jo bis 80 Graden, detzen Spitze zu Ner fahrwaßer liegt. Die zut Unterscheidung von den b nachbarten Seeleuchten auf Hela und zu Pilla mit einem Licht eingerichteten Lichtstellen zu Nen fahrwaßer stehen a4 Fuß von einander entfernt, der graden Richtung mit der Einfahrt in den zwisch⸗ Molen gebildeten Hafen, um im Fall der Noth aus des Nachts mit diesem Striche einsegeln zu können. Das eine Licht steht 59, das andere 67 Fuß übe der Meeresfläche. Das erste ist in einer auf eines Gerüste angebrachten Laterne eingerichtet, die zwei Laterne ist auf den Leuchtthurm selbst gestellt. D Verschiedenheit der Höhen macht in der angegeben Entfernung und in einer Seebucht liegend, eine Ve wechselung mit vertikalen Seeleuchten nicht wol möglich. brennen 3 Gasflamme
ausgezeichneter Wirkun,
In jeder Laterne von 2 Zoll Durchmeßer und 4 Zoll Höhe, unter we ten gläsernen Röhren vor parabolischen Reflektor von 20 Zoll Breite und 8 Zoll Tiefe.
Die Gasflammen werden durch zwei concentris Kreise gebildet. Aus dem inneren strömt das Gs durch F Linie Weite. .
Das Jas wird in einem zwischen beiden Lichte
12, aus dem äußeren durch 28 Oeffnungen v
. errichteten kleinen Gebäude entwickelt und durch ku ferne Röhren zu den erwähnten Laternen hingeleit! Zwei Retorten, wovon jede mit 50 Pfd. Stein kohl gefüllt wird, liefern von jeder Füllung 390 Kubikft Gas, und diese sind hinreichend, die 6 Flammen a beiden Fanalen auch in den längsten Winternächt⸗ von 15 Stunden kräftig brennend zu erhalten. Außerdem wird die in dem Leuchtthurme befindlich Wohnstube des Wärters mit einer kleinen Flamm beleuchtet, die zugleich zur genausten Beobachtun der Seeleuchte dient, und durch ihr Verlöschen vn züglich auch das Verlöschen der Seeleuchte anzeis wenn dies durch irgend einen Umstand möglich wa den sollte. Bei der täglichen Revision des Apparat! durch die Hafenbau⸗Beamten ist dies zwar nicht erwarten; es ist indeßen doch die Vorrichtung getrt . fen, daß in wenigen Minuten die Beleuchtung n Wachslichten fortgesetzt werden kann, um am folg den Tage das eingetretene Hinderniß wegräumen un. die Maschine wieder in Gang setzen zu können. O gleich vorher in jedet Laterne nur 4 Wachslichter v der angegebenen Stärke brannten, so wurden doch 6 jeder langen Winternacht 5 Pfund, die 4 Thaler Groschen' kosteten, konsumirt. Vie Gasbeleuchtung n 6 großen und einer kleinen Flamme kostet dagegt in gleicher Zeit nur ohngefähr 2 Thaler und 12 Gin schen, und beträgt also für 6 Wachslichtflammen d Ersparung mehr als die Hälfte bei einer am Hol zonte sehr stark wirkenden Beleuchtung, die gegen den vormalige Steinkohlen⸗ oder Wachs⸗Licht wie eine der Nähe brennende Kerze zu einer glimmenden Koh“ sich verhält. .
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Allgemeine
Preußische Staats: Zeitung.
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4143 Stück. Berlin, den 22sten May 1819.
I. Amtliche
Kronik des Tages.
Berlin, vem 22. May. Des Königs M aje— stät haben in die Stelle des zur Regierung in Berlin versetzten Regierungsrathes Weil, den bisherigen Land— rath von Zeschau zu Herzberg zum Regierungs—
Nachrichten.
rath bei der Regierung zu Potsdam zu ernennen ge⸗ ruhet.
Der Justiz⸗Kommißarius Saur zu Recklinghau⸗ sen ist auch zum Notarius publicus in dem Departe⸗ ment des Ober-Landesgerichts zu Münster bestellt worden.
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II. Zeitung s-Nachrich ten.
München, vom is. May. Die Kammer der Ab⸗ geordneten hat sich in ihren letzten Sitzungen vorzüg⸗ lich mit dem Budjet beschäftigt. Der Abgeordnete von utzschneider stattete im Namen des zweiten Ausschußes den Bericht über die Ausgaben ab. Bei genauer Durchgehung der in der Darstellung des Finanzministers aufgeführten Posten bemerkte er: daß das Ministerium des Aeußeren sich in der Berathung mit dem Ausschuße zu einer Beschränkung von 50, 000 fl. und das Ministerium des Inneren zu einer Erspa⸗ rung von 100,000 fl. bereit erklärt habe, so wie im Etat des Finanzministeriums ein jährliches Ersparniß von 300, ooo fl. eintrete. Dagegen hatte der Aus schuß für einige Institutionen im Ministerium des Inneren eine Mehr⸗Ausgabe nöthig gefunden, nämlich ür die Errichtung polytechnischer Schulen in den vorzüglich⸗ sten Städten des Königreichs 35,‚00o fl., für die Uni⸗ versität Würzburg 20, ooo fl., für die Volkschulen vorläufig 6a, ooo fl., für das Landgestüt 16,00 fl. Gegen die begehrte Dotirung der Schuldentilgekaße, gegen die Cwilliste, die Pensionen und den vorgeschla⸗ genen Reserve⸗-Fond fand der Bericht: Erstatter nichts zu erinnern; nur der Ueberweisung der außerordent⸗ lichen Pensionen auf den Tilgefond ward wider⸗ sprochen. Die Militair-Ausgaben veranlaßten zu⸗ nächst eine lebhafte Debatte über die Form. Man beschloß, diesen Gegenstand in einer geheimen Sitzung zu berathen, um alle entbehrliche Publicität zu ent— fernen. Herr v. Hornthal brachte hiebei die Ge⸗ genwart der Minister, die er nicht für nöthig und nicht für verfaßungsmäßig hielt, weil diese bei ge— heimen Abstimmungen nicht zugelaßen werden sollen, zur Sprache. In der hierüber stattgefundenen Dis⸗ kußion zwlschen dem Finanzminister und dem Herrn
von Hornthal hatte dieser geäusert: „er wünsche solche Aussagen nicht zu hören.“ Der Minister er⸗ widerte daß der Refrain: „ich wünsche nicht zu hören,“ gar nicht an seiner Stelle sey; in der Kam⸗ mer müße gehört werden, und zwar von allen Sei⸗ ten; er höre auch, und mit Ruhe. Der Beschluß erfolgte einsätimmig dahin: daß der Vortrag über die Ausgaben des Armee⸗-Ministeriums in geheimer Sitzung, und zwar ausnahmweise für diesen Fall in Gegen⸗ wart der Minister und Königlichen Kommißarien, er⸗ stattet werden solle. Das in der folgenden öffentlichen Sitzung verlesene Protokoll der geheimen Sitzung ent⸗ hält zwar nicht das Detail, doch aber die äußeren Um⸗ riße der Verhandlung, woraus sich ergiebt, daß wenn der Stand der Armee nach der Foderung des teut⸗ schen Bundes zur Selbstständigkeit des Staates ere halten werden soll, eine Summe von 8 Mill. fl. für den Etat der Armee erfoderlich ist.
Den Vortrag über die Einnahm en hielt der Ab⸗ geordnete Socher. Er bemerkte Namens des zwei⸗ ten Ausschußes, daß bei den grundherrlichen Ge⸗— fällen auf deren Ablösung nach billigem Maasstabe, und auf Maasregeln gegen Ueberlastung der Verpflich⸗ teten Bedacht möge genommen werden. Für die Bei⸗ behaltung der Lottog efälle, deren Nachtheil übri: gens anerkannt wurde, erklärte fich der Ausschuß we⸗ gen der Unzulänglichkeit der andern Staats-Einnah⸗ men zur Deckung der Ausgaben. Bei den Taxen und Gerichtsporteln ward der Wunsch einer fixirten Besoldung für die Landrichter, statt des Spor⸗ tel-Antheils, ausgedrückt. Bei den Aufschlag⸗ gefällen ( Verbrauchs-Abgaben) ward nichts We⸗ sentliches erinnert. Nur die Einführung eines allge⸗
meinen Aufschlages auf den in ländischen Wein