ward bedenklich gefunden. Bei den direkten Steuern ]
ward nichts angemerkt, und das vom Finanzminister
in Antrag gebrachte Häusersteuergesetz genehmigt.
Die Hebekosten betragen, mit Einrechnung der auf
den einzelnen Einnahme-Rubriken haftenden Lasten,
1a Procent, nach deren Abzug im Ganzen z der Brutto⸗
Einnahme.
In Ansehung der Dotirung des Tilgungsfonds aus den Einnahmen ward genehmigt, daß der Ertrag der Aufschlaggefälle von 4 Mill. fl. demselben überwiesen, und, statt der Ueberweisung der heimfallenden Pensio⸗ nen, eine diesen Pensionen etwa gleichkommende Summe jährlich besonders eingezahlt werde. Das vom Finanz—⸗ minister begehrte Kredit-Votum von 33 Mill. fl. glaubte der Ausschuß auf 3 Mill. beschränken zu müßen. Der Entwurf einer neuen Stempelordnung ward von dem Abgordneten v. Heinitz besonders vor— getragen. Dieses Gesetz ist nur für die sieben älteren Kreise des Königreiches, in welchen die Stempelord—⸗ nung vom 18. Decbr. 1812 gültig ist, bestimmt. Der Rhein-Kreis hat seine eigne Stempelverfaßung, deren Beibehaltung theils wegen ihres Zusammenhanges mit den Eigenthümlichkeiten der dortigen Verwaltung, theils wegen ihres ansehnlichen Betrages, räthlich gefunden wurde. Die bedeutendsten Veränderungen der älteren Stempelordnung sind:
a) eine gleichmäßig fortschreitende Erhöhung des
Gradationsstempels von 15 Kreuzern von 100 fl.,
für jedes weitre 100;
b) Echöhung eben dieses Stempels von den Erb⸗ schaften, und zwar auf das zweifache für die na— hen, auf das dreifache für die entfernten Seiten— Erben, und auf das vierfache, oder auf 1 vom 100 für die fremden Erben;
c) Einführung eines Wechselstempels zu 5 Kr. von
100 fl.;
d) Ausdehnung der Stempelung auf die Verhand⸗ lungen über Partheisachen bei den Pelizeibehörden; e) Erhöhung des Klaßenstempels von Haupt— und
Bei-2Bescheiden, nämlich bei einem Werthe von
zoo fl. von 50 Kr. auf 1 fl. bei Haupt- und von
15 auf 30 Kr. bei Bei⸗Bescheiden.
Es ist auf ein Resultat von 120, 000 fl. aus die⸗ ser Erhöhung für die Dotirung der Schuldentilgekaße gerechnet.
Zu à) ist der Ausschuß beigetreten. Zu b) ist we⸗ gen der fremden Erben eine sechsfache Gradation vor⸗ geschlagen, dagegen soll der Erbschaftstempel bei As⸗ und Descendenten und bei Seitenverwandten bis zum vierten Grade einschließlich ganz wegfallen. Zu o) ist auf Wechsel beschränkt, die im Inlande ausgestellt oder zahlbar sind. Zu d) ist widersprochen, zu e) ge—⸗ nehmigt. Endlich hat der Ausschuß auf Abänderung des Verfahrens in Stempel⸗Kontraventionssachen und auf eine einfachere Erhebungsart durch Errichtung eines einzigen Central-Siegelamtes angetragen.
ueber das Mauthwesen wird gleichfalls ein be⸗
sonderer Bericht erstattet werden.
Karlsruhe, vom 12. May. Unste Kammern fahren fort, ihre Berathungen verständig vorzuberei⸗ ten. Das Budjet ist ihnen vorgelegt worden.
In Bezug auf den Antrag in der zweiten Kam⸗ mer: daß das Gesetz wegen der standes- und grund⸗ herrlichen Verhältniße wieder aufgehoben werden möge, wird bemerkt: daß dasselbe nach Anleitung und in Be⸗ folgung des 14ten Artikels der Bundes-Akte gegeben sey, und daß dieser Artikel ebensowol der Ausfüh⸗ rung bedurft, als der 13e, der die landständische Ver⸗ faßung zum Gegenstande habe. Das Edikt selbst ist bereits der Bundestagsversammlung übergeben wor— den. Einige Standesherrn sollen sich durch dasselbe nicht befriediget finden.
Der Markgraf Wilhelm von Baden, Präsident der ersten Kammer, ist nach Petersburg abgereist, um bei dem Kaiser von Rußland, als Vormunde der Kin⸗ der der ehemaligen Königin von Schweden, um die Hand ihrer Tochter, der Prinzeßin Sophie, für den Markgrafen Leopold förmlich nachzusuchen. Der Kaiser hat die vormundschaftliche Einwilligung vorläu⸗ fig bereits ertheilt. Diese nahe Familienverbindung findet den ungetheilten Beifall des ganzen Landes.
Paris, vom 15. Mai. Der Gesetzentwurf wegen des Transits von Holland nach der Schweiz durch das Elsaß ist mit einer Mehrheit von 15 Stimmen ange— nommen worden. Nur Eine Abänderung von Belang ist gegen den ursprünglichen Entwurf beliebt, nämlich, daß die Waaren nicht 6, sondern nur 1 Monat zu Strasburg niederlegt werden können.
(In der Badischen Ständeversammlung ist dieser Gegenstand, der auf Baden besonders einwirkt, be⸗ reits zur Sprache gebracht und von dem Geheimen Referendar Nebenius bei dem Vortrage der neuen Zollordnung bemerkt worden, daß der Transitozoll auf dem rechten Rheinufer bedeutend werde herabgesetzt werden müßen, wenn der Transit durch den Elsaß ge— stattet werde. Indeß werde durch diese Maasregel auch der Verkehr zwischen Holland und der Schweiz auf Unkosten der Französischen Seehäfen wiederum viel lebhafter werden, und der Handel Badens gewin—⸗
nen, was die Staatskaße an der Zolleinnahme verliere.)
Der Moniteur enthält den Bericht des Kriegsmi⸗ nisters an den König über die Ergänzung der Armee, um dem Gesetz vom 10. März v. J. zu gnügen, nach welchem den Kammern jährlich eine Nachwei⸗ sung der gesetzlich ausgehobenen, und der freiwillig ein⸗ getretenen Mannschaft vorgelegt werden soll. Diese Nachweisungen sind für das verfloßene Jahr dem Be⸗ richte beigefügt, und es sind hienach:
a) auf das Kontingent der beiden Jahre 1816 und 17 für das Jahr 1818 wirklich zu den Fahnen eingestellt 55, 87 Mann.
b) auf dasselbe sind zur Verfügung des Kriegsmi⸗ nisters noch zurückgelaßen 16,666.
c) freiwillig sind eingetreten 12,471 Mann. Dagegen sind mit dem Ende des Jahres 1818 nach
vollendeter Dienstzeit etwa 10,090 Mann desinitiv entlaßen worden.
Der Kriegsminister rühmt den guten Geist in den Departements, und folgert aus dem bereitwilligen Ge— horsam, der dem Rekrutirungsgesetz fast überall erwie⸗ sen werde, deßen Vorzug vor der Konscription.
Das Aßisengericht hat die Untersuchung wider Can⸗ tillon und Marinet vollendet. Beide sind von der Jury nicht schuldig erkannt und in Freiheit gesetzt worden. Der Herzog von Welling ton hatte seine Domestiken als Zeugen geschickt. Er selbst war na⸗ türlich nicht erschienen. Der General-Advokat hat dem Marinet zween Päße zugestellt, den einen auf das Ausland, den andern auf Dijon, um daselbst wi⸗ der das gegen ihn ergangene Kontumacialerkenntniß die gesetzlichen Mittel anzuwenden. Er hat nun die Wahl.
In der Sitzung der Kammer der Deputirten vom 10. d. M., ward eine Bittschrift aus einigen Süd⸗ Departements vorgetragen: die Einfuhr des Getraides zu verbieten. Man bemerkte: daß für aus ländisches Getraide in der letzten Zeit gewiß schon 25 Mill. Fr. dem Lande baar entzogen worden. Die Bittschrift ward an den Minister des Inneren gewiesen.
Die Mißbräuche, die von der Befugniß, Petitio⸗ nen an die Kammern einzusenden, gemacht worden, haben die Kammer der Abgeordneten aufmerksam ge⸗ macht, gesetzliche Remedur dagegen zu schaffen. Un⸗ streitig wird man sich, nach dem Vorschlage des Herrn von Courvoisier, damit beschäftigen.
Die Berathungen über das Budjet der Ausgaben, und über die Rechnungen der früheren Jahre sind an— gefangen worden. Sowol der Bericht des Hrn. Roy über das Budjet, als die Schrift des Hrn. Bricogne: Situation des finances au vrai (worin bewiesen wer— den soll, daß schon im laufenden Jahre eine Summe von 50 Mill. Fr. auf die Grundsteuer erlaßen wer— den könne) machen dem Finanzminister einen schweren Stand. Der Königl. Kommißarius Graf Berenger hat bereits versucht, die hauptsächlichsten Ausstellun⸗ gen des Ausschußes als Mißverständniße zu beseitigen.
London, vom 11. May. Unerachtet die Berichte und Vorschläge über die Angelegenheiten der Bank nicht eine allgemeine Zufriedenheit erregt haben, so fangen doch die Stocks sich zu beßern an. Der Be⸗ richt, welcher von dem Ausschuße des Oberhauses er⸗ stattet worden, ist wesentlich dem Berichte an das Un⸗ terhaus gleich, und schlägt nur einige Abkürzung der Zahlungsfristen vor. Das Mißvergnügen rührt gröͤß⸗ tentheils daher, daß hier, wie anderwärts, die mei⸗ sten Menschen über das Geldwesen sehr dunkle und verworrene Begriffe haben.
Der General-Fiskal will auf ein Gesegz antragen daß geborne Engländer ohne Erlaubniß nicht in aus wärtigen Dienst treten sollen. .
Auf die Anfrage im Unterhause: ob es gegründet sey, daß zween Europäische Mächte beschloßen hätten, nach dem dereinstigen Ableben des Großherzogs von Baden deßen Land zu vertheilen und die Dynastie von der Erbfolge auszuschließen, antwortete Lord Castelreagh: daß man, wenn man die Vorlegung der Aktenstücke über die Verhandlungen in Aachen abgewartet hätte, sich von dem gänzlichen Ungrunde solches Gerüchtes überzeugt haben würde.
Nachrichten zufolge, welche die am 6. März von Ri o⸗ Janeiro abgesegelte Fregatte Am phion mitgebracht, ist Lord Cochrane, der seine Flagge zu Valp a⸗ raiso in Chili am Bord der Fregatte Maria Isa: bella von 50 Kanonen aufgepflanzt, im Begrif ge⸗ wesen, mit zehn Rriegschiffen verschiedener Gattung wohl bemannt, in See zu gehen. Der Kapitain des Amphion glaubt, er werde sich einiger Englischen Schiffe, welche Geld für die Spanische Regierung führen, zu bemächtigen suchen. Er soll 40 Englische Seeoffiziere und eine große Anzahl Englischer Matro⸗ sen am Bord seiner Kriegschiffe haben.
Neuere Rachrichten aus Kadix vom 87. April ver⸗ sichern, daß die auf mehren Linienschiffen bereits ein⸗ geschifften Truppen unerwartet wieder ausgeschifft worden.
In den Debatten über die Abschaffung der Lotte⸗
rie gab der Kanzler der Schatzkammer die Einkünfte aus der Lotterie auf zoo, ooo Pfund an.
Eine Karrikatur des diesjährigen Parlaments zeich⸗ net die Oppositions-Mitglieder mit vier Ohren und ohne Mund.
Die Unterhaltungskosten der Landmacht, von wel⸗ cher 29, oo0 Mann auf Grosbritannien, 20, ooo Mann auf Irland und zo, ooo Mann auf die Kolonien be⸗ rechnet sind, gaben im Parlament zu einigen Debat⸗ ten Anlaß. Der Etat, der gegen das vorige Jahr um 26, 42 Mann vermindert worden, ergiebt einen Kos⸗ tenaufwand für die Landmacht von 6, 579, Sa6 Pfund. Die Truppen, welche der Ostindischen Kompagnie an⸗ gehören, und deren Unterhaltungskosten, sind nicht dar⸗ unter begriffen.
Die Anträge wurden übrigens angenommen.
Christiania, vom 8. May. Am 4. d. M. hat eine heftige Feuersbrunst das ungeheure Lager von Bohlen und Zimmerholz auf den zwischen unsrer Stadt und der Vorstadt Waterland belegnen Zimmerplätzen,
nebst einer Seilerbahn mit Tauwerk und Materia⸗ lien vernichtet. Der Verlust ist höchst bedeutend.
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Berichtigungen.
In dem 10sten Stücke des Kuriers vom Rie⸗ der-Rheine, welches am 12. Mai zu Kleve aus—
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gegeben worden ist, wird der Staats ⸗ Zeitung Schuld gegeben, sie habe behauptet, die Gemeinde⸗ Ausgaben in den Rheinlanden würden blos von den Zusatz⸗ Centimen bestritten, und sie wird nun beleßrt,