1819 / 42 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 25 May 1819 18:00:01 GMT) scan diff

daß außerdem noch Vieles für Gemeindebed n: fniße aufgebracht werden müße. !

Aber die Staats-Zeitung hat nur gesagt, daß die . Zusat⸗ Centimen zu solchen Ausgaben gebraucht wür— den, die in den östlichen Provinzen neben den Staats⸗ abgaben durch besondere Natural⸗ oder Geldleistungen der Gemeinden gedeckt werden müsten; und es ist nicht im entferntesten daran gedacht worden zu äußern, daß die Rheinlande keine anderen Kommunal-Lasten als die Zusatz⸗Centimen trügen. Das Gegentheil ist vielmehr hier längst bekannt.

Die Gemeinde-Lasten sind übrigens in den öst— lichen Provinzen sehr beträchtlich; und es kann nach—⸗ gewiesen werden, daß die Rheinlande auch hierin kei⸗ nes weges üherlastet sind.

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Ferner sagt dasselbe Blatt: „Uebrigens werden die „Rheinländer keinesweges behaupten, daß sie rück— sichtlich ihrer älteren Landsleute, was die Abgaben „betrift, in einem nachtheiligen Mißverhältniße stehen; „allein ist hiedurch schon erwiesen, daß die Rheinpro⸗ „vinzen im Ganzen nicht genug an Abgaben ent— „richten?“

Aber eben die vielfältigen Behauptungen, daß die Rheinlande sehr viel höher mit Abgaben belaster wären, als die alten Preußischen Provinzen, haben der Staats-Zeitung Veranlaßung gegeben, eine Verglei⸗ chung in Zahlen aufzustellen, welche den Ungrund die—

ser Behauptungen darthut.

Eine Provinz giebt dann genug Abgaben, wenn sie im Verhältniße ihrer Kräfte zu den unvermeidli⸗ chen Staatslasten beiträgt. Wenn die Preu ßische Re⸗ gierung nur ohngefähr halb soviel von jedem ihrer Bewohner verlangt,

als die Niederlande und Frank— reich, wo Reichs stände den Bedarf prüfen: so hat sie bei den bekannten Schwierigkeiten ihrer Lage wol die Permuthung für sich, daß ihre Foderungen nicht über⸗ spannt sind; und wenn sie von den Rheinländern, welche selbst ihre überwiegende Kultur, Betriebsamkeit und Wohlhabenheit rühmen, nur eben soviel verlangt, als von der gleichen Volkszahl in den östlichen Pro⸗ vinzen: fo kann sie wol nicht den Vorwurf erwar— ten, daß sie jene über ihre Kräfte anziehe.

Treffen demohngeacht die Abgaben in den Rhein—⸗ provinzen Einzelne zu hart: so kann dies nur in der unschicklichen Anlage und Vertheilung der Sttäern liegen. Diese aber ist bekanntlich nicht das Werk der

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Preußischen Regierung.

Die durch ein öffentliches Blatt aus einer Münch⸗

ner Korrespondenz, wie es heißt, verbreitete Nach⸗

richt, daß Preußen einen kleinen Theil Sch le⸗ siens an Oesterreich abtrete, und dagegen die Bai⸗ erschen Besitzungen am linken Rheinufer er⸗ halte, muß für ganz unbegründet erklärt werden.

Wenn bei Gelegenheit einer Diskußion der Baier⸗ schen Abgeordneten über die Gewerbefreiheit, in öffent⸗ lichen Blättern bemerkt wird, daß die Maaßregel der Aufhebung alles Zunftzwanges in Frankreich schon un⸗ ter Ludwig XI auf den Grund eines Ediktes vom Jahr 1776 in Wirklichkeit getreten sey, so waltet hier⸗ in ein Irrthum ob. Das Edikt ist allerdings gegeben—, aber nicht in Ausführng gekommen; ber Zunftgeißt war vielmehr noch so mächtig, daß Ludwig XVI. mit dem Edikte auch seinen verständigen und menschenfreund⸗ lichen Minister aufopfern mußte. „Zu allen Zeiten, (sagt der Graf Ehaptal S. 340. T. 2. des Werkes über die Franzöfische Gewerbsamkeit) haben einsich t⸗ volle Staats verwalter die Gebrechen der Zunft erkann i. Turgot faßte sich ein Herz, sie im Jahr 1776 auf⸗ zuheben. Aber dieser Minister hatte nicht bedackt, daß die Einsicht des Garen nicht immer hinreiche, um auch auf der Stelle zur Ausführung zu schreiten. Er hätte diese Maaßregel langsam vorbereiten, er hätte einsehen sollen, daß sie sich nur daun ausführen laßt, wenn zuvor den Innungen alles, was der Staat ih— nen schuldig war erstattet, wenn von allen Behörden mit ihnen liquidirt und die Ueberzeugung erlang vor— den, daß die zahlreichen Gläubiger der Zünfte us dem Ueberschuß ihrer Foderunge n bezahlt werden könn— ten. Eine Regierung muß = alem gerecht seyn, und die Gerechtigkeit wollte, di— rfüllung jener Bedingungen, der Abschaffung des Zunftwesens voran— ginge. Was man hätte voraussezen können, geschah; ein allgemeines Geschrei erhob sich wider das Gesetz; jedermann sah darin nur den Untergang seines Ber— mögens, und der König war gezwungen, den Zünften das Gesetz und den Minister aufzaopfern.

Um den Koloß der Zünfte zu stürzen, bedärs!e es nichts Geringeren, als einer Zeit, in welcher die Ver⸗ pflich tungen des Staates, das Vermögen der Privat: personen, die öffentlichen Institutionen gegen die hert—

schenden Grundsätze nicht mehr in Betracht kamen,

und der Strom der Revolution riß die Zünfte mit sich fort. Wir mögen diejenigen bedauern, deren Glücks— güter dieser allgemeinen Zerstörung nicht entgingen; aber wir müßen uns hüten, etwas herstellen zu wol— len, was die Vernunft und das Intereße des Staates schon seit langer Zeit geächtet hatten.“

Allgemeine

Preußische Staats— Zeitung.

42136 Stück. Berlin, den 25sten May 1819.

II. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 25. May. Se. Majestät der König haben den Königl. Würtembergschen Gene⸗— ral-Major Grafen v. Bismark den Königl. Preußi⸗ schen St. Johanniter-Orden zu verleihen geruhet.

Se. Königl. Majestät haben dem bisherigen Oberamtmann Schulz zu Heinersdorf in der Mark

den Karakter als Amtsrath beizulegen und das Pa⸗

tent Allerhöchstselbst zu vollziehen geruhet.

Des Königs Majestäͤt haben den Aßeßor bei dem ehemaligen Ober⸗Hof⸗ Bau⸗Amte Langhans den Karakter als Baurath zu verleihen, und das des fall⸗ sige Patent zu vollziehen gernhet.

Der Stadt-Syndikus in Kolberg, Regierungsrath Hänisch, ist zum Justiz-Kommißarius bei den Un— tergerichten im Departement des Ober ⸗Landesgerich⸗

tes zu Köslin ernannt worden.

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I. Zeitung s⸗Nachrichten.

München, vom is. May. Der König hat die Sitzungen der Kammern bis zum æ0. Juni verlängert.

Der Hofrath Behr, als Bericht-Erstatter des zweiten Ausschußes, hat über die vorgeschlagene Ein— führung des Weinaufschlages seinen Vortrag da⸗ hin gehalten, daß er für den Schuldentilgefond we— gen anderweiter Deckung nicht erfoderlich sey, daß sich der Ausschuß also um so mehr dagegen erkläre, als

diese Auflage auf die Konsumtion am meisten die Pro⸗

ducenten treffen werde.

Der Abgeordnete Herr v. Heinitz stattete im Na⸗ men desselben Ausschußes Bericht über den Zustand und die Verbeßerung des Bergbaues ab, der in Baiern auch keine finanzielle Ausbeute gewährt und nur von Seiten des staats wirthschaftlich en Gewinnes Beförde⸗ rung verdient. Zur Emporbringung der Bergwerke wurde vorgeschlagen: 1) die Erweiterung und Verbeße⸗ rung der Gewerke des Staates durch energischen Be— trieb und Anweisung hinreichender Fonds, 2) die Er⸗ weckung der Spekulation bei den Gewerkschaften, 3) zweckmäßige und einfache Leitung des Ganzen, be— sonders auch mittels Vorsorge für die Bildung prak⸗

tischer Betriebsbeamten.

Der Hofrath Behr hat eine allgemeine Uebersicht des Budjet vorgetragen. ten Ausschußes betragen die Ausgaben 30, 564, 418 fl., zie Einnahmen 30,765,157] fl., so daß sich ein Ueber⸗ schuß von 198,719 fl. ergiebt, der jedoch durch Rück⸗ vergütungen auf die Mauthgefälle, auf welche der Aus⸗ schuß angetragen hat, erschöpft wird. Unter den Aus⸗ gaben sind jedoch nur ] Mill. für das Militair be⸗

Nach der Ansicht des zwei⸗

rechnet, in deßen Hinsicht vom Ausschuße angetragen wird, den gegenwärtigen Armeestand auf das dem teut⸗ schen Bundesschluße und den Bundespflichten entspre— chende Maas zurückzusetzen. Auf diesen Stand habe das Volk einen bundesrechtlichen Anspruch. Müßten auch die Vertheidigungs-Anstalten sich über die Mark—⸗ steine der Bundespflicht hinauserstrecken, so sey die Hilfe in einer zweckmäßig geübten Landwehr und in der Liebe des Volkes zu suchen, statt durch dauernde Lasten und bei einer hiedurch entstehenden Apathie des Volkes ein unzureichendes stehendes Heer zu halten. Sollte jedoch der König diese Gründe für unannehm⸗ bar erklären, so werde die Ueberweisung der Militair⸗ pensionen auf den Eivil-Etat und eine mit der Mauth in Verbindung zu setzende Konsumtionsauflage auf aus⸗ ländische Luxus-A Artikel vorgeschlagen. Die Anlegung eines Staatsschatzes sey überflüßig und werde darauf angetragen, die eingehenden Französischen Kriegs-Kon⸗ tributionsgelder und die bedeutenden Effekten der Staats- und Militair-Kaße zur Schuldentilgung zu verwenden.

Auch das Gutachten des zweiten Ausschußes über den Entwurf eines neuen Mauthgesetzes ist vor⸗ getragen worden. Man hat einige Modifikationen, z. B. die Beibehaltung der Rückvergütigung vorgeschlagen.

Der Gesetz⸗ Entwurf über die Erhebung der Steuern durch die Gemeinden ist gleichfalls vom zweiten Aus— schuße jedoch mit den Maasgaben angenommen worden, daß die Gemeinde nur für die wirklich erhobenen Steuern zu haften und kein Exekutionsrecht auszu⸗

l üben habe, auch daß die Regiekosten zum Theil vom