Allgemeine
vaterlãndischen Industrie zu sehen, deßen frühere beschützende Einwir⸗
nung, diesen neuen Zweig der bald zu dem Range erhoben Institute dieser Art durch gleiche
geliebten Landesvater auf Vermittelung ber Königl. hohen Ministerien und unseres hoöchgeschätzten Ober⸗
Präsidenten, diesem Unternehmen gegebene und zu er— wartende Unterstützung, begründet noch mehr die
Hoff. J kung unserer humanen Regierung sich erfreuten.
ĩ me.
Betrachtungen. über die wichtigsten Verbrauch steuern schen Gegenständen. Zunächst aus dem
von Berlin.
Nach amtlichen Nachrichten sind im Jahre 1616 in Berlin verstenert worden: : —
18,025,888 Pfund Fleisch aller Art, jedoch ohne Wildpret, Geflügel und Fische. Das stůckweise ver⸗ feuerte Schlachtvieh ist hiebei nach mäßigen aus der Erfahrung bekannten Mittelsäßen auf eine Pfundzahl an Fleisch berechnet worden.
287, 6076 * Scheffel Weizen zu Mehl, Graupen und
Grütze.
a h Scheffel Roggen und Gerste zu Mehl, Graupe und Grütze. Was als fertiges Mehl, Grau pe, Grütze oder Gebäck einging, ist hiebei nach gleichfalls aus der Erfahrung bekannten Mirtelsatzen auf Ge— traidemaaß berechnet worden.
19,890, 1389 13 Quart Bier, wobei das versteuerte Malz auf die Quantität Bier, die es der örtlichen Erfahrung nach giebt, berechnet worden ist.
5, 2gu, 142 Quart Brantwein.
Es sind hierbei Berliner Pfunde, Scheffel und Quarte nach den allgemeinen geset lichen Bestimmun⸗ gen gebraucht worden.
An Accise ist von vorstehend angegebnen Lebens
mitteln Folgendes aufgekommen
1. vom Fleische 249, 336 Rthl. . 1
von inländi⸗ Standpunkte
2. Weizen 191X513 z. Roggen ga, Soo ; a 185,9 1535 = z. - Brantweine 325, oßo . ; Summe 1,065, 5563 Rthl. 14 Gr. 4 Pf. mit Einschluß der Kommeanagl-Accise, das ist des Auf⸗ schlages auf vorstehende Artikel zu Bestteitung eines Theiles der Kommunal-Bedürfniße Es ist daher im Durch schnitte versteuert worden:
das Pfund Fleisch mit Pf.
der Scheffel Weizen mit — b
der Scheffel Roggen mit
das Quart Bier mit. — * 23
das Buart Brantwein 4 5
Ein Theil der versteuerten Gegenstände ist auf das benachbarte platte Land, und selbst auch in entferntere Ortschaften gegangen, Innerhalb der Ringmauern oder des Accifebeschlußes der Stadt sind nämlich nur verzehrt worden:
936, 411 Pfund Fleisch, U ; 268, 5835 Scheffel Weizen zu Mehl, Graupe u. Grütze, g52, 95 * Scheffel Roggen desgleichen,
13,888, 1163 Quart ier,
4,581, 1813 Quart Brantwein:
und folglich auswärts gegangen:
87, (7. Pfund Fleisch,
18,392 Scheffel Weizen,
27, 736 Scheffel Roggen,
1,002, 072 Quart Bier.
Pra, ssoz Quart Bran twein.
Die Verzehrung in der Stadt ist gewiß durch viele Fremde und Landieute vermehrt worden, aber umge⸗ kehrt ist auch in den zahlreichen und stark besuchten Lustörtern außer den Mauern der Stadt sehr viel von Berlinern verzehrt worden. Wenn man ohne Räck⸗ sicht auf beides die Volkszahl, welche im Jahre 1816
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— Gr.
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innerhalb des Accisebeschlußes von Berlin wohnte, mit der Verzehrung daselbst vergleicht: so kommen auf den Kopf im BSurchschnirte jährlich: 1103 Pfund Fleisch, wovon die Steuer zu à Pf. beträgt „ 1Rthl. 12 Gr. 11 Pf. 131 Scheffel Weizen zu 16 Gr. . 2 6 * 231 Schfl. Roggen zus Gr. 83 Pf. 13 11 1163 Quart Bier zu 23 Pf. 1 1 103 284 Qrt. Brantw. zu 16r. 53 Plf. 4 217 173⸗
Von dem Kopfe im Durchschnitte werden also jahrlich für die se Nah⸗ rungsmittel Accise gezahlt; 6 Rthl. — Gr. ** oder die Familie von fünf Personen giebt im Durch⸗ schnitte nur für diese Artikel allein jaͤhrlich dreißig Thaler Accise. Daß die Abgabe an sich keinesweges zu hoch ist, geht aus ihrer Wirkung hervor. Ohngeachter dersel ben nimmt die Bevölkerung Berlins fortoauernd schnell zu, und zwar keinesweges bloß durch den Ueberschuß der Gebornen über die Verstorbnen, sondern dur be⸗ trächtliche Einwanderung von Inländern und Frem⸗ den. Weise mehr vom Staate begünstigt. mehr öffentliche Behörden von hier nach Potsdam ver: legt, und Fabrikanten aufgem nnter aus Bertin auf das Land und in die kleinen Städte zu ziehen, um der Verlegenheit wegen Wohnungen zu steuern. Nichts als die Aussicht auf deßeren oder doch leichteren Erwerb, oder auf angenehmeres Leben kann jekt Einwanderun⸗ gen nach Berlin veranlaßen. Die vorerwähnte Abgabe von dreißig Thalern auf die Familie im Durchsez nirte wird jetzt erhoven, ohne daß der dei weitem größte Theil der Bewohner nat den Hebebehörden selbst in Berührung kommt. dem Preise des Pfundes Fleisch aus und des Quartes Bier ooer Glases Brantwein bei dem Schänkwirthe, und in dem Ge vichte der Sem mel und des Brotes ist dem Verzehrer die Steuer mit angerechnet; die Sade steht für ihn völlig so, als ob der Fleischer, Bäcker, Brgaer und Brant reinbren⸗ ner sein Material um den Betrag der Abgaben theun— rer verkaufte. Das Leben geht aber aer Erfah rung nach in wenn auch der Scheffel
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Roggen fünf Groschen, der Scheffel Weizen sechzehn Greschen, ein Ohm Brant⸗ wein sieben Thaler, eine Tonne Bier einen Thaler, und ein Mastochse sieben Thaler durch den Wechsel der Erndten, oder der Zufuhren theurer oher wohl⸗ feiler wird, und die Erleichterung oder Erschwerung des Haushaltes, welche durch solche Schwankungen ĩ
den Preisen entsteht, ist wenn auch nicht unmerklich doch keinesweges so erheblich, daß sie auf die gesell
gen Verhältniße störend einwirken könnte.
Dagegen erkennt in Berlin selbst gewiß Jederman die Unmöglichkeit, den gleichen Betrag auf direkte Wege einzuziehn. mehr als achtzig tausend Thalern monatlich fortdauern durch unmittelbare Einfoderung von den Hausyt tern in Berlin einzuziehn, um damit den gleichen E trag der Getränk: Mahl- und Swlacht⸗ Accise j decken, würde sogleich im ersten Termine der Aus— führung verunglücken, und es könnte und würde nul eine Stimme für Herstellung der indirekten Hebe form seyn.
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Jeder Versuch, eine Summe von Es kann uns nicht gleichgültig seyn, welche Meinung
spreußische Staats- Zeitung
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49e Stuck. Berlin, den 19ten Junius 1819.
I. Kronik des Tages. Berlin, vom 15. Junius. Der bisherige Stadt⸗
ö Justizrath Wirth zu Glogau ist zum Justiz⸗Kom⸗
ißarius und Notarius publicus bei dem Oberlan—
desgerichte zu Breslau bestellt worden.
Bekanntmachung, wegen Zahlung von Zinsen auf Kurmärksche , Obligationen. Des Königs Majestät haben zur Berichtigung
der Zinsen der Kurmärkschen Obligationen vom 1sten
Schon längst wird diese Einwanderung auf keine Man hat viel-
Ausland. 3 Paris, vom 5. Junius. Im vorigen Blatte ist möglichst gedrängt die Verhandlung der Deputirten⸗
kammer über das Budjet des Kriegsministers gegeben, und es ist darin mit Absicht nicht der Rede des Sie⸗ gelbewahrers erwähnt, weil diese zu wichtig und zu
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dem Scharren, ine besondere Stelle zu verdienen.
intereßant für alle theilnehmende Leser ist, um nicht Daß sie gegen
die Ansichten und Behauptungen des Grafen La Bour⸗
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don naye gerichtet, und Europa über Frankreich be⸗ uhigen soll, braucht nicht bevorwortet zu werden. „Die Ruhe und Mäßigung, sagte er, die in unsern
Beelin fehr ruhig seinen Gang fort, Verhandlungen zu hertschen anfing, und die mehr als jemals ein Bedürfniß für die Völker und eine Pflicht
derer ist, denen die Verwaltung ihrer Angelegenheiten anvertraut worben, unterbrochen ist sie durch die eben vernommene Rede. Zwar sind die Behauptungen des Herrn Grafen so wahrheitwidrig, so entblößt von llen Thatsachen, daß man die Antwort darauf dem Belieben eines Jeden üiberlaßen könnte. Aber wenn öser Wille Beschuldigungen solcher Art wiederhelt und in die Ferne verbreitet, so kann daraus manches
Schlimme (facheux) für unser Vaterland entstehen.
Europa von Frankreich hat; nicht gleichgültig, daß immer
och der Bogen Europas gegen uns gespannt bleibe; alle Völker müßen endlich gegenseitiges Vertrauen wie⸗ der gewinnen, müßen sich verstehen lernen, und nicht
llos durch die Worte der Verträge, sondern durch die
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Amtliche Nachrichten.
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November 1818 bis 1sten Mai 1819, den Vorschuß der erfoderlichen Summe aus den Staatskaßen zu genehmi⸗ gen geruhet. Indem wir den Gläubigern der Kur⸗ mark hievon Kenntniß geben, bemerken wir, daß die Bekanntmachung der Hebe-Termine für die ein⸗ zelnen Obligationen erfolgen wird, sobald die zu dieser Zinszahlung erfoderlichen Vorarbeiten beendigt sind.
Berlin, den 11ten Jun. 1819. Kriegs-Schulden-Kommission für die Kurmark.
II. Zeitung s-Nachrichten.
Bande des sittlichen Friedens (paix morale) sich ver⸗ einigen. Dadurch allein kann Handel und Wandel wiederhergestellt und das gemeine Wohl befestigt wer⸗ den. Ganz entgegen diesem Ziele würde die Behaup— tung des Herrn Grafen wirken, wenn sie wahr wäre, die Behauptung nehmlich, daß das Gesetz über die Rekrutirung und das Avancement in unsrer Armee, sowie die Art wie die Minister es ausführen, ein we⸗ sentlich eroberungsüchtiges und revolutionaires Heer
bilden müße. Ist das wirklich seine Ueberzeugung, so
fehlt es seiner Rede an Konsequenz, so hätte er müßen auf die Abschaffung des Gesetzes und die Anklage der Minister antragen. Aber leichter ist es freilich, in lee⸗ re Deklamationen abzuschweifen, als Anklagepunkte aufzustellen, die man beweisen muß, oder als die Schädlichkeit Tines Gesetzes zu begründen, das als die Frucht der reifsten Berathschlagungen auch mit dem allgemeinsten Beifalle der Nation aufgenommen wor⸗ den. Dennoch will ich einige seiner vagen Behauptun⸗ gen näher beleuchten; zuerst die, daß durch die Aus⸗ führung jenes Gesetzes eine Armee von meistens ar⸗ men Seldaten geschaffen, und an ihre Spitze die Zahl
der ihres Lohnes beraubten Helden gebracht werde, die
nichts Eifrigeres zu thun haben würden, als sich von Neuem in die Revolution zu stürzen und neue Erobe⸗ rungen zu machen. Thatsachen antworten hierauf am besten. Was für eine Regel konnte man bei Bildung der Armee in der schwierigen Lage nach der zweiten Restauration befolgen? Unumgänglich war es, alles