1819 / 49 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 19 Jun 1819 18:00:01 GMT) scan diff

n verschen, angenrbuet sind, welche mitten äber der iam. 2 50 Fuß langen Gliederketten hangen, die auf . i . der Straße an besonderen Stie—⸗ len befestigt sind. . . . . J . , der inneren und äuseren Plätze am Brandenburger Thore bewirken drei Laternen, welcht m drei Durchfahrten des Thores angebracht find, so wie die Beleuchtung der vorzüglichsten von der Kunst⸗ straße nach dem Thiergarten führenden Hauptalleen, zugleich durch die Anordnung der parabolischen Spie⸗

gel erfolgt. . Die Kosten zur Anschaffung dieser 4 Laternen und alle dazu gehörig Anordnungen haben einen Aufwand von drei Tausend und einigen Hundert Tha⸗ lern erfodert, und die jährlichen unterhaltekosten, nach bzug des Betrages, welchen die zur Besorgung der eleuchtung nöchigen Personen erfodern, wird jähr⸗ lich neun Hundert Thaler erreichen, wenn die Dauer der Beleuchtung, mit Ausschluß der hellen Nächte, im Winter im Durchschnitte sieben und im Sommer ctwa vier Stunden lang, bis 12 Uhr die Nacht, an⸗ genommen wird. ;

Es ist zu erwarten, daß durch diese Beleuchtung, welche den lebhaften Verkehr auf der Kunststraße noch mehr erleichtert, und die bisherige Gefahr für das nächtliche Fuhrwerk, besonders für diejenigen welch e vom Charlottenburger Schauspiele zurückkehren, ver— mindert, so vortheilhaft auf die Einnghme des Wege⸗ geldes auf der Kunststraße zwischen Berlin und Char⸗ sottenburg gewirkt werden wird, daß sich dadurch ein bedeutender Theil der Ausgaben wieder gedeckt findet.

Bei Anordnung der jetzt angeführten Beleuch— tung sind über die beste Anbringung der parabolischen Spiegel Versuche angestellt worden, indem man Spie⸗ gel nach lothrechter und nach wagrechter Stellung anbrachte. e

9 Laternen mit lothrechten Spiegeln, deren man sich auch zu trigonometrischen Vermeßungen bedient hat, verursachten aber eine nachtheilige Blendung, weil sie die Lichtstrahlen beinahe wagrecht warfen, und konnten nicht wohl zur Seitenbeleuchtung benutzt werden, weshalb die Laternen mit wagrecht geste ll⸗ ten Spiegeln um so mehr den Vorzug erhielten, als auch die Kosten zu Anschaffung derselben weit gerin— ger waren. nnn *

* 2.

Berlin, vom 18. Junius. Am 27. v. M. starb zu Halberstadt im dreiund fiebenzigsten Lebensjahre und im zweiundfunfzigsten des dem Staate gewidmeten Dienstes der Königl. Ober: Landesgerichts Chef⸗Prä—⸗ sident Herr Viktor Friedrich Gottlieb von Biedersree. Er war 1Jaß zu Magdeburg geboren, und erhielt, vom Jahre 1767 an, seine praktische Ausbildung theils bei der dortigen Regierung, theils bei dem Kammer— gerichte zu Berlin.

Im Jahre 1770 wurde er zum : Stettin ernannt, und schon vier Jahre darauf die Rice: Präsidenten⸗ Stelle bei dem Hofgerich te zu Kö⸗ nigsberg in Preußen ihm anvertraut, von wo er so⸗ dann 1791 dem Rufe nach Halberstadt als Präsident der Regierung und des Konsistoriums folgte.

Die nach dem Tilsiter Frieden eingetretenen

Regierungsrath in

j

Veränderungen nöthigten ihn, mit gewissenhafter

Berücksichtigung des Gemeinwohls, so wie seiner in⸗

dividuellen Verhältniße, die Stelle eines Staatsrathes und ersten Präsidenten des ehemaligen Westphälischen Appellations-Hofes zu Kaßel anzunehmen.

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Nach erfolgter Wieder-Vereinigung der vaterlän⸗

dischen Provinzen trat er zunächst als Prästdent de

Regierung zu Erfurt in den Königl. Preuß., Dienst

zurück, und wurde bald darauf zum Chef-Präsidenten .

des unter seiner Leitung organisirten Ober-Landesge⸗

richtes zu Halberstadt erhoben.

Als Anerkenntniß seiner Verdienste empfieng er im Jahre 1817 den rothen Adler-Orden dritter Klaße, und bei der fast gleichzeitigen Feier seines funfzigjäh⸗

rigen Amts⸗Jubiléums erhöhte der gnadenvolle Aus⸗ druck der Königl. Theilnahme das Freudenfest, wel

ches unter dem Zuströmen vieler entfernten Verehrer

dem würdigen Greise öffentlich bereitet ward.

Rastlose Thätigkeit, unerschütterliche Dienst- Treue,

edle Selbst-Verläugnung und eine in den prüfungs⸗ vollsten Verhältnißen ihn stets richtig leitende ächte Religiosität bezeichnen das musterhafte Leben dieses Mannes, deßen Andenken seinen Zeitgenoßen,

dem Staat?, jederzeit werth bleiben wird.

Berlin, vom 19. Junius. Im neun und vierzig.

sten Jahre des Lebens und im acht und zwanzigsten des Staats-Dienstes starb am 11ten Jun. der Kö— nigliche Geheime Berg- Rath und Mitglied der Ober-Berghauptmannschaft im Ministerium des In⸗

neren, Herr Christian Friedrich Kölpin. Geboren zu Greifswald am 15. Oktober 1770, vorbereitet zum Dienste in den Berg Revieren von Schlesien und

Sach sen, ausgebildet auf der Akademie zu Freiberg

erhielt er seine erste Anstellung im Jahre 1791 als Sekretair und Registrator bei dem Salz-Amte zu Schönebeck, und ward im Jahre 1802 zum Aßeßor

daselbst ernannt.

Im Jahre 1802 berief ihn das Verttauen seinet Vorgesetzten in die damals neu erworbenen Länder, zur Einrichtung der Verwaltung des Salz-Monopols.

Im Jahre 1805 ward ihm das Amt eines Ober—

Saltz⸗Inspekters in Hildesheim, und im Jahre 1806 die Salinen-Direktion in Kolberg aufgetragen. Von . nigsberg in Preußen, wo er zum Kaßen-Direktor bei

hier führte ihn das Geschick im Jahre 1811 nach

der Regierung ernannt ward. Von dieser Stell wurde, er jedoch im Jahre 1815 abgerufen, und i der nämlichen Eigenschaft zur Regierung nach Pots

dam versetzt, im Fahte 1816 aber endlich seiner frü— heren Bestimmungen wieder gewönnen, indem des Königs Majestät geruhete, ihn zum Geheimen Berg‘

so wie

Rath und Mitglied der Ober-Berghauptmannschaft

zu ernennen.

Er war in allen Verhältnißen ausgezeichnet dug

die Kraft seines Geistes, und durch die Reinheit fei nes Willens. Im strengsten Sinne, ein n . treuer, eifriget Siener des Staates wird sein früher Verlust tief empfunden von seinen Amts: Genoßen und

Freunden, und innig betrauert von den Seinigen, de nen er als zärtlicher Gatte und Vater ein Master

feder häus lichen Tugend war.

Beilage zum 49sten Stücke der

Es war zu erwarten daß die Aufsätze über das Abgabenverhuältniß in den verschiednen Provinzen der Preußischen Staaten, welche von dem Z6sten Stücke dieser Zeitung ab in derselben enthalten sind, zu Aeu⸗ serung sehr mannigfaltiger Ansichten Aulaß geben wür⸗ ben. Auch hatten sie wesentlich den Zweck zu veran⸗ laßen, daß eine vielseitige gründliche Erörterung eines Gegenstandes einträte, der alle Einwohner des Staa⸗ tes so nahe berührt. Was auch zuletzt durch eine solche Erörterung wahr und bewährt erfunden wer⸗ den möchte, so wird sie in jedem Falle dadurch loh⸗ nend werden, daß sie die politische Bildung der Na— tion durch Mittheilung von Kenntnißen und Erfah⸗ tungen, und gegenseitige Berichtigung des Urtheils fördert. Die Staats- Zeitung, weit entfernt hiebei ine entscheidende oder auch nur überwiegende Stimme führen zu wollen, hat bereits in ihrem ersten Stücke sehr bestimmt erklärt, welchen großen Werth sie auf Gegenbemerkungen wahrheit⸗ und vaterlandlieben der Korrespondenten lege, und wie viel Vortheil für die Erforschung des Rechten, wonach sie trachtet, sie von einer gründlichen Opposition erwarte. Sie kann es nicht für überflüßig achten, an diesen ihren Stand⸗ punkt hier nochmals zu erinnern.

Die Staats-Zeitung hat den Stand der Staats⸗ Einkünfte, wie er ohngefähr um das Ende des Jahres 18618 odet um den Anfang des Jahtes 1819 sich stellte, folgendermaßen angegeben:

a. Im 36sten Stücke, 66 4 den reinen Ertrag der landesherrlichen Do⸗ mainen und Forsten mit

b. Im 38sten Stücke, den Ertrag sämmtlicher bei den Staats⸗ kaßen verrechneten Abgaben der drei we st⸗ lichen Provinzen mit Einschluß der zu gedachten Kaßen verechneten Zu fatz⸗Centimen woraus, da diese Provinzen 2, gsi, 852 Ein⸗ wohner am Schluße des Jahres 1817 ent⸗ halten haben, ein Beitrag von 2 Thl. 16 Gr. 6 Pf. für den Kopf im Durch⸗ schnitte hervorgeht.

Im A2sten Stücke, . Ertrag sämmtlicher Staatsabgaben der drei außerteutschen Provinzen woraus, da diese Provinzen 2, ag, 55 Ein⸗ wohner zu Ende des Jahres 181 enthiel⸗ ten, der Betrag der Abgaben auf den Kopf im Surchschnitte zu 3 Thl. A Gr. 8] Pf. berechnet worden ist.

Thi.

„, Joo, 2u6

7, os, 568

d. Im absten Stücke,

den Ertrag sämmtlicher Staatsabgaben in den vier teutschen östlichen Provinzen woraus, da diese Provinzen am Ende des Jahres 1817 = 5,205,368 Einwohner ent— hielten, der Betrag der Abgaben auf den Kopf im Durchschnitte zu 4Thl. 2 Gr. 7Pf. berechnet worden ist.

21, 583, 627

Die ganzen Staats- Einkünfte mit Ausnah⸗ 9 me der Posten, Lotterien und einiger nicht

erheblichen Nebenartikel sind hiedurch auf Ah, Gos, 658

Thl. berechnet. Die Quellen der einzelnen

Angaben sind durchgängig benannt, und es kann

Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung,

vom 19ten Junius 1819.

hienach Jedermann selbst über den Grab der Glaub⸗

würdigkeit dieser Angaben urtheilen. Nachträglich be⸗ merken wir hier nur noch, daß, da unter dem vorste⸗ hend berechneten Einkommen sich 36,gos, Ana Thaler befinden, welche durch Abgaben 3 werden, und die ganze Volkszahl nach der Zählung am Schluße des Jahres 1617 aus 10,R5536,s1 Personen jeden Al⸗ ters bestand, der Kopf im , . dreĩ Thaler zwölf Groschen und fünf Sechstheil Pfen⸗ 6 e sehr nahe drei und einen halben Tha⸗ er trug.

Der Zweck solcher einfach und bestimmten Anga⸗ ben kann zunächst kein andrer seyn, als Thatsachen vorzulegen, auf welche jeder Einzelne sein eignes Ur= theil gründen könne. Wir haben damit Keinem vor⸗ greifen wollen, der etwas Beßeres, Haltbareres oder Vollständigeres anzugeben weiß; wir geben unbefan⸗ gen, was wir haben. Wer so offen zu Werke geht, den , n r . 3 er wolle nur imp oni⸗ ren“ nicht treffen, welchen wir gleichwol in einigen öffentlichen Blättern finden. . ;

Wir meinen ferner, mit so lchen Angaben allen Einwohnern des Staates, welche über öffentliche An⸗ gelegenheiten urtheilen wollen, gleich aufrichtig zu die⸗ nen, und hoffen, wenn es nur um Wahrheit zu thun ist, sowol denjenigen zu nützen, welche ihre früheren Ueberzeugungen dadurch bestätigt finden, als denjenigen, die bisher damit nicht zu vereinigende An⸗ sichten geäusert haben. Wenn daher der Kurier vom Niederrheine Nr. 147. sagt: „, möge dieselbe eine wahre „Staats-Zeitung seyn, sich aller Unterthanen, nicht „blos eines Theiles derselben, wie es den An⸗ Ischein hat, annehmen“ so müßen wir dem Unbe⸗ fangenen überlaßen, zu beurtheilen, ob wir zu diesem Anscheine Anlaß gegeben haben. Wir haben im z6sten Stücke unsrer Zeitung versprochen „auf die Ueberzeugung hinzuwirken, daß keine Provinz stief⸗ mütterlich von der Regierung behandelt, keine Pro⸗ vinz zu Gunsten der andern mit Abgaben überladen werde.“ Von dieser Anstcht aus haben wir zunächst * zeigen versucht, daß die westlichen Provinzen im

erhältniße gegen die übrigen nicht überladen wären; wir fingen mit ihnen an, weil gerade von ihnen aus am oftesten und lautesten Klagen über allz e Bela⸗ stung in das Publikum gebracht worden sind. Seitdem sind aber auch schon im 39sten und Aasten Stücke dieser Zeitung Aufsätze erschienen, welche zeigen:

theils daß der anscheinend hohe Ertrag der Abgaben in Ost⸗ und Westpreußen nicht auf einer Ueber⸗ lastung mit Stenern, die den Einwohner unmit⸗ telbar treffen, sondern auf der Einträglichkeit der Durchfuhrabgaben beruhe;

theils daß auch in der neuen Tranksteuer nach den besonderen Verhältnißen dieser Provinzen keine unbillige oder gemeinschädliche Belastung liege.

Die Betrachtungen über die Steuerverhältniße der mittleren vier Provinzen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen, sind, wie eine unbefangne Ansicht nicht verkennen laßen kann, bei weitem noch nicht geendigt. Sie können nur langsam vorrücken, weil diese Verhältniße gerade die verwickeltsten sind.

Wir hoffen indeßen auch dabei zu der Ueberzeugung