1819 / 52 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Adolph für die Freiheit der protestantischen Kirche in Teutschland. Sollte man sich jetzt den Foderun⸗ gen des Marc Aurel von Spanien fügen, würden auch andre Mächte dergleichen Ansprüche geltend ma⸗ * Dennoch ward das Gesetz in einer geheimen itzung mit 248 Stimmen gegen 174 angenommen.

Lord Castlereagh hat im Hause der Gemeinen das Gerücht, als ob Rußland in London eine Anleihe negoziren laße, für ungegründet erklärt.

Herr Canning beschwerte sich in der Sitzung des Hauses vom 16. d. über den Herausgeber der Ti⸗ mes, der bei Aufnahme einer Parlamentsrede des Herrn . eine Stelle verfälscht und einige, für Perrn Canning höchst beleidigende Ausdrücke, deren sisch der Redner gar nicht bedient, eingerückt habe. 1 Hume spraäͤch über das Elend der Weber in Karlisle, und die Times enthielt hierüber folgende Stelle: „Ich glaube, es wind nur Ein Mann unter

den Ministern seyn, der bazu lächeln kann, und dieses ist das Lächeln der Selbstzufriedenheit eines sehr acht⸗ baren Herrn, Mr. Canning, welcher gewohnterweise die Leiden seiner Nebenmenschen lächerlich macht und sich freut, daß es ihm geglückt ist, sich über ihren un⸗ gtücklichen Zustand zu erheben.“ Herr Canning war gar nicht anwesend, und obwol der Herausgeber der Times in einer folgenden Nummer getäuscht wor⸗ den zu seyn angab, so ist er doch durch einstimmigem Beschluß vorgeladen worden, vor den Schranken des Hauses zu erscheinen. nalisten verdient und findet allgemeine Misbilligung. Das durch verschiedenene Zeitungen verbreitete Ge— rücht, als ob England die Insel Cuba von Spa nien erkaufen werde, wird in unsern Blättern, als ganz ungegrlndet, den Amerikanern zur Last gelegt. Der Aufstand am Kap wird jetzt als wenig bedeu= tend geschildert.

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neber einen Scheingrund für die Wün— schens würdigkeit der Jury im Kriminal— Proceße.

Wo das Institut der Geschwornen im peinlichen Proceße wirkfam ist, da kann Lwie schon früher in die⸗ sen Blättern bemerkt worden) auf eine außerordent⸗ iche (willkührliche) Strafe wegen schweren Verdachtes nicht erkannt werden, da die Geschwornen blos ein Schuldig oder Nichtschuldig, kein Berdächtig aussprechen dürfen. Der Widerspruch, welcher in dem Gedanken zu liegen scheint, daß Jemand bestraft werde wegen eines bloßen Verdachtes, ist gegen die bisherige, teutsche Kriminalpraxis häufig als Vorwurf gebraucht worden, und es giebt gegenwärtig eine Menge denkender Köpfe, welche dem Institute der Jury haupt— sächlich darum zugethan sind, weil es diefe Bestrafung bes unerwiesenen Verdachtes ausschließt. Aber genau betrachtet schließt es nur die Form aus, nicht die Sache; ja es giebt etwas Schlimmeren Raum, in— dem die Fury aus rein subjektiver Ueberzeugung, vhne gesetzlich bestimmte, objektiv giltige Gründe, ihr Schul⸗ hig auszufprechen befugt, und überhaupt nach sol⸗ cher Ueberzeugung zu entscheiden verpflichtet ist. Nun sst aber auch der in unserem Kriminalrechte fogenannte schwere Verdacht nichts anderes, als eine subjektive Ueberzeugung ves Richters von der Schuld, nur daß derselben nicht alle objektiv auf das Verbrechen hin⸗ peutende Gründe mangeln dürfen; und der Unter⸗ schied besteht blos darin, daß die Jurh auf Anzeichen hin verdammen kann, welche nach unserem Proceß⸗ rechte nur einen entfernten Verdacht begründen und einer Lossprechung von der Instanz Raum geben wüt⸗ den. Von dieser Seite betrachtet ist also die Jurt für die Unschuld gefährlicher, als unsere soge— nannte willkührliche Beftrafung wegen schweten Ver— dachtes, die richtiger eine Minderung der oͤrdentli⸗ chen Strafe, wegen J, . der vollen objektiv gil⸗ tigen Ueberzeugung beim Dafeyn der subjektiven, ge⸗ nannt werden möchte. . Die Klagen über Verurtheilung auf bloße Wahr— scheinlichkeit kommen in der That auch bern vor, wo die Jury durch ihr Verdikt den Rich⸗ ter bindet. Nach dem Journal „Amerika, datge⸗ stellt durch sich felbst“ (18r9. Nr. 42. S. 10.) wurde zu Richmond im Septemder 1813 ein auf vor— ätzlichen Mord angeklagter Robert Gibson durch die Geschwornen für schuldig erkannt. Auf die her⸗ kgmmliche Frage vor Lesung des Todesurtheils be⸗

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in Län⸗

theuerte er, daß er nicht schuldig sey, unter der Aeu serung: „Wenn ich reich gewesen wäre, würde ich viele Vertheidiger unter den Rechtsgelehrten gefuns den haben, und für unschuldig erklärt worden seyn; da ich aber ein armer Mann bin, so muß ich gehängt werden. Hier in diesen Provinzen in Alt⸗-Virgi⸗ nien, wo ich erzogen und geboren war, habe ich vor mir Niemanden gekannt, der bloß wegen der Wahr⸗ scheinlichkeit der Um stände gehängt worden wäre; nicht einmal ein Zuchthaus war für ihn er— baut.“ Dergleichen Klagen eines Verurtheilten be⸗— weisen freilich nichts gegen die Jury; aber man beobachte nur, wie leicht die ungelehrte Menge, wenn das unzweifelhafte Daseyn eines Verbrechens ihr RNechtsgefühl empört hat, und sie nun nach einem Gegenstande für die Strafe sich sehnt, Vermuthung für Wahrscheinlichkeit, und Wahrscheinlichkeit für Ge— wißheit nimmt. Aus der ungelehrten, in scharfer Uns terscheidung ungeübten Menge aber wird in der Re⸗ gel die Futy gewählt, die empörende Vorstellung des verübten Verbrechens wird ihr durch die lehendige Ver⸗ y, . darüber nahe vor das Auge der Phantasie gebracht, welches in der Vergeltung der That seine Befriedi⸗ gung sucht, der Angeklagte, gegen welchen Um stände sprechen ist gegenwärtig, die Schlüße, wodurch die vorhandene Wahrscheinlichkeit entkräftet wird, sind in manchem Falle für ungeübte Denker schwer zu faßen« wer möchte von diesem Gesichtspunkte aus nicht über die Jury dedenklich werden? Welcher Angeklagte, der trotz des Verdachtes sich unschuldig weiß, möchte nicht lieber von wißenschaftlich gebildeten Männern gerich tet seyn, die in der Beurtheilung der Kausalverbin— dung zwischen Verbrechen und angeblichen Thätern Uebung erlangt haben? Selbst wenn er angestellte, vom Staate abhangende Richter in dem angegebenen Falle für verdächtig hielte: würde er nicht wenigstens wäünschen müßen, daß das Geschwornengericht a wle mien: unabhangigen Rechtogelehrten estůnde?

Diese Ansicht giebt der V. für keinen Beweis ge— gen die l sg Statthaftigkeit des fragl. In⸗ stitutes. Aber die Meinung hat ihre Mode, wie die Kleidertracht, und bei Gegenständen der Mode sieht das Begehrvermögen gar leicht über die Zweck

möaäßigkeit hinweg. Daher ist in Fällen, wie der dorlie—

ende, jeder Zweifel wider dig letztgenannte, der Prü⸗ f g und folglich auch des Vortrages werth. M.

Das Verfahren dieses Jour⸗

diese Vorstellung wirkt auf das Gemüth, orst ö Besetzes dahin „daß die dor billigten Pensionen unter poppelte

Allg e meine

renußische Stagts-Zeitung.

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Stück. Berlin, d

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* 5ste

752—

JI. Amtliche

Kronik des Tages. Serlin, vom 29g. Junius. Seine Königliche Majestät haben den bisherigen Ober-Landesge⸗ iichtsrath Scheller J. zu Ratibor, des verstorbenen Vize⸗-Präsidenten Reyder, zum Bize: Präsidenten des Sber⸗-Landesgerichts daselbst u ernennen geruhet.

Des Königs Maje stät haben den vormaligen Domainen-Direktor Engelmann, imgleichen den

an die Stelle

en 29sten Junius 1819.

Nachrichten.

bisherigen Regierungs-Aßeßor Macken sen zu Regie⸗ rungs-Räthen bei der 3 zu Koblenz aller— nädigst zu ernennen geruhet. ; i. Erde emen rare Karl Deniel Schultze in Angerburg ist zum Justiz⸗ Kommißarius dase lbst und bei den Untergerichten in der Umgegend bestellt worden.

Seine Majestät der König haben dem Guts⸗ besitzer Schönborn zu Mühlgast in Niederschlesien daß Prädikat als Amtsrath beizulegen geruhet.

an .

U. Zeitungs-Nachrichten.

Paris, vom 19. Juniks. Die Diskußienen über das Budjet sind in den Sitzungen der Kammer der 1bgeordneten fortgesetzt worden, 1 er verthen Debatte gab die früher erwähnte Petition bes Hauptmanns Pourrée: daß shnn neben seiner bensfon diejenige gelaßen werden mög? welche ihm rüherhin deshalb zugetheilt werden, weil er am 18. Brümaire des Jahrs 8, als Grenadier des gesetzge⸗ renden Kerps, dem General Bonaparte den Dolch⸗ kößen des Raths der 500 entzogen habe. Diese Pe— tion hatte zu dem Vorschlage einer Verbeßerung des - dem 31. März 1814 be— dem gesetzlichen Verbote,

als nicht degriffen (von der Eure) weil es

aths der 500, Zeugniß eini⸗

g des Justizministers daß zwar den Doppelbezug von Pensionen emäß sey, weil der

in Verdienst erwor—

sselbe

Mitglieder des Ordens vom g finde. Delle ssert: Sado, ooo ng zu stellen, um der Ehrenlegion Gehalt vo Dotation der 5ten Llaße zu bewilstgen, ward, obgleich er sich auf em Gesetz vom 15. März 1815 bezog, verworfen. Der Justizminister erklärte fich dagegen, weil das in Be⸗ zug genommene die Gehalte der Ehrenlegion im gan—⸗

Zu einer bemerkens⸗

zen Umfange aufrecht haltende Gesetz (welches der Kö⸗

nig bei der Bonapartischen Invasion kurz vor seĩ ner Abreise aus Paris vollzog) nur die Frucht eines stür⸗ mischen Augenblicks gewesen sey, und nach so großen über das Land gekommenen Unfällen nicht ausgeführt werden können. Es bedürfe jent eines neuen Gesetzes, ob und in wiefern die Verordnung vorn 15. März 1315 auszuführen sey, und hiezu könne bie Kammer die Initiative nicht nehmen.

Unter den Bittschriften, über welche der Kammer Bericht erstattet wurde, befand sich eine des Kauf⸗ manns Guerin von Fonch, der in Bezug auf den Levantischen Handel anmerkte, daß obgleich Frank⸗ reich nach den mit der Pforte geschloßenen Verträgen (der neuste ist vom 9. Okt. 1801) zu den von der Pforte am meisten begünstigten Nationen gezählt werden solle, die Französischen Unterthanen dennoch seit 1316 einem Zolltarif unterworfen worden, der 23 mehr betrage, als die Kaufleute aus andern Län⸗ dern entrichten müsten. Die en das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten gerichteten Beschwerden hatten bisher keinen Erfolg gehabt. Man beschloß die Üebersendung an dieses Ministeriüm.

Im Lazareth zu Marseille ist unter der Mann⸗ schaft eines Schiffes, das unlängst von den Ktsten der Barbarei angelangt war, die Pest ausgebrochen. Ei⸗ nige der Erkrankten, und auch ein Krankenwärter, sind bereits gestorben, dech sind alle Mansregeln getroffen, die Verbreitung des Uebels zu verhüten.

Dem zu Havre unter Stadt Verhaft gesetzten General Vandam me sind Päße auf Selgien er⸗= theilt worden. ; 1 be meldet, nach dem Moniteur, daß sich der Kriegsminister nicht nach begeben, sondern in die Bäder von Neris,

Karlsbad im Allier-Departement.

London, vom 19. Jun ins. Die Nachrichten äber die Angelegenheiten der Süd 3 amerikanischen In⸗ surgenten sind jetzt zwar günstig für diese, doch kann man ihnen nicht überall Glauben beimeßen.

Mac Gregor hat nach einem Schreiben aus Ja⸗ maika am 10. April Portobello auf der Lanzenge von Panama, deßen Befatzung aus 466 Mann bestand⸗ ingenommen. , , 6 , uch, Insürgenten von Buenes-⸗Ahres sollen