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gewachsen sey. Einige dieser Rückstände můße man als ein wirkliches Deficit betrachten, daher der Name einer schwebenden Schuld nicht ganz paßend sey; denn darunter müße man nur die Mittel verstehen, welche die Regierung dem Finanzminister bewillige, um die Bedürfniße des Dienstes zu bestreiten. Die vorlie⸗ gende Schuld sey aber ein Paßivum der Kaße, das
man sonst Rückstand benenne; sie sey eine wahre
Schuld und konne keinesweges als eine bloße Kredit⸗ Operation behandelt werden. Eben daher aber könne man sich nicht eher darüber entscheiden, als bis man die Finanzmittel etwogen und kennen gelernt habe.
Die Biskußionen über das Ausgabe⸗Gesetz wur⸗ den hiemit beendiget, und das Ganze des Entwurfes mit 190 gegen 14 Stimmen angenemmen. Der Ent⸗ wurf hatte die Ausgaben des Jahres 1819 auf 892, SoG, ooo Fr. berechnet und die Beschlüße der Kam⸗ mer haben sie uaf 374,595,975 Fr. ermäßiget.
Jetzt beschäftigt sich die Kammer mit demjenigen Theile des Budjets, der die Herbeischaffung der Fi— nanzmittel zum Gegenstande hat. .
Der Gesetz- Entwurf hat die Einnahmen auf g89, 210, 00 Fr. ermittelt, und die Kommißion zur Prlifung der Finanzmittel hat sie auf go, 310, ooo Fr. erhöhet. In den letzten Sitzungen der Kammer ha— ben sich verschiedene Mitglieder hierüber vernehmen laßen, und es sind sechsunddreißig abändernde Zusätze zur weitern Diskußion verwiesen.
In der gestrigen Sitzung ward über die Bittschrif⸗ ten einiger Inwohner von Tonnerre, Louviers, Am⸗ bert, Chinon, Saint-Foy, und eines Herrn Pachut, worin auf die Verwendung der Kammer zu Gunsten
der Verbannten angetragen wurde, Bericht erstattet.
Das allgemeine Intereße an diesem Gegenstande hatte alle Sitze der Zuhörer gefüllt; auch die Abgeordneten hatten sich zahlreicher als je eingefunden, Die Kom⸗ mißion trug auf die Tagesordnung an. Da kein Mit⸗ glied der Versummlung das Wort begehrte, erklärte der Präsident, daß die Kammer zur Tagesordnung gehe, allein Benj. Constant und Düpont verlang⸗ ten die Abstimmung über die Tagesordnung. Die ganze rechte Seite, das ganze Centrum und ein gro⸗ Fer Theil der linken Seite erhoben sich dafür, nur 18 Mitglieder der linken Seite, unter ihnen Argen⸗ son, Bignon, Constant, Chauvelin, Dü⸗ pont, Daunou, Lafayette, Manuel, Lafitte, standen gegen die Tagesordnung auf, die hienach durch bie entschiedenste Mehrheit beschloßen wurde. ö
Rach der Erzählung eines unsrer Blätter hat⸗ ten die Mitglieder der Kommißion für die Bittschrif⸗ ten unter einander geloset, wer diefen Bericht in der Kammer vortragen sollte, und das Loos war auf Herrn Magnier⸗Grandprez gefallen. z
Das Polizeigericht zu Paris hat im Monat May Über 832 Polizeivergehen gesprochen, unter denen 172 wegen unterlaßener Reinigung der Straßen. 6 .
Nach , . unseret Blätter, und zufolge eines Briefes aus Mabrid vom 18. d. hat der König von Spa⸗ nien sein Ministerium verändert. Nur ber Justiz mini⸗ ster Lozano de Torres ist auf seiner Stelle ver; blieben. Der provisorische Minister der auswärtigen
Angelegenheiten, M. von Eafa Frujo, ist nach
Aula verwiesen. Der Kriegsminister, Eguig, ist als General-Kapitän nach Grenada geschickt. Das Porte= feuille der . ist interimistisch bem Herrn Gonzalez Salim on übertragen; Don
Josef Maria Alos ist interimistisch zum Kriegs⸗
minister ernannt, und verwaltet zugleich in Abwesen⸗ heit des Herrn Cisneros das Marinewesen.
Man fängt hier, wie in London, an der Spanischen Ratifikation des Vertrages wegen Abtretung der Flori⸗ das an die Nordamerikanischen Freistaaten ernstliche . an. n Won Neilerto (Llorente) ist der dritte Theil er e über Spanien erschienen. Er enthält nur
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hall, dem Rathhause, veranlaßt, indem die ver
London, vom as. Juniutz. Die weugebötng rin zeßin von Kent hat in der Taufe gestern die Namen Alexandrine Viktorie erhalten. .
Die Foderung einiger Londoner Bürger, daß ein öffentliche Versammlung gehalten werden möge, um Vorschläͤge zur Abwendung der neuen Taxen zu me; chen, hat gestern einen lärmenden Auftritt auf Guild sammelte Menge, nach Beendigung einer Wahl von zween Sherifs, durch den Herausgeber einer schmäh füchtigen periodischen Schrift, Wooler, haranguirt wurde, welches den Lord Mayor, um sich nicht persön . lichen Beleidigungen auszusetzen, bewog, die Sitzung aufzulösen und mt den Aldermännern den Sgal ju 3 en Die Sache hat indeß nicht weitere Folgen gehabt. Man hat hier zwei Kisten mit so, oos Stück falsch; Preußischer Viergroschenstücke in dem Augenblicke ent. deckt, als sie über Holland nach dem Kontinente abge hen sollten. Da die Kisten mit Nr. 6. J. bezeichnet wa
zen, se vermuthet man, daß bereits s andere . File verständige Männer von bewährter Tüchtigkeit,
FPHetannt mit den Sitten und Gewohnheiten ihres
abgegangen sind.
Rom, vom 13. Junius. Gestern haben Ihr Majestäten, der Kaiser und die Kaiserin von Oer sterreich, ihre Rückreise von hier angetreten.
Karlsruhe, vom 26. Junius. Die erste Kam mer hat die Motionen des Prälaten Hebel wegen Un terstützung hilfbedürftiger protestantischer Geistlichen. so wie ihrer Wittwen und Waisen, und wegen Er⸗ richtung eines Schullehrer-Seminariums (mit wel⸗ chem der Großherzog inzwischen bereits vorgegangen ist) angenommen. Der jweiten Kammer wurde von Seiten der Regierungs-Kommißion in ihrer Sitzunz vom 2isten d. folgende Eröffnung gemacht: .
„Der Groß-Herzog, unfer gnädigster Hei,; haben mit Bedauern in Erfahrung gebracht, daß si schon mehre Mitglieder der zweiten Kammer Ihret getreuen Landstände in Vorträgen und in Reden er ⸗ laubt haben, sowol gegen die Ausführbarkeit einiger Artikel der teuischen Bundes-Akte, als auch gegen die gung derselben in allen Bundesstaaten zu wachen, Zwei6 fel zu erheben. Höchstdinselben wollen daher die zweite Kammer auf die Unzuläßigkeit solcher und ähnliche verfaßungswibriger Aeußerungen aufmerksam machen Die Bundes⸗Atte 16 , Grund ⸗Gesetz, auf welchem die Sicherheit des B / beruht, in ihr liegt die Gewährleistung unserer eigene
Kompetenz der Bundes- Versammlung, über die Befcl st
Werfaßung; sie ist das heilige unverleilich Palladium welches unter der Garantie der größten Europäischen ..
Mächte die Rechte der schwächeren Staaten gegen jede Eingrif der Gewalt von Innen und von Außen schüt jeder Angriff auf dieselbe ist ein Schritt zur Anarchie eine Verletzung un secer Verfaßungs⸗ Urkunde, we lch das Groß- Herzogthum Eg. 1. und 2.) als einen R. e des teutschen Bundes, die orggnischen B chlüße der Bundes- Versammlung für alle Klaße von Landes-Angehörigen für verbindlich erklärt, un die Verfaßung selbst im F. 65. derselben unter die Go rantie des Bunbes stellt. Se. königliche Hoheit
keineswegs gesonnen, die vollkommen ste Freiheit de
Rede in den beiden Kammern der Stände Versamm lung beschränken zu wollen: nur können Höch stdiesel ben nicht zugeben, daß die Regierung durch Still schweigen den Verdacht quf sich ruhen lasse, als billig
n. verfaßungswidrige, bie innere Ruhr des tent;
en Vaterlandes so sehr gefährdende Aunsichten und
tußerungen. Auf ,, der Bundes.
tte zu wachen, in . zundes Versammlung selßt die ihr . . tchtung zu erhalten, ist die erste and heisigste Pflicht jebes einzelnen Bundes- Fürsten lichen Hundes⸗Genoßen fowol, als gegen sene Europki⸗ chen chte veran vortlich ist, 6. die Wiener; .
bongreß, und . die , garantirt Se. könig ljcht Hohrit glauben dem
. . Pflicht, zu deren Erfüllung er gegen seine sämmt⸗ n
istandes alle? Pandes⸗ Staate;
ᷓ daß in Zukunft die Mitglieder Ihrer ge⸗ keuen Stände sich in den Schranken ihres Berufes
. und sich aller Ausfälle gegen die einzige Basis
es dermalen bestehenden Rechts- Zustandes in Teutsch⸗ land, aus Achtung für die Unverletzbarkeit der mit den gtoßen Mächten Europa's geschloßenen Verträge enthal⸗ fen werden.“ — Die Abgeordneten v. Lieben stein und Winter (von Karlsruhe), welche diese Eröfnung vorzüglich berührte, machten dagegen einige Bemerkun⸗
gen, deren wesentlicher Inhalt war, , daß doktrinelle Erklärungen bestehener Gefetze, auch wenn die Erklã⸗
. Ueber die Jury. (Fortsetzung des Aufsatzes in Nr. 17.)
Man hat die Einführung der Jury) empfohlen, weil sie eine alt-germanische Einrichtung sey. Ver⸗ steht man darunter das judicium pariuin, so ist nicht schwer zu begreifen, daß man in der Kindheit einer bürgerlichen Gesellschaft zur Schlichtung. streitiger
Volkes, gebraucht haben werde. Aber eine Jury war
Hheses nicht, und es wird überhaupt auf diese Empfeh—
1ũung wenig ankommen. Unfre Lltvordern, sast man, mhaben Eicheln gegeßen, zu welcher unbeguemen Kost
die verwöhnten Enkel doch nicht zurückkehren werden. Man wird aber allerdings einräumen müßen, daß die Brittische Jurh sich aus einer Einrichtung gebildet habe, welche die teutschen Eroberer nach Britannien verpflanzten. Dieses war die Einrichtung der Sacra⸗ mentalen, Compurgatoren, Conjuratoren, wie die Ge⸗ setzbücher sie nennen.
In Zeiten, worin Herkommen und gewohnte Sitte
statt geschriebener Gesetze unter einem Volke gewal⸗ tet, welches der Tugenden und der Vorzüge, so wie per Laster und der Gefahren der Kultur ermangelte, war man über den Beweis einer That unstreitig sehr
Verlegenheit, als in unsern ge⸗
jedoch einen glücklichen Bei⸗ selbst in Verbre⸗
Weil aber auch die
chen, vor dem Richter stelte, far seine Schuldlosigkeit schwö
hießen sie com purgäatores, conjuratores, consacra-
mentales -). Es ließ sich indeß erwarten, daß redliche Männer die Ruhe ihres Gewißens nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen würden. Aufgefodert von dem An⸗ eklagten, für ihn zu zeugen, hielten sie fich auch ge⸗ rungen, die That, deren er angeklagt war, selbst zu untersuchen, um sich ven seiner Schuld oder Unschuld zu versichern. Auf diesem Wege scheint das Amt der
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3 Der Verfaßer dieses Aufsatzes halt den, auch in ber
Pr. Staats- Zeitung gebrauchten Aus druck: Sch wur⸗ gericht, fuͤr fehlerhafk. Er sagt ganz etwas anderes, als
Fury. Ebenso wenig wurde er dem auch gebrauchten
Ausdrucke: Genoßengericht, beitreten. Findet man das Geschwornengericht langweilig und gedehnt, so könnte man Geschworengericht sagen; wir ha⸗ ben diese Sprach ferm schon in Gefang en wäͤrter. an) Daß auch die Fraͤnkischen Rachenburgii dahin zu zahlen, wird sich nicht bezweifeln laßen. Es ist nicht wahrscheinlich, daß diese Benennung von Re k, groß, und Fribergüs herzuleiten sey, wie Joh. v. Müller meint. Es scheint vielmehr, daß es dasselbe sey, was man noch jetzt in einigen Gegenden Teutschlands Le i⸗ sten bürgen nennt, denn Rachan ist leisten, thun. Auch mag unser Bürge, Burigu, wohl aus purgatgr kntstanden' seyn. Man' könnte also annehmen, daß alte diejenigen, welche zur Leistung eines eidlichen Zeugnißes Für einen Angeklagten fähig waren Rachenbuͤrgen ge⸗ nannt worden,
di der Reinigungs Cid war
tung irrig sey, keinem Tabel ausgesetzt feyn könnten, und daß kein Fall vorhanden sey, auf den die Eröff nung angewendet werden könne.“
In Anfehung des Kredit Votums (Ro. 553. unsrer Zeitung) muß noch demerkt werden, daß die Budjet⸗ Fommißion auf weitere Soo, oog Fl zum Behuf von Anticipationen und zwar jetzt schon deshelb angetra⸗ gen hat, weil dermalen ein niedriger Zins ⸗Fuß in den Handels⸗Städten den Anlehns⸗-Operationen ginstig fey. Der Antrag ist übrigens der zweiten Kammer
vorgelegt worden.
Geschwornen, äber die That za urtheilen, obwol nach
mehrern Krisen und mit manchen nach und nach aus⸗ gebildeten Modifikationen, entstanden zu seyn.
Doaß das Englische Volk, selbst mit Einschluß der Großen des Landes, fest an solcher Einrichtung hielt war nicht zu verwundern, da es dieselbe theils at einen gesetzlichen Damm gegen die Tyrannei und Willtühr der Regierung, theiss und besonders als den treusten Beistand gegen die Schlechtigkeit der Richter betrachtete. Daß die Jury bis zur neusten Konstrtu⸗ tion von 1689 den ersten Zweck nicht gefördert, cißen wir aus der Geichichtez aber es scheint nicht ohne Grund, als ob die Furcht vor den Nichrern noch jet von wefentlichem Einfluße auf die Meinung über die Jury sey ). Hierin weiter einzugehen, ist dem 3wecke dieses Auffatzes entgegen. Auf die fehlerhafte Form der Englischen Jury selbst werden wir im Verfolg zurückzurommen Gelegenheit haden, sobald wir die übrigen für die Einführung der Jurh aufgestellten Gründe beleuchtet haben werden. .
Wir zählen dahin: daß diefe thärige Theilnahme des Volkes an einem der wesentlichsten Gegen stände der öffentlichen Verwaltung, an der Pflege der Ge⸗ rechtigkeit, den Gemeinfinn erhöhe, die Anhänglich keit an das Vaterland kräftige und fomit eine der Insti⸗ tutionen gründe, welche mit den Fortschritren des menschlichen Geistes im mnigsten Zufammenhange ste⸗ hen, um den Frieden der Völker eben so sehr vor dem eifernen Zepter der Willkühr als vor den Mordfackeln der Anarchie zu sichern. 6.
und aus ihr auch in teutschen Biaäͤttern Folgendes ere zahlt: „In einem der Themsfe nahe . Garten,
2 In vorigen Zehe wart n eine; CGngtzschen zathng
außerhalb London, hörte man eines Thends ein junges Mädchen, die fich bel ihrem Hnkel aufhielt, mehrmals aͤngstlich rufen: Onkel, bringen Sie mich doch nicht um. Auf die davon gemachte Anzeige ward der Onkel am Morgen nach sekner Nichte gefragt. Sie war nicht da. Er versicherte, daß sie sich Leimlich entfernt haben muͤße, und ihr Aufenthalt ihm unbekannt sey Man fand in⸗ deß die Haube des Mädchens im Strom an einem Strauche hangen, und bie Untersuchung ward wegen Mordes wider den Onkel erdfnet. Die Geschwornen sprachen ihn n und er ward gehängt Nurz nachher fand fich die Richte wieder ein, and erzahlte, daß der Onkel sie an jenem unglücklichen Abend zu ei⸗ ner Heurath wider (hren Willen habe bewegen wollen und daß fie dechatb ausgerufen, er möge sie doch nicht umbringen. Um aber zu der Heurath nicht etwa gende thigt zu werden, habe sie sich in der Racht heimlich entfernt und ihren Aufenthalt bei einer Freundin in einer abgelegenen Gegend, woselb ihr von dem gericht⸗ lichen Verfahren wider den Ontel nichts zu Ohren gekommen sey, gewählt.“ Ist die Erzählung gegruͤmd fo wirft ste unstreitig einen sehr schwarzen 6 . . vie Englische Justizverwaltung. Denn ein Richter, di ohne ben Tharbestand des Mordes festzustellen, auf en nen Mord verfährt, Geschworne die in fo teicht sinnie ger und ruchloser Art ihr Schul dig sprechen, ohne über zeugt worden zu seyn, daß überhaupt ein Mord vor efallen, schnden die Gerechtigkeit und die 23 ie fich in solcher Art das Recht verwalten läßt. wider die Einrichtung der Jtroy felbst beweißt dit nach
mmer nichts. m edis gorchetmas hour