1819 / 55 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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. e * über des Herrn v. Reibnitz Ideal einer Gerichts: A Eine Allgemeine. Elementarlehre der richterh⸗ ordnung, in den Leipziger Litteratur-Zeitungen vom schen Enischeidungskunde von Dr. Amand Gottfried Jahre 1817. Wir haben diese Rezenston eben zur Hand,

Adolph Müllner, Königl. Preuß. Hofrathe,“ verdient indeß ist es uns hier zunächst weder um ihren Werth, i ĩ. mindestens eine Anzeige, da ihr eigentlich, wenn es noch um den Werth des rezensirten Buches l 9 t 2 6 l 1 J nicht über die Gränzen dieses Blattes hinausliefe, die thun, sondern wir gedenken ihrer nur deshalb, weil 5

ausführlichste kritische Würdigung, nicht blos wegen Hr. Dr. Müllner sich bei Gelegenheit feiner Be⸗ ihres innern von aller Persönlichkeit unabhangi⸗ hauptung „daß die Preußische Gerichtsordnung so gen Werthes, sondern auch wegen der seltenen Er zanz abweichend von allen übrigen sey, indem er F eie .

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scheinung, daß ein genialer, phantastereichet Dichter ladekt, daß bei ihrer Einführung im Herzogthum . .

sich mit gleichem E den trock t 6. n d ̃ , n 5 . ö . ; ; . ; rnste de ockensten Untersuchun⸗ Sachsen den bis dahin an andere Forme gewohnten 551 Stuck. Berlin, den 10ten Julius 1819.

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gen über Prozeßformen zu widmen vermag, von rech ts= Justizbedienten nur ein funfzehntägiger Zeitraum, um wegen gebührte. Zwar ist das Werk nicht neuz schon sich von ihr zu untetrichten, gegeben worden“ auf sie : im Herbste 1811 ist es zuerst in Druck erschienen; gleichsam zum Beweise seiner Behauptung bezieht. 1 t aber theils tritt es jetzt in einer neuen Auflage und Aber wenn auch die Verschiedenheit des Verfahrens , n, , * . theils rᷣn=·· . noch so . war; die Preußische Regierung richtete 9 mehr als sonst Gegenstände die ser en ja ihre Foherung nicht an junge Leute, die eben die ; hrich J. aus dem engern Kreise der Gelehrten und Geschäst⸗ her e ,, g. ö. k sondern an 1. Amtli ch e Nach ti chien. . männer vor ein größeres Publikum gezogen und mit unterrichtete, vielgeübte, praktische Geschäftmänner, Kronik des Tages zivill; Ihro Königl. Hoh. bie Prinzeßin Aug u stä einem gemeinsamen Intereße behandelt sieht, auch denen es doch nicht zu schwer werden konnte, mit hel⸗ . ron t . don Großbritannien und Hanover; Ihro Königl. mehr als sonst die Zeit, wo man nur aufmersam auf lem Blicke die Abweichungen herauszufinden, bei denen . Berlin, vom 8. Julius. Dienstag den 8. d., Hoh. die Prinzeßin Elisabeth von Greßbritannien Werke wie das vorliegende machen darf, und sicher übrigens auch gilt, was bei dem mmerdar in glei. Nachmittags um 5 Uhr, ward in der Wohnung St. und Hanoder, vermählte Erbprinjeßin von Heß e n⸗ seyn kann, daß bereitwillige Leser schon halben Weges cher Sphäre geübten docendo discimus. Da— SKRönigl. Hoheit des Prinzen Ernst August von Homburgz Ihro Königl. Hoh. die Prinzeßin Maria entgegenkommen. Doch je weniger die gründliche bei wollen wir nicht einmal gedenken, daß doch dit Großbritannien und Hannover, Herzogs von Cum⸗ von Großbritannien und Hanover, vermählte Herzo⸗ Betrachtung desselben wol schwerlich jemals ein Ge- Gächsischen Justizbedienten lange vorher, und nament! keria nd, die Taufhandlt ng an dem am 2. Mai d. J. gin von Gloutester; und Ihro Königl. Hoh. die meingut des Hublikums werden dürfte, desto mehr lch seit dem Preußischen Besitznahme-Patente, wißen Demselben gebornen Königlichen Prinzen, im Beiseyn Prinzeßin Sophie von Großbritannien und Hanover. müßen sich denkende Geschäftmänner, Gelehrte von mußten, daß unsre Nech ts verwaltung dort eingeführt ver Durchlauchtigen Eltern, nach den Gebräuchen der * !. Profeßion und vor allen Männer, die des Vorzuges werden würde, daß sie also zur Vorbereitung Zeit in Egnglischen Kirche, von dem Haus-Kaplan Sr. Königl. Berlin, vom 10. Julius. Des Königs M a⸗ theilhaftig geworden sind, ihre Stimme über Beidehal⸗ Hoheit des Herzogs vollzogen, und zwar in Gegen⸗ je stät haben den Regierungs⸗Direktor Geheimen Re⸗ tung alter, Einführung neuer oder einer gewißen Ver wart Sr. Mäjestät des Königes, sämmtlicher an⸗ gierungsrath Niederstetter bei der Regierung zu schwielzung deider Prozeßformen abzugeben besleißi· und Prinzeßinnen des Königl. Hau⸗ Königsberg in Preußen, den Karakter als Regierungs⸗ gen, das wahre Wesen und den eigentlichen Zweck s Herzogs Karl von Mecklenburg⸗ ice? Präfident zu ertheilen und das desfalsige Pa⸗ aller Prozeßformen zu ergründen; denn nur auf die⸗ u . heit des Markgrafen Wilhelm von tent Allerhöchst zu vollziehen geruhet. sem Wege kann gefunden und deutlich erkannt wer⸗ . des Staatskanzlers Fürsten von Des Königs M ajestät haben geruhet, den Stem: ben, was in aller Zeit das bleikende seyn wird und 159 mmtlicher Königlich Preußi⸗ pel⸗Fiskal, Krels-Justizrath Le yden, zum Regierungs⸗ muß, was das Bewegliche und Veränderliche ist, und ß: schen Sta mten Corps dipio- rath bei der Regierung zu Königsberg in Preußen zu wie viel davon, so weit menschliche Einsicht auf ihrem . matique, s Generalität, so wie ernennen. Standpunkte reicht, der ewigen Progreßion, dem Gei ste auch bes Bischofs Der Prinz Se. Königliche Majestät, haben den bisheri⸗ der Zeit, oder nur der Kreiselbewegung und der Mode erhielt in der hei n: G gen Dherlandes gerichts-Aßeßor Göt sch zu Insterburg, gehört. Daß in dieser Betrachtung kein willkühr⸗ er, Friedrich, Alexander, ; zum Rathe dei dem Oberlandesgerichte daselbst aller⸗ lich er Standpunkt startfinden kann, versteht sich von Erdbetene Taufzeugen waren: Se. Maj K gnädigst zu ernennen geruhet. U . selbst; daß jeder denkende Kepf, wie vielmehr ein nig von Preußen, welche, g h Des Königs Maje stät haben geruhet, dem Re⸗ gründlicher Gelehrter, ein solider Geschäftmann, seine J ur Taufe zu halten; Se. Königl. gierungs⸗ Kanzlei⸗Inspektor Weber zu Berlin, den Erfahrung und sein Erworbenes, nicht bloß Er⸗ Kin gen des vereinigten Relches FRarakcer als Hofrath allergnädigst zu bewilligen und lerntes, nicht blos Kenntniß, sondern Erkenntniß mit⸗ anaunand Irland, wie auch des Kön das Patent Allerhöchstselbst zu vollziehen. bringen wird, läßt sich, wenn man sie nicht unbe⸗ GSe Mejestãt der Kaiser a . . sonnen schelten will, billig voraussetzen, und das möchte W . Fönig Hoheit der Kronprinz von Preußenz Se. Heute wird das 14te Stück der allgemeinen Gesetzsamm⸗ benn wol in einet deutlichen, faßlichen Sprache das⸗ d Koöntgl. Hoheit der Prinz Wiihelm, Sehn Sr. Maj. 1nng ausgegeben, welches enthaͤltt: jenige seyn, was man seit einiger Zeit über Anknü⸗ Ter Löntges; Se. Königl. Hoheit der Prinz Frie⸗ Ne. Sig die Verordnung vom 4. Junius d, J., betr ef. 5. . , m, ,, n. n, . es Königes; re . Fönial d das Raumburger Handelsgericht, das bei fen an die Vergangenheit, über historisches Begrün⸗- Sr Ma des Königes; Se; König!. fen . = X ; Sa stitirt: r ,. f drich, Neffe Sr.. *. 1. , j demselben zu beobachtende Verfahren und das in Naum⸗ den einer Institution lang und breit vernimmt. ö Hoheit der Prinz Heinrich, Bruder Sr. Maj. des nge ge rende Wechfelrecht; So, scheint es uns hat sich auch der Verfaßer KRiniges; Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm, 6 1 Ea eehr s hen g' bessetben Monats, zur der in Rede stehenden Elementarlehre gestellt; so ist Bruder Sr. Maj. des Königes; Se. Königl. Hoheit naher Ausführung und Anwendung der Geseßze vem er zu Werke gegangen und so wird denn auch sein 1 der regierende Großherzog von Mecklenburg⸗Stre⸗ 27. Oktober 18610 und v. 28. Maͤrz 1811 ber die a ll= Beitrag von jenen, Gelehrten und Geschäftmännern, litz; Se. Hoheit der Herzog Karl von Mecklenburg— gemeine G esetzsamm lung und uber die Einrichtung jenen , eine so n,. Angelegenheit * . Streln Ruß e n er. att . in den ,, , , . des Staates, und der menschlichen Gesellschaft bei . Ferner: ro Majestät die Kaiserin von Muß No. 546. die Verordnung wegen ** , . allem Reichthume des Selbstgedachten und eigner Er— Berichtigung. In dem letzten Stücke unseret 6 Sr. 1 des Kaisers; Ihre Maj. er. k , ,, fahrung nicht ganz berschmäht werden. Nur eini- Zeitung, unter der Kroenik des Tages, muß Fatt die Königin der Niederlande; Ihro Kaiferl. Hoh. 2 2 än e gu ertichn Verhäätt— ges, namentlich in Beziehung auf die neue Vorrede, Markgraf Ludwig, gelesen werden: Markgraf Wi die Großfürstin Alexandra on Rußland, och er kf betreffend: 1e did vom 9. Juni d. 4. mg. Le h nsrldes Kniges; Ihr Köhigl, Kah. Ti; and ic dae fiele dert? rück gleich allen fett a3 0 .

verdient einer besondern Erwähnung. Der Verfaßer bee helm von Baden. on; ̃ , , Kurprinzeßin von Heß en,; Ihro Königl. Hoh, die schienenen Koͤniglichen Verordnungen, in dem unterzeichneten

63 . ; x Ihro 2 Waßerstraße Nö. 8. fuͤr 2 Gr. auch ein= regierende Herzogin von Anhalt Deßauz Ih Komtoir, Unter⸗ aßer raße . ;

3 inteßin Wilhelm von Preußen; . n uswärtige Intereßenten wollen sich

Königl. Hoh. die Prinzeßin Wilhelm v Preußen; zeln zu bekomme nr. 2 Ire i en po f

Röhiglg zds. Hoh die' verwitwete Prinzeßin Ferdi⸗ deshalb an die ihnen zunaͤe , m , Ihro Königl. Hoh. die Prin⸗ Anstalten wenden,. Serlin, ,, ö zeßin Louise von Preußen, vermählte Fürstin Rad⸗ Königl. Pr. Debit-Komtoir f. die ligem— sammlung.

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II. Zeitung s-⸗Nachreichten. . Der von dem Sia enmin t vorgelegt e

über d . = wi ar mit g8 Stimmen gege = der Kammer der Abgeordneten über das Staatsschul⸗ Entwurf 2 n n,, e,. er

München, vom 30. Junius. Die Betathungen

8. d. M. voll⸗ lehnt, dagegen

schuld mit Einschluß des auf älteren echtstiteln be

denwesen sind in ihrer Sitzung vom endet worden.