1819 / 55 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ruhenden Zuwachses derselben, in der Voraussetzung übernommen, daß die Rechnungen für das Jahr 1817 und 1818 nach erfolgter Prüfung und Anerkennung von Seiten des obersten Rechenhofes den ständi⸗ schen Kommißerien zur Einsicht und Prüfung und der künftigen Ständeversammlung zur endlichen Ge⸗ nehmigung vorgelegt würden. Es ward zugleich be— schloßen, daß die gesammte Schuld auf allen Kreisen des Reiches gemeinschaftlich hafte, weshalb auch die vom Finanzminister angetragene Ueberweisung eines besonderen Theiles derselben zu 2, 184,5os Fl. 59 Kr. auf den Rheinkreis verworfen wurde.

Zur Dotation der Schuldbentilganstalt wurden Millionen vom Malzaufschlage und so lange, bis der Tilgefond die Summe von 17 Mill. erreicht ha⸗ ben werde, ein Zuschuß aus den Mauthgefällen mit 1,800, 000 Fl. bewilligt. Als Mittel zur Schulden⸗ tilgung wurde der Verkauf entbehrlicher Staats wal⸗ dungen im Betrage von 4 Mill. Fl. auf die näch sten 6 Jahre genehmigt; auch wurde bewilligt, die gericht⸗ lichen Depositen, nicht aber die Pupillengelder, in die Staats-Schuldentilge-Kaße zu verwenden. Auch die bisher auf dem Eivil-Etat gestandenen heim fal⸗ lenden Pensionen aus der Sekularisation und Mediati⸗ sirung zu 2, Soo, ooo Fl. wurden der Schuldentilgan stalt zugewiesen. Auf eine neue Klaßifikation der Staatgs⸗ schulden, behufs ihrer Rückzahlung, ward nicht einge⸗ gangen, vielmehr beschloßen, daß die ständische Kom—⸗ mißlon der nächsten Versammlung den Plan einer Klaßifikation vorzulegen hahe.

Der Gesetz Entwurf über die Ausgleichung der Kriegslasten ward nicht angenommen, und mit Stim⸗ menmehrheit beschloßen, daß die bisherige Peräquations⸗ Anstalt mit dem Etatsjahre von 1819 und 1620 auf⸗ hören und ihre Aktiva und Paßiva zur Staatsschul— dentilge-Kaße übergehen sollen. Der Termin der Ver⸗ gütung der Kriegslasten soll mit dem Jahre 1809 und 1810 beginnen und behufs derselben eine Fami⸗ liensteuer auf 3 Jahre erhoben werden.

Die Staatspapiere sind um 3 Procent gestiegen.

In der Sitzung vom 26. d. suchte sich der Hof⸗ rath Behr gegen ein Mißtrauen zu rechtfertigen, das man in seine Gesinnungen setze. Man habe geäu⸗ sert: er sey von den Ministern gewonnen worden, und habe nachmals ihn wieder, wie zuvor schon, als einen Jakobiner bezeichnet. Der Aufschluß hierüber sey, daß er es sich zum Wahlspruch gemacht habe: entwe— ber liberale Institutionen eder Ersparung, weil er beides zu erringen unmöglich gehalten. In diesem Sinne habe er wegen der bekannten 8 Millionen (für das Kriegswesen) nachgiebig gestimmt, weil dem Volke mehr an den liberalen Inslitutionen, als an einer Million liege. Nachdem er aber die Erfahrung gemacht, daß auf liberale Institutionen (Oeffentlich— keit der Justiz, Landräthe,) nicht zu rechnen sey, habe er auf Ersparungen gedrungen.

Die Landtagzeitung trag des Abgeordneten von Utz schn eider über die Bedürfniße der Armee. Wir bemerken hieraus; die Infanterie besteht in 1 Grenadier-⸗Garde⸗Regi⸗ mente zu z Bataillons, 16 Linienregimentern zu 32 Ba⸗ taillons und 2 Jäger- Bataillons (jedes Bataillon zu 6 Kompagnien); die Kavalletie in 1 Garde Corps-Regimeni von 7 Eskadrons, Küiraßier-, 6 Chevauy⸗Legerss, 1 Ulanen‘, 2 Husaren⸗-Regimen⸗ tern, jedes zu 5 Eskadrons; die Artillerie in 5 Bataillons, 6 Ouvrier-, Sapeur-, Mineur⸗, Ponto⸗ nier⸗, Pionier⸗Kompagnien.

Hiebei ist die Formation von 1817 zum Grunde gelegt, nach welcher die Armee 58,663 Mann mit etwa g, Sod Pferden zählte. Dieser Stand der Armee hat sich bis Ende Decembers 1818 auf 47, 585 Mann, wo⸗ von 22,384 Mann beurlaubt, und J825 Pferde ver— mindert. Ueberzählige Offiziere werden Sas berechnet, und die Kosten vom Kriegsminister auf 8, zs6, 80 Fl. angenommen. Die Gensd'armerie in den J älteren Kreisen besteht in 55 Officieren, 1540 Mann, 3886

enthält den vollständigen Vor⸗

Pferden und kostet jährlich 59s, ooo Fl. Im Rheins kreise stehen 2 Kompagnien von 6 Officieren, 25 Bri⸗ gadiers und 1035 Gensd'armen, welche 51,000 Fl. ko⸗ sten. Das Baiersche Kontingent zum Bundesheere be⸗ steht in 35,500 Mann, disponible Reserve 11,3867 M., Ergänz⸗Depot 17, 80o M., zusammen 65,26] M.

In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom heutigen Tage ward das Gesuch des Kaufmanns Schnell aus Nürnberg vorgetragen, worin derselbe um Unterstützung seiner im Namen des teutschen Han dels und Gewerbvereins der Regierung überreichten Vorstellung in Beziehung auf das teutsche Mauthwe⸗ sen bittet. an die Kammer gebracht und in der berathen werden.

In derselben Sitzung nahmen die Diskußionen über den Gesetz-Entwurf wegen Verbeßerung der Gerichts⸗ ordnung ihren Anfang. Der Staatsrath v. Gönner bedauerte sehr, daß der erste Ausschuß sich so wenig über diesen Gegenstand als über die neue Hypothe⸗ ken-Ordnung mit ihm, als Königl. Kommißzir, bespro⸗ chen habe, da durch ein gemeinschaftliches Zusammen⸗ wirken in den Hauptpunkten gewiß eine Uebereinstim⸗ mung erlangt worden wäre.

Wiesbaden, vom 2. Julius. Gestern versuchte der Apotheker Lönning aus Idstein den Herzoglich⸗ Naßauischen Regie rungs-Präsidenten Id ell auf, sei⸗ nem Zimmer in Langen-Schwalbach mit einem Dolche zu ermorden. Die Geistesgegenwart des Ange⸗ fallenen rettete ihn, und der Dolch, der die Brust tref⸗ fen sollte, verursachte ihm nur eine leichte Verwun⸗ dung im Gesichte. Zwar warf ihn der Mörder zu Boden und suchte ein Terzerol auf ihn abzufeuern, aber auch diefes mißglückte und er ward festgenommen. Man hat ihn früher schon als einen exaltirten Kopf gekannt.

Paris, vom 30. Junius. Die Gesundheit des Königs ist so merklich hergestellt, daß Se. Maj. am 27. . M., zum erstenmal in diesem Jahre, der Meße in der Schloßkapelle beigewohnt haben.

Durch eine Ordonanz vom 25 d. M. hat der Kö⸗ nig die Dienste der Bürger-Garde zu Paris, die, in den schwierigsten Zeiten ein Beispiel treuer Anhäng⸗ lichkeit an die öffentliche Sache gegeben, beschränkt, damit die Beger nicht in den Tagen des Friedens und der Ruhe ihren Familien und ihren Geschäften entjogen werden. Nur 400 Mann sollen täglich Wach⸗ dienste ihun, und nur einige Ehren- und Sicherheit— posten von ihnen besetzt werden.

Bei Vie, im Departement der Meurthe, hat man eine Saligrube entdeckt, die das reinste und wei⸗ ßeste Steinsalz enthält, und sehr ergiebig zu seyn scheint. Man hat bisher in Frankreich kein Stein⸗ salz gefunden.

In der Schäferei zu Rambouillet sind am 16. und 17. d. M. 69 Böcke und 11 Mutterschaafe derkauft worden; der theuerste Bock ist mit 1650 Fr., der wohlfeilste mit 290 Fr. bezahlt worden; das theuerste Schaaf zu 25 und das wohlfeilste zu 105 Fr. Der Mittelpreis der Böcke war 570 Fr. 94 Ets., der Schaafe 1623 Fr. 2s ts. Die Wolle ist unverkauft geblieben, weil nur 4 Fr. 50 Ets. Pro Kilogramm etwa 50 Fr. pro Stein von 2 Pfd.) geboten wurden.

In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten

vom 25. d. M. erstattete Herr Bourdeau, im Na⸗

men der Kommißion für die Bittschriften, Bericht über einen Antrag des ehemaligen Sbersten Boulay daß die Waldungen in der ehemaligen Grafschaft Naßau, jetzt im Departement Rieder-Rhein, welche den Prinzeßinnen von Naßau zur Ungebühr überwie⸗ sen worden, an die Staats⸗Domainen zurückgenom⸗ men werden möchten. Diese Waldungen, bemerkte Herr Boulay, hätten zu den Naßauschen Domainen gehört, und wären als solche an Frankreich gekommen.

Die Sache soll in Form eines Antrages nächsten Sitzung

Bonaparte habe zwar die Prinzeßinnen, die ein Hrivat-Eigenthum daran behauptet, in deren Besitz esetzt, aber diese Maagsregel auf einen Bericht des Kneral-Direktors der Domainen zurückgenommen und e Waldungen wieder mit den Domainen des Staa⸗ tes vereinigt, bis sie durch eine Königliche Ordonnanz bom 4. Nov. 1815 den Prinzeßinnen abermals wieder⸗ geben wären. Der Bericht-Erstatter trug im Na⸗ in der Kommißion auf die Tagesordnung an, und rie Kammer war hiemit einverstanden, weil sich aus en eingezogenen Nachrichten ergeben habe, daß die Valdungen m Jahre 1802 den Prinzeßinnen zurück⸗ eben, daß man ihnen kurze Zeit darauf ihr Eigen—

tfhum wieder entzogen, aber sie auf den Bericht des Ninisters der auswärtigen Angelegenheiten durch eine Königliche Ordonnanz vom 14. Okt. 1815 aufs neue n den Besitz gesetzt habe, und daß sie die Waldungen bereits an den Herrn Hofmann zu Basel verkauft hätten. Unter diesen Umständen könne von einer 5Barücknahme der Waldungen nicht mehr die Rede seyn, gan: abgefehen davon, daß der Anspruch der Prin— jeßinnen zu rech mäßig sey, um ernsthaften Schwie— rigkeiten Raum zu geben. Die letzte Bemerkung nöthigt uns, dieser Sache zu erwähnen, indem sowol Hr. Boulay, als die Kom⸗ nißion und die Kammer in einen seltsamen historischen FBerthum verfallen sind. Die in Frage stehenden Wal⸗ ungen sind ein Eigenthum Preußens. Sie sind ein Hauptbestandtheil des vormaligen Fürstenthums Nas⸗ Sau- Saarbrücken, und kamen mit demselben an Frank⸗ reich. Das Naßausche Fürstenhaus ward durch an⸗ derweite Besitzungen auf dem rechten Rhein- Ufer be⸗ kanntlich entschädigt. Die Prinzeßinnen des Naßau— Saarbrückschen Haufes, die verwittwete Frau Herzo⸗ gin von Braunschweig-Bevern und die Frau Narquist von Soyecourt, machten an die Wal⸗ dungen allerdings Anspruch, und Bonaparte ließ sch bereit finden, ihnen solche zu restituiren; als ihm aber durch einen gründlichen Bericht nachgewiesen wurde, daß dieser Anspruch keinesweges rechtmäßig sey, nahm er sie ohne Umstände zurück, und vereinigte sie mit den Domainen Frankreichs. Durch den Frie⸗ ens-Traktat vom 20. Nov. 1815 wurden sie mit dem aanzen vormaligen Fürstenthume Naßau⸗Saarhrücken von Frankreich abgetreten und kamen an Preußen. Es st aber richtig, daß die Französssche Regierung, nach⸗ em sie mit den verbündeten Mächten uͤber die Abtre⸗ tung des Saarbrückschen bereits übereingekommen war, eine Verfügung zu Gunsten der Prinzeßinnen erließ, die von Preußen jedoch nicht anerkannt worden ist. Genug, Preußen besindet sich jetzt im rechtlichen trak— tatmäßigen Besitze dieser Waldungen, und nicht die DPrinzeßinnen von Naßau⸗ Saarbrücken oder Herr Hof—⸗ mann von Basel, so wenig die Französische Regierung solche jetzt, wie Herr Boulay will, wieder mit ihren Domainen vereinigen kann. Uebrigens waren die Wal—⸗ dungen, so wie der übrige Theil des Fürstenthums Naßau⸗ Saarbrücken, ein altes Stam mgut, und konnten weder ach allgemeinem teutschen Recht, noch nach den beson⸗ eren Hausverträgen des Naßauschen Fürstenhauses an die weibliche Linie fallen, vielmehr vererbten sie nach dem chne Nachkommen ersolgten Ableben des letzten Für—

sten Heinrich von Naßau-Saarbrücken, auf das Hau Naßau - Usingen, welches, da Saarbrlicken im Lüne⸗ viller Frieden an Frankreich abgetreten werden mußte, durch Besitzungen auf dem rechten Ufer des Rheines entschädigt wurde. Frankreich hatte daher die Wal⸗ dungen rechtmäßig mit seinen Domainen vereinigt, und hat diesen Besitz an Preußen even so rechtmäßig übertragen. Es würde sich aber aus dem Französi⸗ schen Gesetz erweisen laßen, daß die Verfügung vom 14. Okt. 1815 zu Gunsten der Prinzeßinnen auch nach diesem Gesetze ihnen keine Rechte habe verschaffen kön— nen, da die Waldungen einmal gesetzlich mit den Staats-Domainen vereinigt waren.)

Die Berathungen über den Gesetz-Entwurf wegen Herbeischaffung der Finanzmittel sind forigesent wor⸗ den. Man hat mehre 1 Diskußion gestellte Verbeßerungen verworfen, z. B. die Herabsetzung des Ausgangzolles vom Weine welche Laine vorschlug, wobei der Finanzminister bemerkte, daß dieser Aus⸗ gangzoll, den doch nur der Fremde bezahle, viel zu unbedeutend sey, um den Weinhandel zu belästigen; die Eingang: Steuer von Französischen Weinen in England sey zoomal, in Holland 40mal, im Norben 4o⸗ bis somal höher; ferner die Herabsetzung der Ein⸗ gangsgefälle von der Baumwolle worauf Düvergier de Hauranne antrug, und welche Graf Beugnot lebhaft unterstützte. Der General-Zoll:-Direktor Graf von Saint Cricq bemerkte, daß der Unterschied in der Einnahme 5 bis 6 Mill. Fr. betrage, und daß, so gegründet auch die Theorie seyn möge, die von den Fabrikanten zu bearbeitende Beumwolle bei ihrem Eingange nicht oder unbedeutend zu vesteuern, die Erfahrung doch gelehrt habe, daß bei dem letzigen Zolle die Einfuhr noch immer von Jahr zu Jahre zunehme, woraus sich ergebe, daß die Baumwollen- Fabrikation im Wachsen begriffen sey, und daß die Fabritanten dei den Eingangzöllen bestehen könnten. In den Jah⸗ ren 1816 und 18517, bei einem Zolle von 35 Fr. pro Etr. wären im Durchschnitte etwa 1,170, 00 Stein, und im Jahr 1818 1,560, ooo St. Baumwolle eingeführt worden. Im Jahre 1815, bei einem Eingangzolle von Soo Fr. hätte man gleichwol 890,000 Stein ein⸗ geführt, und in den Jahren 1843, in welchen die Ein⸗

fuhr frei gewesen, etwa 1, 00, οoo Stein. Auch der

Antrag, den Ausgangzoll auf Oel aufzuheben, und die Anträge d' Argen son's: die Gefälle von Päßen und von öffentlichem Fuhrwerk, so wie für die Er⸗ laubniß, Waffen zu tragen, und die Lotterien abzuschaf⸗ fen, fanden keinen Eingang.

In der Sitzung vom 28. d. M. ward über den Gefetz⸗ Entwurf Bericht erstattet, der die Vertauschung der Domainen von Neuilly und Villers, so wie eines Theiles der Forst von Bondy, zusemmen in abge⸗ schätztem Werthe von 1,184,553 Fr. gegen die Mar⸗ ställe des Herzogs von Orleans in Paris, die zu gleichem Werthe gewürdiget worden, zum Gegen⸗ stande hat. 1

Die Mitglieder der Kommißion der Bittschriften widersprechen der Erzählung eines hiesigen Blattes, als ob sie über den Vortrag der i, . zu Gun⸗ sten der Verbannten unter sich geloset hätten.

. Gegenberichtigung. In dem zu Hamburg herauskommenden teutschen Beobachter, und in der Beilage zum Oppositions⸗ Blatte Nr. 61. vom 1. d. M. ist ein Aufsatz mit der unterschrift „ein Ostpreuße“ abgedruckt, der sich hauptsächlich heftig gegen einen Aufsatz in Nr. 40. dieser Zeitung äusert. Ohne uns über Kritteleien aus⸗ zulaßen, die Jedermann leicht würdigen kann, sind vir es uns doch schuldig, Thatsachen zu berichtigen, die mit einer Zuversichtlichkeit entstellt sind, welche auswärts irre führen könnte. Wir laßen in dieser Beziehung die Schlußstelle des gedachten Aufsatzes hier wörtlich abdrucken.

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Die Aeußerung der Staats? Zeitung: ; „So erfreulich die Wahrnehmung ist, daß es noch ausgezeichnete Gu tsbesitzer giebt, welche es vermei⸗ den, Fer Neigung des gemeinen. Mannes zu starken Getränken ausdrücklich Vorschub zu leisten, so fehlt es doch auch nicht an Beispielen, daß Arbeiter ge⸗ nöthiget werden, Branntwein statt Geldes oder Lohn anzunehmen, oder daß Versam! lungen des gemeinen Mannes in den

Schenken ab icht lich veranlaßt werden! hat allgemein den gerechtesten Unwillen erregt. Kei⸗ nem ehrlichen Landeseingeseßenen in dieser Prodinz ist eine Kunde von dergleichen Greneln zugetemmen;