Obgleich der Groß⸗-Kanzler von Carmer nicht ganz in die Ideen des großen Königes eingegangen ist, o kann doch diese denkwürdige Justiz-⸗Reform als der erste Schritt vom schriftlichen zum mündlichen Ver⸗ ahren betrachtet werden. Die Grundidee des letzten ist in der Carmerschen Justiz-Verbeßerung enthalten. Die Partheien selbst sollten von dem Richter gehört werden. Allein darin bleibt diese Reform noch zu⸗ rück, daß nicht das gesammte erkennende Kollegium die Partheien hört.
Würde das mündliche Rechtsverfahren in den Vor⸗ zügen, welche demselben beigelegt werden, sich unter den Augen der höchsten beurtheilenden Behörden be— währen und die Probe bestehen welche Se. Maje⸗ stät der König damit zu machen beschloßen haben: so würde dies die Ergänzung und der Schlußstein der von dem großen Könige begonnenen Justizverbeße— rung seyn. ö
Die Erfahrung, an deren Probierstein so manche von der Theorie gemißbilligten Entwürfe sich bewährt haben, und andere theoretisch angepriesene geschei⸗ tert sind, kann hier allein entscheiden. Alle theo⸗ retische Klügeleien reichen nicht aus, wo es die Er⸗ fahrung gilt.
Ist es ein gutes Werk, so wird es Stand haben; ist es ein schlechtes, so wird es untergehen. Das Ur⸗ theil der Rechtskenner und die Zufriedenheit des Vol⸗ kes mit dieser Art der Rechtspflege, welches denn doch zunächst bei den Rechtsformen intereßirt ist, mag zu seiner Zeit darüber absprechen.
Die bisherigen Erfahrungen, welche in den Län⸗ dern, wo das mündliche und öffentliche Verfahren be— standen hat, gemacht sind, sprechen bereits vortheil⸗ haft dafür, und berechtigen schon allein zu dem Ver⸗
suche, wie unter Preußischen Gesetzen und Preußischen
Normen, und belebt von dem hehren Geiste, welcher stets in den Preußischen Justizhöfen gewaltet hat, fich dieses Rechts-Institut hier ausbilden werde.
Die Aeuserungen einiger össentlichen Blätter über die Angelegenheit des Obersten von Maßenbach,
die uns erst jetzt zu Gesicht gekommen sind, nöthigen
uns noch zu einigen Bemerkungen. . Es wird nämlich behauptet, daß er bedeutende Fo⸗ derungen an den Preußischen Staat gehabt habe, wo— hin man theils Gehaltrückstände, theils eine Schuld— verschreibung der Seehandlung (nach den Akten 26, 000 Rthlr.) rechnet. Wir wollen gar keinen Werih darauf legen, daß er der Freigebigkeit Sr. Maj. des höch stseli= gen Königes ein Eigenthum von wenig ens 100,ů000 Rthlr. verdankt: aber welche Gehaltrückstände hat ein Officier zu fodern, den die Verschuldungen treffen, welche der in dieser Zeitung enthaltene Akten-Auszug dargestellt hat? Was die Foderung an die Seehandlung betrifft, so wollen wir gar nicht bezweifeln, daß er sie wirklich ge⸗
habt habe. Jetzt besitzt er, statt dieser Foderung, Ob⸗
ligationen der Kurmärkschen Stände, woraus sich der Zusammenhang der Sache in folgender Art ergiebt: Hr. v. Maße nb ach hatte in den Jahren 1807 —= 1808 allen
Glauben an die Wiederherstellung des Staates ver⸗
loren, und benutzte die Auffoderung der Kurmärkschen
Stände, welche damals Anleihen suchten und die Va⸗ luta auch in Seehandlungs-Obligationen annahmen. Eine Schuld erschreibung der Kurmärkschen Stände
war ihm zuperläßiger, als die Obligation der Regie⸗ rung.
neuen Inhaber und Präsentanten der vom Herrn v. Maßenbach vertauschten Seehandlungs⸗ Obligatio⸗ nen erfüllt hat;
Er ist hienach gar kein Gläubiger des Staa⸗ tes, welcher vielmehr seine Verpflichtungen gegen die
⸗
denn diese Obligationen sind in Staatsschuldscheine umgeschrieben worden, welche seit dem 1. Januar 1811 zu “ Procent pünktlich verzinset werden. Die früheren Zinsenrücstände vom 1. Julius
1806 bis 1. Januar 1811 sind anfangs in Zinsscheinden
sreußische Staats- Zeitung.
bezahlt und diese seitdem mit baarem Gelde eingelöst worden. Die Regierung hat also aus den Se ehand⸗ lungs Obligationen, die der Herr v. Maßenbach ursprünglich besaß, keine Verpflichtung mehr, und sein Schuldner sind die Kurmärkischen Provinzial stände, keinesweges der Staat.
Auf den, eigentlich dem Senate der Stadt Frank⸗ furt gemachten Vorwurf: daß durch die Auslieferung bes Herrn v. Maßenbach an die Preußische Regie⸗ rung, die persönliche Freiheit eines teutschen Bürgers verletzt worden sey, glauben wir gar nichts erwidern u müßen. Nicht Unwißenheit und Befangenheit, die man deshalb entschuldigen könnte, geworden, sondern ein feindseliger Geist,
stäte zu erkämpfen versucht hat.
ein Ziel setzen, damit es nicht in frevelhafte That
Übergehe.
Luxemburg, und nem unter allen Stürmen der Unruhen in den Niederlan⸗ den. Er starb im Jahre 2604, vier und achtzig Jahr alt, und sein Andenken sollte der Provinz und Stadt durch ein Denkmal von Erz in der nach ihm benann⸗ ten Kapelle erhalten werden. Dieß Denkmal stellte den Grafen dar in Lebensgröße, zwischen seinen bei= den Frauen ruhend; zu den Füßen der zweiten Frau,
Maria von Montmorency, seü en Hund, das Vier herumstehende Bildsäulen
Sinnbild der Treue. weinender Gestalten, deren Schönheit rühmen, ließ schon Ludwig der Vier zehni⸗ oberung der Stadt wegführen. Die Hauptgruappe blieb indeß auf ihrem Platze, bis unter den Srtirmen der Revolution, im Jahre 6 der R
es bis kurz voB
dem Einzuge der ver Dam al
erst überließ der Prä terskirche zu Luxemburg, um
ßen; es ward einstweilen in die gedachte Sirch e, zin⸗
bracht, und stand daselbst unbegchtet in einem kel, bis der ner dießjährigen Burchreise es zu sehn wünschte. Königl. Hoheit fanden es
Das Denkmal hatte Kunstwerth, besonders hohe mechanische Vollendung. Die Verletzungen, die es in einer barbarischen Zeit durch den Muthwillen der Centralschüler erhalten hatte, waren nicht erheblich. Wäre es aber auch werthlos für die Kunst und ver— stümmelt gewesen: so würde doch Stadt und Provinz durch eine dankbare Erhaltung nur sich selbst geehrt haben. Eine Zerstörung unter verbot selbst der Anstand. Als Beweggrund giebt man an, daß die Geistlichkeit besorgte, das Denkmal könne zurückgefodert, und sein etallwerth olglich der Kirche entzogen werden, wenn bei der esichti⸗ gung erkannt würde, wie sehr es in aller Beziehung erhalten zu werden verdiene. Es ist zu wünschen, daß diese That durch edlere Veranlaßungen entschul⸗ digt werden könne, aber die Stimmen darüber sind schnell verhalleet.
die Seirgenoßen nach Er⸗
Großherzog zu Sachsen: Weimar dein ge. . e. eben zer schlagen,.
solchen Umständen
Algemrcine
e
Sotes Stuck. Berlin, den 27sten Julius 1819.
sind hierüber laut der alle Grundsätze der Ordnung und des Rechtes verhöhnend, den politischen Charlatanen und Libellisten an dem Sitze der teutschen Bundestagsversammlung eine Fre; Der Schutzgeisst unseres Vaterlandes wird diefem thörichten Beginnen
I. Kronik des Tages.
Ver lin, vom 27. Julius. Seine Majestät der König haken dem wirklichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗
Amtliche Nachrichten.
rathe und Direktor der General-Kontrolle, von La. denberg, den rothen Adler-Orden zweiter Klaße mit
Eichenlaub zu verleihen geruhet.
Il. Zeitungs- Nachtichten.
Paris vom 17. Jul. Die Kammer der Pairs
3. hat nach und nach die verschiedenen Gesetz⸗ Entwürfe,
Der Graf Peter Ernst v. Mansfeld war zwei und fun f zig Jahre lang Spanischer Gouverneur von erhielt diese Stadt und Vestung sei Herrn ununterbrochen während dieser langen Zeit
welche von der Kammer der Abgeordneten an sie ge— langt sind, genehmigt. nit beschäftigt. mäß soll die Kammer der Pairs, in der Eigenschaft eines Gerichtshofes, über die Klege erkennen, welche
Herr Selves wider den Baron Seguier, Pair und ersten Präfidenten des Königlichen Gerichtshofes zu
Paris, wegen verweigerter Justiz und willkürlicher Der Barsn Mourre, eneral Prokurator am Kaßations-Hofe, wird das
6 angebrachtz hat.
öffentliche Ministerium vertreten.
Eins unsrer Journale hat von stattfindenden Verschwörungen, revolutionairen Vereinen, Insurrections-Ausschüßen u. c w. zu un—⸗ terstützen, ein großes Gewicht auf, ein Manifest ge— legt, welches die geheime Gesellschaft der, En—⸗ ropäischen Bräderfreunde durch ihre Wahl VPVersammlung zu Mailand an den Obersten Calen⸗ dini, Groß Zensor des Ordens, mit der Ann ei⸗ sung zugefertigt habe, eine Abschrift desselben der
.
ammer der Abgeordneten in Paris mitzutheilen.
*
Freiheit des Gefangnen in St. Helena zu verwen⸗
rden, weil er von allen Völkern in Europa geliebt und
verehrt werde, und nichts verbrochen habe, um nahe am Pol auf einer Insel verhaftet zu einem Leben durch, Aerzte und ähnliche naufhörlich nachste lle. rc; . Däs Jöurnal von Paris will die Aechtheit des es und deßen Einsendung an die Kammer
icht 3 eln, erinnert aber, daß die ganze Gesell⸗
Werkzeuge
haft der Eurgpäischen Bruderfreunde nur in dem
eines pensionirten Officiers zu Hause lh, den bie vorige Regigrung vor 8 ober 120 Jahren, stalt 5 der ärztlichen Behandlung in einem ĩ tale zu übergeben, in eine Festung habe einsperren laßen, wo seine Krankheit unheilbar geworden sey.
franken,
London, vom 16. Julius. Zzufolge eines Brie
fes von Lloyds Agenten zu Genua vom 2. d. haben die Algierer den Spaniern und den He erklärt; es wird hinzugefügt, daß eine Spanische Fre⸗
gatte mit den gewöhnlichen Geschenken am Bord in
Algier nicht zugelaßen worden sey.
pn hug def wie, warben ehe sih fert se. . 2 ö. J H 16 Tul - m n.
Zum Theil ist sie noch da⸗ Einer Königlichen Verordnung ge⸗
atte, um seine Ansichten
diesem Manifeste wird das Französische Ministerium und ie Kammer der Abgeordneten erfucht, sich für die
seyn, wo man
Ho pi⸗
den Holländern Krieg
Di 353 des antipiratischen Vereins zu Aud St sammenge treten.
schmeidiger als sonst bezeigten, würde hiedurch nicht bestätigt. ) Artigas der sie anzugreifen im Begriff Waffenstillstand abgeschloßen, auf deßen Beförderung die Nachricht von dem Ernste der Spanischen Rüstun⸗ gen in Kadix wahrscheinlich sehr eiagewi kt hat. M. Gregor sfoll zu Port au Prince auf Do⸗ mingo angekommen seyn. , . Welchen Glauben die durch Nordamerika verbrei⸗ teten Nachrichten von der Lage und den Vejhältnißen der Süd⸗Amerikanischen Insurgenten verdienen, er⸗ giebt sich aus der Erzählung einer Nei Zeitung, nach welcher ein Preußischer Oder st sich in das Lager des Bolivar begeben hat, um ihm die Dienste von 4000 Preußen mit der Bedingung anzu⸗
tragen, daß der Stadt Hamburg die Erlaudniß er⸗
theilt werde, aus den insurgirten Provinzen Waaren auszuführen ohne Abgaben bezahlen zu dürfen; fer= ner, daß sich 1600 Tyroler für den Dienst der In⸗ surgenten ausgeschifft hatten. .
Nach New NYorker Nachrichten vom 17. v. M. ist der Thee auf dem Markt von Kanton gänzlich auf⸗ geräumt, welches ein Steigen der Preise veranlaßt hat. (Diese Nachricht beruht wahrscheinlich auf einer Spekulation, da anderweit bekannt ist, daß die Frucht⸗ barkeit des , , . auch auf den Chinesischen Thee gewirkt und eine ganz ungewöhnlich reiche Ernte hervorgebracht hat. Auf dem Markte ist dieses auffallend gewesen.)
von iach ta In mehren Gegenden Englands werden Volksver⸗
sammlungen zum Zweck einer Parlaments- Reform
vorbereitet, oder sind schon gehalten. Die Regierung wird durch angemeßene Maasregeln allen zu besorgen⸗ den Unfug verhüten. Ein bekannter Libellist, Wo o⸗ ler, ist wegen einer Verunglimpfung des Husaren⸗ regimentes von York, von einem Offihsser desselben mit Stockschlägen hart behandelt worden.
Brüß el, vom 19. Julius. Die seit kurzem hier versammelten Staaten von Süd- Brabant haben den
Antrag angenommen: den Kenig zu bitten, daß die
Jury hergestellt, daß ein hoher N diesseits der Maas errichtet, und daß dem Königreiche kein neues Gesetzbuch gegeben, sondern das n . ö revidirt werde.
in Gent ihre Sitzungen halten,
. ö. ; J ; . 9 öi i e. ö Auch die Staaten von Norn . Grabant sind .
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Die Regierung von Buenos Ahres hat mit dem stand einen
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