1819 / 61 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 31 Jul 1819 18:00:01 GMT) scan diff

Uebertrag * * H

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Ther Leinengarn (aus Pillau) Stückgütern .. also mit verschiedenen Fabrikaten. . 8 Sind zusammen nebenstehende a, or

Insbesondere waren ausgegangen nach der Nordsee: aus Pillau und Memelꝛ !.. m, 054 Danzig 552 Swinemünde und den Hinterpommerschen Häfen 4 21 2 2 2 2 2 * 2 2 * 317 dem vormals Schwedischen PDloeeomern. 1 150

Summe 2075

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Nekrolog.

Am 16ten d. M. verlor unsere Stadt durch den Tod einen ihrer ausgezeichneten und geachteten Mitbürger, den Geheimen Kriegsrath und Justiz⸗Kommißarius Herrn Karl Ludwig Amelang. Zu Berlin am 7. April 1755 geboren, widmete er sich nach vollen—⸗ deten Rechtsstudien im Jahr 1776 als Advokat der juristischen Praxis, ward späterhin zugleich im Kri⸗ minalsenate des Königl. Kammergerichtes als Rath an— gestellt, und setzte nach erfolgter Justiz-Reform seine Praxis als Aßistenzrath und Justiz-Kommißarius fort. Durch die Vertheidigung des wegen seiner Irrlehren an⸗ geklagten Predigers Schulz zu Gielsdorf erhielt er auch im Auslande eine Celebrität. er mit dem Prädikat eines Geheimen Kriegsraths zum Direktor des hiesigen Stadtgerichtes und zum Justi⸗ tiarius des Polizei⸗Präsidiums befördert.

Im Jahre 1797 ward er, das Opfer unverschuldeter Ereigniße, ohne weitere Untersuchung entlaßen und nach Magdeburg verwiesen, von wo er doch, kurze Zeit drauf, bei der Thronveränderung zurückberufen und als Geheimer Postrath angestellt wurde. Seit dem Jahre A806, als die Geschäfte des General-Postamtes durch den Länderverlust vermindert waren, ging er zur Praxis

Im Jahre 1792 ward

Privat-Dozent, dann als Adjunkt der Juristen Fry kuültät, 1793 als außerordentlicher Profeßor, und end lich als ordentlicher Profeßor rühmlichst verwaltet Im Jahr 1802 vertauschte er dasselbe mit der Stell eines Ober ⸗-Appellations⸗Rathes bei dem König Schwedischen Tribunal zu Wismar, dem er auch ba deßen Verlegung nach Greifswalde dahin folgte. Al

in die zur Entwerfung der Schwedisch⸗Pommersch Staatsverfaßung in Stockholm niedergesetzte Kommi sion berufen. Nachdem diese ihr Geschäft beendig . kehrte er nach Greifswalde auf seinen Posta zurürk. Sein in allen diesen Verhältnißen um den Star erworbenes Verdienst wurde von seinem damalige Landesherrn durch die Verleihung des Nordstern⸗Or dens öffentlich anerkannt. .

Im Jahr 1817 ward er Großherzoglich Meclle

burg⸗-Strelitzischer Kommißarius zur Verhandlum über die Organifation des für die beiden Großherzoß thümer Meklenburg zu errichtenden Ober⸗Appellationt Gerichtes, und erhielt zugleich den Ruf als Vicepräß dent zu demselben, nahm diesen jedoch nicht an wel er von des Königs Majestät zum Geheimen-Ober—

Justiz und vortragenden Rathe in dem kurz vorhn

neugebildeten Ministerium zur Revision der Gesetzt beng und Justiz⸗Organisation in den neuen Provm⸗

zen ernannt ward. Bald darauf erhielt er durch seint Berufung in den Staatsrath einen neuen Beweis

des Allerhöchsten Vertrauens. Mit umfaßenden, gelehrten und gründlichen Kennt

nißen, und einer vielseitigen Bildung verband er ei nen schnellen und richtigen praktischen Blick, ein treue redliches Herz, die strengste Sittlichkeit und ein sanf

tes Gemüth. Seine Ruhe, die ihn hauptsächlich fa— rakterisirt, war größtenteils die Wirkung seiner Hett⸗ schaft über sich selbst; denn wo es galt das Recht zu vertreten, sah man in seiner Lebhaftigkeit, in Blick und Stimme, wie rief er ergriffen ward. Durch seine strenge Rechtlichkeit und sein sanftes doch männliches

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Allgemeine

das Französische Heer Schwedisch Pommern besetzt hau ec ü n ward er in die provisorische Regierungs-Kommißion r 6 J ö. 9 9 2 5 Stralsund, und 1810 von der Schwedischen Regierun

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. Kreonik des Tages.

Hertin, vom zi. Julius. Seine Maje tät ver König haben geruhet, dem Herrn Fürsten Karl Alexander von Thurn und Taxis, in Hinficht des an Seine Majestät den König gelangten Postregals in den neuerworbenen Provinzen des rechten Rhein—

afers, als eine Entschädigung, die in dem Groß ⸗Her⸗

zthume Posen belegenen Domainen⸗Aemter Adelnau, Krotoszyn, Orpiszewo und Nozdrazewo zu bestimmen, diese Aemter zu einer Standesherrschaft zu vtreinen, and diese zu einem Fürstenthume, unter dem Namen

„Fürstenthum Krotesz pen“ zu erheben, auch das⸗ selbe, unter Allerhöchst Ihrem Königlichen Scepter und

Allerhöchst Ihrer Landeshoheit, als ein Thron⸗Mann⸗ lehn, dem gedachten Herrn Fürsten zu verleihen, wie

Stück. Berlin, den 31sten Julius 1819.

I. Amtliche Nachrichten.

und Taxis, und den männlichen Descendenten des. selden zu ertheilen.

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Se. Majestät der König haben dem Fürstl.

Thurn⸗ and Taxischen Geheimenrath v. Müller,

und dem Fürstl. Schwarzburg⸗Rudolstädtschen Kam mer-Rath Schwartz, denrothen Adler: Orden dritter Klaße zu verleihen geruhet.

Se. Majestät der König haben den Gehei⸗

men Ober⸗Revisionsrath Friccius zugleich zum vor⸗

sitzenden Rath im General-Auditoriate zu ernennen getuhet.

Der Welt-Priester Katerkamp, bisheriger aus- serordentlicher Profeßor in der theologischen Fakultãt zu Münster, ist zum ordentlichen Profeßor in be⸗

sagter Fakultät ernannt, und deßen Bestallung von des

Königs Maje stät vollzogen worden.

Der Justiz-Kommißarius Fritze zu Magdeburg ist auch zum Notarius Publigus in dem Departement des Cber⸗Landesgerichts daselbst bestellt worden.

eines Justiz-Kommißarius bei dem Königl. Kammer— gericht zurück, wiewol er auch als Konsulent des Gene— ral-Postamtes und als Syndikus der Offizier-Witt⸗ wen⸗Kaße beschäftiget wurte.

Betragen hat er Schwedisch⸗Pommern wahrend der Feit auch auf den Fall des Abganges der männlichen Descen⸗

21 ö n , een der Regierungs denz desselben, die Mitbelehnschaft auf dieses Fürsten⸗

ommißion wesentliche Dienste geleistet. . . x 2 orf, Die Pünktlichkeit im Amte und die Klarheit und thum Krotoszn, dem Oheim dieses Fürsten,

Er war in allen Amtsverhältnißen ein redlicher Diener des Staates, ein unermüdet thätiger, zuver— lcßiger und gründlicher Geschäftmann von sehr hel⸗ lem Geist, ein treuer Freund seiner Freunde. Nicht übermüthig im Glücke, nicht verzagt in den Unfällen, die ihn im Laufe eines a5jährigen mühsamen Ge— schäflebens trafen, fand ihn der Abend seiner Tage noch rüstig und frisch an Geist und Körper, als ein Nerven fieber das er von einer nach Posen unternom— menen Geschäftreise zurückbrachte, den trauernden Seinigen ganz unerwartet, seine irdische Laufbahn

endete. Möge das ruhmwürdige Gedächtniß, das er

im Tode dem Vaterlaͤnde hinterläßt, ihm manches Unrecht vergelten, das er im Leben erduldet!

Am 21sten dieses Monats starb nach einer kutzen

Krankheit, im 55sten F res der Geheime Sber-Ju— stiz- und vortragende Raih im Ministerium zur Re— viston der Gesetzgebung und Ilge gi isa gen in den neuen Provinzen, Herr Emanüel Friedrich ebruar 17636 geboren, verlor seine Eltern früh, l ens er, fen, fel lrsled walde, Halle und Göttingen zurlick, und erhielt 178 9 4 ersten die Würde eines . der Nechte. Zuerst . richts Rath zu dem akademischen Lehramte, welches er 15

,. Er war zu Greifswalde am 11en

hre als

den hohen Schulen Greifs⸗

ofgerichts⸗Advokat, nachher Hofge⸗ reifswalde, widmete er sich zugleich

Gründlichkeit seiner Vorträge, welche er mit gleicher

Annehmlichkeit in lateinischer und teutscher Sprache hielt, hatten ihm in seiner früheren Laufbahn als aka demischem Lehrer einen ausgezeichneten Ruf erworben.

Mit inniger Liebe waren 6 seine Schüler zugethar Nicht weniger ist sein Werth als Schriftsteller an erkannt; neben mehren Schriften aus dem Gebiet

des Staats⸗Völker- und Lehnrechtes verdient beson⸗

ders sein Mecklenburgsches Staatsrecht eine ehrenvollt Erwähnung. Auch seinem neuen Vaterlande war et mit, inniger Anhänglichkeit ergeben. Mit rastleset Thätigkeit widmete er sich seinen Berufs-Geschäften im Ministerium zur Revision der Gesetzgebung und im Staatsrathe, welche seiner Neigung und feinem Talente ganz vorzüglich zusagten. Die Schwierigken⸗ ten des Details zweier für ihn neuen Gesetzgebungen und Gerichts-Verfaßungen hatte er schnell und gänz lich überwunden, und er sollte nunmehr an der begim nenden Revision der Rheinischen Gesetzbücher und der Allgemeinen Gesetze thätigen Theil nehmen, wozu et sich in einem hohen Grade eignete da er der vaterlän dischen Gefetzgebung und Rechtsverfaßung treu anhan— gend, sich doch frei von Vorurtheilen erhalten hatte und sich empfänglich für jedes Gute bewies auch wenn es fremd und neu war.

Mild und nachsichtig im Urtheil über Andere, lie= benswürdig und theilnehmend im Umgange, ein treuer Freund, ein liebevoller Gatte, standen seine Privat⸗ Tugzenden im Einklange mit seinem öffentlichen Leben.

lich dem Herrn Fürsten Maximilian von Thurn

II. Zeitung s⸗Nachrichten.

Ausland.

paris, vom ed. Julius. Die Sitzungen beider Kammern für das Jahr 1818 sind am 17. d. mittels Königlicher Bekanntmachung, welche ihnen durch den Präsidenten des Ministeriums Marquis Des olles und durch den Minister des Inneren eröffnet wurde, ge⸗ schloßen worden, nachdem die Kammer der Pairs in derselben Sitzung zuvor die vor ihr verhandelte Klage

des Herrn Selves wider den Marquis Seguier

als grundlos zurückgewiesen hatte.

Nach Briefen aus Marseille hat der Süden des Reiches alle Erzeugniße dieses Jahres in Ueberfluß gewonnen und wird sie gewinnen. Marseille ist mit Getraide Überfüllt. Doch haben Hagel und Ungewit— ter in manchen Gegenden vielen Schaden verursacht.

Einige unserer sogenannt : liberalen Zeitungen ma⸗ chen sich ein Geschäft daraus, die Personen, die sich

in verschiedenen Departements bei den bevorstehenden

Wahlen der Abgeordneten bewerben, hach Maasgabe

ihrer politischen Gesmnungen zu karakterisiten und die

öffentlichen Wohles veranlaßen können! Die Abgeort·

liberalen Kandidaten zu empfehlen. Andere finden hierin einen sehr tadelswerthen Gebrauch der Preße. Von allen Gewohnheiten und Gebräuchen, die un⸗ ter der Bonapartischen Regierung sorgfältig beobach— tet wurden (bemerkt man) ist die einzige, die viel⸗ leicht allein die andern zu überleben verbient hitte, allein zu Grabe getragen worden, nämlich die Maag⸗ regel: bei jedesmaliger Eröffnung des gesetzgebenden Korps, der Nation über ihre Lage Rechenschaft abzu⸗ legen. Bei dieser Gelegenheit wurden die intereßan⸗ testen Aufschlüße Über die politischen Verhältniße, den Kultus, die Justiz, die Statistik, die Gewerbsamkeit, den Handel, den Ackerbau, die öffentlichen Arbeiten, die allgemeine Polizei, das Armenwesen u. s. w. feier⸗ lich (auch gewißenhaft?) mitgetheilt. Welchen Ge⸗ winn könnte das Land, könnten die Deputirten, könnte die Regierung von dieser Maasregel ziehen, fe ht, da die Freiheit der Preße und die Freiheit der Meinun⸗ gen in den Kammern gründliche Demerkungen und zuverläßige Berichtigungen über die Gegenstände des

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