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I. Amt lich e Nachrichten.
Kronik des Tages. Berlin, vom 3. August. Se. Majestät der König haben dem Schullehrer Stubich zu Salza das allgemeine Ehftenzeichen zweiter Klaͤßt zu verlei.
hen geruhet.
Se. Königliche Maje stät haben den Oberlan⸗ desgerichts⸗Aßeßor Bötticher zu Glegau zum Rathe bei dem Oberlandesgerichte zu Naumburg zu ernen— nen geruhet.
Gestern ist das 16te Stuck der Gesetsammlung erschie— nen, welches enthaͤlt: . No. 553. Die Allerhöoͤchste Kabinetsordre vom 2. Marz
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II. Zeitungs
Ausland.
Paris, vom 24. Julius. Seit die Verhandlun: gen der Kammern unseren Zeitungen keinen Stof mehr liefern, beschränken sie sich größtentheils auf ihre eig⸗ nen Zwistigkeiten. Vorzüglich beschäftigten sie sich in diesen Tagen mit dem von den Herausgebern des Drapeau blanc angekündigten konstitutionellen Staats⸗ streiche, der von mehren Seiten, mehr oder weniger geistreich, beurtheilt wird. Einen andern Gegenstand bietet der Beschluß des Disciplinar-Rathes der Ad vo⸗ katen zu Paris dar, welcher den Advokaten Reh we⸗ gen verschiedner unangemeßener und übereilter Aus⸗ drücke in den Memoiren, die er für einige Inwohner von Grenoble wider den General Don adieu ausge⸗ arbeitet hatte, von der Liste der Advokaten ausgestrichen hat. Während unste Zeitungen für oder gegen den Disciplinar⸗ Rath der Advokaten heftig Parthei nehmen, erklärt Herr Rem selbst, daß er sich an deßen Beschluß gar nicht kehren werde, weil er völlig inkompetent und gesetzwidrig sey. Er werde nach wie vor seine Advo— katur betreiben und sich nur vor dem Tridunal der öffentlichen Meinung gegen die ihm gemachten grund⸗ losen Vorwürfe rechtfertigen.
Die Sache der Studenten der Rechtsschule scheint,
was diese betrifft, durch die Loslaßung der meisten und
durch Bestrafung Einiger, die sich zu Unordnungen ver⸗ leiten ließen, beendigt zu seyn. Die Anklage des Pro⸗ feßors Bavoux dagegen soll vom Aßisengerichte noch entschieden werden; er ist aber außerdem wegen eini⸗ ger, zur Kriminal-Anklage nicht geeigneten Aeuserun⸗ gen vor das Zucht-Polizeigericht gestellt worden. Da man die Anklage: daß er durch verfaßungswidtige Leh⸗ ren die Rechtsschüler irre geleitet und ihnen Ungehor⸗
fam gegen die Gesetze eingeflößt habe, auf seinem eig⸗
nen Manuskripte gründet: so vergleicht ihn ein frem⸗ des Blatt, sehr unpaßend, mit Algernon Sidnen, den man auch hingerichtet, weil man aus einer bei ihm gefundenen Handschrift die Anklage auf Hochverrath hergeleitet. Das Heft eines Profeßors über seine Lehr⸗ vorträge wird ihn nicht zum Tode führen, aber unter
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v. J. daß Vergütungen fur die in den Jahren 1813 und 1814 mit der Einquartirung ver tnuͤpfte Verpflegung und fuͤr Vorspann ni ht statt finden sollenz ; Mo. 554. Den Handels⸗ und Schiffarhts⸗Vertrag zwischen Preußen und Rußland; gezeichnet zu St. Pu tersburg den 13. Dechr. 1818, ratisizirt den 18. Febr. d. J. und No. 5653. Die Kart el⸗Konvention, abgeschloßen zwi schen dem Koͤnigreiche P ceußen und dem Großher zogthum Baden unterm 17. Junius und ratificirt den 6. Ju lius dieses Jahres. ö Berlin, den 2. August 1819. . Koͤnigl. Pr. Debit⸗Komtoir f. d. allgem. Gesetzsammlung
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Nachrichten.
den Beweismitteln Über seine Vorträge wird es i . mer auch, und mit Recht, eine Stelle einnehmen. 1 Eine in diesen Tagen hier ausgegebene Schrift . „Ueber die geheimen Gesellschaften in Teutschland unh in andern Gegenden“ kann nur ein Gegenstand des Spottes seyn, da der Verfaßer die tiefste Unwißenheit aller Verhältniße offenbart. „Seit es kein Reichs kam . mergericht, keinen Reichshofrath mehr giebt, übt jede teutsche Fürst die Justiz in seinem Lande ohne Appella⸗ tion, wie Intereße oder Laune es ihm eingiebt. Das teutsche Volk ist wieder in das Chaos geworfen, in welchem es sich vor den Zeiten der goldnen Bull befand.“ In dieser Weise urtheilt der Verfaßer. Di Bibelgesellschaften erklärt er für Schwestern des Ill luminatismus, und für die gefährlichsten aller gehe men Gesellschaften. (Selbst unsre Louisenstiftung ge ö hört zu solchen. Die Landsmannschaften unter ten Studenten sind ihm eine Verbindung junger Arist okt ten, welche die alten Privilegien des Adels wieder gelten machen wollen. Als ein großer Verehrer Bont parte's, durch deßen Fall Europa wieder in eine un berechenbare Reihe von Revolutionen zurückgestür worden, erklärt sich der Verfaßer besonders ungünsti über den Obersten v. Maßenbach, der im Jahr 1819 Chef des Generalstabes der vom General o York kommandirten Preußischen Armee gewesen seh Viel Anderes zieht er aus dem Barru el und derglc chen Schriften herbei, die schon bekannt sind. Man . ches von dem, was der Verfaßer erzählt, will er . Magdeburg von einem unster geachteten Mitbürge gehört haben, den er indeß selbst zu den wüthendsten Aßaßinen zählt. Man überzeugt sich aus seinem Glaw ben an solche geheime Gesellschaften sehr bald, daß er sich in einem krankhaften Gemüthsstande befinde. London, vom a3. Julius. Die Volks-Versamm tung, die unter der Leitung des beruͤchtigten Hunt am 21. d. auf dem Marktplatz Smithfield hieselbt
gehalten wurde, war zwar sehr zahlreich (man rech
net sie auf Jo bis 8oooo Menfchen) und sehr geräusch voll, wurde aber, bei den von der Regierung und de
Stabt-Behörde getroffenen Vorsicht-Maasregeln, ohne weitre Unerdnungen abgehalten. Der Prediger Harrison, der den Sir Eh. Wolseley begleitet hakte, ward (wegen der Umtriebe in Birmingham)
mitten in der Versammlung verhaftet, nachdem er zu⸗
vor noch die von Hunt vorgetragenen 18 Beschlüße des Volkes vortrefflich gefunden hatte. Außer mehren Be⸗ schlüßen, die Erklärung der Menschen- und Bürger⸗ Rechte betreffend, wurden folgende einmüthig geneh⸗ migt: daß die vom jetzigen Parlamente zu gebenden Gesetze und die von ihm aufzulegenden Taxen nicht mnzuerkennen, weil das Parlament selbst unrechtmä—⸗
sig gewählt sey; daß der Prinz Regent um die noͤthi—
gen Befehle zu ersuchen, durch welche die Maasregel
einer rechtmäßigen Parlaments-Versammlung herbei⸗
gefährt werde; daß die Sache der Irischen Katholiken zu unterstützen; daß die Rechtmäßigkeit der Natio— nalschuld abzuläugnen; daß die Versammlung allen Antheil an den entehrenden und feigen Handlungen von sich ablehne, durch welche der brave Napoleon, der unglückliche Held, als Gefangener, der Insolenz eines gemietheten Wächters Preis gegeben, umgebracht werde ꝛc.
Von den Volksversammlungen in einigen andern Städten hat man auch schon die Nachricht, daß sie friedlich geendet haben.
Anus Quebek wird geschrieben, daß in Folge der strengen Anwendung des Brittischen Gesetzes zu Ver⸗ hüätung des Handels der Vereinten Staaten mit un⸗—⸗ sern Westindischen Inseln, und selbst in Folge des Amerikanischen Repreßaliengesetzes, sich der Handel mit Kanadischem Zimmerholze nach den Inseln zum Erstaunen vermehre. (Für das Europäische Klima ist das Zimmerholz aus Kanada bekanntlich nicht dauerhaft gung. )
Lissabon, vom 1. Julius. Die neugeborne Prinzeßin ist am Zten Mai zu Rio-Janeiro getauft worden, und hat die Namen Maria da Gloria, Johanne, Charlotte, Leopeldine (nebst noch andern) erhalten. Sie wird den Titel einer Prin⸗ zeßin von Beira führen.
Konstantinopel, vom 25. Junius. Der bis⸗ herige Dolmetscher der Pforte, Michael Suzzo, ein naher Verwandter des gegenwärtigen Fürsten der Wal⸗ lachei und Schwiegersohn des Fürsten Karadscha, ist zum Fürsten der Moldau ernannt worden. Janko Kallimachi, ein Bruder des bisherigen Hospodars der Moldau, ist an seine Stelle zum Dolmetscher der Pforte ernannt.
Karlsruhe, vom 24. Julius. Die zweite Kam⸗ mer hat bei der Prüfung des Budjets auch den Mi⸗ litair⸗Etat von 1, 709, 00 Fl. auf 1, 600, 000 Fl. her⸗ abgesetzt, worunter zugleich 88,997 Fl. 109 Kr. Mili⸗ tairpensionen begriffen sind. Zur Bestreitung des Bau⸗ wesens sind dem Kriegs-Ministerium noch besonders 69, 8; Fl. 25 Kr. bewilligt worden.
Der Etat des auswärtigen Ministeriums wach gleichfalls lebhaft angegriffen, weil die Gesandtschaf⸗ ten an den großen Höfen ganz entbehrlich erachtet wurden; indeß hat man ihn für das Jahr 1819 ge— nehmigt und sich auf den Antrag beschränkt, daß die von der Budjet-Kommißion in Verschlag gebrachten Ersparungen von 65,000 Fl. (durch Abberufung der Gesandtschaften) wo möglich für das Rechenjahr 1620 in Vollzug gesetzt werden möchten.
Ueber das Pensions-Wesen hat man Grundsätze beschloßen, welche auf eine dereinstige Verminde⸗ rung abzwecken. Für die beiden Jahre 1819 und 1820 sind 40, ooo Fl. abgezogen worden. Im Ganzen hat die Kammer 195,948 Fl. von den Ausgaben ge⸗ mindert. =
In der Sitzung vom 22. d. wurde bei den Kam- mern durch die Kommißarien der Regierung bekannt gemacht, daß der Großherzog beschloßen habe, die stän⸗ dische Versammlung am 28. d. bis zum nächsten Früh⸗ jahr zu vertagen, wenn auch das Budjet bis dahin nicht erledigt seyn sollte (welches für eine Unmoͤglich⸗ keit erklärt wird, so daß das für 1819 und 1820 von der Regierung entworfene Budjet provisorisch ange⸗ wendet werden muß). .
Da beide Kammern zur Ueberreichung der beschloße nen Dank⸗Addreßen (wegen Aufhebung der Leibeigen⸗ schafts- Abgaben, wegen der Vermählung des Herrn Markgrafen Leopold und wegen der gesicherten Lan⸗ des-Integrität) Deputationen ernannt hatten: so er⸗ theilte der Großherzog denselben am 22. d. die Au⸗ dienz, wobei er den Deputirten der zweiten Kammer äuserte „es sey ihm angenehm, doch einmal etwas getroffen zu haben, wemit die Kammer zufrieden sey. Alles Frühere habe nur unangenehme Erörterungen und unanständige Diskußionen, selbst in der Großher⸗ zoglichen Familie veranlaßt.“ . (Allg. Zeit.)
Die Diskußionen dieser Kammer über die Herab⸗ setzung der Apanagen scheinen auch in der öffentlichen Meinung eine unerfreuliche Sensation erregt zu ha⸗— ben. Man berechnet, wie hoch sich der Beitrag jeder steuerfähigen Familie zu den herabgesetzten 55, ooo Fl. belaufe. Besonders bringt man, in Bezug auf die verwittwete Frau Großherzogin in Erinnerung, daß ihr durch die letztwillige Anordnung ihres verstorbenen Gemahls ein Wittwengehalt von 120,000 Fl., an dem die Kammer, diefen letzten Willen nicht ehrend, a0, ooo Fl. gekürzt hat, zugesichert, und daß von dem jetzt
regierenden Großherzoge zur Erziehung der drei Prin⸗
zeßinnen Töchter Zo, ooo Fl., die man auf 25,000 FI. herabgesetzt hat, bestimmt worden sind. Auch läße man nicht außer Acht, welche Verdienste sie sowol, als die verwittwete Frau Markgrästn sich um das Groß herzogthum erworben, und daß man bei ihrer Reigung zur Wohlthätigkeit nicht ihnen, sondern den Hilfsbe⸗ dürftigen im Lande selbst, die verweigerten Summen mit einer ins Kleinliche gehenden Kargheit entziehe. Bei Erwähnung des Um standes, daß kürzlich der Blig auf einen der Ableiter des hiesigen Hospitals geschla⸗