1819 / 63 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 07 Aug 1819 18:00:01 GMT) scan diff

gungs: Urkunde zuwider, und mußte um so mehr Un⸗ sre Aufmerksamkeit erregen, als er einen für immer geltenden Grundsatz festsetzen sollte, gegen den nie ein weifel, Widerspruch oder Einrede stattfände; 2) den Beschluß vom 16. März, über den Entwurf einer In⸗ struktion der zur Zensur der politischen Zeitungen und Zeitschriften, statistischen und politischen Inhaltes, an⸗ gestellten Behörden, wodurch die Kammer sich gegen die Bestimmungen der 2 Tit. X. §. J., unter einer nichtigen Wendung, den Antrag auf Abänderung der Verfaßung, und gegen Tit. VII. §§5. g. und 19. das Recht zur Initiative in der Gesetzge⸗ bung beijulegen versuchte; 3) den Beschluß vom 10. Mal, wegen damals nur als Ausnahme gestatteter Zulaßung Unsrer Staatsminister zu den geheimen Siz⸗ zungen der Kammer, ungeachtet sie nach Tit. VII. S. 24. der Verfaßungs- Urkunde davon auf keine Weise ausgeschloßen werden können, außer wenn die Kam⸗ mer zur Abstimmung über einen berathenen Gegen⸗ stand schreitet, wie es im Tit. II. §. a3. des Ediktes, Beil. X., zur Verfaßungs : Urkunde vorgeschrieben ist; ) die Beschlüße vom 30. Mai und 21. Juni, auf die von Kistlersche Beschwerde, wodurch die Kammer der Abgeordneten von Unserem Staatsministerium der Justiz nicht bloß Aufschlüße und Erläuterungen, son⸗ dern Abstellung der nach ihrem einseitigen Urtheile befundenen Rechtsverletzung verlangte, und dasselbe um die baldigst zu treffende Verfügung anging, wel⸗ ches den Disposstionen der Verfaßungs;: Urkunde Tit. F. S§. 5. und des Ediktes X. Tit. II. SS§. 29. und 35. zuwiderläuft. Das am 18. d. M. an uUnser Staats⸗ ministerium der Justiz gestellte Ansuchen: von der auf eine zugleich mitgetheilte Beschwerde des guies⸗ zirten Landrichters Schulz erfolgenden Verfügung durch das Intelligenzblatt Nachricht zu geben, finden Wir ungeeignet, und dasselbe mußte Uns um so mehr auffallen, als der fünfte Ausschuß einen ganz ver— faßungsmäßigen Beschluß gefaßt hatte. Wir fühlen Uns D . für die unverletzte Erhaltung und Vollziehung der Verfaßung Unseres Reiches Uns obliegende Pflicht aufgefodert und verbunden, zu erklären, daß diesen und ähnlichen mit den Bestimmungen der Verfaßungs⸗ Urkunde unverelnbaren Beschlüßen zu keiner Zeit eine verbinpliche Kraft beigelegt werden kann. Die⸗ elbe Pflicht veranlaßt Uns, die verfaßungswidrigen serwahrungen zurück zu weisen, welche sich einzelne Mitglieder der zweiten Kammer gegen verfaßungs⸗ mäßig zu Stanbe gekommene oder noch erst zu faßzende eschlüße im Namen einzelner Kreise, und selbst der nation, einzulegen erlaubt, und welche sich auf eine ungeeignete, aber auch zugleich auf eine an sich un⸗ kräfti e Weise, in die Sitzungs-Protokolle eingedrun⸗ gen haben. Wir können endlich nicht unterdrücken, e e Wir mehrfältige Abweichungen ven den orschriften des Ediktes X. zur Verfaßungs⸗- Urkunde Tit. IJ. S5. 20. 21. 25. 24 und 56. in der zweiten ammer wahrgenommen haben, und wie unerwartet es Uns gewesen ist, daß . Mitglieder es ihrem ichten angemeßen, oder doch nicht unter ihrer ürße finden mochten, gegen ganze Klaßen von, Staats dienern allgemeine schwere⸗ eschuldigungen vor⸗ Ebringen, ohnk sich zum e eist art snd, e, i 3 E der p n n,, bei den vatgefetztn Behörben, selbst nicht nach erfolgtet Auf. fadern . zu halten. Uebrigens ist jener idemeslene Tadel der Regierung, warin Abgrordnele . gefallen ern ner dankbaren Anerken⸗ ung bes vielek in Den sch Zeiten vollbrach ten . e pan kunft

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Höchstihre Staaten fort. Paris, vom 31. Julius. Der Moniteur beri

jähriger Strafarbeit, und hiernäch

verurth

über den Antrag ber zweiten Kammer wegen det Ediktes über die standes herrlichen Verhältniße bis zut

Wiederversammlung der Stände zu vertagen. Bei der Berathung der zweiten Kammer über di

Abberufung der Gesandschaften ist beschloßen worden, .

nut die Gesandtschaft am Bandestage, welche all . weiteren Unterfuchung und Strafe losgezählt worden,

. il ihnen eine Verjährung von 8 Ja atten lich mache, bestehen zu laßen, und wegen der Han. weil ih jahr ing Fahren zu st delsverhältniße mit Frankreich und den Niederlanden zu Paris und Brüßel Geschäftsträger zu halten.

sondere Gesandtschaften an den teutschen Höfen enttehr

ward bemerkt, daß der Grosherzog selbst dieses En

sparniß eintreten zu laßen beschloßen habe, demunge

achtet, äuserte Win ter von Karlsruhe, sey es ein Ehrenpunkt für den Regenten, Ihn hierin selbst währen zu laßen, wogegen Andere, namentlich Henn

v. Liebenstein, gerade die größte Ehre des Regen ten darin setzten, daß Er den übrigen Höfen mit ruhnm würdigem Beispiele vorangehe, wenn er ihnen dies Ursache der Abberufung, das dringende Bedürfniß de Staates, eröfne.

Einige andre Anträge der Regierung in den vo gelegten Gesetzentwürfen, insbesondre der Antrag au definitive Bewilligung eines Anlehns von 3! Mill. J wurden von der zweiten Kammer fast einmüthig ab gelehnt.

Beide Kammern haben aus ihrer Mitte einen Aus schuß gewählt, der bis zur Wiedereröfnung der Ver sammlung in Wirksamkeit bleibt. Die erste Kamme den Prälaten Hebel und die Freiherrn v. Bade und v. Zyllenhardt; die zweite Kammer die Ab geordneten Buhl, Duttlinger, Fries, Gries bach, Höllmann, Leiber.

Am 28. d. versammelten sich auf ergangene Eir ladung beide Kammern der Ständeversammlung i Sitzungssaale der zweiten Kammer.

Zeitpunkte in der ersten Hälfte k. J.

Es verlautet, daß der Preußische Minister-⸗-Res dent, Hr. Varnhagen von En sse, von seinem Hofe Mit der Gesandtschaft selbst am hiesigen Hofe ist der Preußische Gesandte zu Stutt⸗

abberufen worden.

gart beauftragt.

Ludwigsburg, vom 28. Julius. Der König hat einer Deputation der ständischen Versammlung in ei. ner derselben ertheilten Audienz mündlich zu erkenn. nen gegeben, daß die Wahl der Kommißarien zur .;.

arbeitung des Verfaßungswerkes Seiner Erwartun entsprochen habe.

Die Kommißarien sind seit einigen Tagen in vol.

ler Thätigkeit.

Dresden, vom 1. August. Heute Mittag 3 Vier tel auf Uhr trafen Se. Maj. der König von Prey

ßen unter dem Namen des Grafen von Ruppin, in Begleitung Dero General-Adjutantens, des General

majsors von Witzleben, von Töplitz im Hoflager zu

Pillnitz ein, um bei beiderseits Königl. Majestäten und den Königl. Prinzen und Prinzeßinnen von Sach

sen einen Besuch abzustatten. 9 Nachdem Se. Königl. Preuß. Majestät mit sämmt—

lichen Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften zu Min

tage gespeist hatten, setzten Sie die Weiterreise in

tigt die wider den General Sarazin gefällte Sen tenz dahin, daß er nicht zu acht-, e, zu zehn

er zu zehnjährigt polizeilicher Auf icht unter einer Kaution von 1000 gt.

gsdiensten gestanden. Eine Unternehmung g rland machte ihn zuerst bekannt. Früher hattet . Wißenschafteß, gewidmet. (Er scheint an eine per

Hierauf erfolgtt, indem der Staatsminister Freiherr v. Ber stett den deshalb erlaßene Reskript verlas, die Vertagung ber Versammlung bis zu einem näher zu bestimmenden

zrurtheilt worben. Er hat das Rechtsmittel de Kaßation eingelegt. Jetzt 45 Jahr alt, hat er 25 Jaht in Kriegsdiensten gestanden.

odischen Geistesverwéerrüng zu leiden, wie auch en erste Frau, die einige Zeit under uns lebte, in einen

vom ke, , des Aßisengerichts angeführten Briefe bemerkte.

Vor kurzem war eine Vatermörderin und ihr theil— nehmender Gatte, gegen welche die Jury zu Metz das Schuldig gesprochen, durch das Gericht von der

kam. Das öffentliche Ministerium hatte gegen dieses Urtheil die Kaßation eingewendet, es ward aber vom Kaßationshofe bestätigt. Ein Artikel des Moniteurs rechtfertigt das Urtheil (welches auch in Frankreich, wie anderwärts, befremdend gefunden worden). Es er— giebt sich daraus, daß die That am 146. Okt. 1810, zu einer Zeit verübt werden, in welcher das Verbrechen binnen 6 Jahren verjährte (nach der jetzigen Gesetzge⸗ bung, seit dem 1. Januar 1811, binnen 10 Jahren, welches in diesem Aufsatze „eine nur schwache Verbeße⸗ rung einer heillosen Legislatien“ genannt wird), daß die Richter aber auch vorzüglich beabsichtigt zu haben schei⸗ nen, das Schuldig der Geschwornen zu remediren, well aus der Erzählung der Thatsache geschloßen wer⸗ den muß, daß das Verbrechen gar nicht verübt wor— den, vielmehr der Vater der Angeklagten seinem Leben selbst ein Ende gemacht habe.

Die Regierung läßt den Pallast der Julianschen Bäder herstellen, zu welchem Zwecke mit dem Wein⸗ händler, der den alten Saal auf Erbpacht an sich ge⸗ bracht hatte, und ihn zu einem Weinlager benutzte, eine Uebereinkunft geschloßen ist. Zwei Architekten sind mit den Arbeiten beschäftigt.

(Dieses sogenannte Falais des Thermes, das einzig überbliebene Denkmal der Römischen Baukunst in Paris, besteht nur in einigen Resten, die sich im Hofe eines alten Hauses in der Straße de la Harpe (Quar- tier St, André des Ares) befinden. Der erwahnte Saal ist am besten erhalten. Der Kaiser Fulianus bewohnte diesen Pallast, so lang er sich zu Paris auf⸗ hielt. Auch die Französischen Könige vom ersten und zweiten Geschlechte residirten darin. Schon vor der Revolution warten mehre Pläne zur Wiederherstel⸗ lung vorgelegt, um das noch vorhandene dem Auge sichtbar zu machen und es vor dem Untergange zu sichern. Im Jahre 1546 entdeckte man die unterir⸗ dische Waßerleitung, welche das Waßer von Arcueil, Arcus Julianus, unfern Paris, zu den Bädern führte.)

Die durch mehre Zeitungen verbreitete Nachricht, als ob die aus dem Elsas nach Nord-Amerika gegan⸗ genen Mennoniten, etwa 150, durch eine Matratze angesteckt, fast alle an den Blattern gestorben wären, ist ungegründet. Sie sind nach der Philadelpher Zei⸗ uufg vom 19. Junius sämmtlich wohlbehalten an⸗ gelangt.

Daß die Brochüte „das Geheimniß des Herrn

Bignon ic.“ konfiscirt worden, wie einige Zeitungen gemeldet, ist grundlos; (auch ist der Inhalt dazu gar nicht geeignet.)

Die Stadt Lectoure, Dep. Gers, läßt ihrem Lands⸗ manne, dem Marschal Lannes, eine Bildsäule errich⸗ ten, zu welcher die Regierung den Marmor giebt.

Demoiselle Hutchin son ist entschloßen, den Kö— nig um Begnadigung des Generals Sarazin, wenig⸗

stens um Abänderung der Strafe, persönlich anzutreten.

Der König leidet zwar an Gichtschmerzen in der linken Hand, doch beßert es sich täglich. London, vom 27. Julius. Der Konstable Birch, der den verhafteten Prediger Harrison in das Ge⸗ fängniß nach Chester abführen sollte, ist zu Stokport im Wirthshause von drei Unbekannten angefallen und von einem derselben durch einen Pistolenschuß töͤdtlich verwundet worden. Auf die Entdeckung des Thäters hat die Regierung eine Belohnung von, Ado Pfund gesetzt. Harrison selbst ist gegen Bürgschaft von 1000 Pfund wieder auf freien 93 gestellt. 1 Am Tage der Smithfields⸗Versammlung fand man

Aan den Ecken der Straßen, die nach dem Versamm⸗

lungsorte führen, einen höchst aufrührischen Auschlag

sidenz eingetroffen sind.

„an die Nicht-Repräsentirten“ welcher von den Vor⸗

übergehenden mit Unwillen abgerißen wurde.

Der General d' Evereux, der eine Irländische Legion nach Süd-Amerika führt, nennt sich General⸗ major des Kriegsheeres der Republik Venezuela und Neu⸗Granada, Kommandeur der Irländischen Legion.

Ein am 15. Junius zu Norfolk von Monte⸗ Video eingelaufenes Schiff bringt die Nachricht mit, daß ein Kaper des Artigas ein Portugiesisches Kriegs⸗ schiff genommen und nach Ba hia gebracht habe.

Ma drid, vom 16. Julius. Eine Verschwörung die in Kadix entdeckt worden, hat hier die größte Be⸗ stürzung erregt. Folgendes ist darüber vorgestern be⸗ kannt gemacht worden:

„Es waren Bewegungen in dieser Stadt und in Puerto Sta. Maria, die viel Gährung im Heere ver⸗ muthen ließen. Der Ober⸗General, Graf v. Asdisbal, erhielt Nachrichten vom Vorhandenseyn eines Kom⸗ plottes, und ergriff Mittel, es in der Geburt zu er⸗ sticken. Er reisete in der Nacht vom J. zum 8. aus Kadix, sammelte einige Truppen in der Isla de Leon und Puerto Real, an der Zahl 400o. Hiemit um⸗

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Berlin, vom 6. August. Das Geburtsfest Sr Majestät des Königes, am 3ten d., e. ö 53 hiesigen Residenz von allen Ständen ihrer Bewohner in altgewohnter Weise mit der treusten Anhänglich⸗ keit, welche die Herzen an die Person eines verehrten und geliebten Monarchen knüpft, feierlich begangen. Die Akademie der Wißenschaften hielt eine öffent- liche Sitzung, in welcher die Mitglieder Hr. Er⸗— man und Uhden Abhandlungen verlasen; der erste über eine eigenthümliche Wechselwirkung der zwei elek⸗ trischen Thätigkeiten, der andre über den Hippolptus oder Virbius als einen Gegenstand der bildenden Kunst. Im Hörsaale der Universttät hielt der Profeßot der Beredsamkeit Herr Dr. Böckh eine lateinifche Rede über die Bildung des Menschen zur Humane

tät und über die liberalen Studien. ͤ

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