1819 / 64 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 01 Aug 1819 18:00:01 GMT) scan diff

Berichtigung.

In Nr. 121. des Hamburger Korrespondenten steht Folgendes unter der Aufschrift „Paris, vom 21. Jul.“ Y„Es ist jetzt die Rede von einem Projekte, welches „für das Mosel⸗Departement, wenn es ausgeführt „wird, von großer Wichtigkeit seyn würde. Es soll „nämlich unter dem Namen Pariser Straße aus dem „Inneren Baierns nach Frankreich eine Straße über „Metz ausgeführt werden. Dadurch bekämen die Wein— „gegenden bei Metz einen Absatz für ihre Weine, die „seit den großen Einfuhrzöllen an der „Preußischen Gränze zu einem Spottpreise her— „abgesunken sind.“ .

Damit das Publikum sich über die Wirkung der großen Einfuhrzölle an der Preußischen Gränze auf den Weinabsatz von Lothringen leichter verständigen könne, wird es wol nicht ganz überflüßig seyn, hier folgende Thatsachen ins Gedächtnis zu rüct⸗ zurufen. e.

Lothringsche Weine können in die Preußischen Län⸗ der auf dem linken Rheinufer eingehn zur Durchfuhr, eder zur Einfuhr. Die Durchfuhr kann geschehn zu Waßer auf der k oder zu Lande.

uf der Mosel werben in Folge des besonderen Schiffahrt⸗Reglements für den Neckar, den Main, die Mosel, die Maas und die Schelde, welches der Wie— ner Kongreßakte angehängt ist, gar keine Durch— fuhrzölle, sondern nur diejenigen Stromzölle erhs— ben, die Frankreich selbst, als es das linke Rheinufer besaß, daselbst anlegte, und die nach dem vierten Ar— tikel des gedachten Reglements nicht erhöht werden spllen;, und auch nicht im mindesten erhöht worden sind. Aus der Mosel können die Lothringschen Weine in den Rhein und Main gelangen, wo die gleiche Frei— . von Durchzangzöllen, und die gleiche Beibe—⸗ altung der vorgefundenen Stromzölle vertragmäßiz stattfindet. . ö Auf der Durchfuhr zu Lande haftet in den Preu: sischen Rheinprovinzen nach dem Tarife vom 25. Mai 1518 ein Durchfuhrzoll von sechszehn Groschen vom Verltner Eimer, das ist, von einem Thaler acht Gro—⸗ schen, oder fünf Franken vom Ohm, oder von zwei Thalern, das ist, sieben und einem halken Franken vom Oxthofte. Das ist nicht unbeträchllich, aber doch auch keinesweges so, daß des halb die nachbarlichen Weine zu Spott-Preisen herabsinken können. Ueber dies,

aber können die Lothringschen Weine fast nieinals in;

den Fall kommen, die se Durchfuhrabgabe Uu entrich⸗ ten. Auf der Straße von Metz nach Koblenz wird, em dn so leicht versucht seyn, Weine zu Lande zu führen, da er weg güf der Mosel vor sich von Metz nach Frankfurt am Main wird aber das Preußische Gebiet nur auf einer ganz kurzen Strecke ri Sagrbrüick burchschnitten. Hier, wie Überall, wo das Preußssche Gebiet nur düf kurze Strecken be⸗ rührt wird, tritt in Folge des 15ten aragraphen bes csetzes vom aß. Mai i ig eine Ermäßigunz . r e l und es wird statt desfelben nür e hr gerlugẽ nach ber Dertlichkeit festgefetzte Dur = r n. erhoben. Wer übrigens selbst diese nicht zühlen will, kann mit einem kleinen Umwege von St.

vold über 6, Rheinbgiern auf die rankfu n

den wohlfeilen und steuerfreien Waße—

irter Chaußte ber jeden andern Weg ins In—

56 . , , gelangen, ohne die . sen Stagten zu bexlhren, und es bedarf dazu wenig stenð 5. fraß e . . ischen neuen Durchfuhrabgaben Sbottpressen des Löthringschen Wer.

.

, 6, m,, g.

. Wesne in . welcher Art nö, in die Preußischen Kheinztovinzen n.

lbst verbraucht zu werden: so werden

giehr Groschen Zoll voni Berliner Eimer

chen drei Pfennige Verhrauchsteuer vom

zwei n brei Pfe Quart bezahlt. Zoll und Verbrauchsteuer vom Sxt⸗

hat. Auf der Straßen

des

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nes nicht ermangeln.

hofte von drei Eimern oder 180 Quarten betragen demnach nahe an neunzehn Thaler. Diese Ab— gabe ist allerdings stark genug, um den Verbrauch frem— der Weine zu erschweren und zu vermindern, und es

kann gar wohl seyn, daß die leichten Lothringschen Weine .

vei dieser Vertheurung keinen Absatz mehr in den Pren— ßischen Rheinprovinzen finden. Wir bitten indeßen diejenigen, welche darüber Beschwerde führen möchten, nicht ganz zu übersehen; „daß die Rheinprovinzen am Rheine, der Mosel, „Saar, Nahe und Ahr sehr viel mehr der mannig— faltigsten und edelsten Weine erbauen, als sie selbst „verzehren können“ und 9 „daß alle große Staaten, die eignen Weinbau be— „sitzen, den Verbrauch des fremden Weines sehr „hoch besteuern.“

Man frage doch, wie hoch teutsche Weine vetstenert werden, wenn man sie nach Frankreich einführen will, éder was Französische Weine und teutsche Rhein Mosel- und Frankenweine zahlen, wenn sse in dit Desterreichischen Staaten eingehn? Man beurtheile ferner, ob Baiern ein Intereße habe, bie leichten Weine aus Lothringen gegen geringe Abgaben einzulaßen, da es so viele, theils leichte, theils auch sehr vorzüg= liche Weine in Franken und Rheinbaiern selbst et; ieht.

Ganz überslüßig ist hiebei wol nicht die Bemerkung, daß die große Masse des Preußischen Staates, die sie— ben östlichen Prövinzen, seit langen Jahren an Fran⸗

zösische, hauptsächlich Bourdeaur⸗Weine gewöhnt ist, ö

und diese daselbst vom allgemeinsten Gebrauche sind; daß besonders Stettin, dann auch Königsberg, Elding und Danzig fortwährend ansehnliche Quantitäten da— von einführen, ünd daß zwar Zoll und Verbrauchsteuer von allen in Fäßern anksmmenden frömden Weinen ohne Unterschied, und also auch von den Fran⸗— zösischen, in den Fstliche‚ Provinzen gegen achtund- zwanzig Thaler vom Oxhofte betragen; daß aber diese allerdings ansehnliche Abgabe, welche in Folge des Gesetzes vom 26. Mai 1815 seit dem 1. Januar hie⸗ ses Jahres in den sämm lichen östlichen Provinzen des Preußischen Staates erhoben wird, bedeutend nie— driger ist, als de vothet in den alten Preußischen Provinzen längst bestandnen Abgaben von fremden Weinen, und daß auch daselbst eben deshälb die frem⸗ den Wein fetzt merklich wohlfeiler sind, als man sie seit geraumer Zeit zu kaufen Zewohnt wat. ö

Die Preußischen Abgaßen von fremden Weinen, wie ansehnlich sie auch seyn mögen, find überhaupt niedriger, als die gleichen Abgaben in allen andern großen Staaten, weil Preußen seiner Lage nach durch Zoll-Linien sich weniger ssoliken känn. Es ist indeß seit einiger Zeit üblich geworden, zu vergeßent, daß ü

England, Frankreich, den Niederlanden, Oesterrei ch, ö.

Nußland, Schweden und in den alten Preuß ischen Staäten seit sehr langen Zeiten, theils höhere Ein— fuührasgaben, als die jetzigen Preußischen, thefls selhst Einfuhrverbote bestanden hahen, und noch hestehn , und es ist ein stehender Mode artikel geworden, über die ,g anz un erh örten ünd feltst v5öltsg un! bekannten!“ Preußischen neuen Zölle za klagen. Die Preußische egierung sährt inzwischen fort, die jenigen Abgaben zu erheben, welche sie nach sorgfältl⸗ ger Erwägung der ihr recht wohl bekannten Verhélt- niße des Handels und Verbrauches, ihrer Lage gegen ihre Unterthgnen und gegen ihre Nachbarn ange meßen feet; sie fährt fort, in die Hebeformen diesenigen Erleichterungen zu legen, welche die täglich fortgefetz⸗

ten Erfahrungen als thunlich darstellen; sit fährt fort, WVersehen zu berichtigen, die in Irrthümern der .

naoder der Steuer-Einnehmer ihren Grund haben

können, und die in allen Ländern. wo Zoll-Linien bez

stehen, das ist in allen großen Staaten, vorkommen. Ws jetzt neu scheint, wind einst alt werden; die 6f⸗ fentliche Meinung wird durch Zeit und Erfahrüng ber

richtigt; Alles, auch das Feindseligste, wird benüht, und

erechtigkeit und Wahrheit werden zuletzt ihres gehe 11 .

Al gemeint

—— *

J. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages. Berlin, vom 10. August. Seine Majestät der König haben den Gutsbesitzer Julius August Mar⸗ schall von Gottern auf Großengottern bei Langen⸗

(cla zum Kammerherrn zu ernennen geruhet.

Seine Majestät der König haben dem Premier⸗

Lieutenant im zwölften Husaren-Regimente (aten Mag⸗

deburgischen), Karl Heinrich Döring, den Adelstand

pu ertheilen geruhet.

Der bisherige Addokat und Anwalt beim Appel⸗

II.

Karlsruhe, vom 31. Julius. Der Bericht der

Kommißion unsrer ersten Kammer über die standes:

und grundherelichen Rechte hatte, nachdem er in Druck erschienen, die Sensation der zweiten Kammer erregt, die sich durch zwei Stellen desselben empfindlich ge⸗ tkränkt und beleidigt fand. Die erste Stelle heißt: „Es giebt zwei Partheien unter jenen, welche die NRothwendigkeit einer, mit den Bedürfnißen der Zeit

fortschreitenden Ausbildung unsrer Verfaßungen an— erkennen; von jenen, welche ein solches Bedürfniß we⸗ gen Beschränktheit nicht ahnen, oder aus Selbst⸗ sucht nicht eingestehen, ist hier nicht die Rede. Die Cinen halten die Grundlage geschichtlich gebildeter Rechtsverhältniße an sich nicht für verwerflich, son⸗ dern suͤchen sie nur mit den unwandelbaren Grund⸗ sätzen des natürlichen Rechtes, und den zwar wandel⸗ baren aber gerechten Foderungen des Zeitalters in Einklang zu bringen; die Andern wollen, daß die Ge⸗ genwart von der Vergangenheit abgeschnitten, rein aus sich selbst hervorgehe und nach allgemeinen Be⸗ griffen aufgebaut werde. Von diesen ist sich zwar nur ein Theil der Konsequenz solcher Ansichten bewußt, und arbeitet auf allgemeinen Umsturz des Ueberliefer⸗ ten; der andere Theil operirt im Einzelnen, ohne den Zusammenhang zu ahnen: aber gleichviel! wenn man solcke Gegner geschichtlich gebildeter Institute an Verbeßerungen derselben Hand anlegen sieht, so täu⸗ schen sie entweder sich, und dies mag bei der Mehr— zahl der Fall seyn, oder sie täuschen Andere, und zu. lezt ist es immer auf Einsturz und Einebnung abge⸗

s

1

lationshofe zu Köln, Dr. Johann Vaptist Haaß ist zum Anwalte bei dem Revisionshofe für die Rhein⸗ provinzen ernannt und bestellt worden.

Heute wird das 17te Stuͤck der allgemeinen Gesetzsamm:· lung ausgegeben, uaͤmlich

No. 556. Die Konvention zwischen Preußen und Rut land, in Betreff ßer Fod erungen zwischen Preußen und dem Koöͤnigreiche Polen und den damit verwandten An⸗ gelegenheiten; vom 22. Mai. d. J.

Berlin, den 10. August 1819. Koͤnigl. Pr. Debit⸗ Kemtoir f. d. allgem. Gesetz sammlung.

Zeitung s⸗Nachrichten.

sehn. Es wäre zu viel gewagt, wenn man behaup⸗ ten wollte, diese letzte Parthei sey die herrschende in der zweiten Kammer unsrer Stände; daß dieselbe abet auf den Gang der Verhandlungen über das Standes und Grundherrlichkeits- Edikt einen entscheidenden Einfluß gehabt habe, läßt sich nicht verkennen.“ Die an⸗ dere Stelle: „Es ist nicht eine aus allgemeinen Grunb⸗ sätzen abgeleitete Verfaßung an die Stelle der ge⸗ schichtlichen getreten; es sind nicht alle, die Revolu⸗ tionsmänner beengende Schranken gebrochen und für unaufhaltbare Schritte die Bahn eröfnet worden, inso⸗ fern nämlich von Gewalt und Umsturz, nicht von zeit- und rechtsgemäßer Entwickelung, in welcher nie ein Staat gehemmt werden kann, die Rede ist.“

Die Abgeordneten, namentlich Win ter von Karls⸗ ruhe, glaubten hierin die Beschuldigung des Jakobi⸗ nismus zu sehen; und da die Sache wegen der Ver⸗ tagung der Versammlung nicht weiter zur Sprache gebracht werden konnte: so wurde beschloßen, die Er⸗ klärungen des Abgeordneten Winter und einiger An— dern in das Protokoll aufzunehmen.

Müchen, vow aß. Julins. (Fortseßung des im vorigen Stück abgebrochenen Reichstagabschiedes.)

IV. „Wir verweilen nicht länger bei den einzelnen Abweichungen von der in der Verfaßung fest vorgs zeichneten Bahn der staͤndischen Wirksamkeit, in dem Vertrauen, daß in den künftigen Sitzungen keine Ein= wirkungen zur Theilnahme an Beschlüßen, welche die

n Integritãt der Verfaßung, vnd mit derselben die Wohl⸗

fahrt des Staates selbst bedrohen könnten, ferner mehr