ila des Jahrhunderts, den neuen Nero. (Niemand * sich Über diesen Wech sel der Gefinnungen wundern.) Ein Mitarbeiter an der Nenemmee, einer soge⸗ nannten liberalen Zeitschrift, be eigt dem vormaligen Beherrfrher Frankreichs sein Beileid und empfielt ihn der öffentlichen Theilnahme, um ihn aus einer harten Gefangenschaft zu erlösen. ungefähr dieselde Sprache führt 1a Fayette, der sich auf die Seite der Männer gestellt hat, von denen man am wenigsten erwarten sollte, daß sie den Unter⸗ drücker der Freiheit, den Zerstörer der Republik auf Händen trügen. Eine andere Französische Zeitschrift, die hi storische Bibliothek, nennt ihn eine isolirte große Gestalt, welche zwischen der Revolution, die den Thron der dritten Rate stürzte, und der andern Re⸗ volution die ihn wieder aufgerichtet, gestellt ist. Wenn die Europäischen Regierungen (heißt es) ihn zur Si— cherheit für ihre Ruhe aus beiden Wel: in verbannt Haben, fo hoft ohne Zweifel keiner von ihnen, ihn aus dem Gebiete der Geschichte verbannen zu konnen. Hunt, an der Spitze einer Volksversammlung in London, fpricht mit dem allgemeinen Beifalle seines Haufens von bim braven Napoledn, und veran⸗
laßt den Beschtuß der Versamniltng, daß ste allen Antheil an der entehrenden und feigherzigen Behand— lung, der er ausgesetzt sey, von sich ablehne. — In einem teutschen Blatte lesen wir Folzendes: Noch halten einige für verdienstlich, die gefallene Größe zu beschimpfen. Doch verringert der Schimpf so wenig die Größe, als er die lästernde Erbärmlich⸗ keit erhebt. Dies darf endlich gefagt werden, nach⸗ dem nur zu lange in politischean Fiebertraume die
Skribler sich eingebildet, sie hätten ein Recht, den unglücklichen Helden für vogelfrei zu erklä⸗ ren?“ Er hatte uns Alle besiegt, durch die Futcht die er einflößte, oder durch Bewunderung. (7) Darum ist es im Intereße seiner Feinde, wie seiner Freunde, wenn unabhängige selbstständige Männer die Unver⸗ letzlichkeit des unglückes für ihn in Anspruch nehmen und verlangen, daß er mit Achtung be⸗ handelt werde. Seine Feinde sollen nicht dulden, daß man fage, sie hätten einen kleinen Menschen gefürch—⸗ tet, oder sie wären unmenschlich gegen den geses— zeiten Feind. Diejenigen aber, die den Muth haben, gerecht gegen ihn in seinem Unglücke zu seyn, erlan⸗ gen durch diesen Muth selbst Vertrauen bei reinen Gei ster n ˖ 36 (Wir sind sehr weit entfernt, die hin und wieder verbreitete Meinung zu theilen, als ob die Mitglieder der Bonapartischen Familie ihren Einfluß aller Art benutzten, um dem Gefangenen, wo nicht die völlige Freiheit, doch einen andern seinen Verhältnißen gün— stigeren Aufenthalt aus zuwirken. Wenigstens laßen wir dieses ganz auf sich beruhen. Eben so unbekümmert sind wir uͤm die große isolirte Gestalt, am den Helden, um den Wiederholer Karls des Großen. Die Geschichte, der er ange⸗ hört, wird über ihn richten. Wenn der Französische Journalist uns mit einer lächerlichen Emphase auf die Geschichte hinweist, aus deren Gebiet man ihn nicht werde verbannen können; so machen wir ihm bemerk⸗ lich, recht gut zu wißen, daß die Geschichte viel andere Namen, auch die fluch- und haßenswttrdigen, denen die Vergeßenheit rühmlicher wäre, aufbewahrt. Die Aehnlichkeit mit Karl dem Großen, die er selbst während seines Glanzes zu verbreiten beflißen war, das Heldenthum, das der teutsche Journalist für ihn in Anspruch nimmt, wagen wir zu bezweifeln. Karl der Große war ein Held, weil er über seinem Zeit⸗ alter stand; Bonaparte war kein Held, denn er stand außer seiner Zeit.
Sey dem jedoch, wie ihm wolle, wir können ihn Lei⸗
nen ung lü c lichen Helden nennen, nicht die Achtung
des Ungiückes für ihn federn. Es geziemt nicht blos, sondern ist jedem edlen Gemüthe eigen, einem großen Un⸗
glücke Achtung zu beweisen, weil das lebendige Bild der
Unbeständigkeit
.
So betrachten wir den Ungltücklicihen, als emen de die Hörner des Altars umfaßt; und so ward Bona
menschlicher Schäcksale die Se ele rührt und zum Mitleide bewegt, weil sie von dem Gebern in die umerforschlichen Nathschlüße des Herrn ec Herren,
— 2
Al gemeine
7. z . . 7 an die Shnmacht unsrer Titanen-Entwürfe, an vie P ö ö J z ꝛ— sch ö. S t 9 9 t ; ? l? t Nichtigkeit jeder irdischen Grsße mächtig ergriffen wird. .
parte im Jahre 1814 von von denen behandelt, denen großmüthig, frech, wider Treu und Glauben,
müthlosen Seele, begegnet war. Aber im Jahre 18135 trat er als
den Schauplatz. Er unternahm es, die Ruhe
blos Frankreichs, sondern des gan en Europa,
nich
handlung, die jemals dem Aufwiegler bem bewafneten zu Theil geworden. hen, denn er leidet keine
Strafe. lufenthalt in einem entf t nur eine Maasregel der Sicherheit, um jede mögüch
Gefahr, die sein abermaliges
Daß er hiebei mit einigen unvermeidltchen Und equem lichkeiten des Lebens zu kämpfen hat,
Unglück nennen; aber eine Nachsicht, die ihm ein ?
ger auf Rosen bereitete, wäre ein ungerechter Frevel
weil sie nur zu leicht gemißbraucht werden wurde, ei Bande zu lösen, die ihn festhalten.
In so fern ihm, ohne Gefahr für die seiner Person, deren Freiheit er auf
Sicherhei
den edelmüthigen Siegern, er selbst im Gläcke un-
beherrscht
von den niedrigen Leidenschaften einer kleinen und ge—
u lo: ren, und als folchem wiberfährt ihm die det. Be⸗ eines Volkes,
Widersacher der allgemeinen Rahe, Das Verbrechen ist ihm verzit⸗ Sein gezwungenet ernten Winkel der Erde is
Erscheinen auf dem noch blutigen Boden seiner Thaten herveiführen könnt, von den Thronen und von den Völkern ab uwen den.
darf man kein
Verbrecher auf
t
I.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 14. August. Seine Majestät der bnig haben dem Landrathe des Metseburger Krei— 6, von Grüneberg, die Kammerherrn-Würde, und dem Regierungsrathe Zenker zu Posen das Prä⸗ zikat als Geheimer Regierungsrath zu ertheilen ge— ruhet.
Des Königs Majestät haben dem Geheimen LTanzlei-Direktor im Finanzministerium, Andreae, den Hofraths-Karakter zu verleihen nnd das Patent . Höchstselbst zu vollziehen geruhet.
immer verwirkt.
7 Des Königs Majestät haben den bisherigen
hat, die Gefangenschaft erleichtert werden kann, wir
die Brittische Regierung gewiß alle R; treten laßen. Wenn sie aber unvermögend ist dor den Unannehmlichkeiten des Klimas, und vor de
bösen Laune seines Aufsehers zu schützen, so wild sich
doch in der That auch der nicht erwa in die Trauer die Sehnsucht nach der Rucktkehr des uns li⸗
jwar Niemand drüher freuen, Niemand drüber betrüben,
lichen Helden verbergen will; eine Sehnsächt, vie un streitig jedem Teutschen fremd ist. wir wol, wenn wir ihn ganz vergeßen.«
Unsre öffentlichen Blätter machen es sich zur angel
gent lichen Pflicht, die Entlaßung der Pofezors kel von der Proseßur zu Jena, welche von den fürstli
Erhaltern der Universttät ohne ge ich lichen Spru verfügt worden ist, als eine Rechtsverletzung darn stellen. Es fragt sich aber zanächst wol, in den Weimar- und Gothaischen auf die Entlaßung der Stn tsoiener bestehenden G setze deshalb anordnen? Eine in Leipzig gedruc Broch üre, welche die Attenstücke in dieser Angelegt
Ruͤcksichten ein—⸗ hn
Am besten thun
was Staalen in Bez
. II.
Ausland.
Paris, vom 3. August. In den Sitzungen des lesigen Aßisengerichtes vom 31. v. und 1. d. M. ward die Anklage wider den Profeßor Bavoux „daß er mn einem öffentlichen Orte aufrührische Vorträge ge⸗ halten, indem er durch seine Vorlesungen über das Kriminaltecht die Zöglinge der Rechtsschule zum Un— chorsam gegen die Gesetze verleitet habe“ untersucht und entschieden. Der General-Abdvokat Vatisme⸗ nil trat im Namen des öffentlichen Ministeriums auf. Die Advokaten Persil und Du pin (der letzte noch kranh erschienen als Sachwalter des Angeklagten, den der General-Advokat Sieur nannte, statt sich nach
. 4
her angeblich acht mittheills, scheint das Get den Gesetzen des Wohlstandes, wie det erste Sachwal—
ö
die Enklaßung nur richterlich nach vorhergegangeiss
ter bemerkte, gegen eine obrigkeitliche Person (Herr
Uatersuchting geschehen eönng, in der p orsorists Ba voux ist zugleich Mitglied des Appellationshofes)
Ordnung für das gemeinschaftliche Ober ⸗ Appellation
gericht zu Jeng zu finden; diese Gerihtsorenung! aber nur die Form des Prozeßes zum Gegensten und setzt das Verfahren fest, in sofern gerichtlich es ⸗ kenntnis stattfindet.
Doch nicht hienach, sondern nach den materiel Gefetzen ist die Frage zu entscheiden. Nach Pter schen Gesetzen bedarf es in Entlaßungs fällen des terlichen Spruches n icht, sondern nur eines Beschl zes des Staatsrathes, den der Landesherr bei solt Bedienungen, zu denen Er selbst die Bestallung zieht, bestätigen muß, Welches Gesetz im Groh zogthume und den Herzogthümern Sachsen hier vorhanden, müste man also wißen, um gründlich theilen zu können. Uebrigens ist dem Herrn 9 feßor Oken der Rechtsweg ausdrücklich vorbehal
m ᷣᷣQ—d”sJcDTSruuao———.
des Wortes Mon sieur zu bedienen.
Die speciellen Anklagen waren aus den Heften des Añg'klagten gezogen und enthielten wesentlich folgende Stellen:
Bavouß vergleicht die gegenwärtig bestehenden
von Bonaparte im Jahre 1810 gegebenen Krimi⸗ nalgesetze und deßen Kriminalprozeß-Ordnung, mit de— nen des Jahres 1791, und sagt von den ersten „Alles Große und Würdige, was sich in unsern peinlichen Gesetzen fand, ward schändlicher Weise daraus vertilgt. Hechtrabende, aber sinnlose Worte: Geschworne, Oef⸗
65s Stück. Berlin, den 14ten August 1819.
Amtliche Nachrichten.
Landrentmeister und Rendanten der Regierungs⸗Haupt⸗ Kaße zu Erfurt, Daniel, zum Regierungs⸗ und Kaßen⸗ Rath, und den Aßeßor Engelhardt zum Regierungs⸗ Aßeßor bei der Regierung zu Erfurt zu ernennen geruhet.
Se. MRajestät der König haben dem Ober⸗ Amtmann Bußmann zu Mnichowo das allgemeine Ehrenzeichen erster Klaße und dem Spritzenmeister Waraczynski zu Gnesen das allgemeine Ehrenzei⸗ chen zweiter Klaße zu verleihen geruhet.
Se. Majestät der König haben den Königl. Französischen Regiments-Arzte de Baud ry das allge⸗ meine Ehrenzeichen erster Klaße zu verleihen geruhet.
Zeitung s⸗Nachrichten.
fentlichkeit, Unabhängigkeit der Gerichte, individuelle Freiheit, wurden verrätherisch beibehalten. Die Jury ist durch und durch entartet; selbst vor dem Schat⸗ ten sich fürchtend, den man noch übrig ließ, stellte man ihre Zusammensetzung ganz in dle Willkühr der Behörden. Die Gerichtshöfe, im Beistande der Prä— fekten, unter dem unmittelbaren Einfluße der Regie⸗ rung, waren mit der höchsten Gewalt ausgestattet; sie konnten die Bürger unter den nichtigsten Vor⸗ wänden ihrer Freiheit berauben und sie geraume Zeit in Ketten legen, ohne sie vor Gericht zu stellen. Die Willkür bei der Auswahl der Jury machte sie beinah zu Herren über das Urtheil. Dieselbe Härte, dieselbe Tyranney herrschte in der Anwendung der Strafen. Der Bürger ward wie ein natürlicher Feind der Obrig⸗ keit behandelt.“
Nach solchem allgemeinen Tadel des ganzen Ge setzbuches hatte Herr Bavoux einzelne Gesetze noch besonders gemißbilligt, z. B. die unbedeutende Strafe von 16 bis 200 Fr. welche auf die Verletzung des Hausrechtes angedroht wird. „Dieses Gesetz verkauft, in Einverständniß mit dem Fiskus, die Sicherheit der Wohnung um eine Geldbuße, mit der sich das kleinste Versehen gut machen läßt.“ Besonders suchte der General-Advokat die Meinung des Angeklagten heraus⸗ zuheben „daß man, wenn die Obrigkeit das Hausrecht ungerecht verletze, Gewalt mit Gewalt vertreiben, selbst