1819 / 73 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 11 Sep 1819 18:00:01 GMT) scan diff

23

wd nn.

.

K

die schon Ausgeglichenen, wiebrr die nue Steuer zur Aus gleichung mit Aitpreußen erhalten.“

Der Verfaßer, der im Anfange seines Aufsatzes an die höhere Bildung des Herzogthums Westphalen erinnert, welches wir, wegen dölliger Unkunde, anheim gestellt seyn laßen, ist hier doch in einem wesentlichen

Firthime befangen. Die Altpreußischen Provinzen

haben mit dem Herzogthume Westphaken gar nichts auszugleichen. Die Regierung der gesammten Mo⸗ närchie, der Provinzen Preußen, Porsmern r*. so wie der Provinz Westphalen zc. findet nöthig, daß zur Bestreitung der Geldbedürfniße, welche der in den Jahren 1815 bis 1815 geführte Krieg mit seinen La⸗ sten erzeugt hat, eine allgemeine Steuer auf alle Pro⸗ vinzen der Monarchie gelegt werde. Es ist nicht wohl zu begreifen, wie das Herzogthum Westphalen den eignen Antheil, den es an diefer Steuer tragen muß, eine Ausgleichung mit den Altpreußischen Provinzen nennen könne. Eden sdwohl könnten diese sagen, daß ihnen die Steuer zur Ausgleichung mit dem Her—⸗ zogthüme Westphalen auferlegt sey, daß sie für das Herzogthum Westphalen bezahlen müßten. Die Kriege von 1853. wursen für die Altpreußischen Provinzen nicht allein geführt, sondern für das gesammte Teutsch⸗ land, also auch für das Herzogthum Westphalen. Wir vertrauen dem Verfaßer jenes Auffatzes, wie jedem Vewohner Westphalens, daß die Befreiung des teut— schen Vaterlandes von Joche der Fremden auch ihnen ein Nationalglück seyn werde, welches fich mit Gelde nicht aufwiegen läßt. Daß diese Befreiung den Preu⸗ ßischen Staaten sehr vieles gekostet, daß es die Re⸗ zierung in die unabwendbare Nothwendigkeit versetzt den. die Einwohner mit größeren Steuern (die doch keinesweges unerschwinglich zu nennen und mit ge⸗ rechter Schonung angeordnet sind) zu velasten, ist allerdings zu beklagen: aber die Regierung darf hier— über vor der Nation weder erröthen noch erbleichen. Sie hat die Kräfte des Landes nicht vergeudet; sie hat sie für den edelsten Zweck im Kampfe für die Frei⸗ heit und Unabhängigkeit des Vaterlandes verwendet. Am wenigsten indeß sollten die Schriftsteller, die sich berufen fühlen, das Wort an das Bolk zu richten, indem sie es über seine Bedürfniße, wie über seine Foderungen belehren wollen, blos an die Lasten erin— nern die dieser für das gemeinsame Vaterland geführte Krieg herbeigeführt hat, bloß an die Leiden der Ge⸗ genwart, an einige Steuern, nicht an das größere der Vergangenheit, an die Schmach und den Druck der Knechtschaft; am wenigsten sollten diese Schrift— steller von einer lästigen Ausgleichung mit den Alt⸗ preußischen Provinzen reden, wo sie vielmehr durch Erinnerung an das ruhmwürdige Beispiel dieser Pro—⸗ vinzen, an das reichlich vergoßene Blut ihrer Söhne, worüber sie durch die P⸗almen der Unsterb⸗ lichkeit ausgeglichen sind, Eintracht und Zu⸗ friedenheit befördern sollten.

m.

In einem neuern Hefte der Französischen Minerva stellt Herr Benj. Con stant „über den Zustand Eu⸗ ropens unter dem konstitutionellen Gesichtspunkte“ forigesetzte erbauliche Betrachtungen an, die sich haupt⸗ sächlich auf Preußen beziehen. Er verfährt darin nach einer Methode, die zwar nicht neu, aber deshalb doch nicht zu empfehlen ist, indem er die Thatsachen, aus denen er seine Vernunftschlüße ableitet, schöpfe⸗ risch erst hervorbringt. So schafft er sich eine Ver⸗

chwörung, von der Niemand hier erwas weiß, von ber niemals die Rede gewesen ist; denn eine Maasre— gel, jugendliche Verigrungen zu unterdrücken, und ih⸗ nen auf einer gefährlichen oder Gefahr drohenden Bahn zuvorzukommen, ist nicht die Untersuchung einer Verschwörung. Der Profeßor Bavoux war auch an⸗ geklagt worden, an einem öffentlichen Orte aufrüh—

rische Reden gehalten zu haben, man harte auch seine

Papiere in Beschlag genommen einige Zöglinge der

Rechtsschule waren auch verhaftet worden; aber die liberalen Schriftsteller Frankreichs haben doch, soviel wir wißen, von keiner Untersuchung einer Konspira⸗ tion gesprochen.

So ferner führt Herr B. Constant unter den Verhafteten die Herrn Arndt, Görres, Schleier⸗ machtr, Neander, v. Plehwe, v. Gruner, v. Varnhagen auf. „Sie sind dem Schooße ihrer Fa⸗ milien entrißen und in Ketten gelegt worden!“ sagt er. Noch verschiedene Andre, deren Namen ihm leider! entfallen sind, haben dieses Schicksal getheilt. Kurz⸗ die strengen Maasregeln haben sich nicht auf die Uni⸗ versitäten beschränkt, sie sind auf alle Klaßen der In⸗ wohner erstreckt worden. Die Herrn v. Thiele⸗ mann und Gr. v. Gneisenau, der Fürst Wrede, der Freiherr v. Stein sind in Verdacht gefährlicher Meinungen! Um dieser, eines Heroen der Politik nicht wohl anständigen Leichtfertigkeit ) eine Art von Krone aufzusetzen, fügt Herr Constant hinzu: „Ich glaube gern, daß einige dieser Gerüchte grundlos sind; aber sie dienen zum Beweise constater), welchen Zustand der Unruhe und des Schreckens so unerwartet strenge Maasregeln auf einmal in Teutschland hervor⸗ gebracht haben, in einem Lande, welches dem verhei⸗ ßenen beßeren Ziele ruhig entgegen ging.“

Also Gerüchte, grundlose Gerüchte, find die Säu len, auf denen die politischen Wahrheiten des Hrn. B= Constant ruhen. Denn da er fehr wohl weiß, wie dergleichen Gerüchte sich bilden; da er, wenn er über den politischen Zustand Teutsch lands ein Urtheil zu haben sich getraut, auch wißen muß, daß diese Gerüchte nicht unter dem Volke, sondern nur unter den Zeitung⸗ schreibern verbreitet sind; da er endlich zugeben wird, daß die Zeitungschreiber um der geringsten Kleinig⸗ keit willen in Bewegung und Schrecken versetzt wer— den, und daß daran gar 3 gelegen ist: so wird er auch zugeben, daß seine einung so grundlos sey, wie die Gerüchte, und daß es verständiger gewesen wäre, wenn er über den Zustand Teutschlands, und namentlich Preußens, geschwiegen hätte, bevor er sich gründliche Kenniniße von der wahren Lage der Sa— chen unter uns zu verschaffen im Stande gewesen.

Nach der Meinung des Herrn B. Constant steht es in keinem Lande so gut, als in Frankreich. Nun hat der König von Frankreich am Läadwigstage 113 Personen begnadigt, welche wegen politischer Ver⸗ brechen oder Vergehen verhaftet waren; angenom— men, obwol nicht wahrscheinlich, daß dieses die Total⸗ summe der politischen Arrestaten gewesen sey: so können wir Herrn Constant dennoch versichern, daß

unsere Regierung gewiß noch fünfmal so viel verhaf— ö ten laßen könne, ehe sie das Verhältniß gegen Frank⸗

reich erreicht. 2

Einen historischen Fehler erlauben wir uns noch in dem Aufsatze des Herrn B. Constant zu berichti⸗ gen. Er scheint zu glauben, daß unsre Siegesgöttin

Triumphbogen des Karoußelplatzes in Paris geschmückt habe. Auch das ist, wie was er sonst davon erzählt, ein grundloses Gerücht; Solche Ehre widerfuhr den

berühmten vier Korynthischen Roßen, die aus Venedig

ö. .

nach Paris geführt waren.

mur 8

Madame Catalani

ö.

ist seit einigen Tagen in

Berke aoselsst sie sich 38 Wochen auffuhalten denkt. .

es dem Herrn B. Constant gefallen,

23) Wie wurde

Herren Aignan, Con stant, Dumoulin, Etienne,

worden. Auch die Herren Lafayette u. s. w. ster hen in Verdacht gefährlicher Meinungen. ꝛc.

000 (

. den der König zum Zeugen bei der bevor— stehenden Entbindung . ; R. = wenn die hiesige Spenersche Zeitung drucken ließe: die nannt hatt. . ö . 26 er⸗ um 1 esundheitzustand Fay, FZouy, Lacretelkle sind einer Verschwoͤrung genöthiget worden ĩ ;

Rider die bestehende Berfaßung verdächtig und verhaftet zu 5 5 zu seyn, auf diese Ehre Verzicht . isten, indem er vor einigen Tagen nach Spaa

abgegangen ist.

All gemeine

Preußische Staats-Zeitung.

w .

732 Stuck. Berlin, den 114en September 1813.

IJ. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages. Berlin, vom 11. September. Des Königs

Majestät haben den zeitherigen Prediger Dr. Moh—⸗

nicke in Stralsund zum Konsistoeial⸗ und Schulrath bei der dortigen Regierung zu ernennen, und deßen Bestallung allerhöchstselbst zu vollziehen geruhet.

Der Advokat bei dem bisherigen Appellationshofe in Düßeldorf, Franz Josepy Moliter ist zum An⸗

walte bei dem Revistonshofe für die Rheinprovinzen

ernannt worden.

8 22

Bekanntmachung. Auf allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kö— nigs sind für sämmtliche Inhaber des eisernen Kreu—

« zes am schwarzen Bande, und zwar für die Officiere Ordens Patente, für die Unterofficiere und Gemeinen

Besitz⸗Zeugniße ausgefertigt, jene von Sr. Ma⸗

jestät, diese von der General-Orbens-Kommißion . vollzogen, und

a) den Inhabern, welche das eiserne Kreuz in einem Truppentheile erworben haben, durch den Kom— mandeur desselben,

b) den Inhabern, welche zur Zeit der Erwerbung des Kreuzes zu den nicht regimentirten Officieren gehörten (den Generalen, Brigade⸗Kommandeu— ren, Officieren des General-Stabes, der Adju⸗ tantur ꝛc.), durch die General⸗Ordens⸗Kommißion,

so weit der Aufenthalt derselben bekannt gewesen ist, ausgehändigt worden. gen, Wnséeiberh e weren mit klihren. e Mößen den 1 ed. an Inhaber des eisernen . gen Unbekanntschaft ihres Aufenthaltes

noch nicht erfolgt ist, haben sich die unter a. Begriffe⸗ J

In den Fällen, wo die Aus—⸗

nen an das behörige Regiment oder Bataillon, die zu b. Erwähnten an die General-Ordens⸗-Kommißion zu wenden, worauf die Zufertigung des Patentes oder Besitz-Zeugnißes erfoigen wird.

Hiedurch ist Jeder in den Stand gesetzt, sich über den rechtmäßigen Besitz des eisernen Kreuzes auszu⸗ weisen; und sind nach der allerhöchsten Kabinetsordre vom 17. August d. J. die Besitzer desselben, welche sich nicht mehr im aktiven Militairdienste befinden, ihre Legitimations-A tteste den ihnen vorgesetzten Behoͤr⸗ den, sobald es verlangt wird, vorzulegen gehalten.

Durch diese Maasregel wird das Anlegen der De⸗ koration von unberechtigten Personen leicht entdeckt, und durch Bestrafung solcher gesetzwidrigen Anmaßun⸗ gen künftiger Misbrauch verhütet werden.

Sollten dergleichen Atteste durch Zufall verloren gehen, so ist die Ausfertigung neuer Zeugniße von den Befitzern bei der General- Ordens. Koemmißion nachzusuchen.

Berlin, den 21. August 1819.

Königl. Pr. General-Or den s⸗Kommißion.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf meine frühere Bekanntmachung vom 28. April. d. J. bringe, ich hiemit zur allgemei⸗ nen Kenntnis, daß das Banko⸗-Komtoir für die Pro vinz Westphalen nunmehr von Minden nach Mün⸗ ster verlegt worden ist, und mit dem 16. August d. J. seine Geschäfte an dem letztgenannten Orte ange⸗ fangen hat. Berlin, den 3. September 1819.

Der Chef⸗Präsident von der Haupt⸗Bank.

Fri ese.

II. Zeitung s⸗Nachrichten.

Ausland. Paris, vom 4. September. Der Herzog von Ri⸗

Eine Königliche Verorbnung vom a. v. M. ver⸗ fügt, daß 300 neue Succursal-Kirchen, nach dem Bes

dürfniße der verschiedenen Gemeinen errichtet werden sollen. steriums des Inneren für die geistlichen Angelegenhei⸗ ten reservirt ist, soll zur Bestreitung der Kosten ver⸗ wendet werden. ;

Eine Mill. Fr., welche im Budjet des Mini⸗

Der König hat für das Denkmal, welches dem