gedruckt. Unstreitig ist die Sammlung für die Ge⸗ schichle unsrer Zeit von entschiedenem Werthe; auch lehrreich für die Welt, inse fern der Zufall es fügt, daß diejenigen, die für solche Lehren empfänglich sind, auf die Schicksate der Welt eintoirken; höchst uner— freulich für die Freunde der Menschheit.
Bis jetzt sind vier starke Hefte erschienen, die den Zeitraum von Eröffnung des ersten Italischen Feld⸗ zuges im Jahre 1796 bis in die ersten Monate des Jahres 17953 umfaßen.
Die Ordnung der Herausgeber läßt sich nicht rüh⸗
men. So enthält die zweite Lieferung, die nach dem Titel nur die Venetianischen Angelegenheiten enthal⸗ ten soll, manches von Korsika, Rom, Teutschland ꝛc., welches sich füglich häfte trennen laßen., Indeßen ist dies freilich nur Nebensache, auf die jedoch ein et— waniger teutscher Uebersetzer aufmerksam seyn könnte. Eine solche Uebersetzung ist mit einem gründlichen Kommentar zu wünschen.
Aus den Berichten Bonapartes an das Direk⸗ tötium ersieht mah, daß die Expeditien nach Egypten in seinem Kopfe entstanden ist. Die erste Spur fin— det sich in einem Berichte Som 16. Aug. 1797, worin er sagt „die Zeit ist nicht mehr fern, wo wir einsehen werden, daß wir uns Egyptens bemächtigen müßen, um England wirklich zu zerstören. Das ungeheure Dsmanische Reich, das täglich abnimmt, nöthigt uns, zu Erhaltung unseres Levantischen Handels in Zeiten die gehörigen Maasregeln zu nehmen.“ Ferner in einem Schreiben an den Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten vom 1g. Sept. 1797 „Müßen wir im Frieden nachgeben daß Englend das Vorgebirge der guten Hoffnung behält, so müßen wir uns Egyptens bemächtigen. Dieses Land hat niemals einer Euro⸗ pässchen Nation gehört; nur die Venetianer haben darin eint zufällige Bedeutenheit gehabt. Von hier aus (Italien) könnte man unter einer Bedeckung von g ode? 10 Venetianischen Linienschiffen oder Fregat— ten mit 25.600 Mann hingehn und es in Besttz neh⸗ men. Egypten gehört dem Greßherrn nicht.“ Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten antwortet
ihm am as. Sept. „In Betreff Egyptens haben Sie
(nen großen Gedanken; die Vorihzile find einleuch⸗ tend, ich werde Ihnen darüber ausführlicher schreiben. Für heute begnüge ich mich, zu bemerken, daß wir durch diese Eroberung nur den Rußen und Englän⸗ dern, deren Ränke sich in diesem unglücklichen Lande so oft erneuen, das Spiel verderben müßen. Wenn wir den Türken einen so wesentlichen Oienst leisten, werden sie uns gern alle Vorzüge und Handelsvor⸗ theile bewilligen, die wir nöthig haben.“
Bemerkenswerth sind die Insträaktionen des Direk⸗ toriums zu den Friedensunterhandlungen, namentlich über die Rheingränze. Man von hat Französischer Seite nicht die Absicht gehabt darauf zu beharren, und den Abschluß des Friedens mit Oesterreich davon abhangig zu inachen. So heißt es in einer Depesche des Mi⸗ nisters der auswärtigen Angelegenheiten vom 19. May 1197 „Der Kaiser hat in den Präliminar⸗Artikeln die Integrität des teutschen Reiches zur Bebingung gemacht, welch es allen Anspruch auf die Rheingränze für immer auszuschließen scheint. Und in der That wird das Direktorium die Vortheile, die aus dieser Gränze für uns hervorgehen, gegen den Frieden nie— mals abwägen.“ Man sieht auch, daß nur die Kor⸗ respondenzen der teutschen Fürsten nach Paris die Ent— schließung der damaligen Machthaber Frankreichs un— widerruflich bestimmt haben. .
Die Angelegenheiten Italiens, der Lombardei und Venedigs machen den größten Thheil der vor uns lie— genden vier Hefte dieser Sammlung aus.
Wer noch daran gezweifelt hat, daß die Itali— schen Völker für die Freiheit, die ihnen von den
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Flanzöͤsischen Heeren entgegen getragen wurde, nichts weniger als empfänglich waren, der kann sich hier auf je⸗ dem Blatte davon überzeugen. So schreibt Bona⸗ parte während der Unterhandlungen mit Oesterreich an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten vom J. Okt. 1797 „Sie erhalten hier den Entwurf, den mir der Graf v. Æ ob en zl vertraulich mitgetheilt hat. Ich werde ihm nach der beigefügten Note antworten. In drei oder vier Tagen muß alles beendigt seyn: Krieg oder Frieden. Ich gestehe Ihnen, daß ich alles für den Frieden thun werbe, öenn die Jahreszeit ist zu weit vorgerückt, und ein großer Erfolg ist nicht zu hoffen. Sie kennen das Volk hier gar nicht. Es ver⸗— dient nicht, daß man seinetwegen 40, ooo Franzosen aufopfere. Ich sehe aus Ihren Briefen, daß Sie eine
ganz falsche Ansicht haben; wie können Sie sich doch
einbilden, daß die Freiheit ein verweichlichtes, aber—
gläubisches, feigherziges Gauklervolk zu großen Tha⸗
ten führen werde! Was ich nach Ihrer Meinung thun soll, sind lauter Wunder. Darauf verstehe ich mich
nicht. Ich habe keinen einzigen Italier in meiner
Armee, 1500 Gaßenbuben ausgenommen, die von den Straßen in verschiedenen Städten aufgelesen, und zu nichts nütze sind, als zum Pländern.
Laßen Sie sich doch nicht von irgend einem Ita⸗ lischen Windbeutel oder gar von irgend einem Mi⸗ nister einreden, daß 8o, ooo Italier unter den Waf— fen sind. Die Zeitungen begreife ich schon seit eini⸗ ger Zeit nicht mehr, und die öffentliche Meinung in Frankreich besinder sich über diese Italier in großem FIrrthume. Mit einigem Geschicke, mit dem Ansehn, das ich mir zu geben gewust, mit strengen Exempein allein habe ich diesem Volke eine gewiße Achtung für die Französische Nation und einigen, obschon höchst unbedeutenden Antheil an der Sache beigebracht, für die wir kämpfen: Laßen Sie die Eisalpinischen Mi— nister in Paris zu sich kommen; reden Sie ernsthaft mit ihnen. Sie sollen auf dem Flecke erklären, aber schriftiich, wieviel Truppen die Eisalpinische Repu⸗ bijk bei der Armee habe. Und wenn sie Ihnen mehr als 1500 Mann angeben, und eiwa noch 000, die in Mailand bei der Polizei angestellt sind, so lügen sie. Machen Sie sie herunter, wie sie es verdienen. So lange ich in Jealien bin, habe ich an der Liebe des Volkes für die Freiheit und Gleichheit gar keinen, höchstens nur einen sehr schwachen Bundesgenoßen ge⸗ funden. Aber unsre gute Mannszucht, unsre große Ehrerbietung für die Republik, vor allem eine große Thätigkeit, und eine große Fertigkeit, die schlechten Gesinnungen augenblicks zu unterdrücken, und die Geg— ner zu zuͤchtigen: das mar der eigentliche Bundesge— noße der Ftalischen Armee. Das ist das Geschicht— liche; was nur für Proklamationen und gedruckte Reden taugt, gehört dem Roman an. Ich hoffe die Unterhandlungen werden gut gehn. Nur mit Klug⸗ heit, mit Weisheit, mit vieler Geschicklichkeit gelangt man zu großen Zielen, und bemeistert sich aller Hin⸗ derniße; anders erreicht man nichts. Vom Triumf zum Untergange ist nur Ein Schritt.“
Die Zeitungschreiber zu Naumburg und Zeiz ha— ben zwar, der erste in den Hamburger Zeitungen, der andere in seinem eigenen Blatte erklärt: daß sie sich durch das in der Staats-Zeitung bekannt gemachte Verbot des ferneren Druckes ihrer Zeitungen nicht ge— troffen glauben, und daß ihre Blätter so nach wie vor erscheinen werden; sie hätten aber von selbst ermeßen können, daß diefe Bekanntmachung nur den Zweck hatte, das Publikum von dem höheren Orts beschloße⸗ nen Verbote zu unterrichten, und daß sie selbst durch ihre Behsrde besonders in Kenntniß gesetzt werden würden, welches sich durch den Geschäftsgang leicht um einen Posttag verspäten konnte.
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Alsigemeine
Prenßischt Staats- Zettung
e Stück.
Berlin, den 14ten September 1819.
J. Amtliche Rachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 14. September. Se. Königliche Majestät haben den bisherigen Regierungs⸗Rath Oelrichs zu Danzig zum Direktor bes Kommeri⸗ und Admiralitäts-Kollegiums daselbst zu ernennen ge⸗ ruhet.
Des Königs Majestät haben den Negierungs— Rath Meyer bei der Regierung zu Potsdam zum Geheimen-Regierungsrathe zu ernennen, und das Patent darüber allerhoͤchstselbst zu vollziehen geruhet.
Se. Königliche Majestät haben den bisheri— gen Oberlandesgerichts-Asseßor Moers zu Breslau, zum Kammergerichts-Rathe zu ernennen geruhet.
Der bisherige Justizkominißarius zu Aschersleben, Woltmann, ist zum Justizkommißarius bei dem
Land⸗ und Stadtgericht zu Magdeburg, und zugleich zum Notarius publicus in dem Departement des Oberlandesgerichtes daselbst, bestellt worden.
Bekanntmachung.
Von Seiten des Ministeriums der auswärtigen An⸗ gelegenheiten wird in Folge der demselben von der hiesigen Kaiserlich-Rußischen Gesandtschaft zugekom⸗ menen Benachrichtigung und in Gemäßheit des von derselben geäußerten Wunsches, hiedurch zur öffent⸗ lichen Kennenis gebracht, daß die Aufnahme von Ko⸗ lonisten und Ackerleuten sowol in Rußland als auch in dem Königreiche Polen, aus Mangel an disponi—⸗ beln ackerbaren Ländereien bis auf weitere Anordnung für jetzt nicht mehr statt findet.
Berlin, den 13. September 1819.
HI. Zeitung s-⸗Nachrichten.
Ausland.
Stuttgart, vom 3. September. Gestern war bie erste Sitzung der Ständeversammlung seit dem Entwurfe der Verfaßungs-Urkunde. Der Viee: Prä⸗ stdent Weishaar erstattete zunächst einen allge— meinen Bericht über diesen Entwurf. Indem er be⸗ merkte, daß die Kommißion sich ganz in den Gränzen ihres Geschäftes zu halten bemüht gewesen sey, da sie das Wesen eiter Verfaßungs- Urkunde „die Fest— stellung der Verhältniße des Königes zum Volke, die Bestimmung der Fotm in welcher die Staatsgewalt sich zu bewegen, und des Antheils, welchen das Volk an der Ausübung einzelner Theile zu nehmen habe“ im Auge behalten, legte er nach stehende gedrängte Zu— sammenstellung von den Resultaten der kommißari⸗ rischen Arbeit vor?
„Die neuere Geschichte unseres Vaterlandes hat eint besondere Vetanlaßung zu der Aufnahme des schon in dem Begriffe des Staates liegenden, auch in der erb— ländischen Verfaßung enthaltenen Satzes gegeben, daß sammtliche Bestandtheile des Königreiches zur Theil⸗ nahme an einer und derselben Verfaßung vereinigt seyn und bleiben, und auch ein künftiger Landes: Zu⸗ wachs, durch Anwendung der Staatskräfte erwsrben,
in die Gemeinschaft det Verfaßung aufzunehmen sey. Auch schien uns eine Andeutung des Verhältnißes unsers Vaterlandes zum teutschen Bunde nicht über⸗ gangen werden zu dürfen.“
Nach der Bestimmung des Gebietes witd im fol⸗ genden Kapitel von dem Könige gehandelt in Bezie⸗ hung auf Regierung, Thronfolge und Reichsverwe⸗ sung. Hierauf folgt der iweite Bestandtheil des Staates, die Gesammtheit der Staatsbürger, ohne Rücksicht auf einzelne Klaßen der Staatsangehörigen, deren besondere Rechte nach erfolgter Bestimmung derselben zur Kenntnis der Stände noch gebracht wer⸗ den sollen. Als Inbegriff und Bedingung aller Rechte „sichert der Staat jedem Bürger Freiheit der Person, Gewißens- und Denkfreiheit, Freiheit des Eigenthu⸗ mes und Auswanderungsfreiheit.“
Die hierin nothwendig enthaltenen Rechte werden hier in ihren Grundzügen bezeichnet, und die Sicher stellung ihrer Wirksamkeit ist der Zweck der ganzen Verfaßung.
Das folgende Kapitel hat die Behörden zum Ge— genstande, durch welche der König die Staatsgewalt ausübt, so wie in den beiden nachfolgenden der beson⸗ deren Vereine gedacht wird, in welche die Bürger tre⸗