1819 / 74 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 14 Sep 1819 18:00:01 GMT) scan diff

ten, sowel um ihre bürgerlichen Rechte unter der . zogthums Würtemberg wird wieder hergestellt, und zu drückt sind, weil sie sich einer knechtischen Schreibart digen ohne Appellation sogar mit ĩ des Staates selbständig auszuüben, als diesem Ende (was bisher wegen mangelnder Reprä⸗ nicht anschmiegen konnten: so hat er kein einziges die⸗ 24 8 vue, ef; ier m e, i . um die Bildung ihres Geistes und Herzens zu fördern. sentanten nich: geschehen konnte) ungesäumt eine ge. ser Blätter gelesen, so hat er nicht gewußt, daß in kann. Heute scheint alles beruhigt. Was die Behörden betrifft, durch welche der König meinschaftliche Kommißion niedergesetzt, welche zuvör⸗ Preußen kein einziges ausländisches Blatt untersagt Durch eine Königl. Verordnung vom a. Jul. d die Staatsgewalt ausübt, so ist der Hauptgrundfatz, derst mit der Ausscheioung des Eigenthumes ieser eit. Denn hätte er dieses zewußt, so hätte ihm bei J. wird die Nationalbank in Kopenhagen eri d chriget, daß dieselben dem Volke verantwortlich seyen, unum⸗ Kirche im alten, und mit Bestimmung der Theil⸗ nur einigem kritischen Sinne nicht entgehen sollen, neue Zettel auszugeben, um damit die von der bishe! wunden ausgesprochen,. ö nahme der Kirche gleicher Konfeßion im neuen Lande theils daß eine solche Regierung über die großen In⸗ rigen Reichsbank ausgestellten Zettel umzuwechseln. „Alle von dem Könige ausgehende Verfügungen, sich beschäftigen soll. Eben so ist der katholischen tereßen des Staates zu sehr mit sich einverstanden sey, Diese neuen Zettel werden auf sehr dünnem * welche die Staatsverwaltung betreffen, müßen von dem Kirche zu Best reitung ihrer Bedürsniße ein eigener,— als daß sie unternehmen könne oder wolle, den Geist geflammten Papiere gedruckt, und enthalten die e e, Departements minister kontrasignirt seyn, welcher da⸗ diesen Zwecken ausschließlich gewidmeter Kirch enfond . in Feßeln zu schlagen; theils daß sie über die leiden⸗ lichen Merkmale welche durch die Verordnung vem durch für ihren Inhalt verantwortlich wird. Außer⸗ zugesichert, und es soll gleichfalis eine Kommißion nie⸗ schaftlichen und einseitigen Urtheile der Tagesschrift— z1. Jul. 1813 für die Reich sbankzettel vorgeschrieben dem ist jeder Departementsminister für dasjenige ver. dergesetzt werden, welche wegen Ausscheidung dessel⸗ steller gleichgültig hinwegsehe, daß sie aber, wenn sie wurden. Sie werden unterzeichnet: Nationalbank in wegen näherer Bestimmung im eignen Lande die Frechheit der Libellisten zügelt, Kopenhagen.

antwortlich, was er für sich verfügt, oder was ihm ben vom Staatsgute und . ö Vorschläge zu machen nur die erste und unerlaßlichste ihrer Pflichten erfülle, Eine anderweite Verordnung vom g. Jul. d. J.

ihm zugewiesenen Geschäftkreises zu der künftigen Verwalteweise V n ur d fügen obliegt. hat. (§. 718.) Die Leitung der inneren Angelegenheis⸗ nämlich dem Gesetze Achtung und Gehorsam zu ver— genehmigt, daß die von der Reichsbank für 100 und

thun oder zu ver Auf gleiche Weise sind auch die übrigen Staats- ien dieser Kirche wird dem Landesbischof nebli dem schaffen. ) är 50 Reichshankthaler ausgestellt diener 6 Behörden in ihrem Geschäftkreise verant— Domkapitel übertragen. (6; a5) Auch den reformir⸗ Zu den Wahl-Kandidaten für die Kammer, der 9 alle von der ,, e r, ,, wortlich (99. A4 bis 9.“ a . ten Kirchengemeinden ist Verbeßerung ihrer kirchlichen Abgeordneten zählen die liberalen Journale vorzüglich scher Sprache ausgegebenen Anweisungen einge odert Wenn aber eine solche ern e, einem Einrichtung, ihrer Unter icht Anst alten und beson⸗ auch den Herrn Lambrechts, einen gebornen Bel— werden follen, um außer Cours gesetzt zu Mon, . Staatsdiener aufgelegt wird, so erfodern es auch ders die Ausmittelung hinreichender Einkünfte zum gier, anfangs Rechtslehrer auf der Universität zu Lö— Inhaber dieser ven der Reichsbank ausgestellten Zettel Recht und Billigkeit, daß ihm die äußere Unabhän⸗ unterhalte ihrer Kirchen- und Schuldiener zugesichert. wen, Lehr, geschäkt vom Kaiser Jose ph, im Jahr 179] und Anweisungen werden zugleich aufgefodert, sich we⸗ r r wee schan werde, die ihm vor dem Wider reite (5. J9.). (Die Fortsetzung folgt.) zum Justizminister der Französischen Republik ernannt, gen der Auswechselung innerhalb sechs Monaten, von der Verbindlichkeiten des Staatsdieners mit den Pflich— . ; und von Bonaparte in den erhaltenden Senat be⸗ der Kundmachung dieses Befehles an, bei der Natio⸗ ten des Gatten und Vaters bewahre. Darum ist den Wien, vom 3. September. Ihre koͤnigl. Hohei⸗ rufen, als deßen Mitglied er sich, obwol erfolglos, nalbank in Kopenhagen zu melden, indem diejenigen Preußen und der Prinz mehren despotischen Handlungen, auch dem lebens⸗ Zeitel und Anweisungen vorgenannter Art (3etrel von

Richtern zugestchert, daß keiner aus irgend einer Ur— ten der Kronprinz von a,. . länglichen Konsulate und der Kaiserwürde widersetzt, 100 und von 50 BRthl. und alle Anweisungen in

sache ohne richterliches Enkenntnis seine Stelle ver— Friedrich von Oranien, sind vorgestern abends l . lieren könne (8. 42.5. Gleiches Recht haben die übri⸗ natd 8 Uhr, in der käiserlichen Residenzstadt in höchst⸗ so wie er im Jahre 18615 wider die Zusätze zur Ver⸗ Dänischer und teutscher Sprache) mit welchen sich en

gen Staatsdiener, wenn die Entfernung aus der bis⸗ erwünschtem Wohlseyn angekemmen, und haben die für faßung gestimmt und einen Eid zu leisten verweigert Inhaber in der vorgeschriebenen Zeit nicht melden herigen Stelle wegen Verbrechen oder gemeiner Ver— Höchstdieselben zubereiteten Wohnungen in der kaiserl. hat. Er privatisirt seit 6 Jahren. Herr v. Cha⸗ todt und machtlos und ohne Kraft und Giltigkeit

gehen geschehen soll. Wegen Unbrauchbarkeit und Hofburg im Aàmalien⸗ Hofe bezogen. Gestern mach⸗ teaubriand empfiehlt den General Canuel, und seyn sollen.

Dienst- Fehlern können dieselben zwar auf Kollegial⸗ ten Hochstdieselben Ihre Ankunft Besnche⸗ wel der Indépendent den General Dentzel. .

anträge der ihnen vorgesetzten Behörden und des Gee nachmittags von Len allerhöchsten und höchsten Herr⸗ Stockholm, vom 3. September. Der Traktat

heimenrathes vom Könige entlaßen, oder auf eine ge— schaften erwidert wurden. Mittags wurde an einer London, vom 3. September. Die Kommißarien zur endlichen Ausgleichung aller Differenzen zwischen

ringere Stelle zurückgesetzt werden; jedoch hat der Familien Talel gespeist, und abends beehrten die zur Untersuchung der Maaße und Gewichte haben in Schweden und Dänemark, unter Vermittelung Gros⸗

Geheimerath in einem solchen Falle die oberste Jus⸗ fremden höchsten Herrsqhaften das Burg⸗-Theater mit ihrem ersten Berichte ihr Gutachten dahin a gegeben, Britanniens, ist am 1. d. M. unterzeichnet. werden.

tijstelle gutachtlich zu vernehmen, ob durch den Antrag Ihrem Besuche. daß die Einführung neuer üßtereinstimmender Verhält⸗ Schweden zahlt, dem Vernehmen nach 5 Mill. Rihl. . niße dieser Art zu große Schwierigkeit, und ihre An⸗ HBko. in 10jährlichen Raten mit 4 Procent Zinsen,

der Kollegialstelle nicht ein Recht des Staatsdieners K ierteljährli i gialst . Sept. Die Königin wendung mehr Nac theil mit sich führen würde als welche vierteljährlich entrichtet werden. Gestern hat der König, begleitet von dem Kron—

verletzt werde (8. 45. M* . . t J 29 ĩ . . Für besonders wichtig wurde der Geheime⸗Rath der Niederlande ist gesrern abends durch unsre Stadt die Beibehaltung des jetzt bestehenden obgleich von an—⸗ . ; n ; eren abweichenden Systemes. prinzen, die Reise nach den westlichen und nördlichen

als oberste unmittelbar unter. dem Könige, stehende nach Wilhelmsbad gereist. : 1 . : Staats behörde angesehen. Da die se Behörde ih rer ; . . ö . Nach unseren Zeitungen haben 36 Hansöversche Of⸗ Provinzen des Reiches angetreten. Die Regierungs⸗ auptbestimmung nach eine berathende Stelle seyn Paris, vom 4. Sep tember. Die gestern einge⸗ ficiere um Erlaubnis angehalten, mit dem Vorbehalte geschäfte werden in Abwesenheit des Königes ver— muß, mithin an der Verwaltung keinen Theil nehmen, gangenen Briefe von Vordegur bestätisen, daß der ihrer Stellen in Süd-⸗Amerikanische Dienste treten , en, . von dem Justizminister und einigen und auf diese Art diejenige d me ne,, re, . . Spanien k k , . . an,, ö. 2 der Ab—⸗ eichsherrn verwaltet.

n, welche nur bei Ausschließung von eigener Ver— er Floridas verweigert habe. Es in aselbst ein Spa⸗ ied mit erhöhetem Grade bewilligt worden. 6 ; ; . ist: so ih es gewiß von wesentlichem nischer Kourier durchgegangen, der diese Nachricht nach Diese Nachricht ist wahrscheinlich von allem Grunde . ö . 5 1 , Intereße, daß der Wirkungskreis dieser Stelle, welch er London bringt. Ein andrer har sich mit der die Wei⸗ entklößt, zumal da. es den Hanöverschen Officieren von Buenos-Ahres, die daselbst 9. 5 . die Landesangelegenheiten mit ihrem Gutachten an gerung enthaltenden Depesche nach Amerika ein⸗ unmöglich unbekannt geblieben seyn kann, welcher Be⸗ mirt werden sollt Sie . 4 69h. prokla⸗ den König bringt, genau in der Verfaßung selbst be— geschifft. . 2 handlung die fremden Officiere im Dienste der tropi⸗ ber Venn en 1 4 er Verfaßung stimmt werde. Das gelbe Fieber ist zu Martinique und St. Do⸗ schen Insurgenten unterworsen sind. Wenn auch die A, , , n 1 * 4 ö

Was die Gemeinden und Amtskörperschaften be— mingo ausgebrochen; unsre Regierang hat deshalb Militairhäupter, obwol nur Brion allein unter ih—⸗ Dampfschiffe befahren, obwol e. di . , trifft, so konnten in der Verfaßungs-Urkunde nur die für alle von den Amerikanischen Inseln anlangende nen gerilhmt wird, den Willen hätten, Disciplin un⸗ fangs bezweifelt hatte? Auf dem i, . Verhältniße, in welchen dieselben zum Staate sich be⸗ Schiffe eine Quatantaine von wenigstens 25 Tagen in ter ihren Truppen zu erhalten; so fehlt es ihnen den⸗ ö geglückten Versuch . i . hat man finden, aufgenommen werden, und demnach nur ihre unseren Häfen angeordnet. noch an aller Kraft, diefer wilden Horden Meister zu mit Segeln zu befahren welches 3 romaufwärts Rechte in Ansehung der Aufnahme von Mitgliedern, Fast alle Journale versichern, daß Royer⸗-Col⸗ werden. Nach Berich ten glaubwürdiger Reisenden wird far ahn lich erklärt gau r Jefferson in Ansehung ihrer Verwaltungs-Stellen, und der un—⸗ lard seine Stelle als Ehef der Kommißion für den jeder Spanier, der in ihre Hände fällt, schonunglos Die Land Expedition welche e d gt gestörten Verfügung über ihr Eigenthum ausgehoben, öffentlichen Unterricht niederlegen kN umgebracht, und noch der Leichnam wird von ihnen ferneren Unterfuchung . gFlüge Mißouri 323 zur und insbesendere auch das ausgesprochen werden: Sir R. Wilson hat als Parlamentsmitglied in gemishandeit, indem sie den Kopf und Rumpf in die stone ausgesendet hat, schreitet . . 24

einige Zeitungen ein Schreiben an seine Kommittenten Erde vergraben, so daß der übrige Theil des Körpers Hir hat dan gtech, 4. k k

„daß diejenigen Kosten, welche nicht auf örtliche nig; ein d . m,. . . Läbrige hen Bedürfniße der Gemeinden oder Amts Körperschaf⸗ in Southwark einrücken laßen, worin er seine Miß⸗ porsteht. Es könnte für ein Verdienst um die zwischen unsern Besitzungen an beiden Weltmeeren

vermöge des

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zu voreilig und ohne rung selbst angeschlagen hat. Das Militair ward da— Von Kapsdorf aus statteten Seine Maiestät am (In Gegenständen der her neben der Polisei in Thätigkeit gesetzt; und in s d. dem Herrn Feldmarschall Fürsten B ücher von den Bekanntmachungen, welche die Regierung gestern Wahlstatt in Kriblowitz, wohin Sie Höch Ihren

. . J ; Leibarzt, den Generalstabs Chirurgus Dr. Wiedel, Wahrheir zu ernsthaften Betrachtungen, oft in sprochen, welche die Verfaßer der Libelle und die An— schon vorauszuschicken geruhet, einen Besuch am Kran⸗ nuß ihrer Kirchen- Schul⸗ und Armen-Fonds zuge⸗ einer Sprache benutzt, die den Vertheibigern der Wahr⸗ führer der Volkshaufen anzeigen werden, so wie das kenlager ab. Seine Maj. verweilten einige Zeit am Wenn der Censcur Publikum benachrichtigt wird, daß der König ein Bette des Fürsten, und bezeigten ihm unter herzli⸗

n, sondern auf allgemeine Landes-Anstalten zu billigung der Manchester⸗ Vorsälle ausdrückt, in⸗ Menschheit gelten, diese Greuel zu mildern, aber die . f n di , , 36 nur auf das gefammie Land ver-, dem er die obrigkeitlichen Maasregeln blurig und un⸗ bisherigen Beisplele Europäischer Officiere laßen hiezu er ,,,, Handel theilt werden können. (§. 64.) * geseßlich nennt. Er erdie let sich, sosort nach London keine Hoffnung übrig. Insbesondere wichtig ist aber der Grundsatz: zurückzukommen, wenn man eine Volks jusammenkunft J 3 „daß sämmtliche Vorsteher der Gemeinden und Amts⸗ für diese Angelegenheit erfoderlich halten soll te. . Kopenhagen, vom 7. September. Auch hier IFIn lan d. Körperschaften, eden so wie die Staatsdiener, auf Einem unsrer Journake, dem Censeur, wird von sind Unruhen in Bezug auf die Juden ausgebrochen, „Berlin, vom 12. Sept. Seine Majestät der Festhaltung der Verfaßung, und insbesondere auch einem Mitgliede des Manufakturrathes der Vorwurf die aber dadurch einen ernsthaften Karakter angenom⸗ König sind nebst des Prin sen Karl Königl. Ho⸗— auf Wahrung der dadurch begründeten Rechte der gemacht, daß es in seinem Berichte üder die diessäh⸗ men, daß man an öffentlichen Orten nicht blos Li⸗ heit am 10. d. M. aus Schlesien hieselbst wieder ein⸗ Gemeinden und Körperschaften zu verpflichten seyen. rige Ausstellung von den Baumwollengarnen und Da⸗ belle gegen die Juden, sondern auch gegen die Regie⸗ getroffen. (8. 65.) . masten der inländischen Industrie Was die kirchlichen Gemeinden betrifft, so ist die Sach kenntniß geurtheilt habe. st. Autonomie einer jeden der drei im Königreiche beste⸗ Politik begegnet ihm dieses auch. Jedes Stadt-Ge⸗ Regierun henden christlichen Kirchen anerkannt, und denselben sch wätz, jedes Zeitungs-Mährchen wird als eine histoé erlaßen hat, werden Belohnungen für diejenigen ver⸗ freie öffentliche Religions- Uebung und der volle Ge— rische

sichert. (59. 66. 67.) Die abgesonderte Verwaltung heit und Freiheit nicht geziemt.

bes evangelischen Kirchengutes des vormaligen Her— . B. erzählt, daß in Preußen einige Zeitungen unter⸗ Standrecht habe niedersetzen laßen, welches die Schul⸗ chem Händedrucke mit sichtbarer Bewegung und wohl⸗