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wollender Theilnahme Ihr Beileid und Ihren Wunsch einer daldig-n Genesung, welches der kranke Held, obwol an seiner Genesung selbst einigen Zweifel äußernd, mit lebhaften Zeichen des gerührten Dankes erwiderte.
Es sind seitdem keine beunruühigenderen Nachrichten
Auf saͤmmtlichen Preußischen Universitäten und der höhern Lehranstalt für kathslische Theologen in Münster stubirten in der Mitte des zu Ende gehen⸗ den Sommers 2807 junge Männer. In dieser Anzahl sind keine sogenannte Üüniversitätsverwandte, welche bei andern Universitäten wol mitgezählt werden, bei den Preußischen aber gar nicht stattfinden, mit be⸗ griffen. r ö . ihr kommen auf Berlin 1012, auf Halle Jas, auf Breslau 21, auf Königsberg 206, auf Bonn 6 auf Greifswald 65, und auf die Anstalt in Münster 256. Hiebei ist aber zu bemerken, daß die Angabe vei Halle, wegen nicht genauer Zählung, zu gering ist, und daß in Münster viele junge Leute schon in die phitosophische Fakultät aufgenommen sind, bie ei⸗ gentlich noch in dse oberste Klaße eines Gymnasiums gehörten; ein Umstand, der von Michaelis d. J. ab, wo das Gymnasium in Münster neu eingerichtet und um eine oberste Klaße erweitert wird, nicht mehr stattsinden kann. ö. 6
Die eben genannte Gesammtzahl bestand aus 2164 Inländern und az Ausländern, Von den letzten be— fanden sich in Berlin 71, in Halle 129, in Breslau ho, in Bonn 440, in Königsberg a5, in Greifswald 13, in Münster 101, und drese zwar größtentheils aus den in neuster Zeit vom Münsterschen getrennten Landestheiken.
Unter den Studirenden waren 994 Theologen, 837 Juristen, 6135 Mediciner, und A655 Philosophen, Phi— lologen und Kameralisten.
Von Theologen studirten Sor in Halle, 168 in Breslau, 155 in Berlin, 50 in Königsberg, 35 in Bonn, 28 in Greifswald und 149 in Münster.
Von den Juristen 516 in Berlin, 218 in Halle, 125 in Breslau, 110 in Bonn, 61 in Königsberg und 17 in Greifswald. . ; 3
Von den Medicinern 562 in Berlin, 102 in Halle, 15 in Breslau, 31 in Bonn, 2] in Königsberg und 16 in Greifswald. w
Von den zur philosophischen Fakultät Eingeschrie⸗ tenen 180 in Berlin, 368 in Königaberg, 55 in Bres— au, 27 in Bonn, 24 in Halle, à in Greifswald, 110 in Miünstet. . .
Dem Stande nach waren unter den Studirenden 3 Fürsten, 2 Grafen, 12 Freiherrn, a1 Adeliche und 2554 Bürgerliche.
Die Turn kun st ohne Turnplätze wird in einem Schriftchen mit Kupfern von mir vielleicht noch vor Ostern 1820 mitgetheilt werden. Ich bin veran⸗ laßt, dies schon jetzo zu sagen, weil ich tadeln höre, daß einige Regierungen bas Turnen auf immer ver⸗ bieten wollen. Aber man warte nur die nöthige Zelt ab, so wirb es sich zeigen, daß dies gar nicht ihr Wille war, wenn man nämlich unter Turnen versteht die An stellung körperlicher Uebungen, ober wie ich 1773 in Deßau sie nann :e, gym nastische Spiele, welche 20 Jahre lang mit Lob und Beifall zum Vergnü⸗ gen und Nutzen einiger hundert Jünglinge ausgeübt worden sind. Körperschwache wurden dadurch stark, Starke stärker, zugleich gewandt und geschickt, Sch wie⸗ rigkeiten und Gefahren, die im Geschäftleben dem Manne oft begegnen, auszuweichen oder sie zu über⸗ winden, denen die Ungeübten unterliegen, dabei ver⸗ krüppelt werden oder umkommen. Man muß als göttliche Güte und Weisheit erkennen, daß allen ge— sunden Knaben ein unaufhaltbarer Trieb angeboren wird, von ihrer Kindheit an zu klettern, zu laufen, über Höhen und Gräben zu springen, auf Eis zu ge— hen, zu glitschen, auf Schlittschuhen fortzuschweben,
eingegangen, und auch der Generalstabs⸗Chirurgus Dr. Webel ist der Meinung, baß der Krankheit⸗ zustand des Fürsten zwar bedenklich, aber die Hoff⸗ nung auf seine Wiederherstellung deshalb nicht ganz aufzugeben sey.
sich anzuhängen, Höhen zu ersteigen, Sachen zu he⸗ ben, zu werfen, zu ziehen, zu tragen n. s. w. — wenn sie auch nie vom Turnen etwas gehört haben. Die⸗ ser natürliche Trieb zur Uebung des Leibes und seiner Glieder macht allmätig die meisten Jünelinge zu Männern, welche so geschickt und gewandt sind, als wenn sie mehre Jahre einen Turnmeister gehabt hätten.
Aber viele tausend Kinder kommen durch diesen Trieb in jedem Jahre zu Schaden, werden verletzt, verkrüzppelt, verlieren ihre Gesundheit oder ihr Leben, weil sie Sie Folgen ihres Unternehmens, die Größe der Gefahr, der fie sich aussetzen, nicht so kennen. Ich er⸗— innere mich mit Schauder, wie oft ich als Knabe ver⸗ wegen und unbesonnen Dinge unternommen habe, wo⸗ bei ich Arme und Beine, ja den Hals hätte brechen können, wenn ich nicht, wie durch ein Wunder, wäre bewahrt worden. ses Bewußtseyn trieb mich auch 135 an, dafür zu sorgen, daß die mir anvertrauten Kinder, muntre Knaben und Jünglinge in meiner zu Deßau errichteten Lehr- und Erziehanstalt fünf Jahre unter meiner, dann unter des Profeßors Du Toit Aufsicht sich Kraft, Gewandtheit und Geschicklichkeit ihres Leibes erwarben. Dazu war an jedem der sechs Acbeit-Tage nur eine Stunde bestimmt, die man für eine angenehme Spielstunde hielt, aber nie so hoch und werth, als eine Lehrstunde zur Kenntnis der Sprache und der Wißenschaft. Die Uebung wurde vorgenom⸗ men in einem Garten, der an drei Seiten von dem großen Anstaltgebäude, an der vierten von einer hohen Mauer umgeben war, nie vor den Augen des Volkes. Rur die Eltern der Kinder und reisende Besucher wur⸗ den zugelaßen. Es wurde gar keine andere Uebung vorgenommen, als eine solche, wovon die nützliche An⸗ wendbarkeit im Leben wahrscheinlich war, keine einzige um blos Bewunderung zu erregen, z. B., auf dem ge⸗ spannten Seile zu gehen mit und ohne Gleichgewicht⸗ stange. Durch meinen Veranstalt war in jedem Gast— hofe ein gedrucktes Blättchen, wodurch Alle, welche ka⸗ men, um den Einricht meiner Anstalt kennen zu ler⸗ nen, gebeten wurden, nichts laut an einem der Erzieh⸗ linge zu bewundern oder zu loben. So ward keine Eitelkeit erregt, die der Stolz begleitet; denn nichts sst lächerlicher und unerträglicher als ein eitler Mensch. Auch keine Uebung wurde zügelaßen, von der ein Vers letz, der Bruch eines Gliedes, der Verlust der Ge⸗ sundheit oder des Lebens gefürchtet werden konnte.
Körperliche Stärke und Geschicklichkeit ist wol den meisten Menschen, beson ders den arbeitenden und rei⸗ senden wunschwerth, auch den Wehrmännern. Dies letzte versteht sich von selbst; und nie wurde in Deßau davon gesprochen, wenn auch verschiedene meiner Er— kiehlin e dem Kriegstande gewidmet waren und in der Folge ter ste und Generale wurden.
Diese Deßauer Turnübungen sind während mei⸗ ner Abwesenheit in Petersburg, von Vieth in Deßau, dann von Guts-Muths in Schnepfenthal und spä⸗ ter ven Jahn fortgesetzt, nur mit wenigem vermehrt, und beschrieben worden. Die nöthigsten und anwend⸗ barsten derselben können bequem in Jeder Erziehanstalt, die einen Hof- oder Garten-Raumm hat, angestellt wer⸗ den, auch mit sehr geringen Kosten in jeder kinderrei⸗ chen Familie, die ein großes Zimmer dazu hergeben kann, zuwenigst sür die Uebezeit. 9)
Berlin, 5. 1X. 1819. Chr. H. Wolke.
) Der wuͤrdige Herr Berfaßer dieses Auffatzes wird die abgeaͤnderte Orthographie entschuldigen, da die mei⸗ sten Leser der Zeitungen an seine Schreibweise nicht ge⸗ woͤhnt sind. d. Red.
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Allgemeine
spreußische Staats, Zeitung
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7514 Stück. Berlin, den 18ten September 1819.
J. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 18. September. Se. Maje st ät haben dem Geheimen Registrgtor Beckmann, dem Geheimen Kanzley-Direktor Breithaupt und dem Geheimen Sekretair und Paß-Expedienten Voigt im Ministerio des Inneren, Departements des Staats⸗ ministers v. Schuckmann, den Hofraths⸗-Karakter allergnädigst zu ertheilen geruhet und die desfalsigen Patente allerhöchstselbst vollzogen.
Des Königs Majestät haben den Profeßor Dr. Göschen als erwählten Rektor der hiesigen Universi⸗ tät für das Jahr vom Herbste 1819 bis dahin 1820 allergnädigst zu bestätigen geruhet.
Ausland.
Frankfurt am Main, vom ad. September. In einer vertraulichen Sitzung der Bundesversamm⸗ jung hatte der Herzoglich Naßauische Gesandte die An— gelegenheit der Rheinfchiffahrt zur Sprache ge— bracht, indem derselbe die Fortdauer des Umschlages u Köln als ein Haupthindernis der vollständigen Aus— hen r der Wiener Kongreßbeschlüße über die freie Schiffahrt auf dem Rheine angeben.
Preußen hat sich hierüber in einer anderweiten ver— traulichen Sitzung erklärt, und man wird aus dieser (für jetzt nur in der Mainzer Zeitung abgedruckten) Lrklärung und aus der in unsern Zeitungen mitge⸗ theilten Rede des Großherzoglich Baden schen Bevoll⸗ mächtigten bei der Central-Kommißion für die Rhein⸗ schiffahrt-Angelegenheiten von dem jetzigen Stande bieser Sache vollständig unterrichtet.
Die Wiener Akte hat angeordnet 1) daß die Cen⸗ tral-Kommißion gleich nach ihrem Zusammentritte im Namen aller Uferstaaten eine interimistische In⸗ struktion ergehen laßen solle, durch welche
a) festzusetzen, daß die ältere Rheinschiffahrt-Kon—
vention vom 15. Aug. 1804 bis zur Sanktion eines definitiven Reglements befolgt werden müße;
b) zugleich kurz anzuzeigen, welche Artikel dieser
Konvention durch die Vorschriften der Wiener Akte bereits aufgehoben worden und welche andere Vorschriften gegenwärtig schon an deren Stelle ge— setzt werden sollen. (Art. 31.)
Die Wiener Akte hat 2) angeordnet daß die Cen⸗ tras? Kommißion ein definitives Reglement für die
Rheinschiffahrt ausarbeiten und der Sanktion der Ufer=
staaten unterwerfen solle. Sobald diese Sanktion er⸗ folgt seyn werde, solle die neue Ordnung der Dinge, der Eintritt aller wesentlichen Punkte der Rheinschif⸗ fahrt-Akte beginnen. Diese beiden wesentlich unter⸗ schiedenen Bestimmungen hat Prenßen jederzeit im
I. Zeitungs⸗
Heute wird das 19te Stuͤck der Gesetzsammlung aus⸗
gegeben, welches enthaͤlt:
No. 559. den Handels⸗ und Schiffahrt-Vertrag zwi⸗ schen Preußen und Oesterreich in Bezug auf die bei⸗ derseitigen ehemals zu Polen gehörigen Provinzen; ge⸗ zeichnet zu Warschau den 22. Maͤrz 1817.
No. 560. die allerhoͤchste Kabinetsordre vom 19. August 1819, die Verwirkung des Erbrechtes zum eisernen Kreuze zter und zum Besitze des Rußischen St. Georgen⸗-Or= dens 5ter Klaße betreffend.
Berlin, den 16. Septeuber 1819. Koͤnigl. Pr. Debit⸗Komtoir f. d. Allgem. Gesetzsammlung.
Nachrichten.
Auge gehabt, aber die Central-Kemmißion hat sie in ihren Berathungen vermischt.
Die Freiheit des Rheines besteht nicht blos, auch nicht einmal hauptsächlich, in der Aufhebung des so⸗ genannten Stapels (beßer Umschlagrechtes) der bei⸗ den Stätte Köln und Mainz, sondern in der Ausfüh⸗ rung aller Anordnungen, welche die Wiener Akte beschloßen hat, damit der im Art. 1. angegebene Zweck: die gänzlich freie Schiffahrt von der Fahr⸗ barkeit des Stromes bis an das Meer erreicht werde. Diesen Grundsatz der Akte hat die Niederlän⸗ dische Regierung anzuerkennen beharrlich verweigert, und die Anwendung der Bestimmungen der Rhein⸗ schiffahrt-Akte auf die Schiffahrt in ihrem Gebiete der Berathung über das definitive Reglement vorbe⸗ halten, dennoch aber die Ausführung der Akte auf dem Preußischen Gebiete, sonach auch die Aufhebung des Umschlagrechtes von Köln, sofort verlangt. Die an⸗ dern Uferstaaten, ihr eignes Intereße verkennend oder nicht achtend, sind ihr hierin beigetreten, und nachdem die Niederländische Regierung sich erboten, die in neue⸗ rer Zeit gegen den vorigen Zustand einseitig und will⸗ kürlich vorgenommenen Erschwerniße der Rheinschiffahrt auf ihrem Gebiete zurückzunehmen, mithin nur den status quo von 1814 herzustellen, hat dle re, der Central-Kommißion am 5. März d. J. den Be⸗ schluß gefaßt „daß die Niederländische Regierung ihrerseits alles erfüllt habe, was man im Sinne des Traktates für jetzt von ihr fodern könne.“ Wenn die Niederländische Regierung ihre der Wiener Akte zu wider laufenden Verfügungen aufhebt, so erfüllt sie dadurch die Akte noch keinesweges; sie verletzt solche nur nicht weiter. Der Beschluß ist jedoch um so be—⸗ fremdender, als die Central-Kommißion überhaupt, wo es auf das von der Sankrien der sämmtlichen Uferstaaten abhängige definitive Reglement ankommt, gar keine Behörde ist, welche durch Stimmenmehrheit