1819 / 79 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 02 Oct 1819 18:00:01 GMT) scan diff

Wein handelnden Kaufleuten verweigert habe, auf ihre Weinlager Kredit zu geben. Die Sache ist an sich ganz ungegründet; das hie sige Bank ⸗Komtoir giebt unter Beobachtung der für die Bank vorgeschrie⸗ benen Sicherheit-Maasregeln, so nach wie vor aug auf Weinlager Darlehne. Wenn aber das Fran zöͤsi⸗ sche Zeitungsblatt meint, daß die Weigerung der Bank dem Absatze der Französischen Weine Abbruch thun werde, so beweist dieses wiederum, wie so manche andere Beispiele, daß man sich von dem Gange des Handels gan; irrige Vorstellungen macht. Der Fran⸗ zbsische Wein wird bezogen werden, so lange und so viel als sich Weintrinker finden, die ihn verbrauchen. Die Bank gab 10 Jahre lang gar keinen Kredit, des halb aber ist keine Flasche Wein weniger aus Frantreich verschrieben worden. Eine ganz andre Sache ist es, daß der Mangel des Betriebs-Kapitals den kaufman⸗ nischen Verkehr eines ehemals blühenden Pendelsortes vermindern oder vernichten könne, und dann ist die Bank da, um ins Mittel zu treten, welches hier auch geschieht. Aber Frankreich ist in Rücksicht auf seine Weine dabei nur insoweit intereßirt, als der allgemeine Wohlstand seines Nachbarstaates ihm äber haupt einen größeren Verbrauch seiner Weine verst⸗ chert, weil an einem reichen Nachbar mehr zu gewin⸗ nen ist, als an einem armen.

lindern möge, und die Versicherung Meines unver⸗

änderlichen Wohlwollens hinzufügen. Berlin, den 14. September 1619, . Friedrich Wilhelm.

Der Leichnam des Enkschlafenen ist, einbalsamirt, am 15. abends in einer Kapelle der Kirche des Dor⸗ fes Woigwiz bei Kapsdorf einstweilen bis zur feierbi⸗ chen Bestattung beigesetzt. Zahlreich hatten sich aus der ganzen Gegend die Theilnehmer am Leichenge— folge gesammelt. . Adjutanten des Helden, Oberst Graf von No stiz und Dberst-Lieutenant von Stranz folg⸗ ten, geführt vom kommandirenden General der Pro⸗ vinz, Grafen v. Zieten, den General⸗-Lieutenants v., Röder und Schuler ven Senden und dem Dber⸗Präsidenten Merkel, seiner Leiche. Der Sarg ward stille beigesetzt und ein kurzes Gebet beschkoß die heilige und ernste Feier.

Das Militair der freien Stadt Hamburg, die den Perewigten zu ihren Bürgern zählte, hat wie mehre Bürger derselben, gleichfalls Trauer um Ihn an— gelegt.

Stettin, vom 24. September. Das Journal 4e Faris, und aus diesem wiederum teutsche Blätter erzählen, daß das hiesige Bank-Komtoir den mit

den folgenden Jahren ab, worliber ihm der Beifall seines Monarchen zu Theil ward.

Nach der Abtretung Ansbachs an Baiern 1806 ward er nach Berlin berufen, um an der Aus arbei⸗ tung eines für die damaligen politischen Verhäliniße wichtigen Gegenstandes Theil zu nehmen. Während des darauf erfolgten Krieges und bis zum Jahre 1809 lebte er ohne Berufsgeschäfte, bis er von Sr. Ma⸗ jestät im Jahr 1809 als Gefsandrer am Hofe des Für⸗ sten Primas und einigen auderen benachbarten Höfen angestellt wurse. Die darch den Krieg bes Jahres 1313 veränderten Verhsltniße endeten zwar dieses di⸗ plomarische Geschäft, oerschaften ihm aber eine ander⸗ weite Sendung an den Hof des Kurfürsten von Hes⸗ zen zu Kaßel, woselbst er als Gesandter Sr. Maje⸗ stit noch in demselben Jahre akkeebitirt wurde. Von biesem Posten eine kurse Zeit für die Arbeiten des Bundestages zu Frankfart im Jahre 1815 abberufen, kehrte er doch bald auf den ausdrücklichen, von Sr. Majestät gern erfüllten Wunsch des Kurfürsten, nach Kaßel zurück. Im Jahre 1819 rief ihn ein königli⸗ cher Befehl zur Theilnahme an einer diplomatischen Arbeit auf einige Mongte zum letztenmale nach Ber⸗ lin. Er starb zu Kaßel am 31. Aug. d. J. an einer Krankheit, die eine Folge seiner sitzenden Lebensart war. Noch sein Todestag fand ihn in voller Geschäfts⸗ thätigkeit.

Seine Verdienste um den Staat, der einen lang⸗ jährigen treuen Dien er an ihm verliert, sind von sei⸗ nem Monarchen anerkannt und belehnt. Er erhielt im Jahr 1810 den rothen Adler-Orden 3zter und im Jahre 1818 denselben Orden 2ter Klaße mit Eichen⸗ saub, und ward im Jahre 1816 zum wirklichen Ge⸗ heimenrath mit dem Präwbikat Excellenz ernannt. Der Kurfürst von Heßen hatte ihm schon im Jahre 1815 das Groskreuz des Heßischen Ordens vom goldenen Löwen ertheilt. Von früher Jugend an dem Ge⸗ schäftleben gewidmet, war er durch die ernsteren Stu⸗ bien doch nicht denen entzogen worden, welche die Alten die menschlicheren nannten und welche den Ge⸗ schäftsmann damasciren. Aus einer im Jahre 1789 geschleßenen Ehe hinterläßt der Verewigte 2 Söhne und Töchter, die in ihm einen liebevollen Vater, so wie seine zahlreichen Freunde einen redlichen Freund betrauern.

. Nertrolog.

Konrad Siegmund Karl von Hänlein, Sohn des Markgrräfl. Ansbachschen Geh. Regierungsrathes Hänlein, ward am g. März 1760 zu Ansbach ge⸗ Foren. Er erhielt seine wißenschaftliche Bildung zu Erlängen und Tübingen, ward 1785 in Erlangen Dok⸗ tor der Rechte, in demselben Jahre Aßeßor, und im folgenden Rath bei der Markgräflichen Regierung zu Ansbach. Im Jahre 1780 ward er zu den Ministe rialgeschäften zugezegen, und nach dem Uekergange der Fränkischen Füärstenthümer an Preußen, 1192 zum Geheimen Regierungsrathe ernannt, auch in dieser Eigenschaft ausschließlich bei dem Ministerium be— schãaftigt. In den Jahren 1794 und 1795 begleitete er den Herrn Fürsten Staatskanzler, damaligen Staats⸗ minister nach Frankfurt am Main und Berlin, und hatte während der Abwesenheit desselben den Vortrag der Fränkischen Angelegenheiten im Königl Kabinets⸗ Ministerium. Hier bearbeitete er auch besonders die Aufstellung und Ausführung des Fränkischen Landes⸗ hoheit⸗Systemer, worüber verschiedene von ihm ver— fertigte Staatsschriften damals durch den Druck be⸗ kannt wurden. Auch an der Organisation der Für⸗ stenthümer in Ansehung der Verwaltung nahm er um diese Zeit thätigen Antheil.

Im Jahre 1798 ward er zum Vice⸗Präsidenten des zweiten Senates der Anabach-Baireuthschen Kam⸗ mer und zugleich zum Konsistorial-Präsidenten für beide Provinzen, auch im Jahr 1801, mit Beibehal⸗ tung der Präsisenturen, zum Kreisdirektorial Gesand—⸗ ten am Fränkischen Kreife ernannt, und ihm die Be⸗ richtigung des, verwickelten und zerrütteten Kreis⸗ rechenwesens übertragen; ein Geschäft, deßen er sich zur höchsten Zufriedenheit entledigte, indem er zugleich die wegen der Beitragspflichtigkeit an Preu⸗ ßen gemachte Foderung beträchtlicher Rückstände durch eine billige Abfindung beseitigte. 1802 trat er neben

Staatsminifler Grafen v. Görz als zwei⸗ bei der Reichs Deputation in Regens—⸗ . Vollmacht auf. Seine bei die⸗ sem wich igen eschäfte geleisteten Dien In demselben Jahre erhob ihn der Köni kenntnis seines Verdienstes in den Adelstand. schiedene von teutschen Höfen ihm gemachte Anträge zum Eintrit in ihr Staatsministerium lehnte er in

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Allgemeine

Prenußische Staats- Zeitung.

79e Stuck. Berlin, den aten Oktober 1819.

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J. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 2. Oktober. Se. Majestät der König haben dem vom ersten Westphälischen Land— wehr-Kavalerie-Regiment verabschiedeten Major v. Alvensleben den St. Johanniter-Orden zu ver— leihen geruhet. .

Des Königs Majestät haben den Profeßor der Theologie Dr. Schulz in Breslau, zum Konsisto⸗ rialrath bei dem dortigen Konsistorium zu ernennen und deßen Bestallung allerhöchstselbst zu vollziehen geruhet.

Seine Königl. Majestät haben den Ober⸗ Landes-Gerichtsrath Kuhn zum zweiten Direktor des Stadtgerichtes zu Breslau allergnädigst zu ernen— nen geruhet.

Seine Königl. Majest ät haben dem Erzieher Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Dr. Nienstädt, das Prädikat als Geheimer Hofrath allergnädigst beizulegen geruhet.

Des Königs Majestät haben den Justiz-Kom⸗ mißarius und Bürgermeister Schuppe zu Oebisfelde im Herzogthum Magdeburg jum Kommißionsrath zu ernennen geruhet.

Bekanntmachung.

Von verschiedenen Zweigen der unter dem Namen der allgemeinen teutschen Burschenschaft unter den Studirenden mehrer Universitäten in neuster Zeit entstandenen Verbindung sind Ausschreiben zu einer im bevorstehenden Monat Oktober zu haltenden all⸗

gemeinen sogenannten Burschenversammlung erlaßen worden. Von der Königlich Baierschen Universität Erlangen aus ist die Einladung zu einer solchen Ver⸗ sammlung nach Streitberg in Franken ergangen, von anderen Seiten ist diese zuerst hieher, und dann nach Jena, wo am 10ten Oktober die Deputirten zusam⸗ mentreffen sollten, ausgeschrieben.

Da aber die Burschenschaft unter die Kategorie der in den Preußischen Gesetzen verbotenen Studen⸗ ten-Verbindungen gehört, so ist nicht nur wegen Aufhebung und Untersuchung derselben, wo sie auf Königlich Preußischen Universitäten sich vorfindet, das Nöthige angeordnet, sondern es ist auch das Verbot aller Theilnahme an einer allgemeinen Burschenver⸗ sammlung von dem unterzeichneten Ministerium an sämmtliche Preußische Universitäten erlaßen worden.

Damit jedoch dies Verbot zur Kenntnis aller, auch der der Ferien wegen verreisten Studirenden zeitig gelange: so wird hiemit öffentlich bekannt ge⸗ macht, daß allen Studirenden der Königlich Preußi⸗ schen Universitäten an einer allgemeinen Burschenver⸗ sammlung, wo immer und zu welcher Zeit diese an⸗ gesetzt seyn oder werden möge, mittelbar oder unmit⸗ telbar Theil zu nehmen, bei unausbleiblichet Straft der Relegation untersagt ist.

Berlin, den 30. September 1819.

Ministerium der Geistlichen unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. (gej.) Alten te in.

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II. Zeitung s⸗-Nachrichten.

Frankfurt am Main, vom abk. Sept. In der

Sitzung der Bundes vmersammlung vom æo. dieses M. machte die Kaiserl. Oestreichische Präsidial⸗Gesand⸗ schaft im Namen ihres Hofes der Bundes versamm⸗ lung folgende Eröfnungen:

Se. Kaiserl. Majestät glauben den Wunsch der sämmtlichen Bundes: Glieder zugleich mit Ihrem eig— nen auszusprechen, wenn Sie die Bundesversamm⸗ lung auffodern, vor ihrer Vertagung ihre ganze Auf⸗ merksamkeit auf die in einem großen Theile von Teutsch⸗ land herrschende unruhige Bewegung und Gährung

der Gemüther zu richten, die Ursachen dieser bebenk⸗ lichen Erscheinung, die sich seit einigen Jahren von Tag zu Tag vernehmlich er angekündigt, zuletzt aber in unverkennbaren Symptomen in Aufruhr predigenden Schriften, in weit verbreiteten sträflichen Verbindun⸗ gen, selbst in einzelnen Gräuelthaten offenbart hat gründlich zu erforschen, und die Mittel wodurch Ord⸗ nung und Ruhe, Ehrfurcht vor den Gesetzen, Ver⸗ trauen zu den Regierungen, allgemeine Zufriedenheit und der ungestörte Genuß aller der Güter, die der teutschen Nation unter dem Schutze eines dauerhaft