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fen und die Gräfin von Or say und die Frau von Sourdis, ist von dem hiesigen Polizeigerichte wegen mangelnden Beweises durch Abweisung des Klägers und deßen Verurtheilung in die Kesten entschieden worden. Der als Zeuge aufgestellte Herzog von An— ouleme hatte schriftlich erklärt, von der ganzen ache keine Kenntnis zu haben. Das unangemeßene Betragen des Klägers vor dem Gerichte hatte ihm vielfältig die Indignation des Publikums zugezogen. Der erste Theil der Schrift des Herrn v. Pradt über den Kongreß von Karlsbad ist erschienen. Der Stof zum zweiten Theile wird diesem rüstigen Schrift⸗ steller nicht fehlen. Unsre Renten sind im Laufe der letzten Woche ge⸗ sunken, doch nur sehr unbedeutend.
London, vom 1. Oktober. Der Zwiespalt der Meinungen über die bekannten Vorfälle in Manchester dauert noch unter uns fort, und veranlaßt mehr und mehr Versammlungen des Volkes, um sich darüber zu berathen und Beschlüße gegen die Maasregeln der Obrigkeit und das Verfahren der YJeomen zu Manche— ster abzufaßen. In einer solchen zu York gehaltenen Versammlung hat der Lord-Mayor den Vorsitz ge⸗ führt. Da sie, wie die anderen, in einer großen Men⸗ schenmenge, wenigstens 4000 Personen, bestand, so ließe sich die Bemerkung des Kardinals von Retz, daß jede zahlreiche Versammlung, aus welchen Individuen sie auch zusammengesetzt seyn möge, dennoch uur eine Masse von Pöbel fey, auch auf sie anwenden. Unsre PVolksführer scheinen die Meinung geltend machen zu wollen, daß es, um von solchen Versammlungen gro— ßer Massen den Vorwurf der Gesetzwiarigkeit abzu⸗ wenden, nur der Verhütung von wirklichen Ausstdwei⸗ fungen bedürfe. Mit welcher andächtigen Stille jedoch diese Versammlung ihren Rednern zugehört haben mag, so darf man doch nur den Inhalt der Reden und der dadurch hervorgebrachten Beschlüße vernehmen und lesen, um sich zu überzeugen, daß nicht das Volk, sondern der Pöbel in Berathung getreten gewesen. Die Rede, die der Stadtrath Nicoll an die Versammlung in York hielt, liefert hierüber den gründlichsten Be⸗ weis. Indem er die Gesetzmäßigkeit der Versamm⸗ lung in Manchester darzustellen unternimmt, sagt er „sie sey zahlreich gewesen, um ihren BVoꝛstellungen durch die Masse Nachdruck zu geben.“ Da aber Nie⸗ mand bezweifeln wird, daß eine Versammlung dieser Art durch verständige Berathschlagung, durch Weis⸗ heit und Mäßigung der Beschlüße ihren Vorstellungen einigen Nachdruck zu geben am wenigsten geeignet sey, so kann der achtbare Redner auch nur auf den Nach— bruck der Faust gedeutet haben. In solchem Sinne und von solchem Geiste geleitet, sind denn auch, wie zu erwarten war, die Beschlüße zu York abgefaßt wor⸗ den, worin nach den gewöhnlichen Lobpreisungen des Betragens der gesetzlich konstituirten Volks versamm⸗ lung in Manchester und dem heftigsten Tadel der Obrigkeiten und der JYeomen auch gesagt wird: die Billigung, dieses Betragens der Yeomen durch den
Die Schutz-Blattern in England und in Preußen. In einem, den hiesigen Zeitungen beigefügten Auf⸗ satze sucht der Verfaßer dem Mis trauen zu begegnen, welches die aus England mitgetheilten Nachrichten über die vielen Beispiele der Unwirksamkeit der Schutz= blatterimpfung gegen die Ansteckung der Menschen⸗ blattern in Bezug auf die allgemeine Schutz kraft der Kuhpocken auch unter uns erregen könnten. Diese durch den Licenziaten Nemnich zunächst verbreiteten, von anderen Aerzten bereits hinreichend widerlegten Nachrichten haben unter uns den seit mehr als 20 zahren befestigten Glauben an die Wirksamkeit der chutzblattern gar nicht entkräftet; mit Recht aber bemerkt jener Aufsatz, daß die Beispiele einer Anstek⸗ tung vaccinirter Personen durch die Menschenblattern so lange vorkommen werden, als mit der Impfung so leicht und unvorsichtig, wie in England, verfahren werde. In diesem Lande steht sie unter keiner Auf—
Regenten sey geeignet, Spaltungen im Reiche zu ver⸗— anlaßen, weshalb die Versammlung auf En laßung der Minister anträgt. In der verständigen Mehrheit der rechtlichen Bewohner Geoßbritanniens ist jedoch
nicht leicht Jemand zu finden, der das unbestrittene Recht des Volkes, Petitionen einzureichen und sich zu
diesem Zwecke zu versammeln (welches nach Hunder⸗
ten eben so gesetzlich geschehen kann, als nur solche
wenig zahlreiche Versammlungen ein vernünftiges Re⸗ sultat erwarten laßen), mit diesen der öffentlichen
Ruhe gefährlichen Versammlungen eines unverständi⸗
gen, zu Ausschweifungen geneigten Pöbels verwechseln
wird.“ Eben! aher empfängt der Regent auch Abreßen,
die im entgegengesetzten Sinne abgefaßt sind, worin solche Verfammiungen getadelt und die Maasregeln der Obrigkeit zu Manchester und der Regierung, als gesetzlich gebilligt werden. Freilich liegt es in der Natur der Sache, daß diese Adreßen nicht aus Be— rathschlagungen hervorgegangen sind, worin die Masse den Nachdruck giebt. Hun ts Ansehen ist, wie sich leicht erwarten ließ, unmittelbar nach seinem Triumph-Einzuge wiederum eben so tief gesunken. Er wohnte zwar anfangs der Versammlung zur Wahl eines Lord Mayors, welche am 30. v. M. begonnen hat, bei, setzte auch mit Hilfe des Aldermann Waithmann vor dem Wahlgeschäfte einige Beschlüße durch, die sich wiederum auf dis Ytan⸗ chester Vorfälle bezogen; indeß hat er gestern ertäärt, daß er sich in die Sachen der Eity nicht mehr mishen wonle, weil er schriftlich aufmerksam gemacht worden sey, daß er durch seine Theilnahme der guten Sache nur schaden werde. Obwol die Parthei der Refor— mers an den ersten beiden Wahltagen die Oberhand hatte, so hatten sich doch schon am dritten die mei— sten Stimmen für einen Kandidaten, der dieser Par— thei nicht angehört, den Herrn Brydges vereinigt. Auf den wiederholten Antrag eines Herrn Har—
mer sind zu Manchester über die Vorfälle des 16. Aug. viele Zeugen gerichtlich verhört worden. Da h de wann. gan unter uns, die Krankheit der Menschenblattern an sammailung bis zur Eischeinung des Militanrs in den vaccinirten Kindern unstreitig viel häufiger eintreten — — würde. Gewiß sind nicht blos in E
hat Herr Harmer wegen eines dabei umgekommenen ö cht bles in England, sondern
Mannes wider die gesammte JYJeomaarh eine Anklage
Schranken der Ordnung und Ruhe geblieben sey, so
auf Mord gerichtet.
Madrid, vom 16. Sept. Vorgestern hat der
König mit den Prinzen unn Prinzeßinnen des Königl.
Haufes den Vermählungs Vertrag unterzeichnet. Im Namen des Königl. Säachsischen Hofes geschah die Unterzeichnung durch den Gesandten desselben, den Baron von Friesen. Die Königin wird am 29. zu Pau erwartet.
Brüßel, vom 29. September. Ihro Maj. dle Königin ist am 26. d. von Ihrer nach Teuischland unternommenen Reise zurückgekehrt.
Durch eine Königl. Verordnung vom 15. d. ist der Gebrauch der Franzößischen Sprache in öffentlichen Ver—
handlungen auf das ehemalige Belgien beschränkt worden.
sicht der Staatsbehörden, und wird von einer Menge unberufener Nicht-Aerzte verrichtet, denen eine hin— längliche Kenntnis vom Verlaufe der ächten Schutze blattern mangelt; die nicht wißen, in welcher Zeit der Impfstoff, durch den die schützende Krankheitsform fort— gepflanzt werden soll, den Pusteln entnommen werden muß; denen die Umstände unbekannt sind, welche den
ächten Kuhpocken, während ihres Verlaufes, die Schutz⸗ ̃ , n, . tion nicht darauf berechnet ist, daß sie diese Rechte selbst verwalten könnte. . s ch
kraft zu entziehen vermögen. In Beziehung auf dieses letzte enthält der Aufsatz folgende merkwürdige Stelle:
„Von hoher Wichtigkeit und die Sache aufklärend ist die neuere, sich überall bestätigende Erfahrung, daß ächte Schutzblattern ihre schützende Kraft ver⸗ lieren, wenn die Impfpusteln sämmtlich in ihrem Verlaufe gestört werden, und ihre vollständige patholo⸗
erreichen. (Schluß in der Beilage.)
Beilage.
ʒgigründere Gesetzgebung.
diesem Systeme behertscht die Büregukratie nothwen—
ligen Senate, aus den Mitgliedern der ehemaligen ö ,. 16 . ag Pairs zusammengesetzt ist. Der größte Theil dieser Pairs empfängt eine . ? liche Besoldung. etui e , gische Ausbildung bis zur völligen Abtrocknung nicht —
K zum S§risten Stücke der Allgemeinen Preußischen Staats-gZeitung,
vom 9ten Oktober 1819.
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Die Schutz-Blattern 1c. Schluß. Wiederholte Beobachtung und . — dieser Absicht angestellte Versuche haben es nämlich außer Zweifel gesetzt, daß wenn die Impfpusteln, es sey durch Abkratzen, Abreiben (von groben Hemden) oder Oeffnen derselben zur Entnehmung des Impfstoffes, sämmt— lich verletzt und in ihrem normalen Verlaufe gestört werden, die Vaccination ihre zuverläßige Eigenschaft, die Geimpften gegen die Ansteckung der Menschenblat— tern zu sichern, verliert.
„In Großbritanien giebt es aber Aerzte, welche stets nur einen Impfstich machen und nur eine ein⸗ zige Impfpustel bewirken; wird diese zur Fortßflan— zung dieser Krankheit geöffnet, so bleibt der Impfling der Ansteckung der Menschenblattern ausgesetzt., Andere Aerzte daselbst beurkunden in ihren gedruckten Be— kanntmachungen, daß sie jede Schutzpocke öfnen, erschöpfen und dabei in Stücken schneiden.“ Diese Bemerkung über die Unwirksamkeit verletzter Pusteln erscheint eben so bedenklich, als für viele El— tern sehr beunruhigend, weshalb eine nähere und voll— ständige Erläuterung für uns Laien höchst wünschens— werth seyn würde. Wenn die Impfpusteln durch die Verletzung in ihrem normalen Verlaufe gestört werden, so läßt sich freilich begreifen, daß die Vaccination vergeb⸗ lich sey. Aber werden sie durch die angegebenen Verlez⸗ zungen in ihtem normalen Verlaufe wirklich und jederzeit Hestsrt? Wir bekennen, hievon keinesweges überzeugt zu seyn, und bezweifeln es, zu eigner und andrer El— tern Beruhigung, um so mehr als bei gewiß sehr häufig vorkommenden Verletzungen solcher Art auch
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auch unter uns Beispiele vorhanden; daß ächt vacci⸗ nnirte Kinder dennoch von den Menschenblaͤttern be—
fallen worden sind. Aber wir haben ja auch manche
Beispiele von jweimal eingetretenen Menschenblattern;
und jene vaccinitten, von den Menschenblattern den— noch befallenen Kinder können ja wol zu solchen Bei— spielen gehört haben.
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Wäre übrigens die Bemerkung gegründet, so kann es unter solchen Umständen ven Eltern nicht wohl zu— gemuthet werden, Impfstoff von ihrem vaccinirten Kinde nehmen zu laßen, weil, wenn auch nur Eine Pustel dadurch verletzt wird, die andere 6der die an⸗ deren durch eine zufällige Verletzung gleichfalls sehr leicht unwirksam gemacht werden könnten. Auch von dieser Seite ist daher eine vollständige und gründliche Beweisführung vonnöthen.
Den Schluß des erwähnten Aufsatzes theilen wir vollständig mit:
„Was einer vorzüglichen, und wie es scheint nicht genug gewürdigten Beachtung bedakf, ist die Vorsicht, welche die Impfärzte bei der Auswahl des Sioffes zur Verbteitung der Schutzblattern, anzuwenden ha— ben. Daß mit diesem andere Krankheiskeime mitge⸗ theilt werden könn en, leidet keinen Zweifel. Neuer— dings sind mehre Dorfs haften in den Rheingegen⸗ den von venerischen Uebeln befallen gewesen, welche le⸗ diglich von der Mittheilung der, von einem inficirten Kinde, durch einen unväarsichtigen Landwundarzt ent— nommenen unreinen Lymphe entstanden waren. Die Seuche wurde von den geimpften Säuglingen auf die stillenden Mütter, von diesen auf ihre Ehemänner verbreitet.
Solche Erfahrungen müßen jede Regierung ver⸗ anlaßen, das Impfgeschäft der Schutzblattern, wel⸗ ches anfänglich zur Beförderung der guten Sache und als eine leichte und gefahrlose Operation, Jedem der sich damit beschäftigen wollte, überlaßen wurde, au s— schließend wißenschaftlich- gebildeten, vorsichtigen und gewißenhaften Aerzten und Wundärzten anzu⸗ vertrauen. Von der Preußischen Regierung wird die— sem Gegenstande die größte Aufmerkfamkeit gewidmet. Das Impfgeschäft wird dutch die Behörden genau kontrollirt und die Maasregeln werden, so viel die Lokalitäten es nut gestatten, immer mehr und mehr verbeßert, wodurch diese dem Menschengeschlechte so erspriesliche Angelegenheit eden so sehr an Vertrauen
als an Ruhm gewinnen muß.“
„Die Franzöͤsischen Tagblätter erzählen die Unruhen einiger Englischen Volkshaufen mit vielem Wohlge— fallen, nicht weil sie ihren Nachbarn das Unheil und die Schrecken einer Revolution wünschen, sondern, 26 . , Gelegenheit verschafft, sich der eignen Nationalglückseligkeit zu rühmen und zu erfreuen. So hat eins . Blätter des Lucretius berühmtes „Suave mari magno“ zum Motto vor einem Aufsatze gewählt, der die Vorzüge der Französischen Verfaßung vor der Englischen in ein helles Licht zu setzen bestiramt ist ). Da⸗— gegen finden wir in einer anderen Schrift des Tages „ . chende Tabelle über die Staatsverwaltung beider Reiche:
, 1. Eine auf angeblich philosophischen Theorien neu⸗
3. Cin RNegietungs-System, in welchem die Mi— ister alle Intereßen auszugleichen und alle öffentli— chen Angelegenheiten zu verwalten sich anmaßen. Nach
dig die Rechte der Bürger, weil die Stellung der Naͤ—
53. Eine Kammer von Pairs, die aus dem ehema—
Kleiner politischet Katechismus“ nachstehende verglei—
ö t. Gu glg ag . 1. Eine Gesetzgebung, die aus alten Gewohnheiten hervorgegangen und in allen ihren Theilen auf den Schutz der Personen, des Eigenthumes und der In⸗ dustrie gerichtet ist. ö
2. Eine Repräsentativ-Regierung, die auf dem Eigenthume, der Freiheit, der Gerechtigkeit und der Nationaltheilnahme an allen Verhandlungen von öf⸗ fentlichem Intereße gegründet ist. Unter solchen Um⸗ ständen beschränkt sich die Autorität der Minister bei⸗ nah nur auf die Leitung der Parlaments-Verhand⸗ lungen. r .
3. Eine Kammer von Pairs, die aus Männern ge⸗ bildet ist, welchen ihre Geburt, ihr Vermögen und ihre dem Staate geleisteten Dienste das höchste Ansehn ver⸗ ah haben. Diese Pairs erhalten gar keine Be⸗ oldung.
* 22 ö . ; ö ö ) ö. ⸗ 6 ; ; 2 ĩ J ; . ö . 4 . 2 3 — 1 Eben dieses Blatt scheint doch dermalen uͤber die Wahlen und über deren muthmasliche Folgen erschrocken und in
sichtbarer Verlegenheit.