1819 / 82 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 12 Oct 1819 18:00:01 GMT) scan diff

4. Eine Kammer von wenigen Abgeordneten. Ihre Mitglieder werden von etwa 100,00 Wählern ernannt, die größtentheils Nicht- Eigenthümer sind. Um Wähler seyn zu können, muß man 300 Franks direkte Steuern bezahlen, welches eine jährliche Einnahme von wenig stens 1,500 Fr. voraus setzt.

5. Sehr zahlreiche Gerichtshöfe, kreis und Verfahren nicht immer fest bestimmt sind.

deren Wirkungs⸗ durch die Gesetze

6. Besoldete Präfekten, Unterpräfekten und Poli⸗ zei⸗Kommißarien, mit der Vollziehung aller Verwal⸗ tungs-Maasregeln beauftragt; ihnen zur Seite ein Heer von Eivilbeamten und Gensd'armes.

J. Ein Kriegsheer von etwa 160000 Mann, mit zahlreichem Generalstabe und mit Militair⸗Gouver⸗ neurs in jeder Division.

g. Eine Seemacht, die zu allen Zeiten sch wach geblieben ist, weil die Schiffe nur listenmäßig bemannt sind, und viele der in die Listen eingetragenen Matro— sen niemals die See gesehen haben,. Ein einziger Mi⸗ nister verwaltet die Marine nnd nebenbei die Kolonien.

9. Auflagen, direkt oder indirekt, meistentheils nach einem willkürlich berechneten Vermögen.

10. Die Erhebekosten der Steuern belaufen sich auf 12 bis a0 Procent.

11. Die Staatskaße ist in den Händen eines ein— zigen Ministers.

12. Die Einfuhr des fremden Getraides ist ge⸗

wöhnlich gegen einen geringen Zoll erlaubt, die Aus⸗ fuhr des inländischen fast immer verboten. Die zur Ausfuhr erlaubten Artikel sind besteuert, z. B. Wein, Branntwein u. s. w.

1353. Der größte Theil des Bodens wird in drei Feldern bestellt. Nach diesem Systeme bleibt ein Drit⸗ rel der Ackerfläche unbebaut, und die übrigen zwei Drittel sind in mittelmäßiger Kultur, weil es an Düngung und zweckmäßiger Eintheilung fehlt.

14. Bie meisten Manufakturen können, wegen Mangel an Kapital, Maschinen und hinreichendem Ver⸗ brauch im Inneren, die Konkurrenz mit den auslän—⸗ dischen nicht ertragen.

15. Die National-Industrie wird jederzeit durch die Gesetze und durch die Verwaltung beschränkt.

15. Die Regierungs-Maschine ist zusammengesetzt, unregelmäßig ünd sehr kostbar, weil die Verwaltung alle Intereßen umfaßen will, und weil sie eine Menge unnützer Menschen bezahlt, die sich nothwendig ma⸗ chen wollen.

Schluß: Bis jetzt sind die Rechte der Krone, so wie die Rechte der Unterthanen nicht gehörig gesichert, Der Antheil eines Franzosen an den National⸗Einkünften beträgt täglich noch nicht 12 Sous, wie die Herrn von Forbonnais, Lavoisier, Chaptal u. a. ermittelt haben.

Wenn man auch nicht alle diese

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4. Eine zahlreiche Kammer der Gemeinen; Lie meisten Mitglieder wirklich von der Masse der Ei⸗ genthümer gewählt. Um Wähler zu seyn, reicht eine Einnahme von 40 Schilling (äs Ft.) hin.

5. Zwölf Richter, ein Gerichtshof des Kanzleram⸗ tes, ein Gerichtshof der Königlichen Bank und einige geistliche Gerichte. Diese Gerichte können nur nach positiven Gesetzen sprechen.

s. Friedensrichter die in jedem Orte ihr Amt un⸗ entgeltlich verwalten, zur Seite eine Jury für jede Angelegenheit von öffentlichem Intereße, und Ken sta⸗ bler, welche größtentheils keine Besoldung beziehen.

J. Ein Kriegsheer von 20, ooo Mann, in Kriegs⸗ zeiten zur Bewachung des Reiches von einer Militz unterstützt, die der Lord-Lieutenant jeder Grafschaft organisirt. Weder der Lord-Lieutenant noch sein Ge⸗ neralstab sind besoldet.

8. Eine Seemacht, die stets furchtbar ist, weil sie sich auf einem großen Seehandel gründet. Verschiedene von den Lords der Admiralität ernannte Kommißarien verwalten diese Seemacht, ohne sich in die Angelegen— heiten der Kolonien zu mischen.

9g. Auflagen, sie sind indirekt und beruhen auf dem Maasstabe eines wirklichen Vermögens. Zwar die Armen- und Landtare sind direkte Steuern, aber die erste ist eine Lokal: Auflage, und die zweite meisten⸗ theils abgekauft. Beide Taxen fließen nicht in den Schatz.

10. Die Erhebekosten belaufen sich auf 2 bis 6 Procent. .

11. Die Staatskaße Kommißarien.

12. Die Einfuhr des fremden Getraides ist gewöhn⸗ lich verboten, und die Ausfuhr des inländischen durch beträchtliche Prämien begünstigt.

ist in den Händen mehrer

15. Das Land ist vorzüglich gut kultivirt, wiewol . es in Bezug auf das Klima, den Boden und die Man⸗

nichfaltigkeit der Erzeugniße mit den schönen Gegen⸗

den Frankreichs, Teutschlands, Spaniens und Ita⸗

liens sich nicht vergleichen läßt.

14. Die Manufakturen übertreffen im Allgemeinen die des festen Landes, wegen des Ueberflußes der Be—⸗ triebs-Kapitalien und der Maschinen, wegen der voll— endeten Arbeit und der mäßigen Preise. Außerdem

erhalten sie sich in Folge der Wohlhabenheit des Vol⸗

kes durch einen starken Absatz im Inneren. 15. Die National-Industrie wird jederzeit durch die Gesetze und durch die Verwaltung beschützt. 16. Die Regierungs-Maschine ist einfach, regel⸗ mäßig, nicht sehr kostbar, weil die Nation die Ver— waltung selbst führt und der größte Theil der Beam— ten nicht bezahlt wird.

Sch luß: Alle Rechte ber Krone und der Untertha—⸗

nen sind vollständig 'igesichert, und der Antheil eines Engländers am National-Einkommen beträgt nach den Schriften der Herren Burke, Ro se, Young und Nachweisungen bei Gelegenheit der Einkommen.

den Taxe, täglich gegen 3 Franks.

einzelnen Sätze unterschreiben kann, wenn auch der Verfaßer wider beßeres Wißen manche Vorzüge der Französischen und die gegenüberstehenden Nächtheile der Englischen Verwaltung .

verschweigt (wohin namentlich der Schulden-Zustand gehört,

wolle, ein natürlicher Zustand nicht genannt werben kann), wenn gleich die Einfachheit der Englischen Rechts⸗ verwaltung auf einer ganz fehlerhaften Vorstellung beruht, vielmehr die Monstrosität dieser Verwaltung sehr

der in England, man denke darüber wie mar

vielen Gebrechen Raum giebt, und wenn man auch allgemein einräumen muß, daß einige wesentliche Einrich⸗

tungen des Grosbeitannischen Reiches einer mit Weish daß sich Frankreich, noch zur Zeit sein

Reform bedürfen: so ist doch gewiß, unleugbarem Vorschreiten begriffen, habe, und daß die von den Reformers, von Hunt,

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eit zu unternehmenden und mit Vorsicht zu leitenden wie sehr seine ländlichen und städtischen Gewerbe in . Verwaltungsvorzüge vor Englaud nicht zu überheben Burdett und ihren Freunden betriebenen Abänderungen in der Verfaßung gar nicht diejenigen sind, welche die Gefahren von der Regierung und der können, daß sie vielmehr Gefahren hervorbringen würden, einsichtvollen Bürger, diese Gefahren wohl erkennend und erwägend,

sondern auch in der Unterdrückung solcher Volksbewegungen mit der Regierung einverstanden wäre.

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stände, treffen

ier: Nation abwenden wenn nicht die größere Masse, die rechtlichen und aller Theilnahme sich nicht blos enthielten,

Allgemeine

Preußische Staats- Zeitung.

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gates Stuck. Berlin, den 12ten Oktober 1819. ———

. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages. Oberlandesgerichts-Aßeßor von Winterfeld zu Berlin, vom 12. October. Seine Majestät der Stettin , . bei dem Kammergerichte zu er— ni ͤ em Rittmeister Freiherr Ade⸗ nennen geruhet. zuig haben dem Rittmeister Freiherrn von = nen geruher; . . 2 9 Han verschen Diensten in Ge mäßheit , l e m i Sr e, ü, . 2 E, 89 2 8** 8 zu ß is et 2 8 ian es geri Aße ! . imaliger Expectanz den Köntgl. Preußischen St. eri t . x aner, Oden zn verleihen gerxuhet. zum Rathe bei dem ö daselbst al⸗ Se snigliche stät haben den bi ädigst zu ernennen gera et. Seine Königliche Majestät haden den bisherigen lergn e gern, . Justizamtmann Gregorovins zu Tapiau, zum Der Justiz ,, r . Kreis Justiz-Rath in Neidenburg zu ernennen ge— Heinrich Müller zu arienburg ist auch . ruher ö tarius public as im Departement des Ober ⸗Landes⸗

Seine Königliche Majestät haben den bisherigen gerichts von Westpreußen bestellt worden.

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Il. zeitung s-⸗-Nachrichten.

einer in unsern Händen besindlichen Note offiziell er⸗ klärt, daß es seine Absicht sey, soviel als nur immer möglich die Dauer der vorläufigen Maesregeln, über welche wir übereingekommen sind, abzukürzen und im Einverständniße mit uns alle in seiner Macht stehenden Mittel zur Ausführung des Konkordates von 1817 in deßen ganzem Umfange anzuwenden. Wir hoffen also⸗ daß ihr, nachdem ihr nunmehr ven uns selbst vollstän⸗ dige Kennteis aller un serer Plane erhalten, auch fernerhin in der festen Entschließung beharren werdet, unserer Klughei ganz zu ver rauen s. w.“ Einige unserer Blatter bedauern b reits, daß der Marquis von Ch au vel ian, der unermüdli e Sprecher der linken Seire in der Abgeordneten-Kammer. durch die Folgen einer schweren Krankheit verhindert seyn

Paris, vom 2. Oktob. Die Kammern werden, wie es jetzt heißt, zum 10. k M. zusammengerufen werden. Einen erheblichen Gegenstand haben dis Verfügungen des Känigs über die geistlichen Angelegenheiten der Dis⸗ kußion, die auf der linken Seite der Kammer der Abge—⸗ ordneten sehr lebhaft geworden seyn würde, bereits ent⸗ zogen. Die Besorgnißte der Gegner des ultramontanl— schen Syostems scheinen übrigens ganz unbegründet. Alerdings ist man, nach fünfjährigen Unterhandlun⸗ gen mit dem Papste, auf den Punkt zurückgekommen, von dem man ausgegangen ar, auf das Konkordat vom Jahr 1801. Eben daher aber scheint sich nicht behaup⸗ ten zu lasen, daß die Diécesen Eintheilung und das Recht der Bischöfe nicht sowol auf dem Konkordate, als einem Gesetze des Staates, sondern blos auf den p Hh st⸗ ichen Bullen, also auf der Willkür ,, n che; denn diese Bullen haben das Konkorde von 1801 , und es läßt sich kaum denken, daß der Herr Dunohyer, einer der heran n n, ,,, Römisae Hof unter den dermaligen Umstanden anneh⸗ hat die Muße, die ihm 66 , ö . gen men könne, als ob das Konkordat von 1617. wel ches eines Preß bergehens verschu ö. 3 , n ü noch nicht Gesetzkraft erlangt hat, das Konkordat gründliche Bemerkungen 3. . n . . , . von 1801 vernichtet habe, und daß der Zustand der nißes, über die verkehrte ,,, ge e. . Kirche in Frankreich nur durch einen von ihm ausge— über ihre Arbeiten, über . ' 3. er i gangenen Akt der Willkür geregelt sey. Diese Mei⸗ u, s. w. verwendet, welche die zur Unze k . ö. nung legen ihm aber die Gegner ö. 3, ,, ohne Zweifel zu be ut

en Geundsätze unter, indem sie sich besonders qu Stan ird; . , 1. des an die Französischen Bischöfe Engl inder, wäahrscheinlich zur ,, erlaßenen päpstlichen Schreibens beziehen. Ihr wer— gesellschaft gehörig, suchen hier . ; . 6. det aus unserer Darstellung leicht ermeßen, ehrwür— verbreiten, indem sie solche . m 9 ; 6 3 dige Brüder, daß die vorläufigen Maasregeln, die auf den Kaffeehäusern liegen i . ö. 6a 2 wir, in Rücksicht auf den Drang der Um— selbst diese Methode, den Geist . 3 . zu müßen geglaubt haben, an keine floßen, ganz fruchtlos, und 2 . e: , Bedingung gebunden sind, wie ih 3 k , 6, über di ahre nen könntet, und daß der Besorgnis ger nicht Raum zu ei e auben s eiben. . als ob dieser n . ö nur temporäre Unter den Wünschen, die 53 en, ö,. Zustand immerwährend seyn, oder wenigstens, zum Zeitung den Mini tern vorträg 9 eh 4 . Nachtiheil der Französischen Kirwe, viele Jahre dauern laßt dieses Heer von Beamten, 2 3 . 3 könne. Damit ihr aber jede Besorgnis aus euern Ge⸗ nur anschließen, um sie zu vernichten! . 3 müthern entfernen möger, wollen wir euch nicht länger Sorge für ih re Ausführung ,, . 2 über den feierlichen und entscheidenden Beweis des edel⸗ Händen! das ist./ den 23 e sten Willens, den uns der König ganz neaerlich gege⸗ Wahl hätten die , n. i, 3 e ben hat, in Ungewißheit laßen. Er hat uns mittels Bei Gelegenheit eines Artike

werde, an den ersten Berathungen der Kammer Antheil zu nehmen.