1819 / 83 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 16 Oct 1819 18:00:01 GMT) scan diff

fünf Jahren in keinem Bundesstaate bei der Redak⸗ tion Äner ähnlichen Schrift zugelaßen werden.

Die Verfaßer, Herausgeber und Verleger der un⸗ ter der Hauptbestimmung des §. 1. begriffenen Schrif⸗ ten bleiden übrigens, wenn sie den Vorschriften dieses Beschlußes gemäß gehandelt haben, von aller weiteren Verantwortung frei, und bie im §. 6. erwähnten Aus⸗ sprüche der Bunresversammlung werden aus schließend gegen die Schriften, nie gegen die Personen gerichtet.

§. 8. Sämmtliche Bundesglieder verpflichten sich, in einem Zeitraume von zwei Monaten die Bundes- versammlung von den Verfügungen und Vorschriften, durch welche sie dem §. 1. dieses Beschlußes Genüge zu leisten gedenken, in Kenntnis zu setzen.

§. 9. Alle in Teutschland erscheinenden Druck⸗

schriften, sie mögen unter den Bestimmungen dieses Beschlußes begriffen seyn oder nicht, müßen mit dem Ramen des Verlegers, und in sofern sie zur Klaße der Zeitungen und Zeitschriften gehören, auch mit dem Namen des Redakteurs versehen seyn. Druckschriften, bei welchen diese Vorschrift nicht beobachtet ist, dürfen in keinem Bundesstaate in Umlauf gesetzt werden, und müßen, wenn solches heimlicher Weise geschieht, gleich bei ihrer Erscheinung in Beschlag genommen, auch die Verbreiter derselben, nach Beschaffenheit der Umstände zu angemeßener Geld- oder Gesängnißstrafe verur— theilt werden.

10. Der gegenwaͤrtige einstweilige Beschluß soll vom heutigen Tage an 5 Jahre lang in Wirksam⸗ keit bleiben. Vor Ablauf diefer Zeit soll am Bun⸗ destage gründlich untersucht werden, auf welche Weise e im 138ten Art. der Bundesakte in Anregung ge— brachten gleichförmigen Verfügungen über die Preß⸗

freiheit in Erfüllung zu setzen seyn möchten, und dem⸗ nächst ein Definitiv-Beschluß über die rechtmäßigen Gränzen der Preßfreiheit in T eutschland erfolgen.

Schon seit längerer Zeit hat der regierende Füůrst Wilhelm v. Solms-Braunfels der Aufdeckung altteutscher Grabhügel, deren sich in seinem Lande und der Nachbarschaft, viele zum Theil in ganzen Gruppen vorfinden, Aufmerksamkeit und Zeit geschenckt, und gleich am bie in seinem Boden schlummernde Vorwelt zum Leben erweckt. Da erschien a riegschmuck der Tapfern, zierliches Putzgeräth der Frauen, Ge⸗ fäße zum Gebrauch des täglichen Lebens, deren For⸗ men noch jetzt zum Theil geblieben sind. Ueber das Gefundene giebt ein Verzeichnis) des Fürstlich en Archivarius Hrn. Schaum, genauere Auskunft und verbreitet sich zugleich über manche Gegenstände weit⸗ läuftiger, besonders über den Kattischen Blutring, über einige Gamtungen alter Weffen, die in einer Waffenschmiede der Vorwelt, unweit des Polgräbens beim Pflügen zu Tage gefördert wurden. Einige die—⸗ ser Stücke sind von unbekannten Formen, und ihre wahre Bestimmung bleib, räthselhaft. Die in einan⸗ der gegoßenen Ringe scheinen ein Wehrgehäng (eder eine torques) gewesen zu seyn, denn die Teutschen pflegten schwere Schwerter (Spaten) an Ketten zu tragen (Diod. Sig. V. . 13). Ein anderes In⸗ strument mit einer Handhabe und Klinge (in der Be— schreibung No. 18]. Tab? XI) möchte man für ein Schneidewerkzeug zum Zerlegen der Opferthier-Inge⸗ weide halten, indem ein ähniiches noch bei den Satt— lern in Gebrauch i Der Verfaßer hält es für eine Kriegswasse zum Stoße gegen Gesicht und Brust des Gegners. Zur Vergleichung des in dieser Sammlung und ihrem Verzeichniße Enthaltenen mit dem was der dem Römergebiet einst zugehörige teutsche Boden in seinen Gräbern aufweißt, erscheint zu derselben Zeit die reichhaltige Sammlung des Königl. Preuß.

) Der vollstäͤndige Zitel ist: Die Fuͤrstliche Alterthuͤ⸗ mersammlung zu Braunfels, dargestellt von . Schaum. Mit einigen Nachbildungen (12 Steindruck⸗ tafeln). 1819. Ist aber nicht in den Buchhandel ge— kommen. *

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sind,

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wohin Römer nie kamen, in Römisechen Gräbern, Lampen, überhaupt ganz andere die durch überdeckte Zügelplatten ennste⸗ (wie daven Herr l gefundenes be⸗

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stellen, sondern ihr Staatszustand fi zu ordnen, im Inneren ih rer die Sitte, welche aus der trol dieses Volkes, das an der Wiege der wuchs, hervorging. das Haus, und der derben als beßern.

die Todtenbestattung gehörte;

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und dargestellt durch Dorow,

rath. 18 Heft.

ken und einer Karte. Hofbuchhaͤndler un 4 Thlr. oder Z Fl. 12 Kr.

lenberg, Preis Verfaßer des

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Wiesbaden, d Hofbuchdrucker.

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so oft in Gräbern des Nor⸗ Teutshland gefunden werden,

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das Germaniscsen Ur⸗ rr Dorow eine einem Römer-Grabe zu egten die Römer ihre Gräber Kolonien wegzulegen, und

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diese Funde im ünglichen Sitten

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Grabhü⸗

Nhein, untersucht

Kdͤnigl. Preuß. Hof⸗ Mit 27 Steindrut·

bei L. Schel 1819

edichts: Hermann streichen Schriften.

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Al gemeine

Preußische Staats-Zeitung.

8366 Stuck. Berlin, den 16ten Oktober 1819.

Am Geburtstage Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Preußen.

Den 15. Oktober.

Des Heldenbild der großen Ahnen, die weihend Deine Wieg' umschwebt, das Rauschen alter Siegesfahnen, von Lorbeers edlem Zweig' umwebt, der Schlaͤchtendonner ferner Zeiten, der juͤngsten Tage Ritterflor, äs braust den Flammengruß der Saiten gewaltig aus der Brust empor.

Und nur im Schmuck der Waffenflamme, mit Lichtgeschmeiden angethan, darf einem Sohn vom Heldenstamme des Liedes Gruß frohlockend nahns denn wen zu Purpurs hohen Sitzen das Loos gerufen, das ihm fiel: nur Waffen muͤßen Den umblitzen, weil Kampf die Bahn, und Sieg das Ziel.

So bluͤht nach Kampf mit Sturmesnäͤchten des Tages rosenfarb Gesicht, und nur aus Kempf mit Hoͤllenmaͤchten empfaäͤht der Geist das goldne Licht. So heben wolken- an die Zinnen der Brandenburg ihr strahlend Haupt, der Geisteswaffen Ruͤsthaus innen, mit Kriegespalmen reich belaubt.

Also, des alten Kuhms gedenkend, so, auf die immer ernste Zeit den ernsten Blick prophetisch senkend, so rästet sich das Lied auch heut. Auch Dich, um Deßen fruͤhen Morgen der Schlacht Gewitter dunkel hing, Oich, Der die Zukunft schwerer Sorgen von heitrer Gegenwart empfing;

Dich, Welcher einst auf Goͤtterspuren des Herrschers Sonnenwagen lenkt, und, vatermild, auf unsre Fluren des Ueberflußes Fulle senkt, dereinst, wenn Seines Volkes Ehre das Schwert, an Zepters statt, Ihm reicht, ein Held voran dem Heldenheere, voran vor unsern Enkeln zeucht;

Dich, tapfrer Pr! inz der tapfern Preuß en, begruͤßt ein heilerflehend Lied,

vas nicht von Weihrauch, nur von heißen Geheten fuͤr die Heimat gluͤht;

fuͤr ihres Königs Heil, des Besten: die Hoffnung ihres Königsohns!

fuͤr Wißenschaft und Schwert, die festen Geschwistersaͤulen ihres Throns!

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J. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 1. Oktober. Se. Majestät der König haben dem Kammerherrn Ehristian Andreas Wilhelm Freiherrn von Bohm den Grafenstand zu ertheilen geruhet.

Se. Masestät der König haben den bisheri⸗

gen Ober-Bergrath, Grafen von Einsiedel, zum

Berghauptmann und Direktor des Ober⸗Bergamtes für die Schlesischen Provinzen zu Brieg, ingleichen den bisherigen Kreis-Justizrath Ste in beck in Schweidnitz zum Ober-Bergrath und zweiten Rath

bei dem gedachten Kollegio, und die Bergamts⸗-Di- rektoren Bergräthe von Boscamp zu Tarnowitz und von Mielecki zu Waldenburg zu Ober-Berg⸗ räthen zu ernennen, und den beiden letzten die Ei⸗ genschaft als Mitglieder des Schlesischen Ober⸗Berg⸗ amtes zu ertheilen, auch die ausgefertigten Bestallun⸗ gen allerhöchstselbst zu vollziehen geruhet.

Des Königs Majestät haben den bisherigen Regierungs⸗Aßeßor Brzosowsky zu Breslau zum Regierungsrath bei der Regierung zu Posen allergnã⸗ digst zu ernennen und das Patent in dieser Eigen⸗ schaft für ihn allerhöchstselbst zu vollziehen geruhet.

*