Unruhen veranlaßten. Eine gewöhnlich heftige Adreße
an den Prinzen Regenten ward beschloßen. Verschiedene Freunde des Grafen Fitzwilliam
haben ihre Entlaßung gegeben. Der Lord Las cel⸗
les ist zum Lord⸗Lieutenant der Grafschaft Jork er⸗
nannt. Das unter Kommando des Admiral Hardy aus Portsmouth ausgelaufene Geschwader, an deßen Bord ch der nach Brasilien bestimmte Gesandte, Herr Thornton, befindet, ist am 18. Sept. bei Madera angelangt. Ein unwahrscheinliches Gerücht hatte die⸗ 9 in brei Kriegsschiffen bestehenden Geschwader an. angs die Bestimmung nach Kuba beigelegt; es ist jetzt kein Zweifel, daß es nach Ris⸗Janeiro geht.
Aus San Jago in Chili ist unterm 17 Jul. die Nachricht eingegangen, daß Cochrane 8 Kauffahrer mit Waaren und Gelde, zusammen im Werthe von z Mill. Piaster geschätzt, genommen und sich hienäch st des Platzes von Payta, im Norden von Lima, bemäch⸗ tigt, die Festungs werke gesprengt und das brauchbare Geschütz fortgeschickt habe. Die Schiffe befanden sich unter Eonvoy der Spanischen Fregatte Kleopatra, und waren fast alle für den vollen Werth der Ladung bei Lloyd versichert. Cochrane setzt die Blokade don Callao fort. 23 . 6
Die Brigg, welche zur Aufsuchung des Schiffes William, Kapt. Delano, wegen des an dem Eng⸗ lischen Schiffe Helena verübten Seeraubes von Malta nach Smyrna ausgeschickt war, hat dasselve dort ge⸗ funden, Besitz davöon genommen und den Master und — in Eisen geschloßen mit sich nach Malta geführt.
Der Sekretair der Schatzkammer in den Verein⸗ ten Staaten Nord-Amerikas giebt die Seaats⸗Ein⸗ nahmen für das halbe Jahr vom Januar bis Julius dahin an: Zölle... 0, 550,000 Dollars Verkauf von Staatsländereienn. 2, 295,000 ' verschiedene Einnahmen. 927,0o0-⸗
13,550, 00 Dollars. Er glaubt zwar, daß die Verminderung des Papier— Geldes Verlegenheiten in der Geld⸗ Eirculatian hervor⸗ gebracht, und daß besonders die Handelsstockungen auf das öffentliche Einkommen nachtheilig gewirkt haben, doch zweifelt er nicht, daß am Ende des Jahres die Einnahmen alle Ausgaben des Staates decken werden.
Madrid, vom a6. Oktober. Die Königin ward am 18. d. zu Ruit vago vom Infanten Den Kar— los und von der Infantin Donna Maria Fran; ciska empfangen und in das Residenzschloß von Pardo begleitet, woselbst sie vom Infanten Don Fr. de Paula und der Infantin Donna Louise Char⸗ lotte empfangen wurde. Der König bewillkommte . und kehrte am 19. abends nach Madrid zurück.
m 0. vormittags erfolgte unter dem Donner des Geschützes und dem Freudenrufe des Volkes der feier— liche Einzug in die Hauptstadt. An demselben Tage, abends, unterzeichnete der König im Thronsaale die Atte der Empfangnahme der Königin, und der Kar— dinal Erzbischof von Toledo verrichtete die Trauung. Die kirchliche Vermählungs-Feierlichkeit (velaciones)
fand am folgenden Tage in der Kirche des heil. Fran
eiskus nach dem Ritus der Römischen Kirche statt. Nach der Hofzeitung hat der König die Ver mäh⸗
lung mit vielen Standeserhöhungen, Ordens verlei⸗ hungen und anderen Beweisen der Gnade bezeichnet.
So sind der Graf v. Pino Hermoss und der Mar: lin guis v. San Martin zu Grande der ersten Klaße d erhoben, der Gros-⸗Inquisitor ist Mitglied des großen Rathes von Kastilien geworden. Unter den Inschriften an einem zu Ehren der Königin errichteten Triumph— t ; h dem Major Domus Don soh Atriaza verfertigt, zeichnete sich folgende besonders ö
Heiter trlosch, so Hoffet nun, ihr Leiden: Aemtern,
Ihr habt nun eine Mutter, iht Unglücklichen!“
bogen, sämmtlich von aus „Die Tage der Betrübnis sind vorüber. . sind aufgegangen. en.
Die Feste haben alle politische Neuigkeiten ver. drängt. Daß unlängst ein Fahrzeug, welches in Bil⸗ bao eingelaufen, Depeschen aus Süd ⸗Amerika ge⸗ bracht, ist gewiß, doch hat die Regierung über ihre Inhalt nichts bekannt werden laßen,
Man weiß nicht, wo sich das Hauptquartier de Grafen Calderon in diesem Augenblicke besindet. Ueber das gelbe Fieber lauten die Nachrichten au Kadix fortdauernd traurig. (In Sevihg soll es sich jetzt auch mehr verbreiten, wie Französische Nachrich
ten melden. )
Petersburg, vom 28. Oktober. Seine Maje⸗
stät der Kaiser ist am 25. d. in höchstem Wohlseyn , . auf dem Lustschloße Gatschina eingt⸗ roffen. w
Der bekannte General von Sprengpotten i
hieselbst in hohem Alter verstorben.
Stutta art, vom 3. Oktober. ganzen Königreiche, ist am 28. d. M. das vollendett Verfaßungswerk durch Feste verschiedener Art mit all⸗ gemeiner Theilnahme gefeiert worden.
Karlsruhe, vom 31. Oktober. Unsre Regierung
hat sich über die Ansprüche, welche sie an den Kanton Aarau wegen Beitrages des Frikthals zu den Landes— schulden des Breisgéau, wegen des Klosters Sion, des Stiftes Säckingen und der Kommende Beuggen G wie wegen der Rheinfelder Zollrückstände geltend machty durch eine von bem Kanten übernommene Geld⸗Ent. schäbigung von 25,000 Fl. ausgeglichen.
In lan d. Berlin, vom 12. November.
. ᷣ 4 Se. Königl. He⸗ heit der Prinz, Karl von Preußen, Sohn St. Majestät des Königes, ward in der Sitzung des Kö niglichen Staatsrathes vom g dieses, als sitz⸗ und . stimmfähiger Prinz des Königl. Hauses, in denselbet durch den stellvertretenden Präsidenten, Herrn Staats ⸗ Minister Freiherrn von Altenstein, feierlich ein Danzig, vom 6. November. Nach einer hier en
gegangenen Nachricht ist der Verfertiger falscher Kon ⸗ ääeßemente über angeblich von hier versendete Waaren
falscher Wechsel und Empfehlschteiben, in Liverpoel verhaftet worden. .
Um alle Besorgnis wegen des gelben Fiebers zu verhüten, sind auch hier die erfoberlichen Vorsicht Maasregeln getroffen worden. Alle aus verdächtigen Orten ankommenden Schiffe werden, ohne landen j dürfen, zur Qugrantaine in einen Dänischen ohn Schwedischen Hafen gewiesen. .
Q m mi ,
ueber die Landtags-Verhandlungen in den Herzegtühmern Berg und Jülich zu Anfange des i8ten Fahrhunderts. ea Fortsetzung. ) ;
In Berg und Jülich hatte sich die Landeshoheit, wie Überall im Reiche, aus den Lrblich gewordenen Aemtern der Grafen entwickelt. Wir finden schon im 12ten Jahrhunderte die Grafen von Jülich und die Grafen von Berg damit beschäftigt, als erbliche Dy⸗ nasten ihre , zu vermehren und aus diesen eine Grafschaft zu bilden, in der sie in eigenem
Namen die Rechte des Kaisers übten, so der Karolin ⸗ gische Graf, im Namen des Kaisers in seinem Gan geübt. Da diese kleinen Dynasten Familien, so en Rheinstrome herrschten, alle durch Heurathen mit eim ander befreundet und verwanzt waren, so mußten, in dem einige ausstarben, die Güter sich endlich in dit Hand einer einzigen befinden. Dieses war die Sani von Kleve, als 1496 der, Erbe von Kleve und Marth Maria die Erbin von Jülich und Berg heutathete, Anfangs bildeten diese Läuder nur zerstreut lit · gende Besizungen der einzelnen Grafen⸗Familien, un
bei dieser Geldverschreibung verbürgt haben.
schäfte von rgen unt in, nes Auftrages, finden sich im 15ten Jahrhun⸗
. flfigen Herzog Gerhard Hier, wie im mn : kauft worden),
daß sle unter sich so zusammengehangen ne solche Fläche gedildet, wie der Karo⸗ Allein so wie im Laufe der Zeit das erworben wurde, so entstand ein erundetes Territorium, u n d ein Landschaft in der jetzigen Bedeu⸗ ses Sammeln des Besitzes
ls 1425 das Geschlecht der
vorher Herzoge geworden,
um in A Städten und 10 gesammelt und
e Jülich de⸗
es J6 Qua—⸗
Grafen vo
zie etwa ein tragen mochten, so zraimeilen betrug und o 5
Mit der Landschaft entwickelten zugleich die Landstände. Doch scheint im 1Aten Jahrhunderte noch keine Landes Repräfentatien vorhanden gewesen zu seyn, weil die Landschaft bei Geidverwilligungen un⸗ mittelbar angesprochen wurde, wie solches aas der Bergschen Urkunde von 15635 hervorgeht, in der alle Bergsche Städte, Flecken, Dörfer und Kirchspiele an⸗ geführt sind, deren Schöffen und wer , sis sten Spuren einer Vertretung, wo Wenige die Ge⸗ Vielen beforgen und in Folge In der Üürkunde von 1461, wo die Landschaft
beim Hause Jülich zu bleiben, und kei⸗ hem andern als ihrem angebornen Herzoge die Huloi⸗ gung zu leisten (das Land war nämtich vom dama⸗ der keine Kinder hatte, an den Etzbischof Dide rich von Köln heimtich ver— erscheinen nicht mehr als 24 Ritter und 10 Städte, welche erklären, daß sie für sich und sür die Anderen unterzeichnen, so sie darum gebeten ). In der für diese Länder so äußerst merkwürdigen urtünde von 1496, so unter dem Namen der Erb⸗ Candesvereinigung bekannt ist, als Johann, Per— zog von Kleve, Marien, Erbin von Jülich, heurathete, erscheinen die Räthe, Ritterschaft, Städte und alle ünterthanen der Lande Fülich, Berg, Kleve, Mark und Ravensberg, welche in der üͤrkunde sagen „Haß sie folgende strenge⸗ ehrsame, feste und fromme Räthe, Ritrerschaft und Städte gebeten, ihre Siegel für sich und sie an diesen Brief zu hängen“ und, so folgen dann zwei Folio⸗Seiten Unterschriften für die ver⸗ schiedenen Lande, wobei dieses immer aufs neue be— merkt wird, so wie eine Deputation nach der anderen unterzeichnet.
* Lntiage waren damals selten, da die Land— schaft sich nur dann versammelte, wenn über eine all gemeine Landesangelegenheit, wie z B. über Erbfolge, oder aber wegen Geld verwilligungen und Bürgschaften, geurkundet wurde. Indeß änderte sich vom Jahre as55 an die Natur der Landtage, da in dem Reichs⸗ abschiede von diesem Jahre, allgemeine Reichs⸗ und Rieis- Steuern bewilligt wurden, se jährlich wieder⸗ kehrten. Diese veranlaßten auch jährliche Landtage, und da diese für die ganze Landschaft lästig, so wur⸗ den sie blos von einer Deputation beschickt, die end⸗
derte. sich einigte,
lich ständig wurde und zuletzt erb lich, da man sie
nicht aufs Neue wählte. Von dieser Zeit an finden wir auch immer dieselben Städte in der Deputation, da hingegen früher bald diese bald jene darin waren. Diese Städte nannten sich nun die Hauptstädte des Tanbes, und glaubten, daß sie den Landtag ver⸗ möge eines Rechtes begingen, und nicht ver⸗ möge eines AuZftrages. .
kr hat von jeher eine historische Schule gegeben, die keine Urkunden liest und die die Grän e ihrer hi⸗ storischen Kenntnis überall für die Gränze des Ge⸗
) In der Maäͤrkschen urkunde von 1437 erscheint eben: falls ein Ausschuß der Landschaft. Dieser sagt am Ende: Wir unterzeichneten Hofbesitzer und Ritter haben fuͤr uns und die Anderen unterzeichnet, so uns darum gebeten.
schichtlichen gehalten. Zu dieser Schule gehörten auch dit
landständischen Deputationen am Ende des 16ten Jahr⸗ hunderts. Indem sie vergaßen, daß sie vermöge eines Auftrages, und nicht vermöge eines Rechtes, den Land⸗ tag begingen, so bestimmten sie, wer in Zutunft auf dem Landtage solle zugelaßen werden und wer nicht, ohne zu bedenken, daß die Landsch aft jedes Jahr ihre Deputation entlaßen konnte, und ent⸗ weder seiber kommen, oder eine neue Deputation wäh⸗ len. Für Kleve und Mark wurde die Ahnenprooe auf dem Landtage von 1698 eingefühtt. Die blödsinnigen Fürsten, so vor dem Erlöschen des Hauses Kleve an der Regierung waren, mögen wol das Ihrige mit da⸗ zu beigetragen haben, daß die Rechte der Landschaft verdunkelt wurden. Doch finden wir, daß ums Jahr 1600 sich überall die Landstände durch Ahnenprote vom Volke scheiden. So z. B. im Herzogthume Westphalen 1601, in welchem Jahre sie die Ahnenprode einführ⸗ ten. Im Jahre 1587 waren noch die gemeinen Land⸗ saßen von der Landeshoheit zum Landtage begrüßt worden.
Wenn man in neuerer Zeit unsere Landstände Fe u⸗ dalstände genannt hat, so hat man hierin historisch unrecht gehabt. Sie waren es nicht, allein sie streb⸗ ten es zu werden. Sie waren eine ständige Deputation der Landschaft, so endlich, da man sie nicht von Zeit zu Zeit erneuert, erblich geworden.
Der Grund hievon lag in einem mangelhaften Wahlsystem, oder eigentlich darin, daß man gar keins hatte. So lange die Landtage selten waren, und nur alle 10 oder 20 Jahre einer gehalten wurde, war dieses weniger fühlvar. Allein ais seit 1555 jährlich Landtag gehalten wurden, und da auf die sen Landtagen größere Summen bewilligt wer⸗ ben mußten, weil in dieser Periode die Entstehung der stehenden Trugren fällt: so war es allerdings ein
Hhehler von Seiten der Landschaft, daß sie nicht daß sie eine wahre Vertretung bekäme,
die sich immer erinnere, daß
da sey, und
01 imme ö
eines Rechtes. lkommen wurde, und daß m, in dem jetzigen Sinne de Gemeinde wählt, hren Deputir⸗ em Korporations⸗ Wesen her, so das ganz maligen Zustand der G noch kein allgemeiner L.
ßen, so wie
heit des Wohnplatzes und
menführte. Hiedurch wurden a
Städte Korporativnen, so wie auch der Adel eine in sich geschloßene Knapschaft bilbete. Die Landschaften bestanden damals aus Korporarionen, so sich auf dem Wege eines Bundes mit einander verbanden, so wie Möoͤser solches von der Entstehung der Osnabrücker Landstände gezeigt, und Sommer von denen im Herzogthume Westphalen, Ihre Kaße war eine Bun⸗ deskaßse, und jeder bewilligte nur für sich, bis erst später diese Korporationen für das ganje Land bewil⸗ ligten, wo denn aus der Bundeskaße eine Lan⸗ deskaße wurde. Da der Stand der gemeinen Land⸗ saßen sich nicht in eine solche Korporation vereinigt hatte, wie die Städte, wie der Dienstmannsadel, und wie in geistlichen Staaten die Domslifter und Ab— teien: so war er gleich von Anfang, bei einem Ver— tretungsysteme, so sich aus Korporationen bildete, in einer ungünstigen Lage; und diesem Umstande ist es zuzuschreiben, daß die gemeinen Landsaßen, die eben so gut ä ch tes Eigenthum besaßen, wie die anderen, so zur Korporation des Dienstmannsadels gehörten,
] die Landtage wenig besuchten,
bis sie denn endlich ge⸗