1819 / 95 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 27 Nov 1819 18:00:01 GMT) scan diff

. k K * w /

ö ö

.

. 2 . K

surgenten General En glish war,

der nur ihr würdet ermuthiget haben, penn sie in * übergehen könnte alles dieses nehmt zusam⸗ men, und ihr habt einen Artikel, ein Blatt des Eon⸗ stitutionel .

Die Renten standen heut 69 Fr. a0 C.

London, vom 12. November. Seit dem gn, b. hört man uichts weiter von statt gehabten Volks ver⸗ ammlungen, doch fodert Dr. Watson zu einer . hieselbst auf, um die Antwort des Lord Sid⸗ month auf die von den Reformers an den Prinzen Regenten eingereichte Addreße bekannt zu machen. In der Grafschaft Galway in Irland sind Volks— unruhen gewesen, denen man durch loyale Versamm⸗ lungen entgegen zu wirken sucht. Auch in einigen andern Grafschaften 9 man bedacht, Vorsichtmaas⸗ regeln dagegen zu nehmen. gegie mn en s ! der katholischen Bewohner Ir⸗ lands soll im Parlamente von neuem zur Sprache kommen. Der Graf Donoughmore wird die Bitt⸗ schrift ins Ober⸗, und Herr Grattan selbige ins Unterhaus bringen. 6 Auch in England und Schottland nehmen die Be⸗ schlüße zu Errichtung einer bewaffneten Bürgermacht vider die besorgten Aus schweifungen einer unruhigen enge a. . . Zufolge der Nachrichten dus Nordamerika ver- schwinden daselbst die Besorgniße wegen Ausbruch eines Krieges. . Daß voͤn der untet Lieutenant Parry ausgegan⸗ genen Nordpol ⸗Expedition bereits Nachrichten einge⸗ gangen, aus welchen hervorgehe, daß eine Durch⸗ fahrt in der Baffinsbay nicht vorhanden sey, wird zwar behauptet, doch ist deshalb amtlich nichts be⸗ kannt gemacht.

Madrid, vom 2. November. Durch die Ent⸗ laßung des bisherigen Justizministers Lozano, der übrigens Mitglied des Staats rathes bleibt, sind die Hoffnungen, daß der König die verhafteten oder ent— flohenen Mitglieder der vormaligen Kortes begnadigen

werde, wieder rege gewerden, obwol der jetzige Justiz⸗

inister auch zu ihren Gegnern gehört. Er hieß ur⸗ . R d oihzf e n war Advokat. Im Fahr 1816 erhob ihn der König zum Marquis von Mata ö und ernannte ihn zum Mitgliede s Finanz⸗Kollegiums. 9 . de r bin Entschließung, die unser Hof in der Florida⸗ Angelegenheit genommen, herrscht noch Un— gewisheit. Die Meinung, als ob man nur die Nach⸗ richt von der Ankunft der im Julius unter D. Ca⸗ gig al nach Südamerika abgegangenen Trans portflotte habe abwarten wollen, um eine bestimmte Weigerung aus zusprechen, scheint ohne allen Grund „da eine Macht von höchstens 5ooo0 Mann für den Krieg mit Amerika doch sehr unzureichend seyn würde D. Juan Cagigal ist ein von Kuba gebürtiger Kreole. merikanische Blätter bestätigen, daß Bolivar die Hauptstadt von Neu⸗Granada, Santa F é ein⸗ genommen, und daselbst eine Infurrektions⸗ Regie⸗ rung organisirt habe. Die Insel Marguerita, wo⸗

selbst der Insurgenten⸗ General Arismendi kom⸗

mandirt, ward von unsern Schiffen blokirt. Der In⸗

nach dem auf Kumana unternommenen und fehlgeschlagenen An⸗ griffe, nach Marguerita gegangen, um die vom Gene⸗ kal! Devereux dorthin gebrachten Irländer zu or⸗ ganisiren.

Karlsruhe, vom 19. November. Der Groß— herzog hat unterm . d. eine besondre Censurordnung promulgiren laßen, welche die Grundsätze des Preußi⸗

schen Censut;: Ediktes en hält, und noch einige Vor—⸗

son ober durch Certifikat ablege.

sichtmachregelß in Bezug rf Ble austzärtz gen tea

schen Zeitungen, die Lescbibliotheken und Buchhand⸗ lungen hinzufügt. e eis ner besondern Verordnung begleitet; welche ini Ein-

Dieses Censur-Edikt ist von ei⸗

gange besagt, daß die Preßfreiheit gegenwärtig in eine zügellose Ungebundenheit ausgeartet sey, die sich haupt! sächlich darin gefalle, die teutsche Staatsverfaßung all. gemein, so wie die der einzelnen Staaten insbesondr⸗ bei dem Volke herabzusetzen, und als verderblich dat⸗

zustellen,

verunglimpfen, sich unter dem Vorwande eines her

obrigkeitliche Personen wahrheitwidrig zu

schenden Zeitgeistes über Sittlichkeit und Ordnung,

Recht und Eigenthum, über Verträge und men, und über Alles, heilig gewesen, hinwegzusetzen.

H erkom:

was den Völkern von jehe: Hiernächst wird ver

srönet? daß auch Reden, die in Kirchen und Schu.

len, bei Gelegenheit religiöser Feierlichkeiten oder au; bei Gemeinde- und andern öffen: lichen Versammlun.

2

gen gehalten werden, nach dem Censurgesetze beut.

theilt werden sollen. Auch wird befohlen,

gegen

Fremde, die sich derartiger Umtriebe verdächtig machen,

die Polizeigesetze in strenge Anwendung zu bringen.

Weim ar, vom 12. November.

unsre Regierumn⸗

hat durch eine Verordnung vom 6. d. eine Censu.

für alle im Groͤßherzogthume zum Drucke befördert:

ö.

Schriften dahln angeordnet, Censur Alles aus den Schriften entferne,

daß diese Prüfung de; was di

Würde und Sicherheit anderer Bundesstaaten verletz ;

was die Verfaßung oder Verwaltung andrer Bunden; staaten angreift, wogegen hinsichtlich aller und jede;

Allgemeine

Preußische Staats -Zeitung.

95 ** Stuck. Berlin, den 27sten November 1819.

II. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 27. November. Se. Majestät her König haben dem Prinzen Alexander von Hohenlohe den Königlich Preußischen St. Johan⸗ niter⸗Orden zu verleihen geruhet.

Se. Königliche Majestät haben dem bisheri— 7 Geheimen Regierungsrath v. Schütze im Mini⸗ erium des Inneren die nachgesuchte Dienst-Entlazung

Gedanken- Mittheilung durch die Preße⸗/ welche di un er Beilegung des Kar krers und Ranges als Ge⸗ Berfaßung, die Verwaltung und die son stigen Angel heimer Ober-Regierungsrath, allergnädigst zu bewil— genheiten des Großherzogthums im Inneren bettift

so wie wegen aller Druckschriften, die nicht von der obeh 4

bezeichneten Art sind, das Gesetz vom 6. April 181 Rechnungs“ Rath Radefeldt,

betitelt „Verordnung über Preß-Misbräuche,“ noch fernerhin zur Nichtschnur diene und nur die Verlegen auch was Zeitschriften betrifft, die Redaktenrs sicz nennen müßen. .

Hamburg, vom ig. Nevember.

ligen geruhet.

Des Königs Majestät haben den bisherigen zu Königsberg in Preußen, zum Regierungs-Rath bei der dortigen Re⸗ gierung zu ernennen geruhet.

Se. König! Majestät haben allergnädigst ge⸗ ruhe, dem Gäͤtsbesitzer Schönborn zu Oderbeltsch im Guhrauer Kreise Schlesiens, den Karakter als

Durch eine An. Amtsrath zu erthrilen, und das Patent darüber aller⸗

zeige in den hiesigen Zeitungen warnt der Rußisch⸗ hör st zu vou ziehen

Kollegienrath Herr von Langs dorf, General⸗Ker sulsund Geschäftsträger der Rußisch Kaiserl. Regierumn

in Brasilien, den Auffoderungen zur ir, re,.

Das allgemeine Regulatio über das Servis- und Einquartirungs-Wesen vom 19. März 1810 setzt in

nach Brasitlien kein Gehör zu geben, indem die dor. S. 39. fest, daß aus den Ueberschüßen derjenigen Pro⸗

ö

tige Regierung keinem einzigen Fremden, der sich mi

din zen, relche wegen ihrer in Vergleich zu andern

dem Ackerbau beschäftigen wolle, bis jetzt auch nur de Provinzen minder beträchtlichen Militair-Besatzung,

geringsten Vortheil zugestanden habe, so daß Diejenigen sich in ein großes Unglück stürzen würden, welche auß Gerathewohl oder durch Einladungen gelockt ihr Hel in Brasilien versuchen sollten. Besonders warnt Hen v. Langs dorf vor den Einladungen eines aus Fran

nicht des ganzen einkommenden Servis⸗Betrages be⸗ dürfen, den stärker belegten Provinzen, die mit ihrer Servis- Einnahme nicht ausreichen, das Defsicit dek⸗ lende Zuschüße gewährt werden sollen,

Es überträgt die Disposition hierüber dem Mini⸗

furt am Main nach Brasilien ausgewanderten Herrn 6 des Inneren, und enthält endlich, daß dies letzte

Freyreis.

In der Liste der Börsenhalle macht der Hambun, vwinzial- Uebertragungen,

; laßen werde.

ger Vice-Konsul zu Reu-York, Herr Schmid t, be kannt, daß die Anzeige des hiesigen Amerikanische⸗ Konsuls, als ob alle nach dem Werthe zu verzollend Waaren nur mit Konsular-AUttesten in die Vereint Staaten eingeführt werden könnten nicht gesetzlich h gründet sey, daß vielmehr nur die Waaren, deren Eiß ner nicht in dem Hafenorte wohnen, woselbst sie ah kommen, solcher Atteste bedürfen. Alle Waaren, die fi Rechnung dortiger Empfänger eingeführt werden, . Empfänger mögen Bürger oder Fremde seyn, bedürfi so wenig, als das Eigenthum der Paßagiere, des Cen

tifikats. Kurz, dem Gesetze werde gegnügt, wenn d wirkliche Eigenthümer der Wagre auf dem behörige

Zollamte den vörgeschriebenen Eid, entweder in zu

aährlich einen Rechnungs-Abschluß von der Haupt⸗ Ser is-Kaße, mit Bemerkung der gegenseitigen Po⸗ öffentlich bekannt machen

Da diese Bekanntmachung aber bis jetzt nicht er⸗

folge ist, s' wird dies ibe dadurch nagzgehelt, daß in nnachstehender Uebersigt der der alten Provinzen für den Zeitraum vom Jahre

Haupt⸗Servis⸗Abschluß

1810 bis letzten December 1816 zusammengefaßt zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.

]

Es beschränkt sich diese Bekanntmachung des Haupt— Servis-Abschlußes auf die Periode dis 1 6 . naar 1815, weil bis dahin, mit der geringen, in dem Abschluße enthaltenen Ausnahme, die sämmtlichen Servis Bedürfniße, in Gemäßheit der Bestimmung des 8. 36 des Servis-Regulativs von den Städten, in Verfolg der angeordneren Provinzial-Repartizion, aufgebracht, wogegen vom 1. Januar 1815 an, die sämmtlichen Städte in den alten Provinzen auf eine nach einer Bevölkerungs-Klaßifikation, ohne Rucksicht auf Provinzial ⸗Uebertragungen angeordnete Servis⸗ Sieuer gesetzt und die zur eckung der Servis Be⸗ dürfniße erfoserlichen bedeutenden Zuschüße von der General-Staats-Käöße übernommen worden sind.

Da nun wegen dieser seit dem 1. Januar 1815 aus Staats⸗Kaßen gezahlten Zuschüße die Provinzial⸗ Servis: Rechnungen von diesem Zeitpunkte ab, an die Königl. Dber⸗-Rechen-Kammer zur Revision gelangen und die ganze Servis- Einrichtung dergestal: veräugert worden ist, daß der von jeder Stadt zu leistende jähr⸗ liche Beitrag zum regulativmäßigen Servis, ohne Rück⸗ sicht auf den allgemeinen Bedarf, anderweit nach be⸗ stimmten Repartitions- Sätzen aufgebracht, wird: so fällt auch damit die sich auf 8. 59, des Servis⸗Re⸗ gulativs gründende und in demselben mit specie lier Hinsicht auf die frühere Repartition und auf die Pro⸗ vinzial- Uebertragungen angekündigte öffentliche Be⸗ kanntmachung vom 1. Januar 1815 an hinweg.

Berlin, den 18. November isig.

Ministerium des Inneren. . l H—um boldt. (Die Uebersicht besindet sich am Schluße der Zeitung.)

Heute wird das 2iste Stuͤck der allgemeinen Gesetzsam⸗= lung ausgegeben, welches enthaͤlt: . No. 50s. Die Instruktion fuͤr die außerordentlichen Re⸗ gierungs⸗Bevollmaͤchtigten bei den Universitäten, und No. 365. das Reglement fuͤr die kuͤnftige Verwaltung der akademischen Disciplin und Polizeigewalt bei den Uni⸗ versitaͤten; beide vom 18. November d. J. Berlin, den 25. November 1819. K. Pr. Debit-Komtoir fuͤr die allgem. Gesetzsammlung.

II. Zeitungs-Rachrichten.

Ausland.

London, vom 15. November. Nach der Erzäh—

lung des Kourier haben sich die Katholiken zu Du—

. blin an die Reformers angeschloßen, und dadurch ei⸗ ner Ver ständigung. mit ihnen über ihre Ansprüche

q

ein neues Hindernis in den Weg gelegi.

Unter den loyalen Versammlungen hat sich die der Gruschaft Oxford, an welcher die meisten Güter⸗ besitzer Theil nahmen, ausge zeichner.

Aus Manchester wird gemeldet, daß man auf

einige Personen, welche ein Zeugnis, nicht zu Gun⸗ sten der Reformers, abgelegt hatten, so wie auf einen Polizeibeamten . habe, ohne sie zu verletzen.

Der General Dever eux, der bekanntlich für die Südamerikanischen Insurgenten in Irland eine Wer⸗ bung veranstaltete, auch schon einen Transport ab⸗ geschickt hat, welcher auf, der Insel Marguerita an⸗ gekommen seyn soll, ist für seine Person noch in Lon⸗ don, wo er Gelder anzuleihen bemüht ist.

Die Installatien des neuen Lord⸗Maher, Herrn