1819 / 98 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 07 Dec 1819 18:00:01 GMT) scan diff

wie der Werth des Silbers langsam sinkt. Sobald 9 aber in * 3 über die 8, kommt, bei der sie noch his Konsumtionssteuer wirken kann, so fängt der Werth des Bodens an zu sinken, Die große Menge Kauf- und Pachibriefe, so beim Kataster verglichen rden, zeigen in ihren Mittelzahlen immer ganz ge nau das Steigen und Fallen des Bodenwerthes, und geben so immer feste Anhaltpunkte für die Beurthei⸗ lung der Grundsteuer. ) Daß der Bauer aber als Kornfabrikant, 59, 40 und 50 Procent mehr für sein Fadrikat auf dem Markte fodern kann, und es auch erhält, das folgt zus allen Marktverzeichnißen des vorigen Jahrhun— derts. Rimmt man z. B. das von Paderborn, als von einem Markte, der mitten im festen Lande liegt, und der mit keiner Waßerstraße zusammenhangt und also vom allgemeinen Welthandel nicht nnmittelbar berührt wird: so findet man, daß in dem Jahrhundertze von 1685 bis 17585 der Preis des Kornes sich auf fol⸗ gende Weise verhielt: in den ersten as Jahren kostete das Korn 91, in den zweiten J . 9a in den dritten ' 102, in den vierten i ö 153, wenn man den Mittebpreis des Jahrh. 100 sehzt. Das Silber war also gegen Korn um 22 Procent gefallen, und im Durchschnitte alle as Jahre um 57 Procent. In den letzten 25, Jahren aber um 11 Procent. Allein in den as Jahren von 165 bis 1810 ist der Mittelpreis des Korns 171 gewesen; er hat also S8 Procent zugenommen, und ohne daß man sagen kann, daß in diesen 25 Jahren Amerika mehr Silber als gewöhnlich nach Europa gesendet, wodurch ein Sinken seines Werthes entstanden. Weil nun der Landmann für sein Fabrikat 5s Procent mehr erhal— ten hat, so folgt hieraus, daß die andern Stände ihm so viel mehr haben geben kennen, e ben weil sie es ihm gegeben; und damit sie dieses gekonnt, so haben sie wahrscheinlich mit einer größeren An stren⸗ gung arbeiten müßen, um so viel an Silber m ehr zu erhalten als sie für jenes Fabrikat mehr bezahlen mußten. L agricultur⸗ C'est aussi une manufacture, sagte einmal Mirabeau in der Na⸗ tional -Versammlung. Sobald der Ackerbau aber eine Manufaktur ist, so kann der Bauer auch die andern Stände für sich arbeiten ma⸗ chen, und die Grund steuer von ihnen gerade wie eine Kon sumtions steuer einziehen. Man kann daher in der Grundsteuer sehr weit ge hen, sobhld man eine genaue Statistik des Landes hat, nach der man sie gleichförmig auf alle Gemein⸗ den vertheilen kann, so daß sie einen Acker wie den andern trift, gerade wie Regen, Dürre und Frost auch die ganze Fläche des Landes gleich— förmig treffen. In Westphalen, hatte die Heßi⸗ sche Regierung 100,000 Gulden auf die Aufstellung bieser Statistik verwendet, die 1811 vollendet wurde, und nach der 1812 zuerst gehoben worden ist. . Sobald man in der Grundsteuer aber über eine gewiße Gränze geht, dann hört sie auf wie eine Kon⸗ sumtionssteuer zu wirken; sie trifft dann nicht mehr blos den Rein⸗-Ertrag, sondern greift das Kapital an, und der Boden sinkt in seinem Werthe, Dieses war vor 180 Jahren in den Herzogthümern Berg und Jülich der Fall, als die Steuern so hoch gespannt waren, daß derselbe Morgen Ackerland, der jetzt mit z00 und 250 Rthl. bezahlt wird, und der, wenn man den Silberpreis berücksichtigt, doch damals wenigstens zo Thaler hätte kosten müßen, nur mit 10 bis 16 Rthl.

bezahlt wurde, wie solches die Kaufbriefe zeigen, so

man aus dieser Periode noch besitzt.

Der Preis des Ackerlandes hangt von der Wohl— habenheit des Bauers ab, denn die Natur liedt Eigenthum, wie Möser sagt, und jeder Laadmann sucht sich solches zu erwerben, damit er odch e in Eigen habe, von dem ihn Niemand verdrängen könne. Um so mehr wird dieses Eigenthum geliebt, wenn es echtes Eigenthum ist, welches die Lateiner des

Mittelalters mit dem Namen Advocatia bejeichnen,

das nämlich in keiner Abhangigkeit von einem andern Grundeigenthume steht, und mit dem die Schöfsen⸗ barkeit auf dem Landtage verknüpft ist, so wie das Jagdrecht. Eine der größten Maasregein der Na— tionalversammlung war das Gesetz, das den gesamm— ten Ackerboden von Frankreich in echtes Eigenthum verwandelte und ihn aller Bande entließ, in die er in früheren Jahrhunderten verflochten worden. Das linke Rheinufer, so an dieser Gesetzgebung Theil ge— nemmen, verdankt ihm seinen hohen Wohlstand.

Wenn in einem Lande, wo der gesammee Ackerbo— den adeliger Natur ist, der Preis desselben sink, so ist das ein Zeichen, daß entweder die Sicherheit der Personen und des Eigenthumes ungewiß, oder aber, daß die Grundsteuern auf eine Höhe gefpannt sind, wo sie aufhören als Konsumtionssteuern zu wirken. Seit 1816 ist aber der Boden am Rheine in einem steten Steigen gewesen, wie solches die große Menge von Domainenverkäufen ausweist.

Wenn in einem Lande, wo der Boden völlig frei

ist, dieser in seinem Werthe steigt, so ist dieses ein Zeichen, daß der Landmann wohlhabend ist. Ist aber der Landmann wohlhabend, dann eben wirken die

Grundsteuern wie eine Konsumtionssteuer, da der

Landmann nun verkaufen kann, wenn es ihm ge— nehm, und er befindet sich gerade in demselben Falle mit jedem anderen Kaufmanne, der, sobald er vertau— fen kann, wenn es ihm genehm, auch den Prers für seine Wagre bestimmen kann.

Ist aber der Landmann nicht wohlhabend, muß er

verkaufen um Geld zu bekommen, kann er es nach

stinem Ausdrucke nicht abse hen: dann sind seine Verkäufe mehr oder weniger Nothverkänfe, und in

diesen bestimmt nicht der Verkäufer den Preis, sondern der An käufer. die Grundsteuer nicht wie eine Konsumtionssteuer. Und dieses ist wol der Fall vor 100 Jahren in den Herzogthümern Berg und Jülich gewesen, als der Landmann durch die hohen Steuern so ausgesogen wurde, daß ihm, wie die Stände im Jahr 171g sich ausdrückten, fast nichts übrig blieb zur Erhal— tung seines elenden Lebens.

Es ist nicht ohne Nutzen, wenn man die älte— ren Steueryerhältniße r einmal durchgeht. Man berichtigt auf diese Weise viele irrige Mein un— gen, so nicht aus übler Meinung irrig sind, sondern

weil es die Menschen einmal nicht beßer wißen, d

sich alle Geschichtkenntniße im Volke mit drei Gene rationen und alle geographischen und statistischen mit 1 Meilen abschneiden. Was jenseit dieser Gränze liegt davon weiß unter 10,000 Menschen kaum Einer etwas.

Daß man die kleine Gemeinde der Verstän digen gewinne, lohnt aber immer der Mühe. Auf die An— dern muß man freilich Verzicht thun; denn Die, so sich einmal recht gründlich in den Steuerjammer verliebt

In diesem Falle wirkt auch

Allgemeine

Preußische Staats- Zettung.

F

rr,

98h Stuck. Berlin, den Jten December 1819.

J. Amtliche Nachrichten,

Kronik des Tages. Berlin, vom 7 December.

Medicinalrath Langermann, den Geheimen Ober Regierungsrath Körner, den Geheimen Ober-Regie— rungstath Behrnauet, den Geheimen Ober-Regie—

rungsrath Schöl, den Regierungsrath und Profeßor

von Raumer, den Profeßor und Bibliothekar Wil⸗ ken und den Hofrath Becke dor ff ernannt. Se. Majestät der König haben dem Superin— tendenten Letsch zu Hirschberg den rothen Adler-Or⸗ den dritter Klaße zu verleihen geruhet.

Se. Majestät der König haben dem Grafen James v. Pol urtales-Gorgier die Kammerherrn— Würde zu ertheilen geruhet.

Se. Königl. Majestät haben den Rendanten = der Haupt-Theater-Kaße, Jakobi, zum Hofrath zu

trnennen und das Patent höchstselbst zu vollziehen geruhet.

Se. Majestät det König haben den Kaufmann Lorenz Lorck zu Drontheim zum Konsul daselbst zu ernennen geruhet.

Bekanntmachung. Die Einwohner der Königlich Preußischen Staa— ten sind durch die von Sr. Excellenz dem Herrn Ju— stiz: Minister von Kircheisen untet dem 28. Mah

Se. Majestät der König haben das, nach Inhalt allerhöchst Ihrer Ver— ordnung vom 18. Oktober d. J. auf fünf Jahre zu bestellende Ober-Censur⸗-Kollegium angeordnet, dem Wirklichen Geheimen Legationsrathe von Raumer den Vorsitz in diesem Kollegium aufgetragen, und zu Mitgliedern desseiben den Wirklichen Geheimen Lega— tionsrath Ancillon, den Bischof Eylert, den Ge— heimen Ober-Justizrath Sack, den Geheimen Ober—

d. J. erlaßene, in den hiesigen Zeitungen erschienene Bekanntmachung bereits benachrichtigt worden, daß in dem Königreiche Polen, in Folge eines daselbst im Monate April 1818 gegebenen Gesetzes, das Hype⸗ thekenwesen von neuem regulirt wird.

Die Ausführung der in jenem Gesetze angedrdne— ten Maasregel hat bereits begonnen. Er werden von Jahr zu Jahre, von einer Woywodschaft zur anderen stufenweise fortschreitend, für die einzelnen Güter Termine angesetzt. Das Ausbleiben in denselben ist für Diejenigen, welche Real-Ansprüche an diese Guter haben, mit wesentlichem Nachtheile verbunden.

Die Besorgnis, daß es vielen im Preußischen Staate befindlichen Kreditoren schwer werden dürfte, von den diesfallsigen in den Warschauer Zeitungen erscheinenden Auffoderungen zeitig genug Kenntnis zu erlangen, hat den Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Posen bewogen, zu veranlaßen, daß alle diese Auffoderungen, so wie sie erscheinen, unverzüglich in die zu Posen herauskommenden teutschen und Polni— schen Zeitungen aufgenommen werden.

Das Publikum der Königlich Preufischen Staaten wird auf diese zweckmäßige Einrichtung hiedurch mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die mit dem göͤsten diesjährigen am 27. vorigen Monats erschie— nenen Stücke der Posener Zeitung ausgegebene Ex tra-Beilage bereits eine solche, von der Hypotheken⸗ Kommißion der Woywodschaft Masovien unter dem 11. gedachten Monats erlaßene Auffoderung enthält, welche die in dem nächstkommenden Monate Januar 1820 bevorstehende Regulirung des Hypothekenwesens der Güter in den Kreisen Lenczye und Z3giersk zum Gegenstande hat.

Berlin, den 6. December 1819. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

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und eine Art Freude an ihm haben, laßen sich dieses 4

in keiner Weise nehmen, sondern vertheidigen es stet⸗ aufs beste.

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II. Zeitung s-⸗Nachrichten.

Ausland. Patis, vom 27. November. Es war zu erwar— 1. daß die Veränderung unsers Ministeriums einen heftigen Kampf in den öffentlichen Blättern veran—

laßen werde, der auch nicht unterblieben, wobei nur zu bedauern ist, daß die Urbanität, ein altes Erbe der Französischen Schriftsteller, so sehr verletzt wird. Die sogenannt- liberalen Journalisten glauben sich gegen