1819 / 98 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 07 Dec 1819 18:00:01 GMT) scan diff

se wie der Werth des Silbers leg an fn, Sobald ] bezahlt wurde, wie solches die Kaufbriefe zeigen, so

fie aber in ihrer Höhe über die Gränze kommt, bei der sie noch bis Konsumtionssteuer wirken kann, so fängt der Werth des Bodens an zu sinken. Die große Menge Kauf- und Pachibriefe, so beim Kataster verglichen rden, zeigen in ihren Mittelzahlen immer ganz ge⸗ nau das Steigen und Fallen des Bodenwerthes, und geben so immer feste Anhaltpunkte für die Beurthei⸗ lung der Grundsteuer. . Daß der Bauer aber als Kornfabrikant, 50, 40 und 50 Procent mehr für sein Fabrikat auf dem Markte fodern kann, und es auch erhält, das foltzt zus allen Marktverzeichnißen des vorigen Jahrhun⸗ derts. Rimmt man z. B. das von Paderborn, als von einem Markte, der mitten im festen Lande liegt, und der mit keiner Waßerstraße zusammenhangt und alfo vom allgemeinen Welthandel nicht unmittelbar berührt wird: so findet man, daß in dem Jahrhunderte von 1685 bis 1785 der Preis des Kornes sich auf fol⸗ gende Weise verhielt; in den ersten 25 Jahren kostete das Korn gi, in den zweiten ' ga in den dritten ⸗t 4102, in den vierten '? ! 15, wenn man den Mittelpreis des Jahrh. 100 sehzt. Das Silber war also gegen Korn um 22 Procent gefallen, und im Duꝛtchschnitte alle 9s Jahre um 57 Procent. In den letzten as Jahren aber um m Procent. Allein in den as Jahren von 1765 bis 1810 ist der Mittelpreis des Korns 171 gewesen; er hat also 58 Procent zugenommen, und ohne daß inan sagen kann, daß in diesen 2s Jahren Amerika mehr Silber als gewöhnlich nach Europa gesendet, wodurch ein Sinken seines Werthes entstanden. Weil nun der Landmann für sein Fabrikat 53 Procent mehr erhal— ten hat, so folgt hieraus, daß die andern Stände ihm so viel mehr haben geben kennen, eben weil sie es ihm gegeben; und damit sie dieses gekonnt, so haben sie wahrscheinlich mit einer größeren An stren⸗ gung arbeiten müßen, um so viel an Silber m ehr zu erhalten, als sie für jenes Fabrikat mehr bezahlen mußten. Lagricultur- C'est aussi hne manufacture, sagte einmal Mirabeau in der Na⸗ tional -Versammlung. Sobald der Ackerbau aber eine Manufaktur ist, so kann der Bauer auch pie andern Stände für sich arbeiten ma⸗ chen, und die Grundsteuer vonihnen gerade wie eine Kon sumtions steuer ein ziehen. Man kann daher in der Grundsteuer sehr weit ge hen, sobald man eine genaue Statistik des Landes hat, nach der man sie gleichförmig auf alle Gemein⸗ den vertheilen kann, so daß sie einen Acker wie den andern trift, gerade wie Regen, Dürre und Frost auch die ganze Fläche des Landes gleich— förmig treffen. In Westohalen, hatte die Heßi⸗ sche Regierung 100,000 Gulden auf die Aufsteilung bieser Sratistik verwendet, die 1811 vollendet wurde, und nach der 1813 zuerst gehoben worden ist. Sobald man in der Gꝛundsteuer aber ü— gewiße Gränze geht, dann hört sie auf wie eine Kon⸗ sumtionssteuer zu wirken; sie trifft dann nicht mehr blos den Rein⸗-Ertrag, sondern greift das Kapital an, und der Boden sinkt in seinem Werthe, Dieses war vor 180 Jahren in den Herzogthümtern Berg und Jülich der Fall, als die Steuern so hoch gespannt waren, daß derselbe Morgen Ackerland, der jetzt mit z00 und a50 Rthl. bezohlt wird, und der, wenn man pen Silberpreis berücksichtigt, doch damals wenigstens zo Thaler hätte kosten müßen, nur mit 10 bis 15 Rthl.

Hrundsteuer aber über eine

man aus dieser Periode noch besitzt.

Der Preis des Ackerlandes hangt von der Wohl— habenheit des Bauers ab, denn die Natur liebt Eigenthum, wie Möser sagt, und jeder Laadmann sucht sich solches zu erwerben, damit er doch ein Eigen habe, von dem ihn Niemand verdrängen könne. Um so mehr wird dieses Eigenthum geliebt, wenn es echtes Eigenthum ist, welches die Lateiner des Mittelalters mit dem Namen Advocatia bejeichnen,

das nämlich in keiner Abhangigkeit von einem andern Grundeigenthume steht, und mit dem die Schöffen⸗ barkeit auf dem Landtage verknüpft ist, so wie das Jagdrecht. Eine der größten Maasregeln der Na- tionalversammlung war das Gesetz, das den gesamm-⸗ ten Ackerboden von Frankreich in echtes Eigenthum verwandelte und ihn aller Bande entließ, in 9 as linke Kheinufer, so an dieser Gesetzgebung Theil ge⸗

in früheren Jahrhunderten verflochten worden.

nemmen, verdankt ihm seinen hohen Wohlstand.

Wenn in einem Lande, wo der gesammee Ackerbo⸗ den adeliger Natur ist, der Preis desselben sink, so ist das ein Zeichen, daß entweder die Sicherheit der

Personen und des Eigenthumes ungewiß, oder aber, daß die Grundsteuern auf eine Höhe gespannt sind, Seit 1816 ist aber der Boden am Rheine in einem steten Steigen gewesen, wie solches die große Menge von Domainenverkäufen ausweist.

Wenn in einem Lande, wo der Boden völlig frei ist, dieser in seinem Werthe steigt, so ist dieses ein Zeichen, daß der Landmann wohlhabend ist. Ist aber der Landmann wohlhabend, dann eben wirken die

Grundsteuern wie eine Konsumtionssteuer, da der

Landmann nun verkaufen kann, wenn es ihm ge⸗

nehm, und er befindet sich gerade in demselben Falle

mit jedem anderen Kaufmanne, der, sobald er vertau⸗ fen kann, wenn es ihm genehm, auch den Preis für seine Wagre besttmmen kann.

Ist aber der Landmann nicht wohlhabend, muß er verkaufen um Geld zu bekommen, kann er es nach stinem Ausdrucke nicht absehen: dann sind seine Verkäufe mehr oder weniger Nothverkänfe, und in diesen bestimmt nicht der Verkäufer den Preis, sondern der An käufer. In diesem Falle wirkt auch die Grundsteuer nicht wie eine Konsumtions steuer. Und dieses ist wol der Fall vor 100 Jahren in den Herzogthümern Berg und Jülich gewesen,

wurde, daß ih m, wie die Stände im Jahr 171 sich ausdrückten, fast nichts übrig blieb zur Erhal— tung seines elenden Lebens.

Es ist nicht ohne Nutzen, wenn man die aͤlte— ren Steuerverhältniße i n einmal durchgeht. Man berichtigt auf diese Weise viele irrige Meinun— gen, so nicht aus übler Meinung irrig sind, sondern

als der Landmann durch die hohen Steuern so ausgesogen

ö .

weil es die Menschen einmal nicht beßer wißen, die

sich alle Geschichtkenntniße im Volke mit drei Gene—

rationen und alle geographischen und statistischen mit 10

Meilen abschneiden. Was jenseit dieser Gränze liegt, davon weiß unter 10,000 Menschen kaum Einer etwas.

Daß man die kleine Gemeinde der Verständigen gewinne, lohnt aber immer der Mühe. Auf die An⸗

einmal recht gründlich in den Steuerjammer verliebt

und eine Art Freude an ihm haben, laßen sich dieses in keiner Weise nehmen, sondern vertheidigen es stets aufs beste.

Allgemeine

preußische Staats- Zeitung

Fw

98k

Stück. Berlin

3 n ,

den 7ten December 1819.

J. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages. Berlin, vom J December. Se. Majestät der König haben das, nach Inhalt allerhöchst Ihrer Ver— erdnung vom 18. Oktober d. J. auf fünf Jahre zu

bestellende Ober- Censur⸗ Kollegium angeordnet, dem

ie Grun ; Wirklichen Geheimen Legationsrathe von Raumer wo sie aufhören als Kensumtionssteuern zu wirken.

den Vorsitz in diesem Kollegium aufgetragen, und zu Mitgliedern desselben den Wirklichen Geheimen Lega— tionsrath Ancillon, den Bischof Eylert, den Ge—

hbeimen Ober-Justizrath Sack, den Geheimen Ober—

Medicinalrath Langermann, den Geheimen Ober

Regierungsrath Körner, den Geheimen Ober-Regie—

rungsrath Beh rn auer, den Geheimen Ober-Regie— rungstath Schöll, den Regierungsrath und Profeßor von Raumer, den Profeßor und Bibliothekar Wil—

ten und den Hofrath Beckedorff ernannt.

Se. Majestät der König haben dem Superin—

tendenten Letsch zu Hirschberg den rothen Adler-Or—

den dritter Klaße zu verleihen geruhet.

Se. Mafestät der König haben dem Grafen James v. Pourtales-Gorgier die Kammerherrn— Würde zu ertheilen geruhet.

Se. Königl. Mafestät haben den Rendanten

ger Haupt-Theater-Kaße, Jakobi, zum Hofrath zu

ernennen und das Patent höchstselbst zu vollziehen geruhet. Se. Majestät det König haben den Kaufmann korenz Lorck zu Drontheim zum Konsul daselbst zu ernennen geruhet.

Bekanntmachung. Die Einwohner der Königlich Preußischen Staa—

ten sind durch die von Sr. Excellenz dem Herrn Ju— siij:Minister von Kircheisen unter dem as. Mah dern muß man freilich Verzicht thun; denn Die, so sich

d. J. erlaßene, in den hiesigen Zeitungen erschienene Bekanntmachung bereits benachrichtigt worden, daß in dem Königreiche Polen, in Folge eines daselbst im Monate April i618 gegebenen Gesetzes, das Hypo⸗ thekenwesen von neuem regulirt wird.

Die Ausführung der in jenem Gesetze angebrdne— ten Maasregel hat bereits begonnen. Er werden von Jahr zu Jahre, von einer Woywodschaft zur anderen stufenweise fortschreitend, für die einzelnen Güter Termine angesetzt. Das Ausbleiben in denselben ist für Diejenigen, welche Real-NNnsprüche an diese Güter haben, mit wesentlichem Nachtheile verbunden.

Die Besorgnis, daß es vielen im Preußischen Staate befindlichen Kreditoren schwer werden dürfte, von den diesfallsigen in den Warschauer Zeitungen erscheinenben Auffoderungen zeitig genug Kenntnis zu erlangen, hat den Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Posen bewogen, zu veranlaßen, daß alle diese Auffoderungen, so wie sie erscheinen, unverzüglich in die zu Posen herauskommenden teutschen und Polni—⸗ schen Zeitungen aufgenommen werden.

Das Publikum der Königlich Preußischen Staaten wird auf diese zweckmäßige Einrichtung hiedurch mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die mit dem göͤsten diesjährigen am 2. vorigen Monats erschie= nenen Stücke der Posener Zeitung ausgegebene Ex tra-Beilage bereits eine solche, von der Hypotheken— Kommißion der Woywodschaft Masovien unter dem 11. gedachten Monats erlaßene Auffoderung enthält, welche die in dem nächstkommenden Monate Januar 1620 bevorstehende Regulirung des Hypothekenwesens der Güter in den Kreisen Lenczye und Zgiersk zum Gegenstande hat.

Berlin, den 46. December 1819.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

; ö 1 .

II. Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

Panatis, vom 27. November. Es war zu erwar— 3 daß die Veränderung unsers Ministeriums einen . heftigen Kampf in den öffentlichen Blättern veran⸗

laßen werde, der auch nicht unterblieben, wobei nut zu bedauern ist, daß die Urbanität, ein altes Erbe der Französischen Schriftsteller, so sehr verletzt wird. Die sogenannt⸗ liberalen Journalisten glauben sich gegen