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schaftliche Rechner, die sich erzürnen, wenn man nicht mit ihnen behauptet, daß zweimal zwei fünfe sey. Daß nach den Unfällen einer verhängnisreichen Zeit mehr Ausgaben auf dem Staate lasten, als in den halchonischen Tagen eines langen Friedens, daß es, um unsre Zukunft, so viel menschliche Kraft und Ein— sicht vermögen, vor solch en Stürmen der Vergangen⸗ heit zu sichern, großer Anstrengungen bedürfe, die sich ohne Kosten nicht hervorbringen laßen, sieht jeder keicht ein; jeder glaubt nur, es wohlfeiler machen zu können, als die Regierunng, die doch am wenigsten Ursache hat, die Sache sich selbst zu vertheuern, näm— lich durch unnöthige Auflagen das Volk zu bedrücken. Sey es aber mit den Rechen-Exempeln beschaffen, wie es wolle, so streitet schon die Vermuthung für die Regenten des Brars enburgischen Fürstenhauses, die durch verständigen und sparsamen Haushalt, un— ker den schweren Kämpfen mit mancher Widerwär— tigkeit von Stufe zu Stufe geschritten und im un⸗ unterbrochnen Besitze der persönlichen Liebe ihres Vol⸗ kes, die sich in Zeiten der Gefahr am treusten und sichtbarsten bewährte, geblieben sind; in einem Besitz⸗ thume, welches sie unter den Bedrückungen des Vol— kes nicht erhalten haben würden. Friedrich Wil— helm 1. schrieb auf das Gesuch der Ritterschaft ei⸗ ner Provinz, die eine Assekuration der Unveränderlich⸗ keit der Grundsteuern von ihm fozerte:; „da sey Gott vor, daß ich mein Land drücken sollte, aber ich kann Krieg kriegen, und wal bie Andern thun, muß — — mitmachen. Die Hände binden laße mir nit ).“
Was das Herzogthum Westphalen betrifft, so wird dem Verfaßer des Aufsatzes in Nr. 95. zunächst zum Vorwurfe gemacht, daß er den Kurfürsten Ern st der Pattheinahme für den Adel, und der Unterstüätzung seines Versuches, sich steuerfrei zu machen, beschuldi⸗ get habe. „Nicht allein 1534, sondern noch früher, herrschten ungleiche Ansichten über die Steuerfreiheit der Ritterschaft. Diese beizulegen, war der Kurtürst Ern st auf dem Landtage von 1584 redlich bemüht. Er wollte das vorige vertrauliche Wesen zwi⸗ schen den Unterthanen herstellen, und gab deshalb den Rath, die Landes vereinigung von 1479 in etlichen Punkten mit Zusätzen zu erklären und zu bestätigen. Die Urkunde ven 1587 beweist, daß er als Kompro⸗ miß⸗Rich ter aufgetreten. Sie ist folgenden Inhaltes:
„Dieweil sie (die Stände) denn abermgl ungleiche Gedanken und Meinungen ihrer kurfürstlichen Gna—⸗
ind ihrer kurfürstlichen Gneoden die
. änigst heim ge steltt: so haben
Dieselben nach Inäbigster E wägung beiderseits schriftlich u mündlich Bedenken, Grund und Ursach en, nicht unbillig erachten können, daß in den Schatzungen, so jetzo in diesen harten Kriegs⸗ Nöthen zu Abtragung der Schulden und sonst dem Lande zum Besten bewilliget, zwischen den Bürgern und Bauern billige Gleichheit gehalten, und ein gleich⸗ mäßiger Anschlag nach eines jeden Bürgers oder
*) Die Zeitung von Duͤßeldorf, welche jetzt hier nicht zur Hand ist, soll die Behauptung, daß die vormaligen Re⸗ enten von Juͤlich und Berg einen verschwenderischen Haushalt gefuhrt, mit einiger Heftigkeit getadelt ha⸗ ben. Wenn sie historisch zu berichtigen steht, ist dieser Tadel sehr ruͤhmlich. Sonst wurde man z B. das Dia- rie roiand nicht zu schelten haben, wenn es Gelegen⸗ heit naͤhme, die Hofhaltung einiger Caͤsarn, der vori⸗ gen Beherrscher von Rom, oder die Prachtliehe des Papstes Leo *. mit der prunklosen Oekonomie des jetzigen Papstes zusammenzustellen, und wer es schoͤlte, wurde schwerlich ein Röoͤmischer Patriot heißen.
Bauern Vermögen vorgenommen, zu Register gebracht und eingefordert werden möge.
Dieweil aber die von der Ritterschaft mit Leistung ihrer Ritterdienste und Unterhaltung reisiger Knechte mehr und höher denn Andere beladen und verpflichtet, und daneben angeben, daß sie zu ansehnlichen Sum— men ihren Meiern, damit sie die Steuern abgeben können, und nicht die Güter ungebauet liegen laßen, oder verkaufen, die Pächte jährlichs, oder zum Theil, oder gar nachlaßen müßen, und daß sie also mehren⸗ theils wol so viel, als jenen zur Schatzung aufgelegt
werden konnte, entrichten müßten, und ob sie wol zu
Zeiten etliche Steuern geteten, so sie doch nicht dontinus'gkeich den Städten und Bauern, sondern
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per int ervallum voluntari e, und gegen Rever.
sirung, daß es ihnen an ihren Privilegien nicht aobrüch⸗ lich feyn soll: so halten ihro kurfürstl. Gnaden dafür, daß die Städte nicht befugt, darauf zu dringen, daß die von Adel gleich den Bürgern oder Bauern mit Steuern belegt werden sollen. Was aber ihro kurfürstl.
wegen zu fordern gebühren möge, das fechet die Stadt
nicht an, und wollen ihro kurfürstl. Gnaden sich deßen
nicht begeben.“ „Wenn ein Regent mit so aus drucks voller, alle Un⸗
terthanen umfaßender Liebe handelt, Einigkeit herzu⸗
stellen strebt, und dann auf aüseitiges Verlgugen aus⸗ spricht, verdient so ein Vater seiner Untenthanen den kränkenden Vorwurf der Partheinahme?““
Uns dünkt, als habe der Verfaßer jenes Aufsatzes ein Mehres nicht gesagt, als was sich aus der Ur— kunde von 158) ergiebt.
In Bezug auf das ehemalige Verhältnis der Steuern zu dem gegenwärtigen erscheint es allerdings befremdend, daß während des Rheinbundes eine solche Progreßion stattgefunden, als in dem Aufsatze der Staats-Zeitung nachgewiesen worden.
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Gnaden oder ihre Nachkommen von jenen von rechts⸗
er die Kalemitcten in Gefolge des Rheinbundes
konnten dahin führen, da die neuentstandenen Verhlt⸗ niße den Regierungen so manches Spfer von autzer= ordentlicher Art auflegten. Es ist daher auch, wie die der Redaktion zugesandie Berich igung bemerkt, sehr glaublich, daß die Erhebung der erhöheten Steuern viele Exekutisnen, Auspfänd ungen und Veräuserungen der abgepfändesren Effekten verursacht habe und für viele Beslenerte unverhältnismäßig drückend gewesen sey, obwol solches um Theil auch in einem feh erhaf⸗ ten Repartitions-Princip gesucht werden mag. Aber in den Grundsätzen selbst woird dadurch nichts geändert.
Die Noth schafft fleißige Hände, und fleißige Hand st
Miorokolls über die königliche Sitzung, und beschäftigte sich sodann mit der Bildung ihrer neun Büreaux nach dem Loose. Der Name Gregoire war der zweite,
erwirbt. Der Krummstab kann noch so milde ge⸗ herrscht haben; wenn aber eine thätigere, mit Kraft und Weisheit ausgerüstete Negierung dem Lande neue Quel⸗ len des Erwerbes und ö eröffnet, wenn die Hand, die sonst 10 Rihl. erwalb, und hievon 1 Rihl. abgab, jetzt 20 Rthl. erwirbt, wovon sie 4 Rthl ab⸗ giebr: so ist der Gewinn des Landes, und der Vorzug ber neueren Regierung nicht zu verkennen. Hievon ist
der Verfaßer des bestrittenen Aufsatzes mit Recht aus-
von Villele (von der rechten Seite) äuserte von der Tribune, daß eine vorläufige Diskußion über die . zulatzung des Herrn Gr. Gregoire zu den Arbeiten des Bürcaus ganz entbehrlich sey, da er, so lange seine J Vollmacht noch nicht verificirt und der gesetzliche Eid ron ihm noch nicht abgelegt worden, auch noch kein
gegangen, weil er weiß und überzeugt ist, daß die ge— genwäͤrtige Regierung, jeder Bedrückung der Unter thanen fremd, für die Zukunft der Provinz zu errei—⸗ chen strebe, was sich bei der Unbeständigkeit alles Irdi⸗ schen nur erreichen läßt. Welchen Segen der Krumm— stab sonst über die Lander der geistlichen Regenten ge— bracht, laßen wir dahin gestellt seyn, und geben gern zu, daß einzelne weise, wohlwollende und gelehrte Bi— schöfe viel Gutes verbreitet, ohne jedoch zu verkennen, wie heilsam für das Gesammewohl des seutschen Va⸗ terlandes der durch die Noth der Zeit herbeigeführte Untergang dieser geistlichen Regierungen gewesen sey.
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für die diesiährige Sitzung, und wählte eine Kom⸗
ling Vollmacht ein Beschluß gefaßt worden.
ihre Präsidenten und Sekretairs gewählt hatten, ge⸗ schah in öffentlicher Sitzung der Vortrag über die *
xisikation der Vollmachten der 6
der. Bei dem Departement Korsika, welches den Ge—
Allgemeine
Preußische Staats- Zeitung.
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1006 Stuͤck. Berlin, den 14ten December 1819.
I. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 14. December. Se. Majestät der König haben dem in Herzoglich Anhalischen Diensten stehenden Hofmarschal von Loen zu Deßau den Königlich Preußischen St. Johanniter-Orden zu verleihen geruhet.
Bekanntmachung.
Nit Bezug auf die Bekanntmachung des Königl. Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom 4. d. M., betreffend die Regulirung der Hypotheken im Königreiche Polen, welche durch die hiesigen Zei⸗
tungen zur Kenntnis des Publikums gebracht worde au torisirt der Chef der Justiz . 3 . Pupillen Behörden, welche bei jener Hypotheken-Re— gulirung betheiligt find, sich für den Zeitraum, da solche währet, die in Posen herauskommenden teut⸗ schen Zeitungen für Rechnung der Salarien-Kaße an⸗ zuschaffen, damit sie wegen der wahrzunehmenden Ter— mine nicht in Ungewißheit bleiben, sondern die Rechte ihres Depositoriums oder ihrer Pflegbefohlenen zeitig und gehörig wahrnehmen laßen können. Berlin, den 10. December 181g. Der Justiz-Minister. Kircheisen.
I. Zeitung s⸗Nachrichten.
Ausland. Paris, vom 4. December. Die beiden Kammern haben ihre Sitzungen am 2. d. angefangen. Die Kammer der Pairs beschäftigte sich mit der Einrichtung ihres Büreaus, ernannte die Sekretairs
ö n zur Anfertigung der Dank-Addreße an den önig.
Die Kammer der Abgeordneten unter dem Vor— siße des Herrn Angless, als ältesten Mitgliedes, ver— ordnete zunächst den Druck und die Vertheilung des
den der Präsident aus der Urne zog. Schon der erste Revoire, hatte aus Yi, wand. einige . . verursacht, die sich nur verstarkte, als Gregoire
wirklich genannt wurde. Der Graf Marcellus (von der rechten Seite) wiederholte, daß für einen Känigsmörder kein Sitz in der Kammer sey. Herr
⸗ Recht geltend machen, also auch nicht einmal provi— spsorisch einem der Büregux zugetheilt werden könne. Auf diese Bemerkung beschloß die Mehrheit der Ver— simmlung, die Einschreibung des Namens des Herrn r. Gregoire zu vertagen, bis über die Verifikation
Gestern, nachdem zuvor die verschiedenen Büreaux
ten Mitglie⸗
neral Sebastiani und den Herrn Ramolino ge—
36 sey. woöllte zwar der Entscheidung der Kammer nicht
greifen, doch hielt er sich verpflichtet, zu — daß die, Regierung bei der anerkannten Rechtlig keit des Präfetten von Korsika gar keinen Anlaß gehabt
wählt, fand sich ein Anstand. Herr Lain « (aus der
Mitte) äuserte das Bedenken, daß die gesetzli 5 lich keiten bei dem e ,, ,, , seyn schienen. Das Departement zähle 50 Wäͤhlbare und nur 385 Wähler, da man doch voraussetzen müße, daß wenigstens eben soviel Wähler als Wählbare vor⸗ handen wären; besonders aber ergebe sich aus den Li⸗ sten, daß am Ende des Jahres 1513 nur 18 Wähler wel de 500 Fr. Steuern bezahlten, vorhanden gewesen . da gegenwärtig 35 solche steuerpflichtige Wäh⸗ er angegeben worden. Diese Bedenken erfoderten ei— nen Aufschluß, um welchen das Ministerium zuvor angegangen werden müße. Die H * Vill ele und v. Corbieres (von der rech e te) unter—⸗ stützten den Antrag. Die Herren Bedoch Lvon der linken Seite) und Courvoisier (aus der Mitte) be⸗ merkten dagegen, daß die erhobenen Bedenken gar nicht vor die Kammer gehörten. Diese habe nur zu unter⸗ suchen, ob das Wahl-Protokon zur Legitimation des Gewählten die vom Gesetze vorgeschriebene Form ent— halte. Die Legitimation der als Wähler aufgetrete⸗ nen Individuen, und ob sie wahlberechtigt oder nicht müße nach Veischiedenheit der ümstände (je nah den! die politischen Rechte oder die Steuerpflicht des Wäh— lers in Frage stinden) von der richterlichen oder von der verwaltenden Behörde entschieden werden. Sobald der Präfekt, gemäß Art. 5. und 65. des Wahlgesetzes, dieserhalb alles in Orsnung fände, sey das Wahl e. schäft giltig und die Kammer müße bei den Wan n tokollen stehen bleiben. Sie überschreite ihr Amt und verursache Verwirrung in den Geschäften, wenn sie in die Sperationen der Wahl-Kollegien eingreifen und untersuchen wolle, ob es bei den Wahlen seldst vor— schriftmäßig hergegangen und ob jeder Wähler legitimirt er anwesende Minister des Inneren
habe, in die Gesetzmäßigkeit des Wahlgeschäftes irgend