Hanover, vom 22. December. Es ist nunmehr das königliche Patent vom 7. d. M. erschienen, wel⸗ ches die Verfaßung und Einrichtung der bereits zu= sammenberufenen allgemeinen Ständeversammlung an— ordnet. Die Versammlung soll aus zwei in ihren Rechten völlig gleichen Kammern bestehn. Die Mit— glieder müßen einer der drei christlichen Konfeßionen zugethan seyn, das 2öste Jahr vollendet haben, und, insofern sie nicht vermöge ihres Amtes Sitz und Stimme haben, ein unabhängiges Einkommen besitzen, welches bei den Majoratsherrn der ersten Kammer in zzooo Rthl., bei den ritterschaftlichen Deputirten in öo0o Rthl. und bei den Abgeordneten der zweiten Kam⸗ mer in 300 Rthl. bestehen, auch in Ansehung der Grundbesitzer aus Grundstücken, in Ansehung der übri⸗ gen Abgeordneten aus Grundstücken oder Kapitalien im Lande selbst bezogen werden muß. Wer, außer den mediatisirten Fürsten und Grafen, seinen Wohnsitz nicht im Königreiche hat oder sich im Dienste eines fremden Landesherrn befindet, ist ausgeschloßen. Die herzoglich Braunschweigschen Lande oder Dienste wer— den nicht als fremde angesehen, so lange das Recipro⸗ tum dauert. Was die Wirksamkeit der allgemeinen Ständeversammlung betrifft, so heißt es: „Und gleich wie es überhaupt keinesweges Unsre Absicht ist, eine neue, auf Grundsätzen, welche noch nicht durch die Er⸗ fahrung bewährt sind, gebauete ständische Verfaßung einzuführen: also soll auch die allgemeine Ständever⸗ sammlung im Wesentlichen künftig dieselben Rechte ausüben, welche früherhin den einzelnen Provincial⸗ Landschaften, so wie auch der bisherigen provisorischen Ständeversammlung zugestanden haben, namentlich das Recht der Verwilligung der behufs der Bedürfniße des Staates erfoderlichen Steuern und der Mitverwal⸗ tung derselben unter verfaßungmäßiger Konkurrenz und Aufsicht der Landesherrschaft, das Recht auf Zu⸗ ratheziehung bei neu zu erlaßenden allgemeinen Lan— desgesetzn, und das Recht über die zu ihrer Bera— thung gehörigen Gegenstände Vorstellungen an Uns zu bringen.“ Die sonstigen Verhältniße der Ständever⸗ sammlung sind der Bestimmung eines bei der Eröff⸗ nung mitzutheilenden besonderen Reglements überlaßen. Auch hat sich der Landesherr diejenigen Veränderun— gen der Organisatien vorbehalten, welche die gesam⸗ melten Erfahrungen oder Beschlüße der teutschen Bun⸗ desversammlung etwa nöthig machen möch ten.
In lan d.
Berlin, vom 27. Dechr. In einigen teutschen Zeitungen wird gemeldet, daß die Abgeordneten des Vereines mehrer teutschen Kaufleute und Fabrikanten ihr Gesuch um Aufhilfe des teutschen Kunstfleißes und Handels auch an die hiesige Regierung gerich tet und eine wohlwollende Aufnahme gefunden haben. Diese Nachricht ist völlig gegründet. Sowol von des Herrn Fürsten Staatskanzlers Durchlaucht, als von den . Ministern des Handels, des Inneren und
der Finanzen wohlwollend aufgenommen, erhielten
sie die beruhigende Bersicherung, daß die Preußische Regierung, weit entfernt, durch einseitige Maasregein den Wohlstand der teutschen Nachbarstaaten unter— graben zu wollen, sich freuen würde, wenn alle Re—⸗ gierungen Teutschlands über die Grundsätze eines ge— meinschaftlichen, die Wohlfahrt aller Theile fördern— den Handel-Systems sich vereinigen könnten, wozu die Preußische Regierung sehr gern die Hände bieten werde, um ihrerseit mitzuwirken, daß dem ganzen Teutschland die Wohlthat eines freien auf Gerech⸗ tigkeit gegründeten Handels zu Theil werde. Es ist ihnen aber auch nicht verhelt worden, daß der Zu— siand und die Verfaßung der einzelnen teutschen Staa— ten noch keinesweges zu gemeinsamen Anordnungen vorbereitet erscheine; wozu auch besonders gehöre, je— dem einzelnen Staate die Garantie zu gewähren, daß die gemeinsamen Anordnungen in einem übereinstim— menden Sinne von Allen gehalten würden. Die Sache scheine daher jetzt nur darauf zu führen, daß einzelne Staaten, welche sich durch den jetzigen Zustand be⸗ schwert glaubten, mit den Bundesgliedern derjenigen Staaten, von denen nach ihrer Meinung die Be— schwerde veranlaßt werde, sich zu vereinigen suchten, und daß auf diesem Wege übereinstimmende Anord⸗ nungen von Gränze zu Gränze weiter gelei et würden, welche den Zweck hätten, die inneren Scheidewände mehr und mehr wegfallen zu laßen.
Oranienburg, vom 20. December. Der gestrige Tag war für unsre Stadt merkwürdig und festlich, da an demselben die Union der beiden hiesigen bisher lu— therischen und reformirten Gemeinden zu Einer evange— lischen Gemeinde feierlich ausgesprochen wurde, nach dem durch die freiwillige Erklärung sowol der Bürgerscaft als der Land: Gemeinde die äuseren Hinderniße der Vereini⸗ gung beseitiget und alle Punkte der künftigen Einrich— tung durch eine von der Behörde ernannte Kommißion geordnet worden. Die Herrn Superintendenten Poppe aus Bernau und Maroc aus Berlin lei⸗ teten die gottesdienstliche Feier des Tages. Als Zeugen dieses denkwürdigen Ereignißes der ersten völligen Ver— einigung der beisen bisher getrennten protestantischen Gemeinden zu Einer evangelischen Gemeinde in der Provinz Brandenburg, waren die Königl. wirkl. ODber— Konsistorlalräthe und Pröpste von Berlin die Herrn Ribbek und Hanstein nebst mehren Geistlichen aus Berlin und der Umzegend anwesend. Der Herr Su⸗ perintendent Hoppe hielt die Predigt über Philip⸗ per 1, V. 9 — 114. Das heil. Abendmahl ward nach dem Ritus des Brosbrechens und unter Sprechung der Worte Christi von den Predigern der Gemeinde unter Beistand des Superintendenten administrirt.
Bei dem von dem Magistrate und der Vürgerschaft auf dem Rathhause veranstalteten festlichen Mahle brachte der Herr Ober Konsistorialrath Ribbek das Wohl des geliebten und hecheerehrten Königes, und der Herr Sber-Konsistorialrath Hanstein das Wohl der Gemeinde aus, die ein so schönes Beispiel des evangelischen Sinnes gegeben.
Se. Majestät hatten der Gemeinde ein großes Krucifix und zwei dazu paßende Altarleuchter aus der Eisengießerei in Berlin zustellen zu laßen geruhet. Von Seiten des Königl. Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten empfing die Gemeinde die in Gold ausgeprägte große Reformations-Medaille, so wie der Herr Bürgermeister Becker, als Repräsentant der Stadt, und der Herr Oberamtmann Kieniz, als Re— präsentant der Landgemeinde, beide thätige Beförde⸗ rer des ruhmwürdigen Werkes, dieselbe Medaille in Silber.
Gewiß wird dieses erste Beispiel einer völlig unir— ten Gemeinde in der Provinz Brandenburg bald wün⸗
schenswerthe Nachfolge andrer von demselben christlich⸗
evangelischen Geiste belebten Gemeinden finden.
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