1820 / 2 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 04 Jan 1820 18:00:01 GMT) scan diff

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tionsgeiste gesucht werden müßen, theils in den Mars: regeln der Bank, welche anfangs durch ihren Kreebit die Diskontogeschäfte zu sehr erleichterte, und spãter⸗ hin, durch die eschlüße des Parlaments vermocht, in das andre Extrem, in eine zu große Beschrän kung der Diskontirens überging, so daß sie in den letzten hei⸗ ten gegen 7 Mill. Pfd. aus dem Verkehr gezogen hat. Diefe Ursachen haben nun ihre Wirkung gemacht, und können, nach dem Fall der Spekulanten, für be— eitiget angesehn werden. fein ist 1 wahrscheinlich, daß die Kornbill auf⸗ gehoben und die unbeschränkte Einfuhr des . werde frei gegeben werden. Auf keinen Fall Aber hangt das Sseigen des Preises für den gedörrten Rog⸗ gen in Holland, woselbst die Last 116pfündigen Rog— gens in einigen Wochen von 10. auf 160 Goldgülden gestiegen, mit unsrer Kornbill zusammen und muß andern Spekulationen zugeschrieben werden, deren So— lidität sich binnen kurzem ergeben wird., Dagegen glaubt man, daß der erhöhete Zoll auf Schaafwolle in dieser Parlamentssitzung werde zurück genommen werden, obwol zu Einsendungen von ordi⸗ nairen oder nicht gut assortirten Mit tte lsorten xe gen der geringen Nachfrage nicht, zu rathen ist. Nur feine Sächsische Wolle in den Preisen von 7 zu 9 Sch. wird hegehrt.

Madrid, vom g. Debr. Der König hat durch eine Verfügung vom 5. . festgesetzt, daß die Verhanhlungen Über die Verbannten dem Präsidenten des Rathes von Kastilien vorgelegt werden sollen, damit durch dieses oberste Tribunal den betroffenen Personen, in Gemäßheit. der Verordnung vom 15. Februar 1616 und der in Anwendung zu bringenden Gesetze des Königreiches, strenge Gerechtt9keit werde, Sollten Rücksichten des öffentlichen Wohles, in Uebereinstimmung mit dem Geiste der Gefetze, Aufklärungen oder über irgend in Bedenken einen Entschluß erfodern, so soll dem Kö—⸗ nige Bericht erstattet werden, um darüber zu beschlie⸗ ßen. Der König äusert in dieser, an den Präsidenten des Rathes von Kastilien gerichteten Verfügung, die überhäuften Arbeiten des Ministeriums der Gna— den und Justiz, welchem die Untersuchung der, Sache durch die Verordnung vom 15 Februar 1818 i derti— gen gewesen, verhindert worden sey, Ihm über die eingegangenen vielen Reklamationen Bericht zu er— statten, um dadurch Seinem Verlangen, überall da Verzeihung angedeihen zu laßen, wo die Gesetze und

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Der Inhalt der unter den officiellen Artikeln die⸗ ser Zeitung abgedruckten Königl. Kabinetzordre wird hinreichen, das theils durch öffentliche Blät er, theils in den Cirkeln der Hauptstadt und in den Ptovinzen verbreitete sinistre Gerücht zu würdigen, als stehe der Landwehr eine Aufhebung oder eine gänzliche, darauf hindentende Reform bevor, die sogar mnie dem Kaiserl. Desterreichischen Hofe verabredet worden sey, Das ächt vaterländische Institut der Landwehr ist aus der freien Entschließung des Königs hervorgegangen. Se.

ajestät haben in. gu. Ihres Volkes in Augenblicken dringen— ber Gefahr erprobt. Die Landwehr hat, wenn es ei⸗ ner Befestigung des wechselseitigen Vertrauens n . härte, das Band jwischen dem Throne und dem Volke nur noch inniger verschlungen. Die Provinzen haben oft wiederholte Beweise der Zufriedenheit des Königes mit dem Eifer, der sich überall in der Ausbildung des Institutes offenbart hat, theils aus dem Munde St. Majestät, theils schriftlich erhalten, und nur ein Geist

hieran die Tapferkeit, die Hingebung.

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mation werden, wie man liest, Ber

das Wohl des Staatks solches gestatten, ein vollkom⸗ menes Genüge zu leisten. Die Erwartung einer all⸗ gemeinen Begnadigung für die Verbannten ist durch diese Verfügung also nicht befeiediget worden, da es des Königes Absicht nicht ist, diejenigen der gesetzlichen Ahndung zu entziehen, welche irgend eine Bestrafung verwirkt haben, vielmehr nur denen ein gerechtes An⸗ erkenntnis ihrer Unschuld zu Theil werden soll, welche der große Rath von Kastilien unschuldig befinden wird. Nur Gerechtigkeit, nicht Gnade soll startfinden.

Stuttgart, vom 20. December. Der König hat, gemäß der in der Verfaßungs-Urkunde enthaltenen Bestimmung, den Fürsten von Hohen lohe-Oeh⸗ ringen zum Präsidenten der ersten Kammer der Ständeversammlung für den nächsten 6jährigen Zeit— raum ernannt.

Der Kriegsminister Graf von Franquemont, der Justizminister Freiherr von Mauncler und der Generatmajor Graf von Solm⸗Reiferscheid⸗ Krautheim sind zu lebenslänglichen Mitgliedern det ersten Kammer ernannt.

Hamburg, vom 28. December. Mehre Zeitun⸗ gen haben erzählt, daß hier eine sehr große Quanti⸗ tät Arsenik in die Elbe gefallen, die Ve packung auf— gegangen, der Arsenik sich mit dem Waßer vermischt, und dieses dadurch so vergiftet habe, daß ein Hund, der davon getrunken, sogleich gestorben und nur durch schleunige polizeiliche Anstalten fernerer Nachtheil vor⸗ gebeugt worben sey. Dieser ganzen Erzählung, wie man zuverläßig versichern kann, liegt nichts weiter zum Grunde, als daß vor einigen Wochen wirklich ein Kahn mit einigen Kisten Arsenik umgeschlagen, diese aber sofort wieder aus dem Waßer gezogen wor⸗ den, ohne daß die Verpackung aufgegangen oder die mindeste üble Folge entstanden ist, wie sich bei det bekannten Vorsicht, womit der Arsenik verpackt wird, ohnehin leicht erklären läßt.

Inland.

Arnsberg, vom 15. Detember. Hieselbst ist der Fürst Christian zu Hohenlohe-⸗-Waldenburg⸗ Bartenstein, vormals Dompropst zu Köln und Domherr zu ßburg, (Bruder bes vor ihm ver— storbenen Färstbischofs von Breslau) im beinah er⸗ reichten 79sten Lebensjahre verstorben. Sein milder Sinn gegen die Armen hatte ihn sein langes Leben hindurch ausgezeichnet.

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des Uebelwollens und der Verläumdung kann den Verdacht nähren und verbreiten, daß Se. Majestät die Absicht hätten, eine solche Reform der Landwehr eintreten. zu laßen, aus welcher eine gänzliche Re⸗

form unseres ganzen gegenwärtigen Militair-Systems nothwendig folgen würde. in der äuseren For— eränderungen vorge⸗ nommen, die theils ein Ersparnis, theils eine zweck— mäßigere Handhabung des Ganzen, wohin besonders ein leichterer Mechanismus zum Behuf einer augen— blicklichen Benutzung der Mannschaft im Fall einer unerwarteten Zufammenziehung der Truppen gehört, zum Gegenstande haben. Das Wesen des Institutes ist hieburch so wenig angetastet, daß diese Verände⸗ rungen der Organisation vielmehr dahin wirken wer— ben, dasselbe nur um so zeitiger der möglichsten Voll— kommenheit zu nähern.

Redaktion in Aufsicht: von Staägemann— Reimersche Buchdruckerei.

Allg e meine

Preußische Staats -Zeitung.

Berlin, den 4ten Januar 1820.

IJ. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 4. Januar. Se. Majestät der König haben geruhet, dem Staats- und Kriegs-Mi— nister General-Lieutenant von Boyen die nachge— suchte Entlaßung aus Allerhöchst Ihrem Dienste aller— gnädigst zu bewilligen, wogegen Se. Majestät den General-Lieutenant und kommandirenden General am Rheine, v. Hacke, zum Kriegs-Minister ernannt haben.

Dem General-Lieutenant von Pirch II. ist das Mi⸗ litair-Erziehungs-Wesen anvertraut und derselbe wieder als aktiver General in die Armee eingestellt worden.

Ferner hat der General-Major von Grollmann den nachgesuchten Abschied aus dem Königlichen Dienste erhalten.

Auch haben des Königs Majestät die Staats—

Minister von Beyme und Freyherrn von Hum—⸗— boldt von den Geschäften des Staatsrathes und des Staats-Ministeriums sowol, als der ihnen anver— trauten Departements vorerst und bis deren Thätig— keit wieder in Anspruch genommen werden kann, zu dispensiren geruhet. Die Justiz-Organisations-Geschäfte, welche der Staats- Minister von Beyme zu besorgen hatte, wer— den unter der Leitung des Staats-Kanzlers Fürsten von Hardenberg einer besonderen Kommißion an— vertraut, und die Aufsicht, welche der Staats-Mini— ster von Beyme als Justiz-Minister über die Justiz— Behörden in einigen Provinzen zu führen hatte, geht an den Staats- und Justiz-Minister von Kirch— eisen über. Der Staats-Minister von Beyme wird fortfahren, sich mit der Revision der Gesetze zu beschäftigen.

Die Geschäfte des Ministeriums des Inneren, welche dem Staats-Minister von Hum boldt übertragen waren, gehen an den Staats-Minister von Schuck— mann zurück, und das Departement von Neufchatel

wird der Staats-Kanzler Fürst von Hardenberg wieder übernehmen.

Bekanntmachung. Des Königs Majestät haden mittels Kabi— netsordre vom 31. v. M. den Staats-Minister von Beyme von den Geschäften des Staatsrathes und

des Staats-Ministeriums sowol, als der ihm anvertrau⸗ ten Departements vorerst und bis deßen Thätigkeit wieder in Anspruch genommen werden kann, zu dis— pensiren geruhet.

Die Beendigung der Organisation des Justizwesens in den neuen Provinzen ist einer Immediat-Kom⸗ mißion übertragen worden, welche unter meiner Lei⸗ tung aus dem wirklichen Geheimen Ober-Justizrathe v. Diederichs, dem wirklichen Geheimen Ober-⸗Fi— nanzrathe Rother, insofern es finanzielle Gegenständr betrifft, und dem Geheimen Staatsrathe Daniels be⸗ steht. Dagegen sind von nun an alle Justiz-Behör⸗ den in allen Provinzen ohne Ausnahme, der Leitung des Justizministers v. Kirche isen unterworfen.

Die Justiz-Behörden haben sich also von jetzt an in allen bisher von dem Staats-Minister v. Beyme bearbeiteten Justiz-Organisations-Sachen, an die er— nannte Immediat-Kommißion zur Justiz-Organisa⸗ tion in den neuen Provinzen, in allen die Leitung der Justiz-Verwaltung betreffenden Angelegenheiten dagegen, an den Justiz-Minister von Kircheisen zu wenden.

Der Staats-Minister v. Beyme wird übrigens fortfahren sich mit der Revision der Gesetzgebung zu beschäftigen.

Berlin, den 3. Januar 1820.

Der Staats-Kanzler. C. F. v. Hardenberg.

Des Königs Majestät haben die Ober-.In— spektoren Rönnefarth zu Potsdam, Kretzig zu Frankfurt a. d. O., Hedemann zu Demmin, Großer zu Wittenberge, Villaret zu Halle, Ele⸗ mens zu Reichenbach, v. Gau vin zu Langensalze, und Adler zu Eilenburg zu Steuerräthen ernannt, und die für dieselben ausgefertigten Patente Aller— höchst selbst vollzogen.

Des Königs Majestät haben den zeitherigen Profeßer Schweigger zu Erlangen zum ordentli⸗ chen Profeßor der Physik und Chemie in der philoso⸗ phischen Facultät der vereinigten Universität zu Halle zu ernennen und seine Bestallung Allerhöchst zu voll— ziehen geruhet.

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