1820 / 9 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 29 Jan 1820 18:00:01 GMT) scan diff

in den ausgestellten Schuldverschreibungen stipulirten Zinsfuße, und zwar nach der bisherigen Observanz, in Kourant erfolgen. Die Tilgung der Kapitalien wird in den, in den einzelnen Dokumenten stipulirten Geldsorten, bewirkt werden.

§. 6. Die Einziehung der dem Staate zurückfallen⸗ den Hufen⸗ und Giebelschoß⸗Gefälle wird durch die Pro⸗ vinzlal⸗Behörden und Beamten bei den übrigen Staats⸗ Abgaben mit bewirkt werden, so lange nicht, was bei Regulirung des Kriegs-Schuldenwesens der Kur⸗ und Neumark und den demnächst vom Staate zu leisten⸗ den Zuschüßen vielleicht möglich werden dürfte, durch eine Vereinigung mit diesen Provinzen eine Abände⸗ rung bei Erhebung der genannten Abgaben eintritt,

J. J. Die bei dem aufgehobenen Institute bisher ausschließlich angestellt gewesenen Verordneten und Beamten sollen, in so weit sie nicht bei der FS. 4. er⸗ wähnten besondern Verwaltung fortbeschäftigt werden können, nach Maasgabe ihrer Qualifikation und bei eintretender Gelegenheit mit ihrem jetzigen Dienstein— kommen im Staatsdienste anderweit versorgt werden, und behalten dieselben bis dahin oder bis zu ihrer, nach den bestehenden allgemeinen Grundsätzen zu be⸗ wirkenden Pensionirung ihr gegenwärtiges Gehalt als Wartegeld, jedoch mit der Verpflichtung, für dieses Wartegeld interimistische Beschäftigung ohne ander— weite Entschädigung zu übernehmen.

Die im Staatsbienste bereits befindlichen und nur nebenbei bei dem Institute beschäftigt gewesenen Ver⸗ ordneten und Beamten werden für den Verlust ihrer dies fälligen Besoldung, vom Staate entschädigt; die Pensionairs desselben beziehen für die Dauer ihrer Lebenszeit die ihnen ausgesetzten Pensionen unverkürzt aus Unsern Staats kaßen.

ß. 8. Die sofortige Auflösung dieses Institutes und die Ueberweisung der verschiedenen Gegenstände an die vorstehend benannten Behörden übertragen Wir Unserm Minister des Inneren.

S. 9. Uebrigens bezieht sich die durch vorstehende Verordnung festgesetzte Aufhebung des Kreditinstitutes der Kurmärkschen Landschaft keinesweges auf die son⸗ stigen ständischen Verhältniße der Kur- und Neumark, worüber die näheren Bestimmungen alsdann erfolgen werden, wenn in Folge Unserer Verordnung vom 22. Mai 1815 bie Festsetzung über die allgemeine Reprä— sentation zur Ausführung kommen wird.

So geschehen und gegeben Berlin, den 17. Jan. 1820.

Friedrich Wilhelm. C. Fürst v. Hardenberg.

Allerhschste Kabinetsordre vom 17 Januar 1820, die nähere Verbindung der General— Kontrolle mit dem Staatsministerium betreffend.

Da nunmehr die Verantwortlichkeit für den ge— sammten Staatshaushalt in Gemäßheit Meiner Ver—

fügung vom 11. Januar und 21. Oktober 1819 und der besondern Ordre von heute, an das gesammte Staatsministerium übergeht, so ist es auch nothwen⸗ dig, daß die bisher neben demselben bestandene Gene⸗ rali'Kontrolle eine, den veränderten Verhältnißen an— gemeßene Stellung erhalte.

Ich habe daher beschloßen, diese Behörde mit dem Staats ministerium, in welchem deren Chef bereits schon Mitglied ist, in eine nähere Verbindung zu bringen, dergestalt „daß in allen Fällen, wo die Aufstellung neuer, oder die Abänderung bereits bestehender Grund⸗ sätze und Normen für die Verwaltung, die Reguli⸗ rung des Staatshaushaltes im Allgemeinen oder in einzelnen Zweigen desselben, und die Bewilligung außer⸗ ordentlicher Verwendungen und Zuschüße, welche je⸗ doch stets von Meiner besonderen und ausdrücklichen Genehmigung abhängig bleibt, verfaßungsmäßig im Staatsministerium zum Vortrage kommen, auch die General-Kontrolle, als ein wesentliches Glied des Staatsministeriums, selbst an der Berathung Theil nehmen, und der Direktor derselben dem Vortrage über solche Gegenstände beiwohnen soll, so daß ein Schriftwechsel zwischen den einzelnen Ministerien und den, denselben untergeordneten Behörden einerseit, und der General-Kontrolle andererseit, wegen Beur— theilung materieller Gegenstände künftig schlechthin nicht mehr stattfinden darf.“

„Dagegen aber bleibt die General-Kontrolle als eine selbstständige Behörde, in allen Fällen, in ihrer bishe⸗ rigen besonderen Wirksamkeit, wo es nicht auf mate⸗ rielle Beurtheilung, sondern nur auf das Formelle der Etats und der Kaßen-Buch- und Rechnungsführung ankommt. In dieser letzten Eigenschaft wird sie auch ferner diejenigen Zusammenstellungen besorgen, welche zur vollständigen Uebersicht des Staats-Vermögens, der Einnahmen und Ausgaben erfoderlich sind, und Mir nach wie vor in den festgesetzten Terminen vor— gelegt werden müßen.“

„Alle in dieser Beziehung entstehende Mittheilun⸗ gen, Erörterungen und Anträge erläßt die General⸗ Kontrolle selbstständig. Streiligkeiten, welche deshalb zwischen ihr und einzelnen Verwaltungstheilen ent⸗ stehen, werden an das gesammte Staats ministerium gebracht, und von diesem entsch eden.“

Sollte hienach eine Abänderung der Instruktion für die General- Kontrolle vom 9. März. v. J. nö⸗ thig werden, so übertrage Ich dem Staats ministe⸗ rium, dieselbe zu entwerfen, und Mir zur Vollziehung vorzulegen.

Der General-Kontrolle habe Ich diese Vestimmun⸗ gen zur Nachachtung zugefertigt.

Berlin, den 17. Januar 1820.

Friedrich Wilhelm. An das Staatsministerium.

IH. Zeitung s-Nachrichten.

Ausland.

Paris, vom 19. Januar. Die Kammer der Ab⸗ geordneten setzte in ihrer Sitzung vom 15. die Dis⸗ kußion Über die Bittschriften zur Aufrechthaltung des Wahlgesetzes fort. Die Herrn Mech in, Du⸗ meillet, Manuel, Constant und Eourvoisier sprachen gegen den Antrag des Ausschußes, zur Ta⸗ esordnung überzugehn. Die Herrn v. Vill éle, in. und Joße de Beauvoir sprachen dafür. Man schloß die Diskußion und stimmte durch nament⸗ lichen Aufruf über die Tagesordnung ab, welche mit 117 gegen 112 Stimmen, also mit einer sehr schwa⸗ chen Mehrheit, angenommen wurde, indem aag Mit⸗ glieder gegenwärtig waren. Die Frage: ob die Peti⸗ tionen an das Nachrichten⸗Büreau zu übersenden, um bei der künftigen Berathung über die Hauptsache nach den Umständen Rücksicht darauf zu nehmen, oder ob

man darüber zur Tagesordnung gehen wolle, ist an sich wenig erheblich, weil die Kammer ihren Beschlus in der Hauptsache doch immer ganz unabhängig von diesen Petitionen faßen wird, indem wenigstens diejeni⸗ gen Mitglieder, welche die Hauptsache zu unterstützen gemeint sind, dergleichen Petitionen auf keinen Fall berücksichtigen werden, für die Andern aber es derselben gar nicht bedarf; indes ist eine so schwache Majorität für die Minister um so bedenklicher, als sie sich der Stimmen eines Theiles der rechten Seite auch nicht unter allen Umständen versichert halten können. Da sie wißen, theils zu welcher Parthei die 24 Mitglieder gehören, die an der Sitzung keinen Theil genommen, theils, weßen sie sich bei ihren Vorschlägen zu den Mitgliedern der rechten Seite zu versehen haben, so werden sie die Zukunft leicht berechnen können, um hienach die angemeßenen Maasregeln ju nehmen.

Indes verdient auch in Betracht gezogen zu wer

den, daß eine nicht kleine Zahl der Mitglieder, welche gegen die Tagesordnung gestimmt haben, bei dem Vor⸗ trage der Gesetzentwürfe selbst mit gewohnter treuer Anhänglichkeit an den Thron und an die Verfaßung, die Wichtigkeit des Gegenstandes erwägend, der Re⸗ gierung ihre Stimme nicht verweigern werden, da sie jetzt, wie einer unter ihnen sich ausdrückte, die Ue⸗ bersendung der Petitionen an den Nachrichten-Aus⸗ schuß für nichts anders, als eine höfliche Art der Ta⸗ gesordnung gehalten, und die Meinung für die Ue— bersendung, als ein Gegenstand der bloßen Form, doch auch nicht von allen Gründen durchaus entblößt ist, wie Herr von Courvoisier besonders auseinander⸗ setzte, der nur über diejenigen, die in unangemeßenen Ausdrücken abgefaßt worden, zur Tagesordnung zu gehen antrug. Der Minister der auswärtigen Ange— legenheiten las seine Rede, damit ihm, wie er sagte, die Worte nicht wieder verdrehet werden könnten. Während Herr Manuel, von der linten Seite, ge⸗ gen die Tagesorbnung sprach, vernahm man in den oberen Sitzen der Zuschauer ein Zischen. Herr Bour⸗ deau aus dem rechten Centrum (General-Prokurator zu Rennes) trug daher auf Entfernung der Ruhest⸗ rer an, die auch von dem Präsidenten dem Huißier anbefohlen wurde. Unter den Mitgliedern, die gegen die Tagesordnung stimmten, bemerkte man auch den Herrn Royer-Collard. t t Der neue Zolltarif, der in der Sitzung der Kam⸗ mer vom 16. d. vorgelegt wurde, hat von dem Ver⸗ bot des Einganges Sstindischer Tücher die Kaschemir⸗ Shanls ausgenommen, denen die Erlaubnis zur Einfuhr gegen eine Abgabe von 20 Pret. des Wer⸗ thes, deßen mindester Betrag auf Soo Fr. festgesetzt ist, erlaubt worden. Der gewöhnliche Kaufwerth in Frankreich ist 1500 Fr. Der Shawl muß veim Ein⸗ gange gezeichnet werden und das Zeichen behaltenm weil er ohne solcher, als defraudirt, durch ganz Frand⸗ reich konfiscirt werden kann. Die Einfuhr ist nur mittels besonders benannter Zollämter erlaubt. (Wird die Konfiskarion nicht die reisenden Damen des Aus⸗ landes mit ihren Shalws in Verlegenheit setzen, besonders, wenn sie z. B. über Forbach kommen, wo kein zeichnendes Zollamt ist?! Die Einfuhr aller an⸗ dern Tücher, auch von Floret-Selde, nach Art der Kaschemirs, bleibt untersagt. Auf die Aus fußt von raf— finirtem Zucker sind höhere, und von Salpeter- und Schwefelsäuren die früher zugesicherten Prämien an⸗ geordnet. Bei dem Vortrage des Gesetzes (das übri⸗ gens durch königl. Ordonanzen früher schon eingeführt worden) äuserte der Staatsraih und General-Zoll: Direktor Graf v. St. Cricq Über das Prohibitiv—⸗ System „Bei aller Verschiedenheit der Theorien über die Verbote ausländischer Waaren koͤnnen die ent⸗ schiedensten Gegner derselben doch nicht in Abrede stel⸗ ien, daß sie wenigstens den Vortheil haben, den Lan—⸗ desfabrikaten den inländischen Markt vorzubehalten. Und seit die andern gewerbtreibenden Völker Euro— pens in ihren Handelsverordnungen von diesem Grund⸗ satz ausgehen, sollen wir davon abweichen oder uns vor den Folgen fürchten, da wir der Thätigkeit unsrer Gewerbe 30 Mill. Verbrauchende zuwelsen können ohne einen Fuß über die Gränze setzen zu dütfen und da die Bewunderung über die Foͤrtschritte täglich zu⸗ nimmt, deren unste sämmtlichen Gewerbe unter der Begünstigung diefes Shstemes sich erfreuen?“ (Die Frage dürfté wol dahin zu stellen seyn: ob ts für den inländischen Markt vortheilhaft sey, auf die Lan⸗ desfabrikate sich beschränkt zu sehen. Unter gewißen Umständen unstreitig; und um zu beurtheilen, ob der⸗ gleichen Umstände für Frankreich vorhanden sins, wird man doch der Theorie schwerlich entbehren können. Kours der Renten Ja Fr. 15 Et.

Madrid, vom 8. Januar. Die Infubordination, zu welcher die Agenten der Amerikanischen Au frührer die

. Expeditions-Truppen von Kadir früherhin schon verlei⸗

tet, hat sich in den ersten Tagen dieses Monates von neuem offenbart, und unter den Truppen, die zwischen Kadix, Granada und Sevilla kantonniren, einige Un⸗ ruhen veranlaßt. Die Bewegung fing in einem Ba⸗ taillon Infanterie zu Las Cabezas an, und theilte sich einem Theile der Regimenter zwischen Espera und Villa⸗ Martin mit. Sie marschirten am 2. nach Arcos, dem Hauptquartier des kommandirenden Generals, detzen sie sich, da er nur seine Ehrenwache um sich hatte, bemäch⸗ tigten. Am folgenden Tage suchten sie die Magazine der Expedition zu Fortadero bei Kadix zu nehmen, da aber die Wachsamkeit der Seesoldaten und der Mi⸗ lizen von Kadix dieses Unternehmen vereitelte, zerstreu⸗ ten sie sich. Die Anführer sind in die Gebirge von Ronda geflüchtet, wahrscheinlich um sich nach Gibral⸗ tar zu retten. Die Truppen, die unter dem General⸗ lieutenant D. Man. Freyre in Andalusien kantonni⸗ ren, sind auf dem Marsche um die Ruhe herzustellen.

Stuttgart, vom 18. Januar. Aus der Rede des Königes bei Eröfnung der Ständeversammlung heben wir Folgendes aus: „Mit freudiger Empfindung sehe Ich heute zum erstenmal, nach glücklich hergestellter Verfaßung, Meine treuen Stände um Mich, versam⸗ melt, berufen das Wohl des Landen mit Mir zu be⸗ rathen. Ich komme Ihnen mit dem Gefühle des Vertrauens enigegen, welches Mich mit Meinen Wür⸗ tembergern vereiigt. Mit innigem Wohlgefallen habe Ich nach dem Adschluße des Verfaßungsvertrages aus allen Theilen des Landes vernommen, daß jenes Ge⸗ fühl durch die Gesinnungen der treusten Anhanglich⸗ keit und Liebe erwidert wird; sie sind in Meiner Ge⸗ genwart überatl auf die herzlichste Weise ausgespro— chen worden. Dieser Geist der Einigkeit und des Vertrauens bürgt für den glücklichen Erfolg Ihrer Berathungen. Sie werden die Gegenstände derselben, steis von wahrer Vaterlandsliebe beseelt, mit ruhiger Undbefangenheit, mi Beachtung aller gegebenen Ver⸗ hältniße prüfen; Ich werde Ihren, zum Wohl des Vaterlandes führenden Bitten und Wünschen immer geneigtes Gehör schenken und bei Meinen Enischließun⸗ gen nur das Glück Meines Volkes vor Augen haben.“ Der König erwähnt hienächst der von den Ministern mitzutheilenden Gesetzen würfe, besonders das Finanz⸗ Steuer- und Kriegswesen becreffend. Ueber die An⸗ träge des Kriegsministers sagt der König „Sie sind gegründet auf den Foderungen der Würde und der Selbstständigkeit des Staates; sie sind es insbeson⸗ dere auf den Verpflichtungen, die Mir, als teutschem Bundesfürsten obliegen; Verbindlichkeiten, die Ich gleich jeder anderen mit treuer Redlichkeit erfüllen werde.“ Hienächst berühren Se. Majestät die Ge⸗ schäftordnung der Versammlung als den nächsten Ge⸗ genstand ihrer Thätigkeit, und schließen: „Mögen Ihre Arbeiten von dem Geiste unserer Verfaßung, dem Geiste det Liebe und des Vertrauens geleitet werden! Dann werden Sie das schöne Beispiel einer Versamm⸗ lung geben, die sich der Regierung nicht entgegenstellt, als ob verschiedene Intereßen zu bekämpfen wären, sondern nach dem frommen Sinne der alten Zeit mit ihrem Landesfürsten zusammentritt, treulich zu bera—⸗ then, was die Umstände und des Volkes Wohl erfo⸗— dert, and nach freundlicher Uebereinkanft dann heim kehrt, belohnt burch die Zufriedenheit ihres Regenten, freudig aufgenommen von ihren Mitbürgern, dankbar begrüßt von allen Zeitgenoßen. Dann handeln Sie Ihrem heiligen Berufe treu und in dem Sinne des Eides, den Sie jetzt in Meine Hände abgelegt haben, dem Sinne, der auch der Meinige ist, der das Wohl des Königes von dem des Vaterlandes nie trennt. Dann endlich werde Ich Meinen höchsten Wunsch er⸗ reicht sehen: Ich werde eines glücklichen Volkes be⸗ glückter Vater seyn.“

Die zweite Kammer hat gestern und heut ihre Sitzungen gehalten. Unter den zu Präsidenten vorge⸗ chlagenen 3 Kandidaten Weishar, Zahn, und

euerlein, hat der König den ersten einannt. Ein