V. Für die von dem Institute übernommenen Ge⸗ schäfte und die für dasselbe daraus hervorgehenden Ver⸗ pflichtungen leistet der Staat vollstän dige Garantie. .
Damit indeßen VI. die Leitung des Institutes in Gemäsheit vorerwähnter Bestimmungen geschehe, wird solches unter die allgemeine Oberaufsicht des Staates
estellt und zu deren Führung ein aus drei Staats⸗ 6 6 bestehendes Kuratorium errichtet. Beständi⸗ ges Mitglied in selbigem ist der jedes malige Prãäsident bes Staatsrathes. Für jetzt aber ernenne Ich hie— durch zu Mitgliedern desselben
1) Sie Seldbst,
2h den Staaisminister nnd Generallieutenant Gra⸗ en von Lottum. 66 ; 3) den Direktor des statistischen Büreaus, Wirkli⸗ chen Geheimen Ober⸗Regierungsrath Hoffmann.
Das Kuratorium versammelt sich halbjährlich ein⸗ mal mit Zuziehung des Chefs. Dieser hält alsdann über den Zustand des Institutes und der darauf Be— zug habenden Gegenstände Vortrag, und giebt im all⸗ gemeinen Auskunft von seinen Operationen und Ge⸗ schäft-Einrichtungen. Die hiebei gefaßten Beschlůße werden zur weiteren Nachachtung protokollarisch nie⸗ dergeschrieben. Die Revision der Jahresrechnungen
geschieht durch den jedesmaligen Chef⸗Präsidenten der Dberrechnungskammer. . .
Ich überlaße es Ihnen, diese meine Festsetzungen in geeignetem Wege zur öffentlichen Kenntnis zu brin⸗ gen und zur Ausführung derselben das weiter Erfo⸗ derliche einzuleiten.
Berlin, den 17. Januar 1820.
Friedrich Wilhelm.
An den Staatskanzler Hern Fürsten v. Hardenberg.
In Gemäßheit der Königlichen Verordnung vom 17. Januar d. J. wegen künftiger Behandlung des gesammten Staats-Schuldenwesens hat die unterzeich⸗ nete Behörde, nachdem sie am 29. d. M. vereidet worden, ihre Amtsführung begonnen, und ist für jetzt ihr Lotale im hiesigen Sechandlungs-Gebäude, welches hiemit zur Nachricht bekannt gemacht wird.
Berlin, den 31. Januar 1820. Haupt-Verwaltung der Staats⸗Schulben. Rother. v. d. Schulenburg. Schütze. Beelitz. Schickler.
II. Zeitung s⸗Nachrichten.
Paris, vom 22. Januar. In der Sitzung der Pair⸗ Kammer vom 18. d. nahm der Marschal Prinz v. Eck— mühl nach der Vorlesung des Protokolls der letzten Sitzung das Wort, um sich über den mis verstandenen Sinn seines Antrages „daß dergleichen Gesuche um Be⸗ gnadigung der Königsmörder von dem Petitionsausschuße gar nicht vorgetragen werden möchten“ zu erklären. Er habe keinesweges die Absicht gehabt, dem Antrage des Marquis v. Lally Tolendal, auf Zerreißung der Bittschrift, und den Aeuserungen des Bericht⸗Erstat⸗ ters, Grafen v. St. Roman seine Zustimmang zu geben, vielmehr habe er seine Meinung nur dahin aus— drücken wollen, daß die Kammer, statt den erwähnten Ahstimmungen beizutreten, lieber beschließen möge, den Ausschuß ganz von dem Vortrage solcher Ges⸗che zu entbinden, in welchen von einer Berathung über die Zurücknahme des 4ten (Iten) Artikels des Gesetzes vom 12. Januar 1816 die Rede sey. Jeder Pair theile die Üederzeugung, daß diese Maasregel, welche die Königemörder verbanne, gesetzlich nicht zurüc—⸗ genommen werden könne. Sie enthalte ein in der vorgeschriebenen Ferm durch die drei Gewalten ge⸗ gebenes Strafgesetz. Ueber deßen Abänderung die Ini⸗ tiative zu nehmen, sey der Kammer durch die Ber⸗ faßung untersagt; wolle sie aber dlese Abänderang in Form eines Vorschlages an den König gelan- gen laßen, wie ihr gestattet sey, so verletze sie die Ehr⸗ furcht gegen den König. Dem Könige stehe das Recht der Begnadigung zu. Die königliche Gnade könne vergeben und vergeßen. Das Petitionsrecht erkenne et in seinem ganzen Umfange an.“ Die Tagesblũtter beider Parthelen tadeln die Aeuserung des Marschals, daß hier das königliche Begnadigungsrecht wirksam seyn müße. Das Gesetz, nicht ein Richterspruch, ver⸗ banne die Königsmörder. Nur eine Strafe, die der Richter verhänge, sey ein Gegenstand des landesherr⸗ lichen Begnadigungsrechtes. Was das Gesetz verordne, könne nur durch ein zweites Gesetz in verfaßungsmä— ßigem Wege abgeändert werden. Die Schriftsteller der einen Parihei fügen hinzu: es sey nicht abzusehen, weshalb die Pairkammer die Ehrfurcht gegen den König verletze, wenn sie ihm die Abänderung eines Gesetzes vorschlage, welches wider seinen eignen Wunsch nur von den Kammern im Jahre 1815 durchgesetzt
rden sey. ; . 6 In 2. Sitzung der Pairs wurden vier Bitt— schriften um buchstäbliche Erhaltung der Verfaßung und des Wahlgesetzes vorgetragen. Sie enthielten 3 Unterschriften. Die Grafen Darü und von Segur sprachen für die Uebersendung an das Nachrichten⸗ Bürzau. Die Kammer beschloß, mit 119 Stimmen
gegen a6, zur Tagesordnung zu gehen.
J
Die Kammer der Abgeordneten hielt eine öffent⸗ liche Sitzung am 19. d. Es wurden verschiedene Pri⸗ vatgesuche mehr oder weniger von Intereße vorgetra⸗ gen. Zu den ersten gehörte das Gesuch der Mair's von Isle Adam und einiger benachbarten Gemeinden (Departement Seine und Dise), daß die Regierung ven dem beabsichligten Verk ufe der zu den außeror⸗ dentlichen Domainen gehörenden Forsten von Isle Adam und Carnelle abstehen möge, weil zu desor⸗ gen sey, daß die Privatkäufer nachtheilige Verfügun⸗ gen treffen, und besonders auch für Paris, welches sich aus diesen Forsten versorge, Mangel und Theu⸗ rung des Holzes herbeiführen würden. Sowol der Bericht ⸗-Erstatter, Chevalier -Lemore, der auf Uedersendung an den Finanzminister im Namen des Ausschußes antrug, als der General Marquis von Ville-Franche (beide von der rechten Seite) setz⸗ ten aus einander, daß man diese sehr beträchtlichen, nah an der Hauptstadt belegenen Forsten, im Werthe einiger Millionen, mit Unrecht zu den außerordentli⸗ chen Domainen zähle (unter welchen das Senatus⸗ Konsult vom Jahre 1810 nur diejenigen Domainen begreift, welche vom Oberhaupte des Staates durch Eroberungen oder Verträge mit auswärtigen Staaten erworben werden), daß ste vielmehr zu den Staats⸗ Domainen gehörten, daß aber auch das Gesetz, welches den Verkauf der zu den außerordentlichen Domainen gehörenden Grundstücke (Bien- fonds) anordne (Art. 57 vom 15. Mai 16818), auf diese Forsten nicht be⸗ zogen werden könne, da unter den Grundstücken nur Lend-Domainen zu verstehen. Denn von jeher habe man in der Staalsverwaltung Dom alnen und For⸗ sten unterschieden und seit Jahrhunderten abgeson⸗ derte Verwaltungen dafür angeordnet. „Durch ihre Vereinigung seit a Jahren habe man für die Forst⸗ wirthschaft großes Unheil angerichtet. Wolle man die Forsten sogar veräusern, so würde man dem Staate den bedeutendsten Theil des ihm verbliebenen, Grund Ei⸗ genthumes und der Stadt Paris die Sicherheit für shren Feuerungsbedarf entziehen, welche besonders für den ärmeren Theil der Einwohner erfoderlich sey, von dem der Holzmangel in den strengen Wintern von 1740 und 1754 nur durch die Nähe dieser König⸗ lichen Forsten habe abgewendet werden können. Der General Bemargay von der linken Seite trug zu⸗ nächst auf Vertagung an, um sich aus dem zum Drucke verfügten Berichte des Ausschußes faktisch vollständig unterrichten zu können. Dieser Antrag ward aber auf die Bemerkung eines Mitgliedes, daß die Uebersen⸗ dung an den Finanmminister dringend sey, weil schon Anstalten zu Veräuserung einiger Theile der Forsten getroffen wären, verworfen. Der General Demar—
Fay verlangte zwar die Tagesordnung, weil die Pri⸗ vat⸗Betriebsamkeit den Holzbedarf immer herbeischaf⸗ fen werden, und weil die künftigen Eigenthümer der Forsten ihres eignen Vortheils halber denjenigen Nutzen aus selbigen ziehen würden, der auch dem öffentlichen Intereße am förderlichsten sey; man beschloß jedoch, da dieser Antrag gar keine Unterstützung fand, die Bittschrift an den Finanzminister zu übersenden. Eine andre Diskußion entstand über den Vortrag der Petition eines Herrn Taillandier, welche un— ter dem Titel „Anklage vor dem Richterstuhle der öffentlichen Meinung wider die Institution der Mi— nister⸗Regierung“ gedruckt eingereicht worden war. Der Verfaßer erklärt die Minister-Regierung für anti⸗ social und für ein Werk der Finsternis, welches die Einheit der Gewalt zerstöre und sich feindselig gegen die königliche Macht erweise. Dem zufolge trägt er an, daß in Uebereinstimmung mit den durch die Ver— faßungs⸗ Urkunde festgestellten Einrichtungen die Sou⸗ verainität fernerhin, wie vor 1789, bei der königlichen Familie beruhe, und vom Könige ausgeübt werbe, und daß die Minister sich auf das ihnen anvertraute Amt, zu verwalten, beschränken, also aufhören möch⸗ ten, die unverletzbaren Souyeraine Frankreichs zu seyn. Die Kammer trat zwar einmüthig dem Antrage des Bericht⸗Erstatters bei, zur Tagesordnung überzugehen, da jedoch hiebei zur Sprache kam, wie sich die Kam— mer bei etwanigen Misbräuchen des Petitionsrechtes zu verhalten habe, und ob der Vortrag ganz ungeeig⸗ neter Vorstellungen zu gestatten sey: so bemerkte Herr Cornet d' Incourt, von der rechten Seite, daß dem Petitions-Ausschuße die Befugnis nicht einge— räumt werden könne, über die Zuläßigkeit des Vortra⸗ es in der Kammer zu urtheilen, daß er vielmehr iber alle an ihn gelangten Vorstellungen und Bitt—
schriften an die Kammer Bericht erstatten müße. Herr Be doch, von der linken Seite, äuserte gleichfalls
diese Meinung, die von keiner Seite einen Wider⸗
spruch fand.
Herr Taillandier, in der vorhin angeführten Schrift, gründet seine Meinung auf einem Ausspruche Sullys: wenn die Weisheit zur Erden hernieder käme, würde sie lieber in einem einzigen Haupte woh— nen, als in den vielen Köpfen einer Gesellschaft. „Die Minister-Regierung (sagt er) ist aus Elementen zu⸗ sammengesetzt, welche für die Französische Nation nicht tein genug sind. Frankreich bedarf einer edelmüthigen Regierung, unter der sich die schönen Eigenschaften der Seele, gleich den Früchten seines Bodens, ent— wickeln können. Die Minister-Regierung, die wir den
Engländern abgeborgt haben, ist eine Handels-Anstalt, wo Alles gekauft und verkauft wird, selbst die öffent⸗
liche Wohlfahrt. Dergleichen geziemt einem Volke nicht, deßen heißeste Leidenschaft die Ehre, dieses edle Gefühl ist, welches in der Weltgeschichte von uns allein (?) richtig erkannt und ausgebildet worden. Laßt den Engländern ihre düstern Tugenden! Laßt ihnen unter ihren Nebeln die Schwätzer, die sie ihre großen Männer heißen! Uns aber laßt den Spuren der alten Helden Frankreichs folgen, welche die Welt bewundert! und vor allem laßt uns dieses heilige Feuer bewahren, welches seit vierzehn Jahrhunderten
so heiß für unsre Könige lodert!“
Die Todtenfeier zum Gedächtniße Ludwigs XVI.
ward gestern, am Jahrestage seines Todes, wie in den vorigen Jahren begangen; vom Könige im Schloße der Tuillerien, von den Prinzen und Prinzeßinnen des königlichen Hauses in St. Denis.
Zur Unterstützung der Armen in der strengen Kälte
der letzten Woche hat die Herzogin von Angou⸗ leme unter andern an die Armen der hiesigen luthe—
rischen Gemeinde 1000 Fr. vertheilen laßen. * Die Krankheit der Minister des Inneren und der Justiz dauert noch fort, und beide haben noch keiner Sitzung des Ministeriums beigewohnt. Einige Tag—⸗ blätter halten den Austritt des Justizministers für unausbleiblich. Nach dem Journal de Faris wird er auf den Rath der Aerzte zur Herstellung seiner Ge— sundheit nach Nizza reisen.
Koöurs der Renten am a0. 71 Fr. 95 Ct.
Die neusten durch Kouriere hier angelangten Nach⸗ richten aus Spanien bestätigen zwar die unter den Expeditionstruppen ausgebrochene Meuterei; doch ist alles, was im Einzelnen darüber verbreitet wird noch höchst unzuverläßig. Besonders zweifelhaft ist, daß sich die Meuterer der Magazine in Trocndero bemächtigt. Den Grafen Calderon haben sie nach einigen Erzählungen mit sich in die Gebirge von Ronda geführt, nach anderen erschoßen. Die ersten sprechen zwar auch von einem ermordeten General, nennen ihn aber Fournas, einen Französischen Ausgewanderten. Gewiß scheint, daß das Volk an der Meuterei keinen Antheil genommen, und daß es mit der großen Menge der Mönche der Regierung anhange.
London, vom 22. Januar. Der Herzog von Kent befindet sich zu Sidmouth gefährlich krank. Nach dem letzten Bülletin der Aerzte vom 20. abends war der Zustand Sr. Königl. Hoh. sehr beunrahigend.
Man hat zur Unterstützung für die ohne Wohnung herumirrenden Armen Subscriptionen veranstaltet, die schen auf 10,000 Pfd. gestiegen sind. Man speist sie täglich im Magazin des Herrn Hik mit Suppe, Brod und Fleisch, und sucht sie durch Arbeit zu besaäftigen⸗
Die Prinzeßin von Wales hält sich seit dem November in Marseille auf.
Lord Cochrane hat eine Englische Brigg mit Abo, 00d Dollars am Bord auf ihrer Reise von Lima nach Panama genommen, welche er zurückzugeben ver⸗ weigert, weil er den Grundsatz aufstellt, daß kein Englisches Schiff feindliches Eigenthum begleiten dürfe. Man hoft, daß das zu Rio-Janeiro angelangte Ge⸗— schwader des Admirals Hardy dem Unfuge der In⸗ surgenten steuern werde.
Die Nachrichten aus Jamaika vom g. Nov. sind über die Kriegsvorfälle in Süd Amerika sehr widersprechend; denn nach einigen war Bolivar durch den Spani⸗ schen General la Torre zurückgeschlagen, nach ande⸗ ren war er ununterbrochen siegreich, und die Provinzen Antioquia und Popaya (zu Neu⸗Granada) hatten mit den Insurgenten gemein same Sache gemacht.
Außer dem Vice-Admiral Freemantle, der kürz⸗ lich zu Neapel verstorben, ist auch der Contre⸗Admi⸗ ral Campbell in West-⸗Indien auf der See verstor⸗ ben. Unsre Marine zählt jetzt neben dem Admiral der Flotte, Herzog v. Clarence, 193 Admirale, Vice⸗ und Contre-⸗Admirale, wovon jedoch nur 9g in Dienst⸗ Thätigkeit sind. Die ganze Zahl der Seeofficiere mit Einschluß der Aerzte, beläuft sich auf etwa 10,000. (Frankreich zählte im vorigen Jahr etwa 850, ohne Aerzte.)
Unsre Fonds beßern sich täglich. Die Papiere des Preußischen Anlehns sind seit kurzem um 8 Procent gestiegen.
Petersburg, vom 11. Januar. Dem allgemei⸗ nen Tarif für alle See- und Landzölle des Rußischen Reiches und des Königreiches Polen räcksichtlich des Europäischen Handels, geht ein am 20. Nov. v. J. a. St. von dem Kaiser vollzogenes Manifest voran, welches die allgemeinen Grundsätze in Bezug auf die Wirkung des Tarifes in den Rußischen Zollhäusern näher bestimmt.
Der Zoll wird in Rußischer Silbermünze angesetzt, in den Zollhäusern aber in Reichsbank-Assignationen nach dem am Schluße jedes Jahres für das folgende Jahr festgesetzten Kours erhoben, wovon nur Leinen Woll- und Lederwaaren von Preußischer Fabrikation ausgenommen sind, für welche der Zoll auf der Rußi⸗ schen Landgränze in Rußischer Sildermünze dezadlt werden kann. Bei den Zollhäusern im Königreiche Polen bleibt den Kaufleuten überlaßen, den Zoll ent⸗ weder in Rußischer oder Polnischer Sildermünze oder in Bank-Assignationen nach dem Kours zu dezahlen.
Stuttgart, vom a1. Januar. Der König hat den Abgeordneten Dr. Zabn zum Vice⸗Präsidenten der zweiten Kammer ernannt.
Die Addreße der Kammer ist von Sr. Maßestät mit Wohlwollen angenommen worden.
In der Sitzung vom a0. d. ward zom Flnänzmmüi—