1820 / 13 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 12 Feb 1820 18:00:01 GMT) scan diff

laßenen und zur offentlichen Kenntnis gebrachten De— klarationen, setze ich hierdurch fest:

1) daß die bisher aus Gründen der Billigkeit ge⸗ stattete nachträgliche Versteurung der auf jeden In⸗ haber lautenden, oder anderer im öffentlichen Verkehre befindlichen Papiere, und die Stemplung derselben, nach Ablauf von drei Monaten, von dem Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, gänz⸗ lich aufhören, und nach Ablauf dieser Frist die Ve⸗ stimmung in der Deklaration vom 13. Julius 1812 §. J. ad b. ohne alle Ausnahme zur Anwendung kom— men muß;

2) daß im Falle der Konfiskation das betreffende

Papier durch einen vereideten Mäkler nach dem Kourse verkauft, aus dem Erlöse zuförderst der Kosten⸗Betrag entnommen, und von dem Residuum die Hälfte als Strafe eingezogen, die andere Hälfte aber dem Eigen⸗ thümer herausgezahlt werden wird; und

3) daß das Koi. siskations-Verfahren selbst zwar der kompetenten Provinzial-Regierung, jedoch nach Maas⸗ gabe der im §. 45. der Verordnung vom 26. Decbr. 1808 enthaltenen Vorfchriften (vid. die Beilage zur Regierungs⸗Instruktion vom 25. Oktbr. 1817), zusteht.

Berlin, den J. Februar 1820.

Der Staats-Kanzler, C. F. v. Hardenberg.

m

II. Zeitung s-Nachrichten.

London, vom 1. Febr. Nachdem Seine Ma⸗ J

jestät vorgestern Nachmittag Ihren ersten Hof gehal— ten, befahlen Sie die Zusammenberufung des Gehei⸗ men Rathes. Die Mitglieder desselben wurden von Sr. Maj. anerkannt und leisteten den Eid. Der König selbst unterzeichnete den gesetzlichen Eid in Be⸗ treff der Sicherheit der Kirche von Schottland. Gestern Mittag um 12 Uhr verkündete der Don— ner der Kanonen in St. James Park den Regie— rungsantritt. Die Prinzen, die hohen Staatsbeam ten, die Mitglieder des Geheimen Rathes und eine große Zahl angesehener Personen hatten sich vor Carl⸗ ton⸗House versammelt, woselbst Seine Maj. durch den Reichs-Herold als König ausgerufen wurden. Man stieg hierauf zu Pferde und die Prozeßion begab sich in die verschiedenen Gegenden der Stadt, woselbst

die Proklamation mit den zebräuchlich en Feierlichkei⸗ ten gleichfalls erfolgte.

Die Beamten wurden sämmtlich vom Könige be⸗ stätigt und nach und nach in Eidespflicht genommen. Das Oberhaus hat gestern, und das Haus der Gemei— nen gestern und heute den Eid geleistet.

Die Proklamation lautet in alt-hergebrachter Ferm: Nachdem es Gott dem Allmächtigen gefal— len, in sein Gnadenreich unsern weiland Ober— herrn, den König Georg den Dritten, geseg— neten Andenkens, abzurufen, durch welches Dahin— scheiden die Königliche Krone des Vereinten Königrei⸗ ches von Großbritannien und Irland ausschließlich und rechtmäßig auf den hohen und großmächtigen Prinzen George, Prinzen von Wales, gekommen, als wird hiedurch von uns, den geistlichen und weltlichen Lords dieses Königreiches, mit Zuziehung weiland Se. Ma⸗ jestät Geheimen Rathes, nebst einer Anzahl anderer angesehener Herrn von Stande und nebst dem Lord— Mayor, den Aelterleuten und Bürgern von London, mit Einer Stimme, und gleich wie mit Mund, so mit Herzen, bekannt gemacht und verkündiget, daß der hohe und großmächtige Prinz George, Prinz von Wales, nunmehr durch den Tod unsers weiland Oberherrn, seligen Andenkens, unser einziger gesetzmäßiger und cechtmäßiger Lehnsherr, George der Vierte, von

Gottes Gnaden König des Vereinten Königreiches von Großbritannien und Irland, Vertheidiger des Glau⸗ bens, geworden ist; welchem wir Alle Treue und un⸗ verbrüchlichen Gehorsam mit der aufrichtigsten und unterthänigsten Zuneigung geloben, birtend zu Gott, durch welchen Könige und Königinnen regieren, daß

er den Königlichen Fürsten, Georg den Vierten, mit

langen und glücklichen Jahren, über uns zu regieren, segnen möge. Gegeben am Hofe zu Carlton ⸗House, den 30. Januar 1820. Gott erhalte den König! Die Proklamation ist von den anwesenden Prinzen, den Herzogen von York, Elarence, Sußex und Glocester und dem Prinzen Leopold von Koburg, den Mitgliedern des Geheimen Rathes, dem Lord— Mayor Bridges und den Aldermenn von London unterzeichnet.

An den Geheimen Rath hielten Se. Maj. folgende Anrede: „Ich habe Sie hier zusammenberufen, damit ich die schmerzvolle Pflicht erfülle, den Tod des Kö⸗ niges, meines geltebten Vaters, Ihnen anzukündigen. Es ist mir unmöglich bei dieser traurigen Veranlaßung meine Gefühle gehörig auszudrücken, aber ich habe die trostreiche Ueberzeugung, daß das schwere Leiden, welchem der König so viele Jahre erlegen, in den Herzen seiner Uaterihanen die Eindrücke seiner vielen Tugenden nicht vertilgt hat, und sein Beispiel wird, ich bin es ver— sichert, immerdar in dankbarem Gevdächtniße seines Landes leben. Berufen, während der Krankheit St. Majestät des Königes, die Vorrechte der Krone statt Seiner auszuüben, war es der erste Wunsch meines Herzens, daß es mir vergönnt seyn möchte, in seine Hand die Gewalt zurückzugeben, die mir anvertraut worden. Dem Allmächtigen hat es gefallen, anders

zu beschließen, und ich habe die Vöortheile nicht ver⸗ Verfügung der Betrag ihrer gesetzmäßigen Pensionen

kannt, die für mich aus der Verwaltung der Regie⸗ rung dieses Königreiches, im Namen meines theuren Vaters, hervorgegangen sind. Die Untetstützung, die ich von dem Parlamente und dem Lande in den ver— hängnisvollsten Zeiten und unter den schwierigsten Umständen ethalten, konnten mir allein das Vertrauen einflößen, welches mein gegenwärtiger Standpunkt erheischt. Die Erfahrung der Vergangenheit witd,

ich hoffe es, allen Ständen meines Volkes verbürgen, daß es jederzeit mein angelegentlich stes Vestreben seyn werde, ihre Wohlfahrt und ihr Glück zu befördern, und die Religion, die Gesetze und die Freiheiten des Königreiches ungefährdet auftecht zu erhalten.“

Paris, vom 5. Februar. In der öffentlichen Sitzung der Kammer vom 29. v. M. überreichte der Finanzminister den GesetzEntwurf über die Staats— Einnahmen des Jahres 1820 in 6 Titeln.

Die reine Gesammt-Einnahme ist auf 159,712,750 Fr. berechnet. Die Kosten der Verwaltung betragen 134,575,150 Fr., so daß die Brutto⸗ Einnahme in 83a, os, goo Fr. besteht. Der Ertrag der Registri⸗ rung, der Stempelgefälle, der Domainen und Forsten, der Zölle und des Salz Regals, welche auf etwa 247 Mill. berechnet worden, sind wie früherhin, der Schul⸗ dentilgekaße angenmiesen, deren Bedarf nach dem Bud⸗ je 228, zan, 200 Fr. beträgt. In Ansehung der Grund⸗ Steuer bemerkte der Finanzminister in der Rede, mit welcher er das Gesetz überreichte, daß man mit der Herabsetzung so lange fortfahren werde, bis man den Punkt erreicht habe, wo man mit weiterer Ermäßi⸗ gung billig einhalten könne. Die Regierung erwarte mit eben solchem Verlangen, als die Kammer und die Steuerpflichtigen, selbst den glücklichen Zeitpunkt, an welchem die Grundsteuer im möglichst richtigen Ver— hältniße quotisirt werden könne. Aber die langsamen Fortschritte des Katasters entsprächen dem gerechten Wunsche nicht, sich schon jetzt dem Ziele einer Gleichheit der Besteuerung anzunähern. Diese große Operation des Katasters sey keinesweges zu verwerfen; auch könne man das Verfahren vereinfachen, an den Kosten sparen, und das ganze Werk beßer fördern. Indes sey eine in⸗ terimistische Maasregel erfoderlich, um die Resultate des Katasters geduldig erwarten zu können, eine Maas⸗ eegel, die zum Theil wenigstens in der nächsten Zeit dasjenige leiste, was das Kataster erst in der Ferne verspreche. Die Regierung werde jedoch nicht eher als bei der nächsten Zusammenkunft der Kammern im Stande seyn, ihren Plan zu einer solchen vorläufigen Ausgleichung vorzulegen.

Der Vortrag einiger Bitischriften veranlaßte leb— hafte Erörterungen. Das Gesuch eines pensionirten See-⸗Officiers, seine Pension den Gesetzen gemäßer zu berichtigen, worüber der Bericht-Erstatter die Tages⸗ Ordnung vorschlug, benutzten einige Mitglieder der lin⸗ ken Seite, die Herrn Laüsné von Villeveque, Foy und Manuel, zu Gunsten der verabschiedeten See-Officiere zu sprechen, welchen durch eine königl.

verringert sey. Auf die Auskunft des anwesenden Seeministers, und des Ministers der auswärtigen An⸗ gelegenheiten, welcher darlegte, daß die Verfügung (ordonnance) des Königes, nicht ein Gesetz, sondern nur eine ältere, von Bonaparte herrührende Ver— fügung (décret) modificirt habe, so wie auf die Aus⸗ einandersetzung des Herrn v. Courvoisier, daß die

Bittschrift auf falschen Angaben beruhe, schritt man zur Tagesordnung.

Eine andere Vorstellung des ehemaligen Tribunal— Richters J. P. Arbaud, enthielt den Antrag, daß der Patriotismus und die Weisheit der Kammer ein Gesetz veranlaßen möge, nach welchem im Falle des Ab⸗ lebens, der Entsagung oder Entsetzung eines Königes von Frankreich, alle öffentliche Behörden, bis auf wei⸗ tere Verfügung der Kammer, suspendirt würden. Alle Mitglieder theilten den Unwillen des Bericht⸗Erstatters, Herrn Lizot (aus dem Centrum zur Rechten), der zwar in diesem Gesuche das Werk einer Geisteszerrüttung des Verfaßers zu sehen glaubte, doch bei der Mög⸗ lichkeit, daß auch ein böser Wille vorhanden seyn könne, auf die Uebersendung an den Justizminister an⸗ trug, um die gerichtliche Untersuchung und Besteafung wider den Verfaßer zu verordnen, welches einmüthig angenommen wurde. Herr B. Constant glaubte, daß die Bit'schrift von einer Parthei herrühre, die das Recht det Petitionen durch solchen Misbrauch gehäßig zu machen versuche. Der Bericht-Erstatter erklärte diese Meinung für sehr unwahrscheinlich, weil ein ver— nünftiger Mensch sich doch nicht selbst der gerichtli⸗ chen Verfolgung Preis geben werde, um seinen Haß gegen das Petitionsrecht zu befriedigen. Die Mit⸗ glieder der rechten Seite gaben zu verstehen, daß die Quelle solcher unehrerbietigen Anträge weit eher in einer revblutiongiren Faktion zu suchen sey. Herr Cornet d' Incourt veranlaßte einige Bewegung, als er auf den Beschluß der Pairkammer, eine un⸗ schickliche Schrift zerreißen zu laßen, hindeutete. Herr v. Courvoisier behauptete gegen die in der letzten Sitzung geäuserte Meinung, daß der Ausschus die Be⸗ fugnis haben müße, ungereimte oder unschickliche Pe⸗ titionen gar nicht zum Vortrage zu bringen, hieraus könne der besorgte Nachtheil, die Willkür des Aus⸗ schußes, nicht hervorgehen, weil jede Petition im öf⸗— fentlich bekannt gemachten und vertheilten Register eingetragen sey. Herr v. Villele tadelte den Aus— schus mit Bitterkeit, daß er durch den Vortrag dieser Petition ein öffentliches Aergernis gegeben.

In einer geheimen Sitzung setzte der General De⸗ margay seinen Antrag, daß der König gebeten wer— den möge, die Wahlversammlungen in den vier De⸗— partements, deren Abgeordnete in der Kammer nicht vollzählig sind, zusanmenberufen zu laßen, auseinan— der. Die Frage, ob die Kammer über diesen Antrag in Berathung zu treten habe, veranlaßte eine lebhafte Erörterung; 10 Stimmen gegen g6 entschieden zu⸗— letzt, daß diese Angelegenheit zu vertagen. Die Mi⸗ nister hatten also gegen die Opposition der linken Seite eine Mehrheit von 15 Stimmen.

Das Gesuch des wegen Bigamie zu 10jähriger Strafarbeit verurtheilten Generals Sarazin, seinen Prozeß einer Revision zu unterwerfen, blieb, als durch die Kriminalordnung nicht degründet, unberücksichtigt.

Eine Beschwerde mehrer im Gefängniße zu Li⸗ bourne verhafteter Personen, daß sie bereits seit 8 bis