1820 / 20 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 07 Mar 1820 18:00:01 GMT) scan diff

stande zuzuschreiben. Ich halte es für Yflicht, die da⸗ durch dei allen Butgesinnten entstandene Besorgnis zu heben, und eile daher Ihnen zu melden, daß nach der gestern, unter Aufsicht des Herrn Regierungs— rathes und Waßerbaudirektors Scabel und des Loot— sen⸗Kommandeurs Schultz vorgenommenen Auspei⸗ kung, die Tiefe des gedachten Fahrwaßers, welches sich etwas östlich gejogen hat, überall 9 Fuß gefun— den worden ist. ;

Das Haff ist noch mit statkem Eise belegt, der Swinestrom aber bis hinter dem Lebbiner Berge offen.

Sd lange aber das Haff nicht offen und das Ober—

Waßer der Ober nicht eingetroffen ist, läßt sich nicht mit Gewißheit bestimmen, wie das Fahrwaßer für dieses Jahr seyn wird, indeß sind die bishermzen Aus— sichten weit günstiger als in früheren Jahren, und haben wir eher auf ein beständiges Fahrwaßer von 9 bis 10 Fuß als von 6 bis 7 Fuß zu hoffen.

Der Hafenbau ist, in soweit das Wetter es zu ließ, in diesem Winter fortgesetzt. Es sind sehr be deutende Materialien zum diesjährigen Baue anger schafft, und jetzt jeder Zweifel wegen der Ausführung dieses wichtigen Baues und der Festigkeit und Dauer der angelegten Hafen⸗Molen gehoben. (Stett. Zeit.)

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Oeffentliche Blätter haben verbreitet, daß der Re— zierung Anerbietungen geschehen wären, durch frei— willige Vereine die Schuldenlast des Staates auf Ein⸗ mal zu tilgen. Dergleichen Anerbietungen sind aller— dings erfolgt, namentlich von den Stadtverordneten zu Berlin, die im Namen der Bürgerschaft, einen sol⸗ chen Verein zu bilden bei St. Majestät ange— tragen haben. Seine Majestät haben ihnen in nachstehender Kabinetsordre zu antworten geruhet:

Ich habe mit besonderem Wohlgefallen in Ihrem Anerbieten, durch freiwillige Beiträge die durch die

Unfälle einer schweren Zeit herbeigeführte Staats— Schuld zu vermindern, die treuen Gesinnungen und die Liebe zum Baterlande wieder erkannt, durch welche sich die Du ,, Meiner Residenzstadt Berlin mit rühmlichem Werteifer neben ihren Mitbürgern zu allen Zeiten hervorgethan und die Anhänglichkeit an das Haus und die Person ihres Regenten seit Fahrhun— derten bewährt hat. Wenn Ich auch die Sache jetzt nicht dazu angethan finde, von diesem Anerbieten Ge⸗ brauch zu machen, weil Ich Mich versichert halte, daß die von Mir , ,. Maasxegeln unter dem Beistande und dem Segen der Vorsehung ohne allen Druck Meiner Unterthanen zur richtigen Verzinsung und allmäligen Tilgung der Staatsschuld hinreichen werden: so kann Ich döch nicht umhin, der Bürger— schaft von Berlin für diesen neuen Beweis ihres Pa— triotismus qufrichtig zu danken. Sollte, wie Ich nicht besorge, in der Folge bei dee Schulden⸗Tilgung eine solche Hilfe nöthig werden, so weiß Ich, daß Ich auch hierin, wie in jeder den Staat bedrohenden Gefahr, auf die standhafte Ergebenheit Meiner treuen Unter— thanen, wie sie solche in der jüngst verfloßenen Zeit zum unsterblichen Ruhme des Preußischen Namens

gegen Mich und das Vaterland bewiesen haben, mit

Vertrauen und Zuversicht zählen kann. Berlin, den 2. März 1820. . 2 (gez) Friedrich Wilhelm. n

die Stadtverordneten hieselbst.

Das Museum Rheinisch-Westphälisch er Alterthümer in Bonn. .

Die Königl. Prenßische Regierung hat durch eine Anordnung des Fürsten Staatskanzlers vom a. Jan. 1820 einen neuen Beweis gegeben, welches Intereße sie für die Bildung und für den Flor ber Wißenschaften und Künste in den Rheinisch⸗Westphälischen Provin— zen nimmt, indem durch ein planmäßiges und zusam— menhangendes Verfahren die zerstreuten Bruch stücke aus der altteutschen und Römischen Zeit vor Zerstö⸗ rung, Verstümmelung und Zersplitterung sicher ge— stellt werden sollen. .

Zu Nachgrabungen, Erhaltung der Alterthümer, Abbildung der merkwürdigsten und Sammlung der disponiblen Kunstwerke ist von der Regierung eine bedeutende Summe jährlich bestimmt und die Leitun und Direktion darüber dem Königl. Preuß. 9, n, Dr. Dorow übrrtragen worden. Indem die Regierung für Erhaltung dieser Ueber⸗ reste der grauen Vorzeit kräftigst sorgen will, hofft sie durch eine Anstalt, die zur genaueren Bekanntschaft mit der Vergangenheit führt, die Liebe zum vaterlän⸗ dischen Boden noch zu vermehren und die gelehrte Welt mit diesen schätzbgaren Denkmälern des Alter⸗

thumes näher bekannt zu machen, um so, durch Ver⸗ gleichung vieler Einzelheiten, mehr Klarheit und ÜUe⸗— bersicht des Ganzen zu gewinnen und ein aͤllgemeiner res Intereße dafür zu erwecken, welches bis jetzt, bei der Isolirung dieser Antiquitäten nicht in dem Um⸗ fange geschehen konnte.

In dieser Maasregel und in der Ernennung des Dr. Dorow ist keinesweges die Absicht ausgesprochen, andere Individuen am Nachgraben zu hindern, und aus diesen Unternehmungen em Monopol zu machen; hoffentlich wird eben dadurch das Intereße und der Wetteifer Mehrer für Nach forschungen dieser Art erst recht lebendig werden.

Daher steht es nach wie vor einem Jeden frei, Nachgrabungen auf seinem Grunde ans Boden anzu⸗ stellen und über die dort gefundenen Gegenstände als über sein Eigenthum frei zu verfügen; es soil nur von dem Dr. Dorow auf dem Wege gegenseitiger freier ben ee m, für das Beste der Wißenschaft gewirkt werden.

Wer sollte aber nicht in den Rheinisch⸗Westphäli⸗ schen Provinzen mit Freuden die Hand bieten, um dieses Unternehmen zu unterstützen, zu fördern, damit in kurzer Zeit das Museum vaterländischer Alterrhü— mer in Bonn Bedeutung und Umfang erhalte, denn es soll ja zum Unterrichte, zur Belehrung oer daselbst studirenden Landeskinder dienen, damit in ihnen der Sinn und die Bedeutung des vaterländischen Bodens durch so viele in ihrer Zusammenstellung sich wechselseitig erklärende und redende Denkmäler geweckt werde.

Keinesweges ist die Regierung willens, ein Cen⸗ tral⸗Museum in Bonn zu bilden und Monumente von Punkten zu entfernen, die an den Ort selost durch geschichtliche Bedeutung gebunden sind, und getrennt von ihm nur des Gelehrten Antheil erregen, ihre ermun⸗ ternde Kraft aber für den Beschauer verlieren würden. Keine Stadt, kein Ort, soll seiner Alterthümer, se iner ihm gleichsam heilig gewordenen Kunstwerke beraubt werden; die Regierung will nur hilfreich beitreten, um zu erhalten, zu schützen, was ohne sie der Zerstörung entgegeneilen würde. .

Wo also Gegenstände in der Art sich befinden, daß sie mit dem Orte unzertrennlich verbunden sind, soll deren , , , in Gips oder Zeichnung, je nach— dein die Wichtigkeit derselben ist, das Original ersez⸗ zen und so dem National⸗Museum in Bonn Voll stän⸗ digkeit aller Rheinisch⸗Westphälischen Denkmale geben.

Zur Begründung eines Museums in Bynn giebt die Regierung die reichhaltige Alterthumsammlung des Pr. Derow dahin, welche durch Nachgrabungen im Herzogthume Naßau entstanden und zum Theil durch den Druck schon bekannt geworden ist.

Zugleich ist der Hofrath Dr. Dordw beauftragt worden, die Herausgabe eines Werkes unttr dem Ti tel „Rheinische Alterthümer“ zu veranstalten, um das Intereßantere des Aufgefundenen durch Be⸗ schreibung und Abbildung dem Publikum zu ühber⸗ geben, welches Werk sich dann genau an das frühere anschließen und so für den Alterthumsforscher eine Quelle neuer Entdeckungen und weiteren Fortrückens in einem Gebiete werden würde, worin die Zeit gleich sam nur immer Fuß um Fuß langsam vorsetzend weiter schreiten kann.

Redaktion in Tufsicht! von Stägem ann. Reimersche Buchdruckerei.

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Al gemeine

Preußische Staats

20136 Stuck. Berlin, den 7ten Maͤrz 1820.

J. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages. Berlin, vom J. März. Se. Majestät der König haben dem Konsul Hilscher zu Rouen den

rothen Abler⸗Orden dritter Klaße, und dem Domherrn

von dem Busche-Streithorst zu Thale den Kö— niglich Preußischen St. Johanniter-Orden zu verlei⸗ hen geruhet.

Bekanntmachung. ö Mit dem Postwesen des Königreiches Frankreich ist vorlängst eine Konvention abgzschloßen, welche unter

andern nachfolgende, das Publikum intereßirende Be⸗ timmungen enthält: ö 1 * ö. aus den Königl, Preuß. Staaten nach Frankreich, und umgekehrt, können, nach Belie⸗ ben der Absender, frankirt oder unfrankirt abgesandt werden. Die Frankirung kann aber nicht dis zur Gränze des einen oder des anderen Reiches sondern bis zu dem Orte geschehen, wohin der Brief be⸗ stimmt ist. ;

2) Waaren-⸗Proben können ebenfalls frankirt oder unfrankirt abgehen. Sie zahlen, wenn sie unter Kreui⸗ band abgesandt, oder sonst auf eine Art verpackt wer—

den die den Inhalt kenntlich macht, nur den dritten Theil desjenigen Porto's was ein Brief von . Gewichte tragen würde, jedoch mit der Einschränkung, daß niemals weniger, als das Porto eines einfachen Briefes erhoben wird. . . Der ern, können rekommandirt werden. Solche rekommandirte Briefe können aber nicht anders als frankirt abgehen, und zahlen dann die doppelte Taxe. Geht ein rekommandirter , wird da⸗ ür eine Entschädigung von 50 Gr. L tet. ö 4) ö w Kataloge, Prospekte, ge⸗ druckte Anzeigen und ungebundene oder brochirte Bü⸗ cher, insofern deren Eingang nicht verboten ist, kann Jeder direkt aus Frankreich unter Kreuzband beziehen. Der Absender in Frankreich muß bis zum Bestimt mungsorte frankiren. Das. Franko beträgt, bei Zei⸗ tungen und Journalen, für Len Bogen 8, Cent., dei den übrigen oben genannten Drucksachen für den Bo⸗ gen 10 Cent. Es ist hiebei noch zu bemerken, daß zu den mit der reitenden Post zu befördernden Drucksa⸗ chen aus , ,, . die Zeitungen gehören.

Berli n 5. März 18290.

ö Kan g. 1 Post⸗Amt.

rtese.

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II. Zeitung s-⸗Nachrichten.

Ausland. n

Paris, vom 26. Februar, Einige Tagblätter der Hauptstadt urtheilen zwar über die drei Gesetz-Ent⸗ würfe, welche die Regierung den Kammern vorgelegt hat, nach den Ansichten der Parthei ab, zu der sie sich bekennen, doch scheinen sie sich seit einigen Tagen das Ansehen der Mäßigung geben zu wollen. Das Gesetz wider die Misbräuche der Preßfreiheit, in deren Schranken geblieben zu seyn sich keine der beiden Par⸗ theien rühmen kann, ist aus leicht begreiflicken ur⸗ sachen, ihrem gemeinschaftlichen Tadel Preis gegeben, und doch ist es dasjenige, welches für die wohlthä— tigste und nothwendigste Maasregel gehalten werden muß, wenn die öffentliche Ruhe vor den Kämpfen der Faktionen gesichert werden soll. Die von dem Her joge von Roch efaucauld vorgeschlagenen Mittel würden vielleicht ausreichen, wenn die inneren Ver⸗ hältniße des Staates völlig befestiget, wenn wir, nach gänzlicher Bezwingung des Faktionsgeistes, von der National-Kalamitaͤt der Revolution bereits völlig ge⸗

ären.

4 Gesetz über die Wahlen wird von den soge⸗ nannt liberalen Blättern für verwickelt, lückenhaft und unausführbar erklärt. Daß die Ausf hrung Schwierigkeiten finden werde, scheint nicht geleugnet werden zu können, doch sind es Schwierigkeiten, die zu Überwinden sind. Dagegen ist vielleicht die Frage,

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ob das Gesetz der Absicht der Regierung und dem Be⸗ dürfniße, den Einfluß der Unruhstifter von den Wah⸗ len zu entfernen, gnügen werde. ö

In das Gesetz wegen Beschränkung der persoͤnlichen Freiheit solcher Personen, die eines Keomplottes oder gefährlichen Anschlages bezüchtiget werden, sollen die Beschlüße des von der Kammer niedergesetzten Aus⸗ schußes so viel Veränderungen gebracht haben, daß das Ganze meistentheils einer völligen Verwerfung ähn⸗ fich sehen soll. Es heist, Herr Rivisre (General- Advokat am Gerichtshofe zu Agen, aus dem Centrum) werde den Bericht im Namen der Kammer erstatten.

In einer Sitzung der Kammer der Pairs kamen einige Bittschriften zum Vortrage, durch welche Die Persen el ⸗Execution richterlicher Erkenntniße wider einen Pair nachgesucht wurde. Auf den Antrag eini⸗ ger Glieder, daß man die schon deschloßene Ernen⸗ nung eimer besonderen Kommißien auf die nächste Siz= zung verschieden möge, bemerkten die Grafen Ger⸗ maln und Boißy d' Anglas, daß es für die Kam⸗ mer angemeßen sey, hierin ohne allen Verzug zu ver⸗ fahren, weshalb die 7 Mitglieder der Kommißien so⸗ f annt wurden. . . ee das Journal de Paris vorläufig ange⸗ zeigte Ernennung des Herzogs Deca zes zur 5 ordentlichen Gesandtschaft nach Londen, ilt durch den Moniteur dis jetzt nicht amtlich zemeldet worden.