Schrot und Mehl, vom 1. Junh 1655 ab, entzogen wurden. Die Biergeld⸗Kaße und die Städte-Kaße verloren hiedurch den erheblichsten Theil ihrer Ein⸗ nahmen, und empfingen dagegen eine Geld⸗Entschädi⸗ gung aus der Accise⸗Kaße des Staates. Für ein quan- kum minimum von 135,900 Rthlr. ward die Gewähr geleistet, und das Maximum auf 145,000 Rthl. be⸗ stimmt, indem ermeßen worden war, daß diese Summe den ungefähren Betrag der Zinsen des Kapitales aus⸗ mache, welches von den landschaftlichen Kaßen auf die hr entzogenen Einnahmen fundirt worden.
Unter den folgenden Regierungen ist von dem Kre— dit der Landschaft kein Gebrauch gemacht worden. Die Institute der Bank und der Seehandlung waten für die Zwecke des Staates umsaßender zu benutzen.
Im ganzen Laufe des 18ten Jahrhunderts ward die Landfchaft von keinen Unfällen betroffen. Die feino— lichen Invasionen im siebenjährigen Kriege waren sehr vorübergehend und hatten auf die Operationen und den Kredit des Institutes keinen wesentlichen Einfluß. Die Verzinsung zu 5 Procent verhinderte jede Auf— kündigung oder schaffte sofort ein anderweites Kapital herbei. Die Landschaft blühete mit dem Staate. Die Zerrüttung, die der Krieg von 1806 in die geregelte Verwaltung des Staates einführte, mußte dagegen nothwendig auch auf die Landschaft verderblich einwir⸗ ken, weil sie den größten Theil ihrer Zinsen aus Staatskaßen empfing, und diese, weil der Feind alle Staats-Einnahmen in Beschlag hatte und zu seinem Nutzen erhob, ihre Verpflichtungen nicht lösen konagten.
(Schluß solgt.)
Nekrolog.
Am 8. Febr. d. J. verstarb zu Hamburg der königl. Legationsrath Herr Christ. Heinr. Kolster, an Ent— kräftung. Im Königreiche Hanover geboren, wid— mete er sich in Hamburg der juristischen Praxis, und wurde seit 1804 bei der königl. Gesandtschaft beschäf— tigt. Als die Anwesenheit der Französischen Behör— den zu Hamburg im Jahre 1805 den königlichen Ge— sandten, Sc. Excellenz den Gränd Maitre de la garderohe Herrn Grafen v. Grote sich nach Altona zu begeben nöthigte, gab Herr Kolster seine übrigen Berufsgeschäfte in Hamburg auf und widmete sich seitdem mit dem regsten Eifer und der treusten Pünkt— lichkeit den Geschäften der Gefandschaft, besonders in Berechnung der beträchtlichen Unterstützungssummen, die damals den Preußischen Militairpersonen ausge— zahlt wurden, welche zur Armee Sr. Majestät gehen wollten. Nach hergestelltem Frieden ward er als Lega— tions-Sekretair förmlich angestellt und ihm insve— sondere die Aufsicht auf die Elbschiffahrt übertragen. In seinem Berufe jederzeit vechtschaffen, in hohem Grade gewißenhaft und thätig, erwarb er sich den Namen eines ächten Patrioten, ward zum Anerkennt⸗ niße seines Verdtenstes im Jahre 1818 zum Legations⸗ Rath ernannt und durch das eiserne Kreuz zweiter Klaße ausgezeichnet. Von Allen, die ihn kannten, ge— schätzt und betrauert, hinterläßt er ein ehrenwerthes Gedächtnis.
Welchen Verlust der Staat und die Wißenschaft, insbesondere bie Universität Berlin, unlängst an dem Herrn Profeßor Friedrich Rühs erlitten, ist bereits bekannt. Er war zur Herstellung seiner Gesundheit nach Italien gereist, und starb zu Florenz. Wir be— halten ihm einen ausführlicheren Nekrolog vor.
Am 10. d. M. starb in der Blüte der Jahre ein hoffnungvoller Gelehrter, der Herr Profeßor August Wilhelm Kephalides zu Breslau, an einem Ner— vensieber. Seine Beschreibung einer Reise durch Ita— lien und Sicilien verdient in Aller Händen zu seyn.
Berlin verlor am 20. März einen seiner geachtet⸗
sten Geistlichen und Kanzelredner, den Herrn Johann
Jakob Stägem ann, Prediger an der Jerusalem—= und Neuen⸗ Kirche. Er starb im osten Lebensjahre, nach einem langwierigen Krankenlager. Ihm folgt
die aufrichtigste Liebe seiner ganzen Gemeinde.
Wißenschaftliche Anzeige. Philo sophische untersuchungen über die Röm er. In drei Bänden. Von Friedrich Bu ch⸗
holz. Berlin, 1619 — 20. gr. 8. bei Ens lin.
Teutscher Fleiß und teutsche Gelehrsamkeit haben viel und mancherlei über Römische Geschichte gearbei— tet, viel Einzelnes aufgeklärt, und Quellen und Hilfs— mittel derselben gelautert, gewürdigt und für den For— scher zugänglich und brauchbar gemacht. Es hat auch nicht unter uns an Solchen gefehlt, welche die Ge— schichte der Römer für mancherlei Zwecke, oft mehr, oft weniger glücklich, in größeren und kleineren Werken abgehandelt haben. Aber es fehlte bis jetzt ein Werk des Genies, welches, als die tausendjährige Geschichte des weltherrschenden Volkes von dem höheren Stanb— punkte der Philosophie und Politik mit festem Blicke umfaßend, der Teutsche dem berühmten Werke des Franzosen Montesquieu nicht blos hätte entgegen setzen, sondern, wie es erfoderlich war, noch über das— selbe hätte stellen können.
Ein solches Werk ist der teuischen Litteratur in dem oben angezeigten geworden. Ucder kurz oder lang
wird es ohne Zweifel dafür eallgen ein anerkannt wer⸗
den, wenn nicht teutsche Art, over Unart, wie oft hit— her, also auch hier, blind und ungerecht, wahrhafte Vorzüge teutschen National-Eigenthumes gegen das Gate und Werthsolle der Auslander gehalten, verken— nen will. el
Umfaßende Geschichtküunde, Welt- und
Menschenkenntnis, Philosophie, poliischer Seist und,
was nicht das Geringste aber auch even veshalb n cht das Alltägliche ist, auch Styt haben stch vereinigt,
der teurfchen Lirteratur ein Werk zu scher ken, woranf
sie nicht ohne Grund stolz seyn kann. Es wird viel⸗ leicht nicht an Lesern fehlen die üder einzelne Thatf sachen, über größere zusammenhangende Erscheinungen in ganzen Zeiträumen, ja vielleicht selbst über da— Hauptresultat des ganzen Weikes — verfehltes Stre— ben des Römischen Volkes zum Besitze der wahren Monarchie zu gelangen — anderer Meinung sind als
der Verfaßer; denn wie wäre dies wol bei einem Ge—
genstande solchen Umfanges zu vermeiden möglich; aher fie werden unmöglich die Unbefangenheit und den Scharfblick leugnen, womit der Verf. den Karakter des Einzelnen und Ganzen aufzufaßen, unmöglich den Scharfsinn verkennen, womit er es in seinen Folgen aufzuklären und auf seine Quellen zurückzuführen ge— wust hat; sie werden die Konsequenz nicht übersehen, womit er sein Thema bis ans Ende durchgeführt, wer— den die Klarheit seiner Darstellung bewundern und den alle unnöthige Gelehrsamkeitskrämerei meidenden Ge— schmack loben, womit er, die genauere Kenntnis der historischen Thatsachen bei dem gebildeten Leser vor— aussetzend, bündig und hinreichend für seine Absicht, oft nur mit wenigen aber dafür desto kräftigeren Pin— selstrichen, dies große philosophische Gemälde vol— endet hat.
Ueber Einzelnes zu reden erlaubt der Raum und der Karakter dieser Blätter nicht. Auf einige der glanzvoll sten und gelungensten Partien des Werkes aufmerksam zu machen, würde dem Leser desselben zum voraus eine Ueberraschung rauben heißen, die ihm billig auch das Vergnügen und den Genuß der Lesung des Werke— erhöhen muß. Es bleibe daher eigentlichen litterati schen Zeitschriften überlaßen, den ganzen Werth dieser Untersuchungen, die wir für eine der gediegensten Geistesfrüchte des berühmten Verfaßers zu erklären nich umhin können, im ganzen Umfange zu würdigen.
Rehaktion in Aufsicht: von Stägem ann, Reimersche Buchdruckerei,
— 2 370 0 —
Algemeine
Preußische Staats- Zeitung.
2566 Stuͤck. Berlin, den 25sten Maͤrz 1820.
J. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 25. März. Se. Majestät der König haben dem Physikus des Meseritzer Kreises, Medizinalrath Gumpert, den rothen Adler-Orden dritter Klaße; dem Küster und Schullehrer Schmidt zu Benau, und dem bei der zweiten Abtheilung der Ober-Rechen-Kammer angestellten Kanzleidiener Kon⸗ rad Eberhardt das Allgemeine Ehrenzeichen zwei⸗ ter Klaße zu verleihen geruhet.
Se. Königl. Majestät haben dem Major von Knobelsdorff auf Mannsfelde, die erledigte Land⸗ Rathstelle des Friedeberger Kreises im Frankfurter Regierungsbezirke zu verleihen geruhet.
Der bisherige Justizrath bei dem Stadtgerichte zu Stettin, Karl August Wilhelm Ferdinand Bauck, ist zum Justiz-Kommißarius bei dem Ober⸗Landesgerichte
II.
Ausland.
Paris, vom 16. März. Die Diskußion über das Gesetz wegen Beschränkung der persönlichen Freiheit ist in der Kammer der Abgeordneten mit einem voll⸗ ständigen Siege der Minister über die sogenannt⸗ libe⸗ rale Parthei geschloßen worden.
In der Sitzung vom 11. ward die Verhandlung zunächst mit der Erörterung der vom Herrn Cour⸗ voisier vorgeschlagenen Abänderung des ersten Arti⸗ kels fortgesetzt. Der Artikel selbst lautet: „Jeder⸗
mann, der eines heimlichen Einverständnißes oder Be⸗
triebes (de complots ou de machinations) wider die Person des Königes, die Sicherheit des Staa— tes, und die Personen des Königlichen Hauses bezüch⸗ tiget wird, (prévenu) kann, ohne daß er vor den Richter gestellt zu werden braucht, kraft eines im Ministerium berathenen, und von wenigstens drei Ministern unterzeichneten Befehles verhaftet und ge— fangen gehalten werden.““) Herr Courvoisier
) Complot desinirt Herr Courvoisier nach dem Strafgesetzbuche „die Uebereinkunft zweier oder mehrer Personen, ein Verbrechen zu begehen Machina- rion „die aͤußere Handlung, aus welcher man ein boͤ⸗
zu Stettin und zum Notarius in dem Bezirke dessel⸗
ben bestellt worden.
Sämmtliche Ober- und Unter-sGerichtsbehörden werden hiedurch angewiesen, die von der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden in den öffent⸗ lichen Blättern erlaßene Bekanntmachung vom 4. d. Mon. wegen der festgesetzten Termine zur Empfang⸗ nahme der Koupons zu Staats⸗Schuldscheinen, gehö⸗ rig zu beachten, und ihre Rechnungsführer, zur Ver⸗ meidung des in der Verordnung vom 17. Januar d. J. §. XVII. angedroheten Nachtheiles verspäteter Zinserhebung, mit gehöriger Anweisung zu versehen.
Berlin, den 17. März 1820.
Der Justiz⸗Minister. Kircheisen.
Zeitung s-Nachrichten.
hatte dahin gestimmt, daß die Worte „Sicherheit des Staates“ wegfallen möchten, im Uebrigen war er den Vorschlägen des Ausschußes beigetreten.
Zu diesen Vorschlägen, in Bezug auf den ersten Artikel des Gesetz- Entwurfes, gehörte auch, daß die Worte „ohne daß er vor den Richter gestellt zu werden braucht“ wegfallen, und „daß dem Verhafteten eine Abschrift des Verhaftbefehles mitgetheilt werde.“ Herr Courvoisier hatte beide Vorschläge in die seinigen aufgenommen. Die Mittheilung einer Abschrift des Verhaftbefehles hatte der Minister des Innern sofort bewilligt, und es bedurfte deshalb keiner weiteren Dis⸗ kußion. Die beiden anderen Abänderungen wurden bei der Abstimmung mit großer Mehrheit, durch die ge— sammte rechte Seite, durch die Mitte zur Rechten und durch die Mehrheit der Mitte zur Linken ver— worfen. Eben dieses Schicksal hatte die Faßung des
ses Vorhaben schließen muß.“ Pre venu ist, nach der
Erklaͤrung des Bericht-Erstatters, Herrn Kivinre,
ein gerichtlich Anschuldigter, daher die Kommißion
„in eculsps“ in Antrag gebracht hat. Auch der Baron
Martin von Gray hat statt des prévenin, weil es
eine richterliche Dazwischenkunft voraussetze, su= spect vorgeschlagen.