1820 / 25 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 25 Mar 1820 18:00:01 GMT) scan diff

ersten Artikels, wie sie von dem Ausschuße vorgeschla⸗ gen aorden, mit Ausnahme der Mittheilung des Ver⸗ haftbefehles; dagegen ward, als nunmehr über den ersren Artikel selbst abgestimmt wurde, die Faßung des Gesetz Entwurfes mit großer Mehrheit angenommen. Er bleibt daher, wie wir ihn vorhin gegeben, nur daß zwischen „unterzeichneten“ und , Be fehles“ einzuschalten „ihm in Abschrift mitzuthei— lenden.“

Man schritt zur Diskußion über den zweiten Ar⸗ tikel. Er lautet nach der Faßung der Regierung: „Im Falle des vorhergehenden Artikels ist jeder Ge— fangen wärter und Aufseher des Gefängnißes verpflich⸗ tet, binnen 24 Stunden nach der Ankunft des Gefan— genen dem königlichen Anwalte eine Abschrift des Ver— haftbefehles zuzustellen; dieser muß unverzüglich den Gefangenen verhören, über seine Aussagen ein Proto⸗ koll aufnehmen, welchem alle Urkunden, Vorstellungen oder andere Schriften, die der Gefangene ihm üÜber— giebt, beizufügen sind, und hienächst alles dieses durch den General-Anwalt dem Justizminister üdersenden, der darüber zur weiteren Verfügung an den königlichen Staatsrath berichtet. Der Justizminister muß dem Bezüchtigten in allen Fällen die Entscheidung des Staatsrathes bekannt machen.“

Der Ausschus hat hierin zwei Veränderungen vor— geschlagen. Die erste, daß der Verhaftete in das Gefängnis des Kreisgerichtes, entweder des Bezirkes worin das Verbrechen vorgefallen, oder seines Wohn⸗ Ortes geführet werde; die andere, daß nicht der kö— nigl. Anwalt, sondern der General-Anwalt den Ver⸗ hafteten verhöre.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten er⸗ klärte sich für den ersten Vorschlag, weil es der Ab⸗ sicht der Minister ganz entspreche, daß der Verhaftete nicht zu weit von seinem Wohnorte gelührt und der Beistand ihm nicht erschwert werde. Wider den an⸗ deren erklärte er sich, weil er zeitraubend und eben da durch dem Verhafteten nachtheilig sey⸗ .

Der General Graf Foy trug an, daß die Verhaf⸗ tung durch den königlichen Anwalt in den gerichtlichen Formen vollstrecket werde, und nahm dabei einigen ent⸗ fernten Anlas, die Marseiller Hymne ju 168en, unter deren Gesang auch er in seiner frühsten Ingend an der Eroberung der feindlichen Schanzen bei Jemappes Theil genommen habe. Herr La Croix Frain ville schlug vor, daß dem Verhafteten ein Rechtsfreund zugelaßen werde. Die linke Seite unterstützte den Vorschlag sehr lebhaft, und obwol die anwesfenden Rechtsgelehrten (Cour voisier, Jacguinot⸗Pampelune, Riviere) zu erweisen suchten, daß die Verhendlung eines solchen, in einsamer Haft gehaltenen einem Vertheidiger, dem Zwecke des Gesetzes ganz ent— gegen sey, fand dieser Antrag bei der Abstimmung durch namentlichen Aufruf doch zahlreiche Stimmen, und ward nur mit einer Mehrheit von 19 (13535 gegen 111) verworfen. Herr Manuel (Advokat, vorher Dfficier) sprach besonders zu Gunsten des Antrages, und machte die Versammlung aufmerksam, daß sie sich nicht durch die Bezugnahme der Minister auf die Voll— ziehung des Gesetzes vom 12. Febr. 181] irre leiten jaßen möge. Auf das Gesetz vom Oktober 1815 und deßen Vollziehung müße man hinsehen ). Er klagte Diejenigen seiner Kollegen an, die sich laut geäußert, daß sie nur dann für das Gesetz stimmen wür⸗ ben, wenn es wesentliche Abänderungen erhielte, und jetzt sich so sehr darüber täuschen könnten. Auch

* Das Hesetz vom 29. Okt. 1815 hatte denselben Zweck, als das gegenwartige, aber doch sehr wesentliche Ab— weichungen in der Verfahrungsart. Die Verhaftungen bedurften gar keines vom Ministerium ausgegangenen

Befehles, fondern konnten von jedem gesetzlich befugten

Beamten vorgenommen werden. Auch war festgesetzt,

daß der Verdächtige, wenn zu seiner Verhaftung kein

hinreichender Grund vorhanden sey, vorlaͤufig unter die Aufficht der geheimen Polizei gestellt werden koͤnne.

SHraatsgefangenen mit

führte er zum Beweise, wie unzureichend solche Ge setze wären, das Beispiel des Generals Mallet und seiner Mitoerschwornen aus dem Fahre 1812 an, die während ihres Verhaftes ein heimliches Einverständ— nis zum Umsturze der Regierung unterhielten und den Polizei⸗Präfekten selbst in Verhaft nahmen.

Der Antrag des Herrn Gen. Gr. Foy fand keine Unterstühung, und der zweite Artikel ward nach einer, auf der Zuͤstimmung des Ministers der auswärti— gen Angelegenheiten begründeten Faßung „wer in Folge des vorstehenden Artikels verhaftet ist, wird un— verzüglich in das gerichtliche Gefängnis geführt, wel— ches sich entweder im Kreise seines Wohnortes oder in demsenigen befindet, woselbst er zu der in Frage stehenden Bezüchtigung Anlas gegeben hat ꝛc.“ in der Sitzung vom 13. mit großer Mehrheit angenom— men. Nur an die Stelle des Schlußes dieses Arti⸗ kels ward folgender 3zter Artikel nach dem Vorschlage des Ausschußes gesetzt. „Dieser Bericht (des Justiz— Ministers) und die Entscheidung des Staatsrathes, sie mag auf die gerichtliche Untersuchung wider deu Angeschuldigten oder auf seine Loslaßung gerichtet seyn, müßen spätestens binnen 3 Monaten nach dem Eingange der Verhandlungen bei dem Justizminister erfolgen, und der Angeschuldete muß schriftlich von

den Ursachen seiner Haft in Kenntnis gesetzt werden.“

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten wi— bersprach zwar diesem Vorschlage auf eine Zeitbeschrän⸗ kung, er ward aber mit einer Mehrheit, die sich durch die linke Seite und die Mitte zur Linken bildete, angenommen.

Herr Druet Devaux, aus dem Centrum zur Linken, trug auf einen Zusatz dahin an, „daß jedet Verhaft, der sich über 3 Monat erstrecke, für willkü

lich und widergesetzlich, und der Verhaftete berechtigt erklärt werde, die Urheber oder Theilnehmer seines Verhaftes auf Entschädigung in gerich lichen Anspruch zu nehmen, ohne daß es dazu einer Autorisation des Staatsrathes bedürfe.“ (Diese ist bei Anklagen ge— gen Sraatsbeamte erfoderlich.. Er ward durch die Mehrheit verworfen. Die Diskußion ward jedoch sehr stürmiseh durch eine Aeußerung des Herrn Ma— nuel der jenen Antrag unterstützte, und die Mit⸗ glieder der rechten Seite die Feinde der Freiheit nannte. Da er in der ihm abgefoöderten Erklärung einen Widerruf verweigerte, ward er auf den Antrag der rechten Seite zur Ordnung gerufen. Auch Herm B. Constant machte einen vergeblichen durch die Mehrheit verworfenen Antrag, „daß nach rei Tagen des einsamen Verhaftes Jemand von der Familie des Vethafreten zu ihm gelaßen werde.“ Auch hier ward man gegen einander heftig. Der Herr General Graf Foy, der bei jedem Anlaße die Fremden in seine Rede mischt, um dadurch ein liberales Ansehen zu er— halten, sprach von einer Minorität, welche, nachdem man sie dreißig Jahre lang in Schmach und Schande gesehen, nur unter dem Schutze der Fremden eine Zeitlang geherrscht habe. Herr v. Corday nannte ihn deshalb einen Unverschämten, ward jedoch dieses

Ausdruckes wegen vom Präsidenten zur Ordnung und

zur Achtung gegen die Kammer gerufen.

Am 14. d. fand im Dom zu St. Denis die Be⸗ gräbnisfeier für den Herzog von Berry statt. Der Rönig, die Prinzen und Prinzeßinnen des königlic en Hauses, mit Ausschlus des Vaters und der Wilwe des verewigten Prinzen, die großen Deputationen der Kammern, die Minister, das diplomatische Korps und sämmtliche Behörden wohnten der geierlichkeit bei. Der Bischof von Chartres, erster Beichtvater des

Ruf diese wesentlichen Unterschiede machte Herr B.

Pasquier jetzt aufmerksam, indem er bemerkte, daß

er bei der damaligen Berathung des Gesetzes selbst da—

gegen gestimmt habe. In Kraft des Gesetzes vom 12.

Febr. 1817. haben nach der neulichen Verstcherung det

Ministers des Innern nur 2 Verhaftungen stattgefun—

den. Herr Jacquinot⸗Pampelune (koͤnigl. An⸗

walt bei dem Gerichte der ersten Instanz im Seine⸗De⸗ partement) räumte in dieser Sitzung 4 bis 5 Faͤlle ein,

Grafen von Artois, verrichtete das Amt. Der Foadjutor des Kardinal-Erzbischofs von Paris hielt bie Leichenrede. Der Kardinal-Erzbischof und eine

große Zahl anderer Prälaten waren anwesend. Der Herzog von Belluno kommandirte die

Marschal Truppen, die während der Feierlichkeit vor dem Por tale mehte Salven gaben. höchste Srdnung. Den König, die Herzogin von An— goulsme und alle Prinzen und Prinzeßinnen wur ken auf dem Hin- und Rückwege mit lauten und rührenden Zeichen der Theilnahme vom Volke em— pfangen.

So eben gehen die Pariser Nachrichten bis zum 18. ein. Sie enthalten über Frankreich nichts Er⸗ hebliches. Der General Graf Foy hat sich zu einem Zweikampfe mit dem Herrn von ECorday COnkel der Charlotte Cordah) veranlaßt gesehen, doch sein Pi⸗ stol in die Luft gefeuert, welches Herr von Cordahy erwidert.

Die Nachrichten aus Madrid vom 9. enthalten,

daß der König die Konstitution der Cortes angenom⸗ men, proklamirt und beschworen hade. Es scheint,

daß sämmtliche Generale in geheimen Einverständ⸗ nißen gehandelt, und die ganze Armer im Aufstande

gewesen sey.

London, vom 16. März. Die Speziale Kom— mißion, vor welche die wegen Hochverrathes verhafte⸗ ten Verschwornen gestellt werden, besteht aus den

Richtern der Kin gshench (Königsbank) und der

Comm onpleas (Gericht der gemeinen Rechtssa⸗ chen.

Bberrichter und 3 Richtern besetzt. Der Kord Ober⸗

Richter der Kingsbench ist der Erste der 10 Richter

in England).

Sym mons und George sind jetzt auch der

In Ir⸗

Anklage auf Hochverrath unterworfen erklärt.

Man fährt noch mit Verhaftungen fort. land sind 5000 Mann mit Feldgeschütz von Dublin nach Galloway beordert.

Der berühmte Maler und Direktor unster Maler⸗

Akavemie, Herr Benjamin West, ist hie selvst, 8a Jahr alt verstorben.

Madrid, vom 5. März. Der König hat unter dem Vorsitze seines Bruders, des Infanten Don ueber sicht der Ein- und Ausfuhr des Regierungsbezirkes Stral⸗ sund in den Jahren 1818 und ag.

(Nach Berl. Scheffeln. )

Einfuhr.

Ausfuhr. .

Ueberall herrschte die

Jedes rieses beiden Gerichte ist mit nen

1818 519 41815 1819

Waitzen.. Meggen. 2, 5355 Gerste 110,41 1] 4, 957 as5,5 171 387, 851 w 1, 9a6 1,952 Erbsen und Bohnen 64 134.

Summe

fer und Gerste, nach Portugal Waitzen. Bemerkens⸗ werth ist, daß ohngefähr die Hälfte der hier verzeich—

neten Gerste als Malz ausgeht; ein Erwerbzweig, der

diesen Gegenden vielleicht einig ist. Dieses Malz,

deßen Betrag in beiden Jahren sich gleich geblieben, hat, wie es scheint, seine bestimmten Abnehmer in Schwe⸗ den, in den Hansestäbten und in Alt⸗ Preußen, aber natürlich keinen Einzigen in England, welches dafür

wieder 3 aller Erbsen und Bohnen allein nimmt.

834,178 31, Sa5 a 153,518 1a, sts 1,54 53,7 Ju, go

56. 7000. 180,532 211,700 17058 9, S5 νο, oꝛ2] 79,754 812,680 Von der hier verzeichneten Ausfuhr gehn mehr als h des Ganzen nach Schweden, England und Portugal; nach Schweden vorzüglich Gerste, nach England Ha⸗

Carlos, eine Junta errichtet, welche den öffentli⸗ chen Angelegenhelten vorstehen soll. Auf den Rath derselben hat er, wie eine an den Staats-Minister Herzog v. San Fernando erlaßene Verfügung vom 5. d. enthält, dem in sieben Seknonen gebildeten Staatsrathe aufgetragen, die für die öffentliche Wohl⸗ fahrt von demselben angemeßen erachteten Maasregeln vorzuschlagen. Gleichzeitig ist der Herzog ongewiesen worden, allen Behörden, Üüniversitäten, Korporationen bekannt zu machen, daß sie der Regierung ihre Vor⸗ schläge über die von Zeit und Umständen etwa gebo⸗ tenrn Abänderungen der Grundsätze des Reiches, wie sie solche zum Glücke des Spanischen Volkes in bei⸗ den Hemisphären erfoderlich fänden, freimüthig und pflichtmäßig mittheilen sollen. Jeder Einzelne ist auf⸗ ge fodert, dem Staats rathe sejne Gedanken ohne Scheu zu eröfnen.

Außer der Meuterei der Truppen zu Korunna hat

weder in dem übrigen Theile Galliziens noch in den andern Provinzen eine Bewegung unter dem Militait oder dem Volke statt gefunden. Man hoft, auch die erste noch im Keime zu ersticken. In Murcia hatten Schleichhändler einige Untuhen angestiftet, die sogleich unterdrückt wurden. Aus Andalusien ist nichts Näheres eingegangen. Die Corthdura war fortwährend im Besitz der königl. Truppen. (Auch hieß es nur, daß eine Batterie vor der Cortodura von den Rebellen genommen sey) Was von den Fortschritten des General Mina in Navara verhreitet worden, ist grundlofes Gerücht.

Trier, vom 10. März. Das zum hiesigen De⸗ partement gehörende Städichen Neuerburg, das im Jahre 1818 gänzlich abbrannte, ist jetzt nach einer zweckmäßigtren Bau⸗Ordnung zu drei Viertheilen wie⸗ der aufgebaut und wird im Laufe dieses Jahres voll⸗ ständig hergestellt seyn. Die von Sr. Majestät de⸗ willigten Unterstützungen an Geld und Holz, so wie die zahlreichen Beiträge, die aus allen, auch den ent⸗ fernten Provinzen des Reiches, sogar aus fremden Staaten, Darmstadt, Frankfurt und gan; vorzüglich aus dem Großherzogihume Luxemburg eingegangen sind, haben die Ausführung des Baues binnen so kur⸗ zer Zeit möglich gemacht.

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Attenmäßige Nachrichten über die revolu— tidnairen Umtriebe in Teutschland.

= GFortsetzung.)

Die teutschen Reformatoren waren eneschloßen, ihre Pläne mit Anwendung aller Kraft und seltst mit Aufopferung des Lebens auszuführen. So schreibt A unterm 31. Jul. 1618 an CL... .. „Erst das Volk hinaufgebildet und dann Alles daran gesetzt, ihm zu geben, was es verdient, da darf kein Opfer mehr gescheuet werden. —— Wir werden dahin streben, unsere Gedanken auszubreiten, nicht nur unter Burschen, sondern in ganz Teutschland. Wir können blos im Kampfe bestehen, weil noch viel Schlechtes ist, und gegen das Schlechte kämpfen wir und wollen ewig dagegen kämpfen.“

U . . ... im Januar 1818 an K „Es ist noch nichts Großes in der Welt geschchen ohne Blut. Wo⸗ zu rinnt es auch in den Adern? Eins bitte ich Gott, daß er mich nicht elend dahin fahren laße auf dem Siechbette, während mein Vaterland seufzet, nein, daß er mich fallen laße für mein Vaterland, für mein teutsches Vaterland.“ Und in einem späteren Briefe an denselben: „Treu will ich bewahren was der Geist in J. verkündet; mit Wort, Schrift und Schwert will ich das Vaterland schützen auf Leben und Ster⸗ ben. Ja, es wird kommen, woflir das viele Blut ge⸗ floßen! Gott mag Euch vergelten, Ihr gefallenen Helden! was Ihr an uns geihan Habt! Es lebe dae

reiheit! Wo die fehlt, da ist der Welt Ende!“