1820 / 26 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 28 Mar 1820 18:00:01 GMT) scan diff

May 18198: „Man nennt Diejenigen, von welchen man glaubt, daß sie die vorbemerkten Zwecke nach ihrer Ueberzeugung, ohne von Rücksichten abhangig zu seyn, erfüllen würden, Unbedingte.

Der Student R. . . . zum Protokolle vom 19. desselben Monates: „In unserer Gesellschaf hat man Denjenigen für einen Unbedingten angenommen, wel⸗ cher unsere Ansichten über die Einheit der Kirche und des Staates theilte, und von welchem angenommen werden konnte, daß er dieser seiner Ueberzeugung ge— mäß unbedingt und rücksichtlos zu handeln entschlos— sen sey.“

Der Student W. . . . . . . zum Protokolle vom 28. Jul. 1819: „Mehre haben den Grundsatz ausgespro— chen, Alles, was der Einzelne als das Wahre er⸗ kennt, muß er unbedingt in das Leben einführen.“ So wie der Student E.. . . . . zum Protokolle vom 29g. März 1819 eben dies mit dem Zusatze: „Und in sofern war diese Benennung mit dem Namen der Schwarzen gleichbedeutend.“

Diese Grundsätze waren um so gefährlicher, als zwischen den Demagogen das vollkommenste Einver— ständnis und eine gegenseitige Mittheilung der Ansich⸗ ten und Grundsätze siatt hatte. Wir werden hierauf unten bei der Berfaßung der engeren Vereine zurück— kommen. Eben so galt bei ihnen die Pflicht zur ge— genseitigen Unterstützung und Hilfe.“

Der Student N. . . . äußerte darüber unterm 12. November 1817 zu K —: „Darum bleibe alles geheim, was Ihr thut; stärkt Euch in Anzahl und Muth. Kein Einzelner werde den Wölfen hingeworfen, son⸗— dern Alle stehen für Einen und Einer für Alle.

R. W. . .. . . .. unterm 28. März 1819: „Sands Liebe zu seinen Freunden hat ihn gewiß zu der zwei— ten That sich selbst zu erstechen kestimmt, denn er konnte überzeugt seyn, daß seine Freunde Alles auf— geboten haben würden, ihn aus der sichern Haft mit Aufopferung ihrer selbst zu befreien.“

Selbst ein Staatsbeamter v. M...... .. schrieb unterm 21. November 1817 an den Dr. J... „Du bist Der von uns, der als Wächter dort steht; Du rufst uns! Deine Mitkämpfer für Freundesleben und Freiheit kennst Du. R. und S. kannst du zu Rathe ziehen. Wo aber bie rasche That gilt, da soll nur Jugendmuth walten. Wenn es an Hals und Kragen geht, müßen wir in B. seyn. Du sorge nur, daß wir nicht zu spät von der Gefahr wißen, und wenn wir auch nur unserer zwei wären, wir wollten ihn dem Teu⸗ fel aus den Klauen reißen und eine Fackel anzünden, die ihnen den Buckel braun und blau brennen soll.“ Und gleichzeitig wegen eben des Gegenstandes an R „Wir stehen wacker zusammen, wol 8 bis 10, und wollen gern bewähren, daß wir Liebe haben im Her— zen für den Freund und wahren Todesmuth. Nicht Form und Zeit sollen uns halten, wenn Gefahr droht; J. .. muß uns Nachricht geben; die Zeit ist groß und fodert Großes, wir möchten gerne vor ihr bestehen.“

Besonders gehört hieher der Grundsatz, sich gegen⸗ seitig, so wie Diejenigen zu unterstützen, welche wegen ihrer demagogischen Umtriebe von den Regierungen zur Untersuchung gezogen. So äußerte der Kandidat F . . . . . . unterm 29. Julius 1818 an den ,,, „Bei uns gehört nichts Einem ausschließlich, wer hat giebt dem Andern 1c.“ und 1619 dem v. M... „Eine Kaße müßten wir freilich haben, mache dazu die Vorkehrung.“ So der Advokat H.... ... am 28. Dezember 1815 an den v. M. ... .... bei dem Vorschlage der Herausgabe einer eigenen demagogischen Zeitung: „Ich meine, daß man sich eine Preße und einen Brucker anschaffte; die Kosten möchten die Reich— sten unter uns decken.“ Und der Kandidat S...... unterm 146. November 1818 an den Studenten M. ..... „Die meisten sind gegenwärtig schlecht mit Gelde ver— sehen, so wie aber Einer etwas erübrigen kann, ist er angewiesen, es bei H. niederzulegen; ich hoffe, daß ich gegen Ende des Jahres für S. niederlegen kann.“

Der Lehrer B.... ..... benachrichtigte 1819 den A —, nachdem er angeführt, daß die Beßeren aus B in E. eine Zusammenkunft gehalten: „Wir haben bei der Berathung beschloßen, daß Geld gesammelt wer— den solle für die wegen Rechtlichkeit oder politischer Meinung Verfolgten.“

L. . . .. benachrichtigt den E. L. unterm 3. Januar 1818: „W. S. .. wird von einer Gesellschaft von Män— nern, welche die durch die Souverainität Unterdrück— ten zu unterstützen sich verbunden haben, ein ansehn— liches Stück Geld erhalten.“ So wie W. W.. ...... unterm 20. April 1819 dem W. . „M.. 8 Eltern ha—⸗ ben nur zuviel Sorge um das, weshalb Er gar keine Sotge hat, um sein irdisches Wohlergehen, in wel— chem Stücke er doch gar nicht gefährdet ist; denn seine Freunde werden sich seiner immer annehmen und mit ihm theilen. Denn das wäre einr schlechte Liebe fürs Volk, wenn Der, der um seinetwegen leidet, darben müßte.“

Auch der Student B. . . .. gestand zum Proto— kolle d. d. G. den 6. August 1619, daß die Mit—⸗ glieder des dortigen Vereines, auf einer Zusammen⸗ kunft, sich darüber verständigt hätten, alle Die jenigen

zu unterstützen, welche durch ihre patriotischen Hand-

lungen in Vermögens-Verfall gekommen. So wie auch der Advokat K. .. gesteht, „daß davon gesprochen, daß es gut sey, wenn rechtliche Männer zusammen— träten und eine Kaße bildeten, woraus diejenigen, die durch, Willkür der Regierungen litten, durch öffent— liche Geldbeiträge unterstützt werden könnten.“

Diese Bestrebungen waren nicht für die akademi⸗ schen Jahre, sondern für die ganze Lebenszeit

verabredet.

Der Student A..... gesteht zum Protokoll vom 25. September 1819: „Wenn gleich wir als Studen:

ten dafür (die Einheit Teutschlands) wirksam zu seyn nicht sonderlich hofften, so liegt doch von selbst in die— ser Idee, daß wir darüber einig waren, nach geendigỹen Studien⸗Jahren durch den Uebertritt in die bürgerlich er Stände dafür nach unsern Kräften wirksam zu seyn. Und schreibt der Student S. . . . . .. unterm 12. Mech

1818 an S „Laßt uns darum immer uns verstän⸗,

digen, nicht blos so lange wir auf der Hochschule sind, sondern so lange nur noch ein Wort von Einem zum Anderen gelangen kann.“ So wie der Student R.

W .. an W „Wir müßen selbst erst Lehrer

und Bildner des Volkes geworden seyn, selbst erst die erledigten Plätze im Philisterium eingenommen haben, ehe es anders werden kann. Recht klar ist mir dies geworden.“

Es äußert der Student L. . . . . . . . zum Proto⸗ kolle vom 28. Mai 1819: „Ich halte mich dazu ver⸗

bunden, nach meinem Eintritte in das öffentliche bür-⸗ gerliche Leben zur Erreichung dieser Zwecke auf jedem

rechtlichen Wege mitzuwirken. Meine Freunde haben sich gegen mich nicht bestimmt ausgesprochen, und kann ich nur vermuthen, daß sie gleicher Meinung sind.“ So wie der Student K desselben Monats: „Es ist bei den Berathungen (im Vereine) gesagt, das beste Mittel die Idee (von der Einheit Teutschlands) zu realisiren sey, wenn Jeder, der in das praktische Leben tritt, die Idee, soviel er könne, allgemein zu machen suche.“

Eben diese Ansicht herrschte auch im Vereine zu „wie deßen Mitglied Dr. W. . .. .. gesteht, indem er zum Protokolle Com 12. Junius 181g sagt: „Wir munterten uns auf, in diesem Geiste nach der— maleinst erhaltener Anstellung zu handeln.“

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Redaktion in Aufsicht: von Stägem ann. Reimersche Buchdruckerei.

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zum Protokolle vom 19.

Allgemeine

Preußische Staats Zeitung

2665 Stuck. Berlin, den 28sten Maͤrz 1820.

J. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 28. März. Se. Majestät der Cönig haben dem Schiff-Eigenthümer Andreas Böttcher zu Muckrena das Allgemeine Ehrenzeichen zweiter Klaße zu verleihen geruhet.

Am verwichenen Sonnabend den 35. b. um 10

uhr morgens geruheten Se. Majestät der Könis dem am diesseitigen Hofe accredirten Königlich Groß⸗ Britannischen außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister Herrn Rose, eine Privat-Au—⸗ dienz zu ertheilen, und das für besagte Eigenschaft er⸗ neuerte Beglaubigungs⸗-Schreiben aus deßen Händen zu empfangen.

II. Zeitung s⸗-Nachrichten.

Paris, vom 18. März. Die Kammer der Ab— geordneten hat in ihrer Sitzung vom 15. d. die De— batten über das Gesetz zur Beschränkung der persön⸗ lichen Freiheit vollendet. Nur die Erörterung des 3zten Artikels nach dem Entwurfe der Regierung, und des 4àten nach dem Entwurfe des Ausschußes der Kam⸗ mer war noch übrig. Statt des ersten: „die ver⸗ pflichtende Kraft des gegenwärtigen Gesetzes hört auf, wenn es in der nächsten Sitzung der Kammern nicht erneuert wird,“ hatte der Ausschus vorgeschlagen: „das Ministerium ist verpflichtet, den Kammern in ihrer nächsten Sitzung ein Verzeichnis der auf seinen Befehl verhafteten Personen vorzulegen, unter Hin—

zufügung eines Berichtes über die Vollziehung dieses

Gesetzes, deßen verpflichtende Kraft aufhört, wenn es während der gedachten Sitzung nicht erneuert wird.“ Sowol die anwesenden Minister, als besonders Herr Courvoisier erklärten sich wider die von dem Aus⸗ schuße vorgeschlagene Abänderung, weil die Kammer durch solche Einwirkung sich der Attribute der dem Könige ausschließlich gebührenden vollziehenden Ge— walt bemächtigen würde. Nur dem Könige, nicht der Kammer, sey das Ministerium von der Vollziehung des Gesetzes Rechenschaft abzulegen schuldig.

Bei der Abstimmung ward der Vorschlag des Aus⸗ schußes verworfen und die Faßung des Gesetzes nach dem Entwurfe der Regierung angenommen. Einige andere Abänderungen kamen hienächst zur Sprache. Sie hatten insgesammt den Zwerk, die der Regierung eingeräumte Willkür soviel möglich noch zu beschränken und das Schicksal der Verhafteten wäh⸗ rend ihrer Gefangenschaft zu mildern, z. B. nicht in der Nacht zu verhaften, die Gefangenen zu verpflegen

u. dgl. Der Minister des Innern bemerkte: man scheine über die Absicht des Gesetzes in Misverständ— niße zu gerathen. Der Zweck sey nur, verdächtige Personen verhaften und gefangen halten zu dürfen, ohne sie vor den Richter zu stellen. In allem Uebri⸗ gen, was die Form der Verhaftung, die Behandlung während der Gefangenschaft u. dgl. betreffe, solle in den bestehenden Gesetzen nichts geändert werden. In⸗ zwischen beschloß man einmüthig auf den eignen An⸗ trag des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten diesen Vorbehalt in einem nachträglichen Artikel des Gesetzes ausdrücklich aufzunehmen. Man schritt endlich zur Abstimmung über das Ganze des Gesetzes, und es ward mit 134 gegen 118, also mit einer Mehrheit von 19 Stimmen ange⸗ nommen. 5 In der Sitzung der Kammer vom 16. benutzte der Herr General Graf Foy, indem er über den Vortrag einer Privatbittschrift abstimmte, den Anlas, seinem beleidigten Kollegen in Bezug auf seine Aeußerung in der Sitzung vom 13. eine Ehrenerklärung zu geben,

„Es sey mir vergönnt (sagte er) meinen Schmerz und

mein Erstaunen über die Deutung auszudrücken, die man meinen Worten am Schluße der Sitzung vom 15. gegeben hat. Ich habe diese Angeber und Verfol⸗ ger vom Jahre 1815, diese Handvoll Menschen ger meint, die mir während meines dreißigjährigen Ge⸗ schäftlebens niemals unter dem Banner, niemals auf der Bahn der Ehre begegnet sind. Schon die Leben- digkeit meiner Ausdrücke bewies zur Genüge, daß man sie nicht auf eine zahlreiche Klaße von Mitbürgern anwenden könne und nicht anwenden solle, die so viel und so lange gelitten, auf Männer, benen ich